Kündigungsbedingungen Musterklauseln

Kündigungsbedingungen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist wäh- rend der Mindestlaufzeit des Darlehensver- trags (s.o.) für den Anleger ausgeschlossen. Der Darlehensnehmer ist zum Ende eines jeden Kalenderquartals – erstmalig zum 31.12.2021 – zur Kündigung und vorzeitigen Rückzahlung des Dar- lehens berechtigt. Die Kündigungserklärung muss dem Darlehensgeber mindestens sechs Wochen vor dem Quartalsende zugehen, zu dem gekün- digt werden soll. Im Falle einer ordentlichen vor- zeitigen Kündigung durch den Darlehensnehmer erhält der Darlehensgeber einen Warengutschein für den Erwerb von Waren des Darlehensneh- mers über dessen Online-Shop oder in dessen Supermärkten. Die Gutscheinhöhe ist abhän- gig von dem individuellen Darlehensbetrag. Der Darlehensnehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, falls der Anleger den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zuteilungsmitteilung einzahlt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Kündigungsbedingungen. Die Kündigung des Kursvertrages ist bis vier Wochen vor Kursbeginn möglich.
Kündigungsbedingungen. Arval kann den jeweiligen Einzelleasingvertrag sowie einzelne Service-Module insbesondere fristlos kündigen, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen von Arval in erheblichem Maße zu gefährden, der Kunde entsprechend § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit der Zahlung von Leasingentgelten (z.B. mit zwei aufeinander folgenden Leasingraten) in Verzug ist, der Kunde trotz Abmahnung seine Vertrags- verpflichtungen erheblich verletzt, wobei eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn die Vertragsverletzung besonders schwerwiegend ist, z. B. wenn das Fahrzeug nicht versichert wird, eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, sodass eine Gefährdung der Vertragserfüllung konkret zu befürchten ist, der Kunde trotz schriftlicher Mahnung die gemäß Ziffer 4.8 vereinbarten Unterlagen (Auskünfte, Jahresabschlüsse) nicht vorlegt oder der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Ziffer 2.1 oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von Arval gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Beabsichtigt Arval von diesem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, wird Arval den Kunden zuvor hierauf hinweisen.
Kündigungsbedingungen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung ist schriftlich, bis zum Ersten des Monats einzureichen. (Zugang) Während der 6-wöchigen Probezeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Die Unterrichtstarife werden anteilig verrechnet.
Kündigungsbedingungen. Dieser Vertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
Kündigungsbedingungen. Die IDP-Mitgliedschaft kann durch das Mitglied gekündigt werden. Wenden Sie sich für die Kündigung Ihres IDP-Programms an GGA. Die Kontaktdetails finden Sie in der rechten oberen Ecke der IDP-Website. Die Kündigung wird unmittelbar nach Erhalt der telefonischen oder schriftlichen Kündigung durch das Mitglied gültig (das „Kündigungsdatum“).
Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, die Vermögensanlage ab dem sechsten Monat vor dem Laufzeitende ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Investor mit einer Frist von mindestens vier Wochen ordentlich zu kündigen und vollständig zurückzuzahlen. Damit entfällt auch die weitere Zinszahlungspflicht. Für den Investor besteht kein Recht zur ordentlichen Kündigung. Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht des Investors sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für Investor und Darlehensnehmer.
Kündigungsbedingungen. ARVAL kann den jeweiligen Einzelleasingvertrag sowie einzelne Service- Module insbesondere fristlos kündigen, wenn: - der Kunde falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen von ARVAL in erheblichem Maße zu gefährden, - der Kunde mit einer Leasingrate oder anderen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von zumindest einer Leasingrate mehr als 30 Tage in Verzug ist, - der Kunde trotz Abmahnung seine Vertragsverpflichtungen erheblich verletzt, wobei eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn die Vertragsverletzung besonders schwerwiegend ist, z.B. wenn das Fahrzeug nicht versichert wird, - wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, sodass eine Gefährdung der Vertragserfüllung konkret zu befürchten ist, - wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung die gem. Ziff. 2.18. vereinbarten Unterlagen (Auskünfte, Jahresabschlüsse) nicht vorlegt. - wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Ziff. 2.1 oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von ARVAL gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Beabsichtigt ARVAL von diesem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, wird ARVAL den Kunden zuvor hierauf hinweisen.
Kündigungsbedingungen. Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Hausratversicherungs- bzw. den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Kündigt der Versicherer, so gebührt ihm der Teil der Prämie, der der Dauer der Gefahrtragung entspricht. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer gemäß Nr. 12.2 kündigt.
Kündigungsbedingungen. 4.4.1 Die Zusatzvereinbarung kann von jeder der Parteien jeweils zum Monatsende mit einer Kün- digungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 4.4.2 Bei Preisänderungen kann der Kunde die Zusatzvereinbarung ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist kündigen. 4.4.3 Sobald der Erdgas-Sondervertrag endet oder gekündigt wird, endet zum gleichen Zeitpunkt die BonnWeb-Zusatzvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus und senden es zurück an: – Energie und Wasserversorgung Xxxx/Xxxxx-Xxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefon: 0000 00 00000, E-Mail: xxx-xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx – Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung* – Bestellt am* ....................................................... Erhalten am* ............................................ – Name des/der Verbraucher(s): ....................................................................................................... – Anschrift des/der Verbraucher(s): ................................................................................................... ................................................................................................... – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ................................................ – Datum: ............................................................................................................................................. * Unzutreffendes streichen SWB Energie und Wasser Bonn, 25.5.2018