Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Samples: swissfunddata.ch, www.teletrader.com, www.swiss-rock.ch
Kosten. Für die Die Gesellschaft wird hat unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in eine Kapitel VI des dieses Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale zu entnehmende Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der und Register- und Transferstelle erhobenzu entrichten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen Fondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich an die verschiedenen Dienstleister auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft (réviseur d’entreprises agréé) auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-EU- Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft (Teil-) Fonds vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft eines Fonds handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie Jahresberichte, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document)Basisinformationsblätter; - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere anderen Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte Prospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, Kosten die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Performance- Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; . - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der des Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; . - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; . - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 25.000,- Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftdes Fonds, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Samples: www.swissfunddata.ch, www.swiss-rock.ch
Kosten. Für die Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung erhält aus dem Sondervermö- gen eine tägliche Kostenpauschale, in Höhe von 1,6% p.a. des Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes (vgl. § 18 der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale „Allgemeinen Vertragsbedingungen“). Mit die- ser Pauschale sind folgende Vergütungen und Auf- wendungen abgedeckt und werden dem Sonder- vermögen nicht separat belastet: – Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sonderver- mögens (Fondsmanagement, administrative Tätig- keiten, Kosten für den Vertrieb); – Vergütung der Depotbank; – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließ- lich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; – Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjahres- berichte; – Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rücknahme- preise und ggf. jeweilige Teilfondsvermögen der Ausschüttungen; – Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; – Kosten für die Bekanntmachung der Besteue- rungsgrundlagen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istder Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deut- schen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Kostenpauschale kann dem Sonderver- mögen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Kostenpauschale können folgende Kosten die folgenden Aufwen- dungen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten – im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen ent- stehende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die – im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der ZahlstellenVerwal- tung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; – Kosten für die Geltendmachung und Durch- setzung von Rechtsansprüchen des Sonderver- mögens. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sonder- vermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; der- zeit macht die Gesellschaft von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Vertriebsstellen sowie anderer Erstellung dieses Verkaufsprospekts die Anteile des Sonderver- mögens an folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert sind: – Börse Berlin-Bremen – Börse Düsseldorf – Fondsbörse Deutschland – Börse Hamburg – Börse München – Börse Stuttgart – Börse Frankfurt Fonds Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder die Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – eingeführt oder auch schon gehandelt werden. Hierüber hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Der dem Börsenhandel oder Handel an sonsti- gen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Ausland notwendig einzurichtender StellenSonder- vermögen gehaltenen Vermögensgegenstände, die im Zusammenhang mit sondern auch durch Angebot und Nachfrage be- stimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusseser- mittelten Anteilwert abweichen ■ GESCHÄFTSJAHR UND ERTRAGSVERWENDUNG Das Geschäftsjahr des Sondervermögens be- ginnt am 1. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren Oktober und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerendet am 30. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSeptember.
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Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 15.000 Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Samples: doc.morningstar.com
Kosten. Für die Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung erhält aus dem Sonderver- mögen eine tägliche Kostenpauschale in Höhe von 1,4% p.a. des Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes (vgl. § 18 der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale „Allgemeinen Vertragsbedingun- gen“). Mit dieser Pauschale sind folgende Ver- gütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Sondervermögen nicht separat belastet: – Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sonder- vermögens (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten, Kosten für den Vertrieb); – Vergütung der Depotbank; – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließ- lich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; – Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halb- jahresberichte; – Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rück- nahmepreise; – Kosten für die Prüfung des Sondervermö- gens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; – Kosten für die Bekanntmachung der Be- steuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istDie Kostenpauschale kann dem Sondervermö- gen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Kos- tenpauschale können folgende Kosten die folgenden Aufwendun- gen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten – im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen entstehende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die – im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der ZahlstellenVerwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; – Kosten für die Geltendmachung und Durch- setzung von Rechtsansprüchen des Sonderver- mögens. – Kosten für die Information der Anleger mit- tels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnah- me der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, Kosten für die Information der Anleger durch dauerhaften Datenträger bei – Verschmelzungen und – bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Berechnungsfehlern bei der Anteilwerter- mittlung oder bei Anlagegrenzverletzungen. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sonder- vermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; derzeit macht die Gesellschaft von dieser Möglich- keit keinen Gebrauch. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Erstellung die- ses Verkaufsprospekts die Anteile des Sonderver- mögens an folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert sind: – Börse Berlin – Börse Düsseldorf – Börse Frankfurt – Börse Hamburg – Börse München – Börse Stuttgart Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder die Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – einge- führt oder auch schon gehandelt werden. Hier- über hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Der dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die Börsenhandel oder Handel an sonsti- gen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Rahmen Son- dervermögen gehaltenen Vermögensgegenstän- de sondern auch durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschussesdem ermittelten Anteilwert abweichen. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren ■ GESCHÄFTSJAHR UND ERTRAGSVERWENDUNG Das Geschäftsjahr des Sondervermögens beginnt am 1. Oktober und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerendet am 30. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSep- tember.
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Samples: www.kmf.bwl.uni-muenchen.de
Kosten. Für Vergütungen und Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an die Gesellschaft, die Depotbank und Dritte unterliegen nicht der Ge- nehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die erhält aus dem Sondervermögen eine tägliche Pauschalgebühr in Kapitel VI Höhe von 0,20% p.a. des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Sondervermögens auf Basis des börsen- täglich ermittelten Inventarwertes. Mit dieser Pauschale sind folgende Vergütungen und Auf- wendungen abgedeckt und werden dem Sonder- vermögen nicht separat belastet: - Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sondervermö- gens (Fondsmanagement, administrative Tätig- keiten, Kosten für den Vertrieb); - bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; - Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halbjah- resberichte; - Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rück- nahmepreise und ggf. jeweilige Teilfondsvermögen der Ausschüttungen und des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen Auflösungsberichtes; - Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft; - Kosten für die Bekanntmachung der Besteue- rungsgrundlagen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istder Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden; - Kosten für den Lizenzvertrag; - Vergütung der Depotbank. Die Pauschalgebühr kann dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Pauschal- gebühr können folgende Kosten die folgenden Aufwendungen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung Ver- äußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen entste- hende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates den Kosten der Verwaltung und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggfVerwahrung evtl. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handelnentstehende Steuern; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung Geltendmachung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten Durchsetzung von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere KostenRechtsansprüchen des Sondervermögens. Nebenkosten, die in Zusammenhang mit beim Erwerb und bei Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transakti- onskosten), sind nicht von der Pauschalgebühr um- fasst und werden dem Angebot und Vertrieb Sondervermögen gesondert belastet. Darüber hinaus kann die Gesellschaft bis zur Hälfte der Erträge aus dem Abschluss von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten Wertpapierdar- lehensgeschäften für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten Rechnung des Sondervermö- gens als pauschale Vergütung im Hinblick auf Kos- ten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten der Vorbereitung und Durchführung von Zulassungs- solchen Geschäften erhalten. Im Jahresbericht werden die zu Lasten des Sonder- vermögens angefallenen Verwaltungskosten (Ver- waltungsvergütung und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen Aufwendungen, die dem Sondervermögen gem. § 29 der Besonderen Ver- tragsbedingungen zusätzlich belastet werden kön- nen) offen gelegt und als Quote des durchschnittli- chen Fondsvolumens ausgewiesen („Total Expense Ratio“ – TER). Transaktionskosten sind im In- TER nicht berücksichtigt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national an Dritte zu leistenden Vergütungen und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche KostenAufwendungs- erstattungen zu. Derzeit werden keine Vergütungen, die aus dem Sondervermögen an die Kapitalanlagegesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf das Gesellschaftsvermögenden Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Die Gesellschaft kann nach ihrem freien Ermessen mit einzelnen Anlegern die teilweise Rückzahlung von vereinnahmter Verwaltungsvergütung an diese Anleger vereinbaren. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten wenn institutionelle Anleger direkt Großbeträge nachhaltig investieren. Neben der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie Vergütung zur Verwaltung des Sonder- vermögens wird eine Verwaltungsvergütung für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang Sondervermögen gehaltenen Investmentanteile berechnet. Dabei wird das Sondervermögen mit- telbar mit der Verwaltungsvergütung des Zielfonds einschließlich erfolgsbezogener Vergütungen sowie Ausgabeaufschläge und Rücknahmeab- schläge für die Zielfonds belastet. Entsprechendes gilt für sonstige Vergütungen, Aufwendungserstat- tungen oder sonstige Kosten. Insgesamt kann dadurch für den Wertpapiergeschäften Anleger eine hohe Belastung mit Kosten eintreten. Im Jahres- und Halbjahresbericht werden die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge offen gelegt, die dem Sondervermögen im Be- richtszeitraum für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an anderen Sondervermögen berech- net worden sind. Beim Erwerb von Investmentanteilen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft sowie selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Gesellschaft durch eine wesentliche mit- telbare oder unmittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Gesellschaft oder die andere Gesell- schaft für den Transaktionen in Aktien anfallen; - Erwerb und die Transaktionskosten der Ausgabe Rücknahme keine Ausgabeaufschläge und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer Rücknahmeabschläge berechnen. Ferner wird im Ausland notwendig einzurichtender StellenJahres- und Halbjah- resbericht die Vergütung offen gelegt, die dem Sondervermögen von einer anderen Kapitalanla- gegesellschaft oder einer Investment- Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder einer anderen Gesellschaft, mit der die Ge- sellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft, ein- schließlich ihrer Verwaltungsgesellschaft als Ver- waltungsvergütung für die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSondervermögen gehaltenen Anteile berechnet wird.
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Kosten. Für Die Registrierung und die Gesellschaft Nutzung der Grundfunktionen im Onlineportal bzw. im Dialogsystem ist kostenfrei. Der Nutzer kann z. B. uneingeschränkt Nachrichten empfangen, lesen und Profile anderer Nutzer ansehen. Die Nutzung erweiterter Funktionen ist kostenpflichtig und wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen in einer internen, virtuellen Währung (Coins) abgerechnet. Der Nutzer hat die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Möglichkeit entsprechende Coin-Pakete zu erwerben und diese anschließend im Onlineportal und im Dialogsystem für die Verwaltung Nutzung bestimmter Funktionen einzutauschen. Hierzu gehört u. a. auch das Schreiben von Nachrichten an andere Nutzerprofile. Der Nutzer hat die Möglichkeit das Onlineportal, das Dialogsystem und Domizilierungdessen erweiterte Funktionen einmalig kostenlos zu testen. Der Systembetreiber stellt dem Nutzer hierfür ein begrenztes Kontingent an Coins zur Verfügung. Nach Verbrauch des kostenlosen Kontingents muss der Nutzer ein Coin-Paket kostenpflichtig erwerben, für das Fondsmanagement, für um die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- erweiterten Funktionen nutzen zu können. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus den im Portal unter „Konto aufladen“ aufgeführten Tarifen. Preise und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle Umfang eines jeden Paketes sind abhängig von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragendurch den Nutzer ausgewählten Zahlungsmethode. Der Systembetreiber arbeitet mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder die die Abwicklung der Zahlung mit dem Nutzer übernehmen. Diese Anbieter berechnen für Ihre Dienstleistung unterschiedliche Gebühren an den Systembetreiber. Diese Gebühren rechnet der Anbieter in den Vertriebsländern)jeweiligen Verkaufspreis der Coin-Pakete ein. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werdenDadurch stehen die nachstehenden Zahlungsmethoden zur Verfügung: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift (Abwicklung durch PayPal ) - Mobile Billing (Abwicklung durch die Gründungskosten der Gesellschaft; Mobilfunknetzbetreiber eines jeweiligen Landes) –- Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates Rückerstattungen –-- Sollte es zu einer versehentlichen Zahlung durch den Kunden kommen oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchenaus Gründen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehenHändler zu verantworten hat, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kostennicht möglich sein, die bezahlte Leistung abzurufen, hat der Kunde die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf anzumelden. Der Widerruf hat in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - TelefonTextform (Brief, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.Email) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, an die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften Impressum der Gesellschaft sowie den Transaktionen Seite genannte Adresse zu erfolgen. Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass der Kunde die bestellte Leitung noch nicht in Aktien anfallen; - Anspruch genommen hat. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die Transaktionskosten beiderseits empfangenen Leistungen zurückgewährt, d.h. die bestellte Leistung wird storniert und der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle Kunde erhält sein Geld zurück. Verpflichtungen zur Erstattung von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen Zahlungen werden innerhalb von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet30 Tagen erfüllt. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres Frist beginnt mit der Gesellschaft, auf Basis Absendung der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntWiderrufserklärung.
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Samples: 6funchat.de
Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen ist. Die Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung ist monatlich nachträglich auszuzahlen. Die Vergütung für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle ist quartalsweise nachträglich auszuzahlen istauszuzahlen. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Bewertung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft öffentlich vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Samples: www.easybank.at
Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist1. Neben den in Kapitel VI im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, Gebühren (ggf. zzgl. der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft gesetzli- chen Mehrwertsteuer) können einem Teilfonds folgende Kosten zu tragennebst etwaiger Mehrwertsteuer, unabhängig davonggf. anteilig, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - a. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Verwaltung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögenswerten, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenVerwahrung, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die banküblichen Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Verwah- rung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; b. Steuern und ggf. sonstige ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Teilfondsvermögen, des- sen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Teilfonds erhoben wer- den; c. Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenRechtsberatung, Gerichtskosten, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft Anteilinhaber ei- nes Teilfonds handeln; - d. Honorare und Kosten für Wirtschaftsprüfer des Fonds; e. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere Erstellung der Mehrwertsteuererklärung, etwaiger Anteilzertifikate sowie Er- tragsschein- und Bogenerneuerungen, des Verkaufsprospektes, der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilungen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilli- gung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrieben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichtsbehörden; f. Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; g. Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung des Verwal- tungsreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - ein- schließlich Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen Anmeldungen zur Registrierung oder der schriftlichen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Mitteilungen Börsen (inklusive der Preisveröffentlichungeneinschließ- lich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen), welche im Zusammenhang mit dem Fonds oder dem Anbieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) x. Xxxxx- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Anteil- inhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren anwend- baren Gesetzen oder und Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, i. Kosten der für die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte Anteilinhaber bestimmten Veröffentlichungen; j. ein angemessener Anteil an Aktionäre; - den Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten Werbung und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungenan solchen Kos- ten, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die welche direkt im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.;
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Samples: fondsdocs.edisoft.de
Kosten. Für Der Versicherer übernimmt die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen tarifmäßigen Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder, wenn die in Kapitel VI Entlohnung des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Rechtsanwaltes nicht durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist, den autonomen Honorar- kriterien für die Verwaltung und DomizilierungRechtsanwälte (AHK), für das Fondsmanagementnach dem Gerichts- gebührengesetz (GGG) sowie diesen entsprechenden ausländischen Gebührenordnungen. Darüberhinausge- hende, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhobenmit dem Versicherer vereinbarte Kosten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb Rahmen freier Honorarvereinbarungen oder von Erfolgszuschlägen, übernimmt dieser ebenfalls. Kosten sind Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederSchadenermittlungskosten, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kostenauch Reisekosten, die bei dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kost en auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Ebenso übernimmt der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie Versicherer die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprücheneiner notwendigen Verteidigung einer versicherten Person in einem Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Pflichtverletzung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entsteheneinen unter den Versiche- rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann. Dies gilt auch dann, wenn sie im Interesse hierfür ein Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz ursächlich oder mitursächlich war. Die Stellung einer Sicherheitsleistung (Kaution, etc.) übernimmt der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten Versicherer bis zur Höhe von 10% der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive Abwehr von Schadenersatzansprüchen zur Verfügung stehenden Versicherungssumme. Ziffer A.6. Absatz 4 gilt sinngemäß. Der Versicherer trägt Reisekosten der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive versicherten Person für Reisen an den Ort des zuständigen auslän- dischen Gerichts, wenn das Erscheinen der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten versicher- ten Person vorgeschrieben oder zur Vermeidung von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggfRechtsnachteilen erforderlich ist. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Die Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Höhe der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntGeschäftsreisen von österreichischen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen.
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Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung Die Teilnahme an den Lehrgängen ist kostenpflichtig. Die Lehrgangskosten sind nach Erhalt der verschiedenen Aktienklassen Rechnung der Handwerk gGmbH umgehend zu zahlen. Die Kosten und ihre Fälligkeit entstehen unabhängig von Leistungen Dritter (z.B. Agentur für Arbeit, Meister-BAföG, Berufsförderungsdienst) oder Gründen, die in Kapitel VI der Person des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und DomizilierungTeilnehmers liegen (z.B. Arbeitslosigkeit, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den VertriebsländernKrankheit). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von RechtsansprüchenTeilnehmer, die der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlungsverpflichtung nicht bis spätestens zum Fälligkeitstermin der Verwahrstelle entstehenLehrgangsgebühr nachkommen, können von der Teilnahme an dem betreffenden Lehrgang ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren wird durch den Ausschluss nicht berührt. Bei längerfristigen Lehrgängen kann auf schriftlichen Antrag eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierüber ist in jedem Fall eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen. Die Lehrgangskosten bemessen sich nach dem zum jeweiligen Lehrgangsbeginn geltenden Gebührensatz. Der den Lehrgangskosten zu Grunde liegende Satz wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen und aufgrund verschiedener Kostenelemente gegebenenfalls angepasst. Kostenelemente die beispielweise den Gebührensatz beeinflussen sind die anfallenden Personalkosten, IT-Systemkosten, Energiekosten…. Eine Anpassung des Satzes wird nicht erfolgen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der die gestiegenen Kosten durch gesunkene Kosten an anderer Stelle ausgeglichen werden können oder umgekehrt. Als gemeinnützige Gesellschaft handeln; - Kosten für arbeitet die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnetHandwerk gGmbH dabei kostendeckend. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres Lehrgangskosten sind unter Angabe der Gesellschaft, Rechnungsnummer auf Basis eines der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv Konten der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntHandwerk gGmbH zu entrichten.
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Kosten. Für die Die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung erhält aus dem Sondervermö- gen eine tägliche Kostenpauschale, in Höhe von 1,6% p.a. des Sondervermögens auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes (vgl. § 18 der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale „Allgemeinen Vertragsbedingungen“). Mit die- ser Pauschale sind folgende Vergütungen und Auf- wendungen abgedeckt und werden dem Sonder- vermögen nicht separat belastet: – Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Sonderver- mögens (Fondsmanagement, administrative Tätig- keiten, Kosten für den Vertrieb); – Vergütung der Depotbank; – bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließ- lich der banküblichen Kosten für die Ausübung Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland; – Kosten für den Druck und Versand der Funktion für die Anteilinhaber bestimmten Jahres- und Halb- jahresberichte; – Kosten der Verwahrstelle sowie Bekanntmachung der Register- Jahres- und Transferstelle erhobenHalbjahresberichte, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwder Ausgabe- und Rück- nahmepreise und ggf. jeweilige Teilfondsvermögen der Ausschüttungen; – Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen Sonderver- mögens durch den Abschlussprüfer der Gesell- schaft; – Kosten für die Bekanntmachung der Be- steuerungsgrundlagen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istder Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Kostenpauschale kann dem Sonderver- mögen jederzeit entnommen werden. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen zustehenden Kos- tenpauschale können folgende Kosten die folgenden Aufwendun- gen dem Sondervermögen zusätzlich belastet werden: - sämtliche Kosten – im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von WertpapierleihprogrammenVermögensgegenständen ent- stehende Kosten; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die – im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der ZahlstellenVerwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; – Kosten für die Geltendmachung und Durch- setzung von Rechtsansprüchen des Sonderver- mögens. Die Gesellschaft kann die Anteile des Sonder- vermögens an einer Börse zur Notierung zulassen oder an organisierten Märkten handeln lassen; derzeit macht die Gesellschaft von dieser Mög- lichkeit keinen Gebrauch. Der Gesellschaft ist bekannt, dass – ohne ihre Zustimmung – zum Zeitpunkt der Vertriebsstellen sowie anderer Erstellung die- ses Verkaufsprospekts die Anteile des Sonderver- mögens an folgenden Märkten gehandelt werden bzw. notiert sind: – Börse Berlin-Bremen – Börse Düsseldorf – Fondsbörse Deutschland – Börse Hamburg – Börse München – Börse Stuttgart – Börse Frankfurt Fonds Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein solcher Handel kurzfristig eingestellt wird oder die Anteile des Sondervermögens auch an anderen Märkten – ggf. auch kurzfristig – einge- führt oder auch schon gehandelt werden. Hierü- ber hat die Gesellschaft keine Kenntnis. Der dem Börsenhandel oder Handel an sons- tigen Märkten zugrunde liegende Marktpreis wird nicht ausschließlich durch den Wert der im Ausland notwendig einzurichtender StellenSondervermögen gehaltenen Vermögensgegen- stände, die im Zusammenhang mit sondern auch durch Angebot und Nach- frage bestimmt. Daher kann dieser Marktpreis von dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschussesermittelten Anteilwert abweichen. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren ■ GESCHÄFTSJAHR UND ERTRAGSVERWENDUNG Das Geschäftsjahr des Sondervermögens be- ginnt am 1. Oktober und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerendet am 30. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntSeptember.
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Kosten. Für die Gesellschaft den Fonds wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in zu entnehmende Vergütung im Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der und Register- und Transferstelle wird eine prozentuale Vergütung erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen Fondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft (réviseur d’entreprises agréé) auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-EU- Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft (Teil-) Fonds vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft eines Fonds handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie Jahresberichte, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere anderen Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte Prospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, Kosten die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Performance- Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; . - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der des Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; . - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; . - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 25.000,- Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftdes Fonds, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Kosten. Für Die Gesellschaft erhält für die Anteilklassen A (EUR) und R (EUR) aus dem Feederfonds eine tägliche Pauschalvergütung in Höhe von 1,80 % p.a. des anteiligen Wertes des Feederfonds, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Nettoinventarwertes. Es steht der Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale frei, eine niedrigere Pauschalvergütung zu berechnen. Mit dieser Pauschalvergütung gemäß Absatz 1 sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Feederfonds nicht separat belastet: • Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Feederfonds (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten), • Vergütung für die Ausübung Vertriebsstellen des Feederfonds, • Vergütung für die Verwahrstelle, • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der Funktion banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, • Kosten für den Druck und Versand der Verwahrstelle für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, wesentliche Anlegerinformationen), • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Register- Ausgabe- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. jeweilige Teilfondsvermögen der thesaurierten Erträge, • Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages Feederfonds durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, • Kosten für die Information der Anleger des Feederfonds mittels einen dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Informationen über Fondsverschmelzungen und mit Ausnahme der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung, • Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den Feederfonds erhoben werden, • Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs des Feederfonds durch Dritte, • Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine. Die Pauschalvergütung kann dem Feederfonds jederzeit entnommen werden. Neben der oben genannten Vergütung gehen die folgenden Aufwendungen zulasten des Feederfonds: • die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehenden Kosten. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die Kosten aus Wertpapier-Darlehen die aus solchen Geschäften resultierenden Erträge in keinem Fall übersteigen, • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Feederfonds zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf den Feederfonds bezogener Forderungen, • Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben, • Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu berechnen zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten 1 und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist2 genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem OGAW-Sondervermögen die in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Vermögensgegenständen entstehenden Kosten belastet. Die Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen kann im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates Handelsgeschäften Research- und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenAnalyseleistungen von Brokern erhalten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre Anleger bei den Anlageentscheidungen verwendet werden. Die Gesellschaft kann mit ausgewählten Brokern Vereinbarungen abschließen, gemäß denen Teile der Vergütungen, die die Gesellschaft bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen aufwendet, unmittelbar oder zeitversetzt an Dritte weitergeleitet werden, die der Gesellschaft handelnResearch- oder Analyseleistungen zur Verfügung stellen, die von der Gesellschaft im Interesse der Anleger bei ihren Anlageentscheidungen verwendet werden (sog. Commission Sharing Agreements). Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Pauschalvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; - solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Zugleich kann die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhalten. Dem Anleger werden auf Nachfrage bei der Gesellschaft Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Feederfonds an die Verwahrstelle und an Dritte zu leistenden Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zulasten des Feederfonds angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Feederfonds ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER). Berücksichtigt wird die Pauschalvergütung sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Ausnahme der im Feederfonds angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - angefallenen Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien eventuell auf Zielfondsebene anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggfnicht berücksichtigt. Kosten Die Summe der im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für wird zum durchschnittlichen Vermögen des Feederfonds ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die Bonitätsbeurteilung TER. Die Berechnungsweise entspricht der Gesellschaft durch national und international anerkannte Ratinggemäß der CESR Guideline 10-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten 674 in Verbindung mit der Abwicklung EU- Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigen. Nach XxXXX XX / WpHG haben die Vertriebsstellen vor Erbringung einer Wertpapierdienstleistung gegenüber ihren Kunden die Gesamtkosten offenzulegen, die sich aus Kosten der Dienstleistung und Meldung des Fonds zusammensetzen. XxXXX XX legt dabei ein erweitertes Verständnis der Fondskosten zugrunde, das insbesondere die Transaktionskosten in die Gesamtrechnung mit einbezieht. Auch bei der Bestimmung der laufenden Kosten auf Fondsebene werden einige neue Bestandteile, wie etwa Finanzierungskosten oder Kosten der Wertpapierleihe, hinzugerechnet. Das erweiterte Verständnis der Fondskosten gilt auch für laufende Kundenberichte. Über die zu erwartenden Abweichungen im Kostenausweis sollte im Verkaufsprospekt aufgeklärt werden. Wird der Anleger beim Erwerb von Derivatgeschäften; - sonstige Anteilen durch Dritte beraten oder vermitteln diese den Kauf, weisen sie ihm gegebenenfalls Kosten oder Kostenquoten aus, die die hier beschriebene Gesamtkostenquote übersteigen. Grund dafür kann insbesondere sein, dass der Dritte die Kosten seiner eigenen Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit mit berücksichtigt. Darüber hinaus berücksichtigt er ggf. auch einmalige Kosten wie Ausgabeaufschläge und wendet in der Regel andere Berechnungsmethoden für die Fondsadministration einschließlich der auf Fondsebene anfallenden Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebührenan, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - insbesondere die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, des Fonds mit umfassen. Das gilt ebenso für regelmäßige Kosteninformationen über die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die bestehende Fondsanlage im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntdauernden Beratungs- oder anderen Kundenverhältnisses.
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Samples: dl.avl-investmentfonds.de
Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist1. Neben den in Kapitel VI im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, Gebühren (ggf. zzgl. der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft gesetzli- chen Mehrwertsteuer) können einem Teilfonds folgende Kosten zu tragennebst etwaiger Mehrwertsteuer, unabhängig davonggf. anteilig, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - a. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Erwerb, der Veräußerung und der Veräußerung Verwaltung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederVermögenswerten, insbesondere bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Teilfonds und deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenVerwahrung, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die banküblichen Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; b. Steuern und ggf. sonstige ähnliche Abgaben, die auf das jeweilige Teilfondsvermögen, dessen Einkommen oder die Auslagen zu Lasten dieses Teilfonds erhoben werden; c. Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Gerichtskosten die der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft Anteilin- haber eines Teilfonds handeln; - d. Honorare und Kosten für Wirtschaftsprüfer des Fonds; e. Kosten für die Erstellung, Vorbereitung, Hinterlegung, Veröffentlichung, den Druck und den Versand sämtlicher Dokumente für den Fonds, insbesondere der Erstellung der Mehrwertsteuererklärung etwaiger Anteilzertifikate sowie Ertragsschein- und Bogenerneuerungen, des Verkaufsprospektes, der we- sentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document), der Jahres- und Halbjahresberichte, der Vermögensaufstellungen, der Mitteilun- gen an die Anleger, der Einberufungen, der Vertriebsanzeigen bzw. Anträge auf Bewilligung in den Ländern in denen die Anteile eines Teilfonds vertrie- ben werden sollen sowie die Korrespondenz mit den betroffenen Aufsichts- behörden; f. Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen; g. Kosten der Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung des Ver- waltungsreglements sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - einschließlich Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen Anmeldungen zur Registrierung oder der schriftli- chen Erläuterungen bei sämtlichen Registrierungsbehörden und Mitteilungen Börsen (inklusive der Preisveröffentlichungenein- schließlich örtlichen Wertpapierhändlervereinigungen), welche im Zusam- menhang mit dem Fonds oder dem Anbieten seiner Anteile vorgenommen werden müssen; - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) x. Xxxxx- und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Antei- linhaber in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren an- wendbaren Gesetzen oder und Verordnungen der genannten Behörden notwendig notwen- dig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.;
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Samples: swisslife.tools.factsheetslive.com
Kosten. Für die Die Gesellschaft wird hat unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in eine Kapitel VI des dieses Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale zu entnehmende Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der und Register- und Transferstelle erhobenzu entrichten, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen Fondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich an die verschiedenen Dienstleister auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates der Gesellschaft oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft (réviseur d’entreprises agréé) auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-EU- Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft (Teil-) Fonds vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft eines Fonds handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie Jahresberichte, der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere anderen Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte Prospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, Kosten die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Performance- Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; . - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der des Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; . - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; . - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Kosten für die Gründung der Gesellschaft und die Erstausgabe von Aktien wurden auf maximal 25.000,- Euro geschätzt und werden über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Diese Ausgaben wurden dem bei der Gründung aufgelegten Teilfonds belastet. Die Kosten im Zusammenhang mit der Auflegung weiterer Teilfonds werden dem Vermögen des jeweiligen Teilfonds zugeordnet und dort über eine Frist von fünf Jahren abgeschrieben. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaftdes Fonds, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Samples: swissfunddata.ch
Kosten. Für Ausgabeaufschlag und Rücknahmeabschlag Die Ausgabe der Anteile, d.h., der Anleger tritt der Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar bei, erfolgt nur während der Zeich- nungsphase und zum Nominalwert der vom jeweiligen Anleger individuell gezeichneten Kapitaleinlage zzgl. des Ausgabeaufschla- ges. Der Ausgabeaufschlag beträgt fünf Prozent der Kapitaleinlage. Es steht der AIF-Verwaltungsgesellschaft frei, einen ge- ringeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Nach der Zeichnungsphase werden keine weiteren Anteile von der AIF-Verwaltungsge- sellschaft ausgegeben, daher entfallen eine Angabe zur Berechnung der Ausgabepreise der Anteile, die Gesellschaft Angabe der Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise und der mit der Ausgabe der Anteile verbun- denen Kosten sowie Angaben über Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung der Aus- gabepreise der Anteile. Der Ausgabeaufschlag wird unter Berücksichtigung vollständig an die IMMAC Immobilienfonds GmbH als Teil der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung Vermittlung der Funktion Anteile weitergereicht. Eine Rücknahme der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- Anteile bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages eine Kün- digung der Fondsgesellschaft ist gesetzlich bzw. vertraglich ausgeschlossen, daher entfallen eine Angabe zur Berechnung der Rücknahmepreise der Anteile, die Angabe der Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise, der mit der Rücknahme der Anteile verbundenen Kosten sowie Angaben über Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentli- chung der Rücknahmepreise der Anteile. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung (§22 Gesellschaftsvertrag) und beim Ausscheiden von Gesellschaftern in besonderen Fällen (§23 Gesellschaftsvertrag) können jedoch Abfindungsregelungen bestehen (§24 Ge- sellschaftsvertrag). Initialkosten und Aufwendungserstattungen Bei einer Änderung der gesetzlichen Um- satzsteuer ändern sich die genannten Brut- tobeträge entsprechend. In diesem Zusammenhang ist zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen erwähnen, dass die Fondsgesellschaft, soweit Kosten von dieser getragen werden, vorsteuerab- zugsberechtigt ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern)Die oben dargestellten Kostenquoten wurden inkl. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Umsatzsteu- er als Bruttokostenquoten ausgewiesen bzw. bei Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft Eigenkapitalvermittlungsvertrag, dem Fremdkapitalvermittlungsvertrag sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - dem Schließungsgarantievertrag als nicht um- satzsteuerpflichtige Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für tatsächli- che Kostenbelastung fällt demnach um die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntgeltend zu machenden Vorsteuern geringer aus.
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Samples: www.fondsvermittlung24.de
Kosten. Der Mediator erhält für die Durchführung des Mediationsverfahrens (Besprechungen, Vor- und Nachbearbeitung, Telefonate etc.) eine Vergütung in Höhe von 275,00 EUR je Stunde zzgl. ge- setzlicher Umsatzsteuer, angefangene Stunden werden je 1/4 abgerechnet. Die Medianden er- halten mit der Abrechnung einen entsprechenden Tätigkeitsnachweis. Macht der Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens den Umständen nach angemes- sene Aufwendungen (Reisekosten, Raummiete etc.) geltend, so sind die Medianden zum Ersatz verpflichtet. Reisezeit wird mit dem vorgenannten Stundensatz in Rechnung gestellt. Unabhängig davon werden Reise- und Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe gezahlt, wobei bei Bahn- fahrten die Benutzung der 1. Klasse und bei Flugreisen die Benutzung der Business-Klasse ver- einbart wird. Für die Gesellschaft Benutzung des eigenen PKW wird unter Berücksichtigung eine Vergütung von 0,80 EUR je Fahrt- Kilometer in Rechnung gestellt. Zu Beginn des Mediationsverfahrens kann der verschiedenen Aktienklassen Mediator einen angemessenen Vorschuß auf die Vergütung und Aufwendungsersatz in Kapitel VI Anspruch nehmen. Auf die Vergütung und die zur Durch- führung des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für Mediationsverfahrens angemessenen Aufwendungen haben die Verwaltung Medianden dem Mediator auf Verlangen weiteren angemessenen Vorschuß zu leisten. Der Mediator ist berechtigt, Zwischenabrechnungen über die bisherige Tätigkeit zu stellen. Die Kosten des Mediationsverfahrens werden von den Medianden (Mediand zu 1. und DomizilierungMediand zu 2.) je zur Hälfte getragen. Die Medianden haften jedoch im Verhältnis zum Mediator als Ge- samtschuldner. Gesamtschuldner bedeutet, für das Fondsmanagement, für daß die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben Medianden den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des FondsmanagersVergütungsanspruch ge- meinsam schulden, der VerwaltungsgesellschaftMediator seinen Vergütungsanspruch jedoch gegen jeden Einzelnen in voller Höhe geltend machen kann. Im Innenverhältnis sind sich die Medianden einig, daß jeder den Vergütungsanspruch der Verwahrstelle und ZahlstelleMediatorin zu jeweils zur Hälfte erfüllt. Es steht den Medianden frei, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und Rahmen der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - Mediation über die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - KostenKostentragung eine abweichende Regelung zu treffen. Für Mediationstermine, die bei weniger als 48 Stunden vor dem verabredeten Termin von einem der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden Medianden unter 1.) oder Börsen 2.) abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von pau- schal 500 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Ersatz von Kosten für Aufwendungen, die dem Mediator bereits entstanden sind oder noch ent- stehen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die z.B. Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen Anmietung von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der VorbereitungskostenRäumen) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etcbleibt unberührt.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genannt.
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Samples: www.bgi-online.de
Kosten. Für die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen den Vertrag fallen Abschlusskosten an, die in Kapitel VI den Beitrag von 2.400,00 EUR pro Jahr einkalkuliert sind und Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. Sie umfassen Leistungen wie Antrags- und evtl. Risikoprüfung sowie die Vertragsausfertigung. Sie betragen: für die Vermittlung des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung Versicherungsvertrags 0,00 EUR Für den Vertrag fallen übrige Kosten an, die in dem kalkulierten Beitrag (Bruttobeitrag) bereits enthalten sind und somit nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. In den übrigen Kosten sind Verwaltungskosten enthalten, womit z.B. Aufwendungen für Verwaltung, Kommunikation oder Bestandsführung bestritten werden. Diese Kosten betragen: 108,00 EUR übrige Kosten pro Jahr während der Beitragszahlungsdauer von 37 Jahren 90,00 EUR davon Verwaltungskosten pro Jahr während der Beitragszahlungsdauer von 37 Jahren max. 3,00 EUR pro Jahr je 1.000 EUR des Deckungskapitals 1,50 EUR je 100 EUR Gesamtrente in der Rentenbezugszeit Die Angaben beziehen sich auf die einkalkulierten Kosten. Anfallende Verwaltungskostenüberschüsse erhalten Sie im Rahmen der Überschussbeteiligung, indem diese mit jedem Beitrag verrechnet werden. Hierdurch erhöht sich der für die Kapitalanlage zur Verfügung stehende Sparanteil des Beitrags. Sollten Sie während der Aufschubzeit eine Zuzahlung leisten, so entstehen je 1.000 EUR Zuzahlung einmalige Abschlusskosten in Höhe von 0,00 EUR und einmalige übrige Kosten in Höhe von 10,00 EUR, wovon 2,50 EUR einmalige Verwaltungskosten sind. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, können wir Ihnen die hierdurch veranlassten Kosten gesondert in Rechnung stellen (sog. anlassbezogene Kosten). Eine vollständige Auflistung derartiger Kosten können Sie der aktuell gültigen Kostentabelle am Ende des Produktinformationsblattes entnehmen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, des Fondsvermögens eine laufende Verwaltungsvergütung (sog. Fondsverwaltungskosten) aus dem Fondsvermögen. Im Rahmen der Fondsgebundenen Versicherung übernimmt der Versicherer für die Ausübung Kapitalanlagegesellschaft einen Teil der Funktion von der Verwahrstelle sowie Vertragsvergütung abgedeckten Tätigkeiten. Aus diesem Grund wird i.d.R. auch ein Teil der Register- und Transferstelle erhobenVerwaltungsvergütung (sog. Rückvergütung) von der Kapitalanlagegesellschaft an den Versicherer gezahlt. Damit dadurch keine Interessenskollisionen entstehen können, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzwschütten wir aktuell die Rückvergütungen vollständig in Form einer fondsgebundenen Überschussbeteiligung in die Versicherungsverträge aus. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen istDie Höhe der gesamten Fondsverwaltungskosten wird hierdurch nicht berührt. Neben den in Kapitel VI aufgeführten VergütungenFondsverwaltungskosten fallen weitere Kosten innerhalb der Fonds an. Die Kostenquote (auch Total Expense Ratio (TER) oder Ongoing Charges (OGC) genannt) gibt die Kosten des letzten Geschäftsjahres an; sie umfasst nicht eine evtl. laufende Vergütung und keine Transaktionskosten. Derzeitige Kostenquoten der Fonds: BBV-Fonds Union 0,93% 0,55% 0,38% Carmignac Patrimoine E EUR acc 2,29% 1,15% 1,14% DWS Sachwerte 1,41% 0,4950% 0,9150% DWS Top Asien 1,44% 0,5625% 0,8775% DWS Top Dividende LD 1,45% 0,5625% 0,8875% JPMorgan Global Focus Fund A (acc) - EUR 1,70% 0,75% 0,95% JPMorgan Emerging Markets Equity Fund A (acc) - EUR 1,75% 0,75% 1,00% ÖkoWorld ÖkoVision Classic 2,53% 0,35% 2,18% Flossbach von Storch - Multi Asset - Defensiv - R 1,70% 0,60% 1,10% Flossbach von Storch - Multi Asset - Balanced - R 1,68% 0,60% 1,08% Flossbach von Storch - Multi Asset - Growth - R 1,71% 0,60% 1,11% Flossbach von Storch SICAV - Multiple Opportunities - R 1,68% 0,60% 1,08% BlackRock BGF European Equity Income Fonds 1,06% 0,00% 1,06% BlackRock BGF Global Allocation Fonds 1,03% 0,00% 1,03% BlackRock BGF Global Multi Asset Income Fonds 0,99% 0,00% 0,99% DWS ARERO – Der Weltfonds 0,50% 0,00% 0,50% iShares Core DAX® UCITS ETF (DE) 0,16% 0,00% 0,16% iShares EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) 0,10% 0,00% 0,10% iShares eb.rexx® Money Market UCITS ETF (DE) 0,13% 0,00% 0,13% iShares DivDAX® UCITS ETF (DE) 0,31% 0,00% 0,31% iShares Dow Jones Asia Pacific Select Dividend 30 UCITS ETF (DE) 0,31% 0,00% 0,31% iShares eb.rexx® Government Germany UCITS ETF (DE) 0,16% 0,00% 0,16% iShares Pfandbriefe UCITS ETF (DE) 0,10% 0,00% 0,10% iShares EURO STOXX UCITS ETF (DE) 0,20% 0,00% 0,20% iShares STOXX Europe 600 Oil & Gas UCITS ETF 0,46% 0,00% 0,46% (DE) iShares MSCI World EUR Hedged UCITS ETF 0,55% 0,00% 0,55% iShares MSCI Japan EUR Hedged UCITS ETF 0,64% 0,00% 0,64% iShares S&P 500 EUR Hedged UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Euro Aggregate Bond UCITS ETF 0,25% 0,00% 0,25% iShares Euro Corporate Bond Large Cap UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Euro Covered Bond UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Core Euro Government Bond UCITS ETF 0,20% 0,00% 0,20% iShares Euro High Yield Corporate Bond UCITS ETF 0,50% 0,00% 0,50% Black Rock Managed Index Portfolios - Defensive 0,50% 0,00% 0,50% Black Rock Managed Index Portfolios - Moderate 0,50% 0,00% 0,50% Black Rock Managed Index Portfolios - Growth 0,50% 0,00% 0,50% ROUVIER – PATRIMOINE 1,03% 0,00% 1,03% DWS World Protect 90 1,05% 0,00% 1,05% Mit dem Renditeeffekt wird die Beitragsrendite eines Lebensversicherungsvertrags mit der Beitragsrendite eines fiktiven Vertrags verglichen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle bei dem keine Abschluss- und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern)Verwaltungskosten einkalkuliert sind. Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie Die Beitragsrendite bezieht sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien möglichen Kapitalwert zu Rentenbeginn inklusive Überschüssen. Unter der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Annahme jährlich gleich bleibender Wertentwicklungen der Fondsanteile errechnen sich folgende Beitragsrenditen: Bei einer Bruttowertentwicklung der Fonds von 1,00% 3,00% 6,00% 8,00% Beitragsrendite ohne Kosten für die Prüfung 1,00% 3,00% 6,00% 8,00% Beitragsrendite nach Kosten 0,09% 2,12% 5,15% 7,17% Effektivkosten 0,91% 0,88% 0,85% 0,83% Darin enthaltene effektive Fondskosten 0,55% 0,55% 0,55% 0,55% Reine Kosten der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die Versicherung 0,36% 0,33% 0,30% 0,28% Bei Tod der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie versicherten Person kann sich unsere Leistungspflicht z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für bei kriegerischen Ereignissen auf die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre Auszahlung des Rückkaufswerts beschränken. Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Selbsttötung in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebühren, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuerersten drei Versicherungsjahren. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntAufzählung ist nicht abschließend.
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Kosten. Die Gesellschaft erhält für die Anteilklassen A (EUR) und R (EUR) aus dem Feederfonds eine tägliche Pauschalvergütung in Höhe von 1,04 % p.a. des anteiligen Wertes des Feederfonds, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Nettoinventarwertes. Für die Anteilklasse P (EUR) erhält die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung aus dem Feederfonds eine tägliche Pauschalvergütung in Höhe von 0,65 % p.a. des anteiligen Wertes des Feederfonds, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Nettoinventarwertes. Es steht der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Gesellschaft frei, eine niedrigere Pauschalvergütung zu berechnen. Mit dieser Pauschalvergütung gemäß Absatz 1 sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Feederfonds nicht separat belastet: • Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das des Feederfonds (Fondsmanagement, administrative Tätigkeiten), • Vergütung für die Ausübung Vertriebsstellen des Feederfonds, • Vergütung für die Verwahrstelle, • bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der Funktion banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, • Kosten für den Druck und Versand der Verwahrstelle für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt), • Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Register- Ausgabe- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. jeweilige Teilfondsvermögen der thesaurierten Erträge, • Kosten für die Prüfung des vorangegangenen Bewertungstages Feederfonds durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, • Kosten für die Information der Anleger des Feederfonds mittels einen dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Informationen über Fondsverschmelzungen und mit Ausnahme der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung, • Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf den Feederfonds erhoben werden, • Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs des Feederfonds durch Dritte, • Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine. Die Pauschalvergütung kann dem Feederfonds jederzeit entnommen werden. Neben der oben genannten Vergütung gehen die folgenden Aufwendungen zulasten des Feederfonds: • die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme bankenüblicher Wertpapierdarlehensprogramme entstehenden Kosten. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die Kosten aus Wertpapier-Darlehen die aus solchen Geschäften resultierenden Erträge in keinem Fall übersteigen, • Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Feederfonds zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf den Feederfonds bezogener Forderungen, • Kosten für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender Ansprüche auf Reduzierung, Anrechnung bzw. Erstattung von Quellensteuern oder anderer Steuern bzw. fiskalischer Abgaben, • Steuern, die anfallen im Zusammenhang mit den an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu berechnen zahlenden Vergütungen, im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten 1 und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist2 genannten Aufwendungen und im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung. Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden dem OGAW-Sondervermögen die in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögenswerten Vermögensgegenständen entstehenden Kosten belastet. Die Gesellschaft gibt im Regelfall Teile ihrer Pauschalvergütung als Provision an vermittelnde Stellen weiter; solche Leistungen können auch in nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen bestehen. Dies erfolgt zur Abgeltung und Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen auf der Grundlage vermittelter Bestände. Zugleich kann die Gesellschaft auch Vergütungen oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen von Dritten erhalten. Dem Anleger werden auf Nachfrage bei der Gesellschaft sowie Einzelheiten über die gewährten oder erhaltenen Vergütungen und Zuwendungen offengelegt. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - aus dem Feederfonds an die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen Verwahrstelle und Auslagen der Verwaltungsratsmitglieder, insbesondere deren angemessene Reisekosten an Dritte zu leistenden Vergütungen und -spesen Aufwendungserstattungen zu. Im Jahresbericht werden die im Zusammenhang Geschäftsjahr zulasten des Feederfonds angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Volumens des Feederfonds ausgewiesen (Gesamtkostenquote – TER). Berücksichtigt wird die Pauschalvergütung sowie gegebenenfalls darüber hinaus anfallende Kosten mit Sitzungen des Verwaltungsrates Ausnahme der im Feederfonds angefallenen Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - etwaiger erfolgsabhängiger Vergütungen. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Weiterhin werden Kosten, die bei eventuell auf Zielfondsebene anfallen, nicht berücksichtigt. Die Summe der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - angegebenen Zeitraum berücksichtigten Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) wird zum durchschnittlichen Vermögen des Feederfonds ins Verhältnis gesetzt. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist die TER. Die Berechnungsweise entspricht der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EUgemäß der CESR Guideline 10-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten 674 in Verbindung mit der Abwicklung EU- Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Obgleich die Gesellschaft derzeit nicht davon ausgeht, dass sich die Gesamtkostenquote kurzfristig nachhaltig ändern wird, kann es doch in zukünftigen Perioden zu abweichenden Gesamtkostenquoten kommen, beispielsweise weil von der Gesellschaft nicht zu beeinflussende externe Kosten ansteigen. Nach XxXXX XX / WpHG haben die Vertriebsstellen vor Erbringung einer Wertpapierdienstleistung gegenüber ihren Kunden die Gesamtkosten offenzulegen, die sich aus Kosten der Dienstleistung und Meldung des Fonds zusammensetzen. XxXXX XX legt dabei ein erweitertes Verständnis der Fondskosten zugrunde, das insbesondere die Transaktionskosten in die Gesamtrechnung mit einbezieht. Auch bei der Bestimmung der laufenden Kosten auf Fondsebene werden einige neue Bestandteile, wie etwa Finanzierungskosten oder Kosten der Wertpapierleihe, hinzugerechnet. Das erweiterte Verständnis der Fondskosten gilt auch für laufende Kundenberichte. Über die zu erwartenden Abweichungen im Kostenausweis sollte im Verkaufsprospekt aufgeklärt werden. Wird der Anleger beim Erwerb von Derivatgeschäften; - sonstige Anteilen durch Dritte beraten oder vermitteln diese den Kauf, weisen sie ihm gegebenenfalls Kosten oder Kostenquoten aus, die die hier beschriebene Gesamtkostenquote übersteigen. Grund dafür kann insbesondere sein, dass der Dritte die Kosten seiner eigenen Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit mit berücksichtigt. Darüber hinaus berücksichtigt er ggf. auch einmalige Kosten wie Ausgabeaufschläge und wendet in der Regel andere Berechnungsmethoden für die Fondsadministration einschließlich der auf Fondsebene anfallenden Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- und Verwahrungsgebührenan, die von anderen Korrespondenzbanken und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) für die Vermögenswerte der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - insbesondere die Transaktionskosten der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, des Fonds mit umfassen. Das gilt ebenso für regelmäßige Kosteninformationen über die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die bestehende Fondsanlage im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntdauernden Beratungs- oder anderen Kundenverhältnisses.
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Kosten. Für Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Verwaltungs- und sonstige Kosten Ein Überblick über die Gesellschaft wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Aktienklassen die in Kapitel VI des Verkaufsprospektes erläuterte prozentuale Vergütung für die Verwaltung und Domizilierung, für das Fondsmanagement, für die Ausübung der Funktion der Verwahrstelle sowie der Register- und Transferstelle erhoben, welche bewertungstäglich auf das Gesellschafts- bzw. jeweilige Teilfondsvermögen des vorangegangenen Bewertungstages zu berechnen und quartalsweise nachträglich auszuzahlen ist. Neben den in Kapitel VI aufgeführten Vergütungen, insbesondere aber nicht ausschließlich des Fondsmanagers, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und Zahlstelle, der Domizilierungsstelle und der Register- und Transferstelle sind von der Gesellschaft folgende Kosten zu tragen, unabhängig davon, wo sie anfallen (in Luxemburg oder in den Vertriebsländern). Dem Gesellschaftsvermögen können folgende Kosten belastet werden: - sämtliche Kosten einzelnen Anteilklassen aktuell berechneten Vergütungen ist Ab- schnitt C „Anteilklassen im Zusammenhang mit dem Erwerb Überblick“ zu entnehmen. – bankübliche Depot- und der Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft sowie der Inanspruchnahme von Wertpapierleihprogrammen; - die Gründungskosten der Gesellschaft; - Tantiemen und Auslagen der VerwaltungsratsmitgliederKontogebühren, insbesondere deren angemessene Reisekosten und -spesen im Zusammenhang mit Sitzungen des Verwaltungsrates und sämtliche sonstigen angemessenen Ausgaben des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung; - Kosten, die bei der Registrierung und Aufrechterhaltung dieser Registrierung der Gesellschaft bei den Behörden oder Börsen (einschließlich örtlicher Wertpapiervereinigungen) im Großherzogtum Luxemburg und in anderen Ländern entstehen; - Kosten und Honorare für Rechtsberater und Abschlussprüfer (réviseurs d’entreprises agréés) der Gesellschaft auch soweit sie sich auf den Vertrieb in anderen EU-Ländern, in denen die Aktien der Gesellschaft vertrieben werden oder zum Vertrieb zugelassen werden sollen, beziehen; sowie die Kosten für die Prüfung der steuerlichen Rechnungslegung und ggf. sonstige Kosten für Zertifizierungen von fondsbezogenen Berechnungen; - Kosten und Honorare für Rechtsberatung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft handeln; - Kosten für die Erstellung sowie der Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzung sowie anderer Dokumente, wie z.B. Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document); - Kosten der für die Aktionäre bestimmten Veröffentlichungen und Mitteilungen (inklusive der Preisveröffentlichungen); - Druck- (inklusive der Vorbereitungskosten) und Vertriebskosten der Jahres- und Halbjahresberichte für die Aktionäre in allen notwendigen Sprachen, sowie Druck- und Vertriebskosten von sämtlichen weiteren Berichten und Dokumenten, welche gemäß den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen der genannten Behörden notwendig sind; - angemessene Werbekosten und andere Kosten, die in Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Aktien anfallen, Offenlegungs-, Veröffentlichungs- und Anzeigenkosten, einschließlich Erstellungs-, Druck-, Werbe- und Versandkosten für Verkaufsprospekte und Informationsschriften sowie deren Übersetzung in andere Sprachen, Roadshows, erläuternde Mitteilungen, periodische Berichte oder Registervermerke sowie die Kosten anderweitiger Berichte an Aktionäre; - Kosten für die Erstellung von Aktienzertifikaten und Ertragsscheinen und Bogenerneuerungen, falls erforderlich; - Kosten für die Einlösung von Ertragsscheinen und ggf. Kosten im Zusammenhang mit Ausschüttungen; - Kosten von Zulassungs- und Änderungsverfahren bei den zuständigen Stellen im In- und Ausland; - Kosten für die Bonitätsbeurteilung der Gesellschaft durch national und international anerkannte Rating-Agenturen; - alle Steuern, Abgaben, Verwaltungsgebühren und ähnliche Kosten, die auf das Gesellschaftsvermögen, dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten der Gesellschaft erhoben werden; - Telefon, Fax und die Nutzung anderer elektronischer Kommunikationsmittel sowie für externe Informationsmedien (wie z.B. Reuters, Bloomberg, VWD, etc.); - Kosten für das Risikomanagement zur Risikomessung und -überwachung des Gesellschaftsvermögens; - Kosten für die Analyse der Performance-Rechnung der Gesellschaft (Performance-Attribution); - sämtliche Kosten in Verbindung mit der Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften; - sonstige Kosten für die Fondsadministration einschließlich der Kosten von Interessenverbänden, Repräsentanten und anderer Beauftragter der Gesellschaft; - die banküblichen Gebühren, gegebenenfalls einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung von ausländischen Investmentanteilen Ver- wahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland; - alle fremden Verwaltungs- – Kosten für den Druck und VerwahrungsgebührenVersand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt, Basisinformationsblatt); – Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- und Rücknahme- preise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes; – Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fall der Informa- tionen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlern bei der Anteilwertermittlung; – Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den Abschlussprüfer des OGAW-Son- dervermögens; – Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch die Gesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft zu Las- ten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen; – Gebühren und Kosten, die von anderen Korrespondenzbanken staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erho- ben werden; – Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das OGAW-Sondervermögen; – Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder Clearingstellen (z.B. Clearstream Banking S.A.) der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können; – Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten; – Kosten für die Analyse des Anlageerfolges des OGAW-Sondervermögens durch Dritte; – Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emit- tenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt bis zu einer Höhe von 0,15 % p.a. des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens, der Teilfonds in Rechnung gestellt werden sowie alle fremden Abwicklungs-, Versand- und Versicherungsspesen, die aus den Werten eines jeden Bewertungs- tages errechnet wird; – im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften der Gesellschaft an die Gesellschaft, die Verwahrstelle und Dritte zu zahlenden Vergü- tungen sowie den Transaktionen in Aktien anfallen; - die Transaktionskosten vorstehend genannten Aufwendungen anfallende Steuern einschließlich der Ausgabe und Rücknahme der Register- und Transferstelle von Inhaberaktien; - Vergütung sowie Auslagen und sonstige Kosten der Zahlstellen, der Vertriebsstellen sowie anderer im Ausland notwendig einzurichtender Stellen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teilfondsvermögen anfallen; - Zinsen, die im Rahmen von Krediten anfallen; - Auslagen eines etwaigen Anlageausschusses. Sämtliche vorbezeichneten Kosten, Gebühren der Verwaltung und Ausgaben verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Umsatzsteuer. Diese Kosten und Abgaben werden den jeweiligen Teilfonds belastet, denen sie zuzuordnen sind; falls alle Teilfonds betroffen sind, werden diese Kosten und Abgaben auf den Vermögen der verschiedenen Teilfonds im Verhältnis zu ihren Nettovermögen berechnet. Sämtliche Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Gesellschaftsvermögen angerechnet. Die Total Expense Ratio wird nach Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft, auf Basis der historischen Werte des jeweils vergangenen Geschäftsjahres, exklusiv der Transaktionskosten, für die Gesellschaft ermittelt und im jeweiligen Jahresbericht genanntVerwahrung entstehenden Steuern.
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