Common use of Leistungsfreiheit Clause in Contracts

Leistungsfreiheit. Wir leisten nicht für: 3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich zugesagt wurden; 3.2.6 Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat; 3.2.8 Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.12 Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung

Leistungsfreiheit. Wir leisten Die HanseMerkur leistet nicht für: 3.2.1 a) die Behandlungen im AuslandBehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für b) die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Ausnahme ist, es sei denn, dass wenn die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten 1. Grades unternommen wurde; 3.2.3 c) solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sindentstehen. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen dannUnruhen, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland Deutschlands – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten d) Xxx- und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 Kur- und SanatoriumsbehandlungenSanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht aber, es sei denn, dass wenn diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre stationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-Bandscheiben- OP, Hüftendoprothese) erfolgen, erfolgen und zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen dienen. Der geplante Aufenthalt muss der HanseMerkur vor Behandlungsbeginn vom Versicherer angezeigt und die Leistungen müssen von der HanseMerkur schriftlich zugesagt wurdenwerden; 3.2.6 e) Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 f) ambulante Heilbehandlung Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt siedie Einschränkung, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken zum Zweck einer Kur aufgehalten hat; 3.2.8 g) Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mit denen die versicherte Person Sie innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene zusammenleben. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 h) eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, i) psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehenBehandlungen; 3.2.12 Zahnersatz, j) Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische BehandlungBehandlungen, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 k) Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Reiseversicherung

Leistungsfreiheit. Wir leisten nicht für: 3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger planmä- ßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen unternom- men wurde; 3.2.3 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbeson- dere dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 Kur- und SanatoriumsbehandlungenSanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre vollstationä- re Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus Akutkranken- haus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich zugesagt wurden; 3.2.6 Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig notwen- dig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat; 3.2.8 Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebtzusam- menlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.12 Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische funkti- onsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/und / oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Produktinformationsblatt

Leistungsfreiheit. Wir leisten nicht für: 3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren;, 3.2.2 für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 Kur- und SanatoriumsbehandlungenSanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich zugesagt wurden; 3.2.6 Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat; 3.2.8 Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.12 Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung

Leistungsfreiheit. Wir leisten Der Versicherer leistet nicht für: 3.2.1 a. die Behandlungen im AuslandBehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für b. die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärzt- lich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Ausnahme ist, es sei denn, dass wenn die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 c. solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von UnfällenUnfäl- len, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sindentstehen. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen dannUnruhen, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 d. die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 e. Kur- und SanatoriumsbehandlungenSanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Ausnahme ist, es sei denn, dass wenn diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre stationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren schwe- ren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-Bandscheiben- OP, HüftendoprotheseHüft-Endoprothese) erfolgen, erfolgen und zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und dienen. Diese Leistungen müssen dem Versicherer vor Behandlungsbeginn vom angezeigt und durch den Versicherer schriftlich zugesagt wurdenzu- gesagt werden; 3.2.6 f. Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 g. ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung Einschrän- kung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall Un- fall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt siedie Einschränkung, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken zum Zweck einer Kur aufgehalten hat; 3.2.8 h. Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch PersonenPerso- nen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen Familie oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene . Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstatteter- stattet; 3.2.9 solche i. Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 j. eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung Be- handlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, k. psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen;Behandlungen. 3.2.12 Zahnersatz, l. Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische BehandlungBe- handlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische implan- tologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 m. Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Insurance Agreement

Leistungsfreiheit. Wir leisten Der Versicherer leistet nicht für: 3.2.1 a. die Behandlungen im AuslandBehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für b. die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärzt- lich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten. Ausnahme ist, es sei denn, dass wenn die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 c. solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von UnfällenUnfäl- len, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sindentstehen. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen dannUnruhen, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 d. die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 e. Kur- und SanatoriumsbehandlungenSanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Ausnahme ist, es sei denn, dass wenn diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre stationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren schwe- ren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-Bandscheiben- OP, HüftendoprotheseHüft-Endoprothese) erfolgen, erfolgen und zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und dienen. Diese Leistungen müssen dem Versicherer vor Behandlungsbeginn vom angezeigt und durch den Versicherer schriftlich zugesagt wurdenzu- gesagt werden; 3.2.6 f. Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 g. ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung Einschrän- kung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall Un- fall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt siedie Einschränkung, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken zum Zweck einer Kur aufgehalten hat; 3.2.8 h. Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch PersonenPerso- nen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen Familie oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene . Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstatteter- stattet; 3.2.9 solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 i. eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung Be- handlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, j. psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen;Behandlungen. 3.2.12 Zahnersatz, k. Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische BehandlungBe- handlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische implan- tologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 l. Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Insurance Agreement

Leistungsfreiheit. Wir leisten Sofern nach dem gewählten Tarif oder den vertraglichen Vereinbarungen nicht etwas anderes bestimmt ist, besteht keine Leistungspflicht für: 3.2.1 1. die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für 2. die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 3. solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 4. die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 5. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen; 6. Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung Skelett-erkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom von dem Versicherer schriftlich zugesagt wurden; 3.2.6 7. Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 8. ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat; 3.2.8 9. Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 10. solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 11. eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 12. Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.12 13. Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 14. Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen – sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 15. Behandlungen wegen Störungen und/oder bzw. Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 16. Selbstmord, Selbstmordversuch und dessen Folgen; 17. Organspenden und deren Folgen.

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Leistungsfreiheit. Wir leisten Sofern nach dem gewählten Tarif oder den vertraglichen Vereinbarungen nicht etwas anderes bestimmt ist, besteht keine Leistungspflicht für: 3.2.1 1. die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für 2. die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 3. solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 4. die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 5. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen 6. Rehabilitationsmaßnahmen, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung (Bandscheiben-OP, Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom von dem Versicherer schriftlich zugesagt wurden; 3.2.6 7. Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 8. ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat; 3.2.8 9. Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 10. solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kernenergie, oder Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 11. eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 12. Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.12 13. Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 14. Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen – sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 15. Behandlungen wegen Störungen und/oder bzw. Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 16. Selbstmord, Selbstmordversuch und dessen Folgen; 17. Organspenden und deren Folgen.

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Leistungsfreiheit. Wir leisten nicht für: 3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren; 3.2.2 für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde; 3.2.3 solche Krankheiten Krankheiten, einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von UnfällenUn­ fällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz Versicherungs­ schutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht; 3.2.4 die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen; 3.2.5 Kur- Kur­ und SanatoriumsbehandlungenSanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnah­ men, es sei denn, dass diese Behandlungen im Anschluss an eine versicherteversi­ cherte, vollstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung Skeletter­ krankung (Bandscheiben-OPBandscheiben­OP, Hüftendoprothese) erfolgen, zur Verkürzung Verkür­ zung des Aufenthaltes im Akutkrankenhaus dienen und Leistungen vor Behandlungsbeginn vom Versicherer schriftlich zugesagt wurden; 3.2.6 Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; 3.2.7 ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort. Die Einschränkung Ein­ schränkung entfällt, wenn die Heilbehandlung durch einen dort eintretenden ein­ tretenden Unfall notwendig wird. Bei Erkrankungen entfällt sie, wenn sich der Versicherte in dem Heilbad oder Kurort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hat; 3.2.8 Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder sowie durch PersonenPer­ sonen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenlebt; nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 3.2.9 solche Krankheiten Krankheiten, einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand verursacht sind; 3.2.10 eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung; 3.2.11 Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.12 Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlung, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.13 Immunisierungsmaßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen, sofern tariflich keine anderen Regelungen bestehen; 3.2.14 Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane; 3.2.15 Organspenden und deren Folgen.

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Samples: Versicherungsbedingungen