Common use of Kooperationen Clause in Contracts

Kooperationen. Die Ausführung zu Kooperationen im Abschnitt 5.2.1 Cub Creek Energy LLC gelten ensprechend. EOG kümmert sich um die Identifizierung und Bewertung von Lagerstätten sowie um die Einholung der Land- rechte für prospektive Lagerstätten. Da EOG in Bezug auf die aktuell vertraglich gesicherten Flächen nicht als Betriebsführer agiert, sondern die genehmigten und geplanten Bohrungen von einem Partner durchgeführt wer- den, liegen die Planung der seismischen Untersuchungen, der Bohrungen und der Koordination aller Beteiligten sowie der Überwachung des Bohrverlaufs bei der operativen Partnerfirma von EOG und bei externen Dienstleis- tern. Gerade in der Erdöl- und Erdgasindustrie ist der Einsatz externer Dienstleister etwa bei Explorationen und Bohrungen weit verbreitet. Letztere werden hauptsächlich bei der Durchführung von Bohrungen, dem hydrauli- schen Fracturing, der Bereitstellung von Wasser und dem Verlegen von Pipelines eingesetzt. EOG ist, ohne Be- triebsführer zu sein, an den genannten Aktivitäten beteiligt und verfügt über Wahlmöglichkeiten über die Parti- zipation an einzelnen Bohrungen, so dass ausreichende Steuerungsmöglichkeiten und Einflussnahme gewähr- leistet sind. Um sich die relevanten Projektflächen zu sichern, hat EOG zusammen mit ihren Kooperationspartnern bis heute mit zahlreichen Landeigentümern auf einer Fläche von zusammengerechnet (netto) ca. 851 acres (344 Hektar) sogenannte „Oil & Gas Leases“ abgeschlossen (siehe hierzu Ziff. 10.4 Wesentliche Verträge – Seitens der Elster Oil & Gas LLC abgeschlossene Oil and Gas Leases). Die größte Fläche beträgt hierbei ca. 160 acres, die kleinste weniger als 1 acres. Vertragspartner sind private Landeigentümer, Gesellschaften, Kirchen und Gemeinden. EOG hat sich mit anderen Inhabern von Oil and Gas Leases zusammengeschlossen, um ihre Oil and Gas Leases gemeinsam mit diesen zu bewirtschaften. Entsprechende Zusammenschlüsse sind bei der Entwicklung von Oil and Gas Leases üblich, um in zusammenhängenden Gebieten zu bohren oder sonstige Fördertätigkeiten vorzu- nehmen. Jeder teilnehmende Inhaber hat in diesem Fall ein anteiliges Recht an der Quelle bzw. der Förderstelle, den sog. „Working Interest“, der sich aufgrund der Verteilung der zu entwickelnden Quelle ergibt. Der Zusam- menschluss erfolgt über ein sog. „Operating Agreement“ (Betriebsvertrag), das den anderen Parteien das Recht einräumt, sich an einer Bohrung entsprechend des „Working Interest“ zu beteiligen. An den durchgeführten Ho- rizontalbohrungen hält EOG einen Working Interest von durchschnittlich 35 %. Die Ausführung zum Hedging zur Absicherung gegen Ölpreisschwankungen unter Xxxx. 5.2.1 gelten entsprechend.

Appears in 2 contracts

Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt

Kooperationen. Die Ausführung Das Rechtssystem der USA bietet auch kleinen Erdöl- und Erdgasfirmen die Chance, sich Förderrechte zu Kooperationen im Abschnitt 5.2.1 Cub Creek Energy LLC gelten ensprechendsichern, da die Landeigentümer selbst über die Rechte an den Bodenschätzen unter ihren Grundstücken verfügen können Wie oben ausgeführt, konnte CCE sich erfolgreich die Förderrechte an Bodenschätzen auf prospektiven Flächen sichern. EOG Dies führt dazu, dass andere große und kleinere Erdöl- und Erdgasunternehmen mit CCE zusammenar- beiten, um gemeinsam die Rohstoffe zu erschließen. Diese Zusammenarbeit drückt sich vor allem über die Be- teiligung anderer, durch ihre Flächenpositionen benachbarter Gesellschaften an Bohrungen von CCE durch sog. „Working Interest“ aus. CCE hält umgekehrt ebenfalls kleinere Anteile an Bohrungen benachbarter Gesellschaf- ten. Über die beschriebenen Aspekte hinaus bestehen aktuell keine Kooperationsvereinbarungen. CCE kümmert sich um die Identifizierung und Bewertung von Lagerstätten sowie um die Einholung der Land- rechte für prospektive Lagerstätten. Da EOG in Bezug auf , plant ferner die aktuell vertraglich gesicherten Flächen nicht als Betriebsführer agiertseismischen Untersuchungen und Bohrungen, sondern koordiniert alle Beteiligten, überwacht den Bohrverlauf und stimmt die genehmigten und geplanten Bohrungen von einem Partner durchgeführt wer- den, liegen die Planung der seismischen Untersuchungen, der Bohrungen und der Koordination aller Beteiligten sowie der Überwachung des Bohrverlaufs bei der operativen Partnerfirma von EOG und bei Arbeiten mit externen Dienstleis- ternDienstleistern ab. Gerade in der Erdöl- und Erdgasindustrie ist der Einsatz externer Dienstleister etwa bei Explorationen und Bohrungen weit verbreitet. Letztere werden hauptsächlich bei der Durchführung von Bohrungen, dem hydrauli- schen hydraulischen Fracturing, der Bereitstellung von Wasser und dem Verlegen von Pipelines eingesetzt. EOG istCCE arbeitet eng mit externen Dienst- leistern zusammen, ohne Be- triebsführer zu seinüberwacht und steuert deren Aktivitäten. Anders als in Deutschland wird das hydraulische Fracturing in den USA bereits seit über 60 Jahren zur Förderung von Erdöl- und Erdgas eingesetzt; es handelt sich um eine dort gängige Praxis der Erdgas- und Erdölerschließung. Die gesellschaftliche Akzeptanz des hydraulischen Fracturing ist nach Einschätzung der Emittentin in den USA überwiegend gegeben. In Colorado, an den genannten Aktivitäten beteiligt USA, unterliegt das hydraulische Fracturing gesetzlichen Regelungen, deren Einhaltung durch die Colorado Oil and Gas Conservation Commission überwacht wird. CCE setzt nach Meinung der Emittentin zur Durchführung des hydraulischen Fracturing nur namhafte Spezialisten ein, welche auf dem Markt etabliert sind und verfügt über Wahlmöglichkeiten über die Parti- zipation an einzelnen Bohrungen, so dass ausreichende Steuerungsmöglichkeiten und Einflussnahme gewähr- leistet sindsämtliche gesetzliche Anforderungen einhalten. Um sich die relevanten Projektflächen zu sichern, hat EOG zusammen mit ihren Kooperationspartnern CCE bis heute mit zahlreichen insgesamt über 500 Landeigentümern auf einer Fläche von zusammengerechnet (netto) ca. 851 2.214 acres (344 896 Hektar) sogenannte „Oil & Gas Leases“ abgeschlossen abge- schlossen (siehe hierzu Ziff. 10.4 10.4. Wesentliche Verträge – Seitens der Elster Oil & Gas Cub Creek Energy LLC abgeschlossene Oil and Gas Leases). Die größte Fläche beträgt hierbei ca. 160 über 1.500 acres, die kleinste weniger als 1 acres. Vertragspartner sind private Landeigentümer, Gesellschaften, Kirchen und Gemeinden. EOG CCE hat sich mit anderen Inhabern von Oil and Gas Leases zusammengeschlossen, um ihre Oil and Gas Leases gemeinsam mit diesen zu bewirtschaften. Entsprechende Zusammenschlüsse sind bei der Entwicklung von Oil and Gas Leases üblich, um in zusammenhängenden Gebieten zu bohren oder sonstige Fördertätigkeiten vorzu- nehmen. Jeder teilnehmende Inhaber hat in diesem Fall ein anteiliges Recht an der Quelle bzw. der Förderstelle, den sog. „Working Interest“, der sich aufgrund der Verteilung der zu entwickelnden Quelle ergibt. Der Zusam- menschluss erfolgt über ein sog. „Operating Agreement“ (Betriebsvertrag), das den anderen Parteien das Recht einräumt, sich an einer Bohrung entsprechend des „Working Interest“ zu beteiligen. An den durchgeführten Ho- rizontalbohrungen genehmigten Hori- zontalbohrungen hält EOG CCE einen Working Interest von durchschnittlich 35 81 %. CCE sichert das Risiko aus der künftigen Schwankung der Ölpreise teilweise mittels derivativer Finanzinstrumente (sog. Hedging) ab. Ziel ist es, eine sichere Kalkulationsgrundlage für die erwarteten Umsätze zu erhalten. Es han- delt sich dabei entweder um Swaps, die einen festen Verkaufspreis bedeuten oder um eine Kombination von Kauf- und Verkaufsoptionen, die gleichzeitig abgeschlossen werden, sogenannte Costless Collars. Mit diesem Instrument kann sich CCE eine Preisuntergrenze sichern. Fällt der Ölpreis unter diese Grenze, erhält das Unter- nehmen einen Ausgleich für die Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Preis der physischen Produktion und der festgelegten Untergrenze. Steigt der Preis dagegen über das definierte Niveau, muss CCE den entspre- chenden Mehrertrag aus dem Verkauf der Produktion abgeben. Je nach Marktsituation und Unternehmensstrategie nutzt die Gesellschaft eines dieser Absicherungsinstru- mente. Ziel ist es generell, 60-80 % des erwarteten Produktionsvolumens der kommenden 18-24 Monate abzu- sichern. Im Rahmen der Beleihung von Reserven verlangt auch die kreditgebende Bank eine Absicherung. Zum 30. Juni 2019 hatte CCE insgesamt 356.000 Barrel Öl bis Ende 2020 abgesichert. Die Ausführung zum Hedging zur Absicherung gegen Ölpreisschwankungen unter Xxxx. 5.2.1 gelten entsprechenddurchschnittliche Un- tergrenze belief sich auf 57,74 USD/Barrel, die Obergenze auf 58,59 USD/Barrel.

Appears in 2 contracts

Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt