Common use of Leistungsfreiheit Clause in Contracts

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlen. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 von Ihnen, der ver- sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.

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Samples: Bedingungen Und Verbraucherinformationen Für Green Invest, Zukunftsplan, Risikolebensversicherung

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeitKarenzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer un- serer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlen. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 13 von Ihnen, der ver- sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- henbestehen, soweit Sie uns nachweisennachwei- sen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ist. Das Dies gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.

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Samples: Bedingungen Und Verbraucherinformationen Für Die Bu Fonds Plus

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlen. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 6 von Ihnen, der ver- sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.

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Samples: Rentenversicherung

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlen. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 von Ihnen, der ver- sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- henbestehen, soweit Sie uns nachweisennachwei- sen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ist. Das Dies gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.

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Samples: Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 3 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, - z. B. Papierform oder Papierform, E-Mail) Mail - darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang Zu- gang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen, sofern die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Ist Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit beansprucht, unterstützen wir Sie auf Wunsch bei der Darlegung der Leistungsvoraussetzungen, insbesondere bei der Stellung des Antrags auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit. Dazu nennen wir Ihnen frühzeitig einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie – soweit möglich – betreut und Ihnen für Ihre Fragen zu Ihrer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Verfügung steht. Sofern Sie es wünschen und es für die Prüfung unserer Leistungs- pflicht sinnvoll ist, kann auch ein Besuch zuhause bei Ihnen erfolgen. Wir geben Ihnen außerdem Hilfestellung für eine berufliche Reintegration. Insbesondere umfasst dies eine berufliche Integrations- und Rehabilita- tionsberatung mit folgenden Inhalten: • Unterstützung bei geeigneten Berufsfindungsmaßnahmen, z.B. durch die Benennung der jeweils zuständigen Stellen und Leistungs- xxxxxx • Darstellung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen (medizinisch und berufskundlich) • Beratung von Selbständigen bei Fragen zu einer betrieblichen Umge- staltung bzw. Umorganisation. Die Beratung wird von uns bzw. durch von uns beauftragte anerkannte Fachleute auf dem Gebiet der Dienstleistung für Rehabilitation ange- boten; als sinnvoll erkannte Maßnahmen werden von uns auf Ihren Wunsch hin eingeleitet und begleitet. Auch für medizinische Fragen zu Ihrer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung stehen wir bzw. von uns beauftragte anerkannte Fachleute auf medizinischem Fachgebiet Ihnen zur Verfügung. Sie sind nicht verpflichtet, diese Hilfe anzunehmen. Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Unterlagen erklären wir in Textform - z.B. Papierform oder E-Mail -, ob und in welchem Umfang wir eine Leistungspflicht anerkennen. Diese Erklärung werden wir innerhalb von acht Arbeitstagen nach Vorliegen aller entschei- dungserheblichen Unterlagen (§ 6) abgeben. Dabei werden wir keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichertzeitlich begrenzten Anerkenntnisse aussprechen. Während der Prüfung werden wir Sie regelmäßig, muss die Bei- tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hattenmindestens alle vier Wochen, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlenüber den Sach- stand informieren und zeitnah fehlende Unterlagen anfordern. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 6 oder § 9 von Ihnen, der ver- sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden Ihnen vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- tung Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, nur wenn wir durch gesonder- te gesonderte Mitteilung in Textform (in lesbarer Form- z.B. Papierform, z. B. Papierform oder E-Mail) Mail - auf diese Rechtsfolgen Rechtsfolge hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bleiben auch beste- henbestehen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet, bei Vereinbarung einer Karenzzeit jedoch frühestens nach Ablauf der Karenzzeit.

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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht Leistungs- pflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder Papierform, E-Mail) darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit, bei Berufsunfähigkeit in- folge Pflegebedürftigkeit oder bei Berufsunfähigkeit in- folge Dienstunfähigkeit bzw. wegen spezieller Beeinträch- tigung können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang Zu- gang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie muss auch die Beiträge Beitragszahlung wieder zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts wieder aufgenommen aufge- nommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlenUnter den in § 1 Absatz 10 genannten Voraussetzungen zahlen wir Ihnen im Zuge der Einstellung die dort näher dargestellte Wiedereingliederungshilfe. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 von Ihnen, der ver- sicherten versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich Ansprucherhebenden vor- sätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung fahr- lässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigtbe- rechtigt, unsere Leis- tung Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder- te gesonderte Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder Papierform, E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hinge- wiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- henbestehen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht Leistungspflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen Be- dingungen zur Leistung verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Nürnberger Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Leistungsfreiheit. Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1 und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka- renzzeitKarenzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer un- serer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist keine Berufsunfähigkeitsrente Be- rufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei- tragszahlung Beitragszah- lung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah- lungsabschnitts Beitragszahlungsab- schnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese keine Beiträge mehr zahlen. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 6 von Ihnen, der ver- sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden Ihnen vorsätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet- zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonder- te geson- derte Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs- sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste- hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein- fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs- pflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird. Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Leistung verpflichtet.

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Samples: Basisvorsorge