Kündigungsbedingungen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist wäh- rend der Mindestlaufzeit des Darlehensver- trags (s.o.) für den Anleger ausgeschlossen. Der Darlehensnehmer ist zum Ende eines jeden Kalenderquartals – erstmalig zum 31.12.2021 – zur Kündigung und vorzeitigen Rückzahlung des Dar- lehens berechtigt. Die Kündigungserklärung muss dem Darlehensgeber mindestens sechs Wochen vor dem Quartalsende zugehen, zu dem gekün- digt werden soll. Im Falle einer ordentlichen vor- zeitigen Kündigung durch den Darlehensnehmer erhält der Darlehensgeber einen Warengutschein für den Erwerb von Waren des Darlehensneh- mers über dessen Online-Shop oder in dessen Supermärkten. Die Gutscheinhöhe ist abhän- gig von dem individuellen Darlehensbetrag. Der Darlehensnehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, falls der Anleger den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zuteilungsmitteilung einzahlt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. 15. EU-Mitgliedstaat, dessen Recht der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde liegt Bundesrepublik Deutschland 16. Auf den Vertrag anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Darlehensvertrag unterliegt deutschem Recht. Hinsichtlich des Gerichtsstands gel- ten die gesetzlichen Regelungen. 17. Vertrags- und Kommunikationssprachen Deutsch Information Darlehensnehmer 18. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Wir weisen darauf hin, dass die nach- folgend benannte Stelle als Verbraucher- schlichtungsstelle zuständig ist: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: +00 00 0000-0000 Fax: +00 00 000000-0000 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Website: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfah- rens ist der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle in Textform (z.B. Schreiben, E-Mail, Fax) zu über- mitteln oder kann über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gestellt werden (http:// xx.xxxxxx.xx/xxx, hierzu noch sogleich). Die Schlich- tungsstelle wird kein Schlichtungsverfahren eröff- nen, wenn u.a. kein ausreichender Antrag gestellt wurde; wenn die Streitigkeit nicht in die Zuständig- keit der Schlichtungsstelle fällt und der Antrag nicht an eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle abzugeben ist; wenn wegen derselben Stre...
Kündigungsbedingungen. Arval kann den jeweiligen Einzelleasingvertrag sowie einzelne Service-Module insbesondere fristlos kündigen, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen von Arval in erheblichem Maße zu gefährden, der Kunde entsprechend § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit der Zahlung von Leasingentgelten (z.B. mit zwei aufeinander folgenden Leasingraten) in Verzug ist, der Kunde trotz Abmahnung seine Vertrags- verpflichtungen erheblich verletzt, wobei eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn die Vertragsverletzung besonders schwerwiegend ist, z. B. wenn das Fahrzeug nicht versichert wird, eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, sodass eine Gefährdung der Vertragserfüllung konkret zu befürchten ist, der Kunde trotz schriftlicher Mahnung die gemäß Ziffer 4.8 vereinbarten Unterlagen (Auskünfte, Jahresabschlüsse) nicht vorlegt oder der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Ziffer 2.1 oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von Arval gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Beabsichtigt Arval von diesem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, wird Arval den Kunden zuvor hierauf hinweisen.
Kündigungsbedingungen. ARVAL kann den jeweiligen Einzelleasingvertrag sowie einzelne Service- Module insbesondere fristlos kündigen, wenn: - der Kunde falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen von ARVAL in erheblichem Maße zu gefährden, - der Kunde mit einer Leasingrate oder anderen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von zumindest einer Leasingrate mehr als 30 Tage in Verzug ist, - der Kunde trotz Abmahnung seine Vertragsverpflichtungen erheblich verletzt, wobei eine Abmahnung nicht erforderlich ist, wenn die Vertragsverletzung besonders schwerwiegend ist, z.B. wenn das Fahrzeug nicht versichert wird, - wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, sodass eine Gefährdung der Vertragserfüllung konkret zu befürchten ist, - wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung die gem. Ziff. 2.18. vereinbarten Unterlagen (Auskünfte, Jahresabschlüsse) nicht vorlegt. - wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Ziff. 2.1 oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von ARVAL gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Beabsichtigt ARVAL von diesem Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen, wird ARVAL den Kunden zuvor hierauf hinweisen.
Kündigungsbedingungen. Dieser Vertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Vertrags- abschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Bei zusätzlicher Buchung: 1 Woche Vorberei- tung auf die Ausbildereignungsprüfung Handlungsspezifische Qualifikation mit 7 Präsenz-Blöcken Kontinuierliches Lernen - Selbstkontrollaufgaben, Präsentationen, Ausarbeitungen, Hausaufgaben Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Xxx-Xxxxxxx Xxxxxxx Tel.: +00 0000 000-000 · Fax: +00 0000 000-000 E-Mail: xxxxxxxx@xxx.xx
Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, die Vermögensanlage ab dem sechsten Monat vor dem Laufzeitende ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Investor mit einer Frist von mindestens vier Wochen ordentlich zu kündigen und vollständig zurückzuzahlen. Damit entfällt auch die weitere Zinszahlungspflicht. Für den Investor besteht kein Recht zur ordentlichen Kündigung. Unberührt bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht des Investors sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für Investor und Darlehensnehmer.
Kündigungsbedingungen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung ist schriftlich, bis zum Ersten des Monats einzureichen. (Zugang) Während der 6-wöchigen Probezeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Die Unterrichtstarife werden anteilig verrechnet.
Kündigungsbedingungen. Die Kündigung des Kursvertrages ist bis vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Falls der Kurs aus einem zwingenden Grund nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden kann, wird ein Ersatztermin anberaumt. Bei Teilnehmern, die dadurch ein Kurswochenende nicht besuchen können, erfolgt eine Verrechnung der Kursgebühr für die nicht besuchte Kurseinheit oder die versäumte Kurseinheit kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Weiterführende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Wenn für die Kurse Rabatt gegeben wurde, gilt dieser nur, wenn die Kurse in der gebuchten Weise belegt werden. Wird einer der Kurse wieder gekündigt, wird die fällige Rückzahlung mit dem Rabatt verrechnet. Im Falle eines Rechtsstreits gilt der Gerichtsstand Leipzig als zuständig. Markkleeberg, den
Kündigungsbedingungen. Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Hausratversicherungs- bzw. den Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Kündigt der Versicherer, so gebührt ihm der Teil der Prämie, der der Dauer der Gefahrtragung entspricht. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer gemäß Nr. 12.2 kündigt.
Kündigungsbedingungen. 4.4.1 Die Zusatzvereinbarung kann von jeder der Parteien jeweils zum Monatsende mit einer Kün- digungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Kündigungsbedingungen. Die IDP-Mitgliedschaft kann durch das Mitglied gekündigt werden. Wenden Sie sich für die Kündigung Ihres IDP-Programms an GGA. Die Kontaktdetails finden Sie in der rechten oberen Ecke der IDP-Website. Die Kündigung wird unmittelbar nach Erhalt der telefonischen oder schriftlichen Kündigung durch das Mitglied gültig (das „Kündigungsdatum“).