Leistungsbedingungen. Tektronix erbringt die Serviceleistungen gemäß der anwendbaren Leistungsvereinbarung. Tektronix erbringt die Serviceleistungen in einem Ausgewiesenem Service Center während der normalen Geschäftszeiten (außer an Tektronix-Feiertagen), sofern in der Leistungsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist. Sofern in der Leistungsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, ist der Kunde für den Transport der Geräte zum und vom Ausgewiesenem Service Center verantwortlich. Wenn Tektronix den Versand veranlasst, stellt Tektronix dem Kunden eine Versand- und Bearbeitungsgebühr für alle versendeten Geräte in Rechnung, die Fracht, Versicherung und Verpackung umfasst. Der Kunde wird Tektronix jederzeit Zugang zu den Geräten gewähren, wenn Serviceleistungen benötigt werden. Der Kunde stellt sicher, dass der Benutzer der Geräte in dem Maße mit Tektronix zusammenarbeitet, wie es für eine effiziente und unterbrechungsfreie Erbringung der Serviceleistung erforderlich ist. Bei Vor-Ort-Leistungen gestattet der Kunde Tektronix die Nutzung aller Geräte oder Einrichtungen des Kunden, die Tektronix nach billigem Ermessen für die Erbringung der Serviceleistungen für erforderlich hält. Zertifizierungen von Tektronix: Die Zertifizierungen von Tektronix können hier eingesehen werden. Tektronix gibt keine Garantien oder Zertifizierungen, die über die genannten hinausgehen. Tektronix ist nicht lizenziert oder zertifiziert, um Metrologie-Leistungen in Bezug auf die zwingenden technischen und rechtlichen Anforderungen zu erbringen, die die Gewährleistung der öffentlichen Garantien zum Ziel haben („gesetzliches Messwesen“).
Leistungsbedingungen. Wöchentliches Backup Das wöchentliche Backup ermöglicht auf Bestellung mit ausreichender Speicherkapazität die Datensicherung des zugeordneten Servers ein (1) Mal pro Woche. Folgenden Verzeichnisse sind von der Sicherung nicht umfasst: /proc /sys /tmp /home/OVH/src . • Zwischenzeitliches Backup Der zwischenzeitliche Backup-Service ermöglicht die Sicherung von bestimmten Daten auf dem zugeordneten Server. Der Kunde kann Daten und Uhrzeiten seiner Sicherungsroutinen (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) auf maximal zwei (2) Sicherungen pro Tag einstellen,abhängig und begrenzt auf die von ihm bestellte Größe seines Speicherplatzes. Der Kunde kann eine Anzahl von vorhergegangenen Backups einstellen (sogenannte„Snapshots“) die er auf dem Speicherplatz behalten will, abhängig und begrenzt auf die von ihm bestellte Größe seines Speicherplatzes. • Einstellung eines wöchentlichen oder zwischenzeitlichen Backups Bei Bestellung des Dienstes konfiguriert OVH den Server des Kunden zur Ermöglichung von Backups und informiert den Kunden über die Fertigstellung der Konfiguration. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er diese Konfiguration dann auf keinen Fall mehr ändern darf. Der Kunde muss dann über seine Verwaltungsschnittstelle (Manager) die Backup-Parameter angeben (Auswahl des Verzeichnisses, Daten der Sicherungen, E-Mail-Adresse, …). Die Sicherungsroutinen werden durch die Backup-Server von OVH ausgelöst. Am Ende jedes Backups sendet OVH eine Bestätigungsmail über den korrekten Ablauf der Sicherung oder informiert gegebenenfalls über einen Fehler. Es obliegt dem Kunden, den Erhalt dieser Mail zu prüfen und sich zu versichern, dass die Sicherung korrekt ausgeführt wurde (eine Backup-Historie ist über die Verwaltungsschnittstelle zugänglich). Die Kontrolle der Aktivierung des Dienstes kann nur durch den Kunden erfolgen. Im Falle eines Fehlschlagens (Speicherplatz voll, Zugang zum Server des Kunden nicht möglich, …), kann der Backup-Service zeitweise deaktiviert werden. Der Kunde muss dann die Neuaktivierung über die Verwaltungsschnittstelle vornehmen. • Wiederherstellung von Daten nach einem wöchentlichen oder zwischenzeitlichen Backup Der Kunde kann seine Daten ganz oder teilweise über das Datenübertragungsprotokoll RSYNC von dem Server aus wiederherstellen, für den er den Dienst bestellt hat. Die Benutzerkennung und der Name des Speicherservice wurden dem Kunden bei Bestellung des Dienstes mitgeteilt. Beim wöchentlichen Backup kann der Kunde über seine V...
Leistungsbedingungen. Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das übliche Programm. In diesem Rahmen gewährleisten wir die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Sämtliche Werbespots werden als solche gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Sendung des Werbespots zu bestimmten Zeiten und in bestimmter Reihenfolge, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart worden.
Leistungsbedingungen. Voraussetzung für die Nutzung der THG-Quote ist, dass der Kunde Halter oder nutzungsberechtigter Besitzer des vertragsgegenständlichen Elektromobils ist, einen nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkt i.S.d. § 2 Nr. 6 Ladesäulenverordnung betreibt und entsprechend vom Umweltbundesamt eine Bescheinigung über die ver- tragsgegenständliche THG-Quote erteilt wird.
Leistungsbedingungen. Jedem Arbeitnehmer ist ein Arbeitsbereich zuzuweisen.
Leistungsbedingungen. Bestimmte Leistungen können zusätzliche oder andere Rechte als die in dieser Abonnementvereinbarung für Einzelnutzer dargelegten beinhalten.
2.1.2.1 Diese Leistungen unterliegen den dafür geltenden Hypertherm-Bedingungen („Leistungsbedingungen“). Diese Leistungsbedingungen sind auf dem Hypertherm-Konto dargelegt oder über das Hypertherm-Konto zugänglich.
2.1.2.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie oder Ihr benannter Benutzer eine Leistung anfordern, annehmen oder nutzen, an die für diese Leistung geltenden Leistungsbedingungen gebunden sind, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie sicherstellen, dass Ihre benannten Benutzer an diese Leistungsbedingungen gebunden sind, die von Zeit zu Zeit von Hypertherm durch eine schriftliche Mitteilung, die in Übereinstimmung mit dieser Abonnementvereinbarung für Einzelnutzer oder in Übereinstimmung mit den geltenden Leistungsbedingungen erfolgt, geändert werden können (und diese Bedingungen sind in der jeweils gelten Fassung Bestandteil dieser Abonnementvereinbarung für Einzelnutzer).
2.1.2.3 Sie erkennen an, dass Hypertherm eine weitere Annahme dieser Nutzungsbedingungen als Bedingung für die Nutzung oder den Zugriff auf bestimmte Leistungen verlangen kann.
2.1.2.4 Sie erkennen ferner an und stimmen zu, dass Sie oder Ihr benannter Benutzer, wenn Sie oder Ihr benannter Benutzer die für eine bestimmte Leistung geltenden Leistungsbedingungen nicht akzeptieren und sich damit einverstanden erklären, nicht berechtigt sind, diese Leistung zu beziehen, zu installieren oder darauf zuzugreifen, selbst wenn Hypertherm diese Leistung in Ihrem Hypertherm-Konto verfügbar gemacht hat.
Leistungsbedingungen. 5.1 rhenag erbringt gegenüber dem Auftraggeber Beratungs-, Service-, Support- und sonstige Dienstleistungen.
5.2 Soweit rhenag die Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers erbringt, wird dieser rhenag die erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen (wie z. B. Systemkapazität, Datensicht- geräte, Räumlichkeiten, Telefon- und Netzwerkanschlüsse usw.) ohne Berechnung zur Verfügung stellen. Sofern erforderlich sind weitere Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien im Dienstleis- tungsauftrag aufgeführt. Bei der Leistungserbringung ist rhenag davon abhängig, dass der Auftraggeber die übernommenen Ver- antwortlichkeiten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht, und ent- stehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann rhenag – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Än- derungen des Zeitplans und der Preise verlangen.
Leistungsbedingungen. 16.1 In dem Fall, dass Gebäude, Anlagen und Einrichtungen nach Beendigung der Hauptleistung nicht in dem zu erwartenden Zustand sind (Verschmutzung von Teppichen, Beschädigung von Einrichtung oder sonstige Verletzung von Nebenpflichten) , haftet die Auftrag- nehmerin der Auftraggeberin für sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands, insbesondere für die erforderlichen Arbeiten, in dem Zusammenhang erforderlichen Kosten für Feststellungen, Planungen, Rechtsbeistand etc. sowie Schäden einschließlich Betriebsausfallschäden. Für die Fälle der Nr. 16.1 ZVB gelten ferner die Bestimmungen der Nr. 16.2 und 16.3 ZVB.
16.2 Die Auftraggeberin ist für den Fall nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder aus einem sonstigen Grunde unzureichender Leistung der Auftragnehmerin nach erfolgloser Mahnung bzw. Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Ablauf der hierfür gesetzten Frist berechtigt: - den Vertrag auf Kosten und Gefahr der Auftragnehmerin durch einen Dritten erfüllen zu lassen oder - einen der Minderleistung entsprechenden Betrag von der Vergütung abzuziehen.
16.3 Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung gemäß Nr. 15 ZVB bleibt hiervon unberührt.
Leistungsbedingungen. 10.1 Die Auftraggeberin ist für den Fall nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder aus einem sonstigen Grunde unzureichender Leistung der Auftragnehmerin nach erfolgloser Mahnung bzw. Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Ablauf der hierfür gesetzten Frist berechtigt: ▪ den Vertrag auf Kosten und Gefahr der Auftragnehmerin durch einen Dritten erfüllen zu lassen oder ▪ einen der Minderleistung entsprechenden Betrag von der Vergütung abzuziehen.
10.2 Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung gemäß Nr. 9 ZVBF bleibt hiervon unberührt.
Leistungsbedingungen. Die Bedingungen der von dem AN geschuldeten Leistungen richten sich ausschließlich nach der vom AN erteilten Auftragsbestätigung. Andere, insbesondere mündliche Absprachen mit Mitarbeitern des AN sind unverbindlich, sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung des AN. Alle auftretenden Hindernisse sowie Änderungen der Bedingungen der Leistungserbringung sind dem AN unverzüglich mitzuteilen. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht nur unwesentlich von den Bedingungen abweichen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist der AN berechtigt, nach billigem Ermessen Nachforderungen zu stellen oder auch vom Auftrag zurückzutreten. Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum sind die angebotenen Preise verbindlich. Danach ist der AN berechtigt, die Preise anzupassen; der AG ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderung der Materialkosten um mehr als 5% ist der AN berechtigt, dem AG die Erhöhung weiterzuberechnen