Leistungsanspruch Musterklauseln

Leistungsanspruch. Vom Kunden nicht in Anspruch genommene Leistungen können vom Veranstalter nicht rückvergütet werden.
Leistungsanspruch. 1 Ein Leistungsanspruch gegenüber der Agrisano Versicherungen AG besteht nur während der Dauer der Versicherung. Für Kosten, die nach Beendigung der Versicherung anfallen, besteht kein Leistungsanspruch. Entscheidend ist das Behandlungsdatum.
Leistungsanspruch. Versichert sind nur Berufsunfälle inkl. Arbeitsweg. Für die Abgrenzung gelten die Bestimmungen des UVG zur Zeit des Unfalls. Nicht versichert sind Personen, die dem UVG unterstehen.
Leistungsanspruch. 1 In Anwendung von Art. 23 BVG haben Anspruch auf Invalidenleistungen Personen, die: a. im Sinne der IV zu mindestens 40 Prozent invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versichert waren;
Leistungsanspruch. 1. Der Leistungsanspruch wird nach den Behandlungs- daten berechnet. Die nach Anspruchsende anfal- lenden Kosten (bei zeitlich oder betragsmässig be- grenzten Leistungen) können nicht auf das Folgejahr übertragen werden.
Leistungsanspruch. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf einen Schaden pro Jahr und pro Gerät.
Leistungsanspruch. Anspruch auf die Leistungen gemäß Ziff. 1 haben Sie als Versicherungsnehmer. Sie erreichen uns - montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr - und freitags von 8:00 bis 13:30 Uhr unter der Telefonnummer, die Ihnen im Begleitschreiben zum Versicherungs- schein genannt wird, zu den dort genannten Telefonkosten. Diese Telefonnummer darf nur von Ihnen persönlich bzw. in dringenden Fällen von einer durch Sie beauftragten Person benutzt werden. Eine Weitergabe der Telefonnummer an Dritte ist nicht gestattet. Die im Missbrauchsfall entste- henden Kosten sind von Ihnen zu tragen. Bei einem Anruf nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre persönliche Vertrags- nummer (Nummer des auf Sie ausgestellten Versicherungsscheines). Die Uelzener gewährt Ihnen als Versicherungsnehmer zusätzlich zu den ver- traglich vereinbarten Leistungen in der Pferde-Lebens-, Pferde-OP- und Pferde- Krankenversicherung folgende Hilfen im Rahmen der beantragten Police:
Leistungsanspruch. Anspruch auf die Leistungen gemäß Nr.1 haben Sie als Versicherungsnehmer.
Leistungsanspruch. Anspruch auf die Leistungen gemäß Ziff. 1 haben Sie als Versicherungsnehmer. Sie erreichen uns - montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr - und freitags von 8:00 bis 13:30 Uhr unter der Telefonnummer, die Ihnen im Begleitschreiben zum Versicherungs- schein genannt wird, zu den dort genannten Telefonkosten. Diese Telefonnummer darf nur von Ihnen persönlich bzw. in dringenden Fällen von einer durch Sie beauftragten Person benutzt werden. Eine Weitergabe der Telefonnummer an Dritte ist nicht gestattet. Die im Missbrauchsfall entste- henden Kosten sind von Ihnen zu tragen. Bei einem Anruf nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre persönliche Vertrags- nummer (Nummer des auf Sie ausgestellten Versicherungsscheines). UEMTRB2010_0516 Seite 6 / 6 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die ver- traglich vereinbarten Leistungen.
Leistungsanspruch. Der Kunde hat erst nach vollständiger Bezahlung des Preises Anspruch auf Leistung, bis dahin verbleibt die Karte im Eigentum der Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Versandspesen Eigentum der Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber der Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. gegen die Kaufpreisforderung ist nicht gestattet. Der Kunde hat nur nach Vorweis einer gültigen Eintrittskarte (Eintrittskarte mit Abriss) Anspruch auf Leistung.