Laufzeit und Vertragsbeendigung Musterklauseln

Laufzeit und Vertragsbeendigung. Das Vertragsverhältnis über die Nutzung der Leistungen von TRAUT be- ginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt (ohne ausdrückliche Vereinbarung mit der erstmaligen Bereitstellung der vereinbarten Leistungen von TRAUT) und ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der ver- einbarten Mindestlaufzeit ordentlich kündbar. Wird keine gesonderte Mindestlaufzeit vereinbart, so hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Parteien können den Vertrag nur zum Ende der jeweili- gen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Soweit nicht anders vereinbart, muss die Kündigung dem Vertragspartner mindestens einen Monat (im Falle einer Kündigung durch den Kunden) bzw. 12 Monate (im Falle einer Kündigung durch TRAUT) vor dem Beendigungstermin zum Ende der Mindestlaufzeit (bzw. zum Ende einer Folge-Laufzeit) schriftlich zuge- hen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzei- tig gekündigt wird, verlängert es sich jeweils automatisch um eine feste Folge-Laufzeit, deren Dauer der ursprünglichen Mindest-Laufzeit ent- spricht (höchstes jedoch zwölf Monate). Für die Kündigung des Vertrags- verhältnisse zum Ende einer solchen Folge-Laufzeit gelten die Regelun- gen dieses Absatzes entsprechend. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Teilkündigungen des Vertrages sind für beide Par- teien zulässig, soweit sie sich auf abgrenzbare Leistungsbestandteile be- ziehen. Auch für Teilkündigungen sind die vereinbarten (Mindest-)Lauf- zeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Im Falle einer Teilkündigung durch den Kunden kann TRAUT unter Umständen eine Anpassung der vereinbarten Preise nach Ziffer 0 verlangen. Mit Ablauf des letzten Tages der Vertragsdauer ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die durch TRAUT bereitgestellte vertragsgegenständliche Leistung zu benutzen.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 1. Der Nutzungsvertrag läuft zunächst für 30 Tage ab Vertragsschluss (im Folgenden: „Testphase“). Der Anbieter sozialer Angebote kann in vollem Umfang alle Möglichkeiten von Soziales-im-Netz bis 30 Tage nach Registrierung kostenfrei nutzen und eine unbegrenzte Anzahl von Angeboten veröffentlichen. Nach Ablauf der Testphase endet der Vertrag automatisch. 2. Nach Ablauf der Testphase nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Sie haben dann die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag (im Folgenden: „entgeltlicher Nutzungsvertrag“) abzuschließen. Soziales-im-Netz wird Ihnen in Textform (E-Mail genügt) ein Angebot senden, welches Sie in Textform (E- Mail genügt) annehmen können. 3. Soweit eine gesonderte Vereinbarung über einen entgeltlichen Nutzungsvertrag nichts Abweichendes enthält, gilt für entgeltliche Nutzungsverträge Folgendes: 4. Haben Sie sich für den Abschluss eines entgeltlichen Nutzungsvertrags entschieden, wird Soziales-im- Netz Ihnen über das Nutzungsentgelt gemäß Ziff. V.2 eine Rechnung ausstellen und per E-Mail übersenden. 5. Der entgeltliche Nutzungsvertrag läuft jeweils für ein Jahr ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf des 1. Vertragsjahres endet der Vertrag automatisch und das Angebot des jeweiligen Anbieters sozialer Dienste wird offline geschaltet, soweit eine Vertragsverlängerung nicht stattfindet. 6. Der Nutzer wird per E-Mail über die automatische Beendigung bis spätestens 14 Tage vor Ende des Vertragsjahres informiert. Der Vertrag kann vom Nutzer verlängert werden. 7. Ab dem 2. Folgejahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigungen müssen schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen vor Laufzeitende des Vertrags erfolgen. Im Falle einer Offline-Schaltung kann das Angebot auch nach späterem Abschluss eines neuen Vertrages wieder online geschaltet werden. 8. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 15.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn wir mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen können, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Wir sind für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von unserer Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Termin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Zeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn oder Liveschaltung und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. Die Vereinbarung ist nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 und 2 zeitlich befristet.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 11.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 11.2 Der Kunde ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu kündigen unter Beachtung 12.1. Nr. 3.9 bleibt unberührt. 11.3 Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist berechtigt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. Das Recht der LAIC Vermögensverwaltung GmbH zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 11.3.1 eine der Voraussetzungen gemäß Nr. 1.1 entfällt; 11.3.2 der Kunde wesentliche Angaben unzutreffend macht; oder 11.3.3 der Kunde entgegen Nr. 3.5 Weisungen zu einzelnen Geschäften erteilt oder eigene Dispositionen über sein Depot vornimmt 11.4 Der Vertrag endet automatisch, wenn die Vollmacht der LAIC Vermögensverwal- tung GmbH gemäß Nr. 4 erlischt oder wenn der Depotvertrag des Kunden mit der Depot- bank endet und die LAIC Vermögensverwaltung GmbH hiervon Kenntnis erlangt. Der Kunde hat die LAIC Vermögensverwaltung GmbH hierüber unverzüglich zu informieren. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist berechtigt, die Depotbank über die Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages zu informieren.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 8.1. Dieser Vertrag tritt mit Annahme durch den Anbieter in Kraft. Die Laufzeit richtet sich nach der vom Kunden im Bestellprozess gewählten Option und beträgt ein, zwei oder drei Jahre. 8.2. Die Laufzeit verlängert sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der Laufzeit von einer Partei gekündigt wird, nach der folgenden Maßgabe: - Laufzeit ein Jahr: Verlängerung um ein Jahr, Kündigungsfrist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit - Laufzeit zwei Jahre: Verlängerung um zwei Jahre, Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende der Vertragslaufzeit - Laufzeit drei Jahre: Verlängerung um drei Jahre, Kündigungsfrist neun Monate zum Ende der Vertragslaufzeit 8.3. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind für den Anbieter insbesondere Nichtleistung der Vergütung durch den Kunden in Höhe von zwei monatlichen Vergütungen sowie wiederholte oder anhaltende Verstöße der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen, die dem Kunden angezeigt aber von diesem nicht unterbunden wurden. 8.4. Jede Kündigung dieses Vertrags bedarf der Textform.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. Dieses SLA tritt gleichzeitig mit dem SaaS-Vertrag in Kraft und endet automatisch mit Beendigung des SaaS-Vertrages. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Laufzeit und Kündigung eines Enterprise-SLA richtet sich nach den in der gesonderten Vereinbarung des Enterprise SLA getroffenen Regelungen. Eine Kündigung dieses SLA beendet nicht auch den SaaS-Vertrag.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 6.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Par- teien ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 6.2 Darüber hinaus kann dieser Vertrag außerordentlich fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kün- digenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Ab- wägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 6.3 Optibelt ist insbesondere in folgenden Fällen zur außerordentlichen Kündigung be- rechtigt: • der Lizenznehmer überlässt die Inhalte ohne Zustimmung von Optibelt ei- nem Dritten; • der Lizenznehmer verletzt trotz Abmahnung wiederholt seine Pflichten nach diesem Vertrag oder • die entsprechende Werbemaßnahme wird durch OPTIBELT nicht aufrecht- erhalten. 6.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform oder wahlweise der Textform (E-Mail). 6.5 Im Falle der Beendigung dieses Vertrags entfallen die dem Lizenznehmer einge- räumten Nutzungsrechte. Er ist dann nicht mehr berechtigt, die Inhalte zu nutzen und zu verwenden. Der Lizenznehmer hat sämtliche sich noch in seinem Besitz befindliche Kopien und sonstige Vervielfältigungsstücke von Inhalte, auch in digi- taler Form unverzüglich entweder an Optibelt herauszugeben oder nachweisbar sicher zu vernichten.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 5.1. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 5.2. Die Vereinbarung kann von jeder Partei nach den jeweiligen gesetz- lichen Regeln ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schrift- form (auch E-Mail). 5.3. Des Weiteren kann diese Vereinbarung durch jede der Parteien fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin aufgrund des Verhaltens einer Partei für die jeweils andere Partei unzumutbar ist. Eine Abmahnung vor Kündigung ist entbehrlich, sofern dem begangenen Verstoß und seinen Folgen nicht abgeholfen werden kann oder sofern es auf- grund der Art und des Ausmaßes des drohenden Schadens erforderlich ist, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Jahreslizenz trotz einmaliger Mahnung nicht bezahlt wurde.
Laufzeit und Vertragsbeendigung. 13.1 Sofern in der Einzelvereinbarung nicht anderweitig geregelt, hat der Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. 13.2 Bei Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber berechtigt, seine auf der SaaS-Plattform gespeicherten Daten über Telekommunikationsverbindung zu sichern. Nach Vertragsbeendigung ist FORCAM nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers aufzubewahren oder zu sichern.