Leistung. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 EUR, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und ein Invaliditätsgrad gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der AUB ohne Berücksichtigung der Progression in Höhe von mindestens 50% entstanden ist: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, • Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziffer 9.4 AUB noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können. • Schulungs- und Prüfungsgebühren für staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen, • Blindenhund.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Leistung. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 50.000 EUR, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und ein Invaliditätsgrad gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der AUB ohne Berücksichtigung der Progression in Höhe von mindestens 50% entstanden ist: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, • Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziffer 9.4 AUB noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können. • Schulungs- und Prüfungsgebühren für staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen, • Blindenhund.
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Samples: Unfallversicherung
Leistung. Die folgenden, innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall entstehenden Kosten übernehmen wir bis zur Höhe von 10.000 5.000 EUR, sofern die Maßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und ein Invaliditätsgrad gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 der AUB ohne Berücksichtigung der Progression in Höhe von mindestens 50% entstanden ist: • behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person, • behindertengerechter Umbau der Wohnung oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, • Prothesen und Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl), künstliche Organe und Organtransplantationen. Die Erstattung der Kosten für künstliche Organe und Organtransplantationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass wir eine Neufeststellung der Invalidität in Verlängerung der Frist nach Ziffer 9.4 8.4 • AUB noch bis zu einem Jahr nach der Operation verlangen können. • Schulungs- und Prüfungsgebühren für staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen, • Blindenhund.
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