Common use of Leistungsstörungen Clause in Contracts

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. your admins gewährleistet die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird Funktionsfähigkeit der Leistungen nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern diesem Vertrag mit ihren in den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um Leistungsbeschreibungen benannten Eigenschaften für die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten istVertragslaufzeit. (2) Erhöht sich Der Kunde ist dazu verpflichtet die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufwand IT-Security Leistungen zu überprüfen und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangenLeistungsmängel unverzüglich your admins mitzuteilen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzugyour admins verpflichtet sich dazu nach Kenntnisnahme, soweit kein Fixgeschäft vorliegtfehlerhafte oder schlechte Leistungen, die auf Umständen beruhen, welche your admins oder seine Servicepartner zu vertreten haben, zu untersuchen, sowie angemessene Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen, um ein erneutes Auftreten der Leistungsstörung zu verhindern. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf Reaktion von your admins sowie die Beseitigung der ausdrücklichen Vereinbarung Leistungsstörung richten sich nach dem SLA (2.3) sowie die den dort vereinbarten Reaktionszeiten. Die Reaktionszeiten für your admins beginnen frühestens mit dem Auftreten eines Mangels und dessen Erkennbarkeit durch your admins. Sie sind der Tabelle aus dem Leistungskatalog über IT-Security Leistungen sowie der Tabelle in TextformZiffer 2.3 (5) zu entnehmen. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltendFalls sich eine Leistungsstörung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben lässt, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist wird sich your admins bemühen eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossenUmgehungslösung bereitzustellen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäreohne dies zu berechnen. (5) Garantien im Rechtssinne Bei mangelhafter Leistung stellt your admins den vertragsgemäßen Zustand nach ihrer Xxxx durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede Neulieferung oder Nachbesserung gemäß den Regelungen der einschlägigen Leistungsbeschreibung wieder her. Hinsichtlich etwaiger Rechte des Kunden zum Rücktritt vereinbaren die Parteien abweichend, dass an die Stelle des Rechts des Rücktritts das Recht zur außerordentlichen Kündigung unter Verwendung den Voraussetzungen der Bezeichnung „Garantie“ vorZiffer 4.5 Abs. (5) tritt. (6) Mängelansprüche Bei einer tatsächlich geringeren Verfügbarkeit der Leistung als nach dem Servicelevel vereinbart wurde, welche einer erheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Leistung entspricht, kann der Kunde gegenüber your admins, sofern im Angebot individuell oder im Leistungskatalog standardmäßig explizit vorgesehen, die nachstehend in diesem Absatz abschließend geregelten Entgelterstattungsbeträge geltend machen. Sofern der SLA einer aus dem Leistungskatalog beauftragten Leistung für den Kunden an einem Tag geringer als 70% ist und er dadurch erhebliche Einschränkungen in seinem Geschäftsbetrieb erfahren hat, kann der Kunde 1/60 der monatlichen Vergütung für diese Leistung erstattet verlangen. Bei einer Unterschreitung des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen SLA um mehr als 50% erhöht sich der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn Erstattungsbetrag auf 1/30-tel der Fristen bleiben unberührtmonatlichen Vergütung für diese Leistung. (7) Die Parteien Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen in den Vertragsunterlagen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind als Garantie (oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits zugesicherte Eigenschaft) im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung istyour admins nicht abgegeben. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel aufSofern und soweit auf Leistungen mietrechtliche Regelungen Anwendung finden, gilt zudem: • Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist etracker zweimalig nur zulässig, soweit trotz ausreichender Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewährenMängelbeseitigung diese durch your admins fehlgeschlagen ist. • Eine Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a I BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern etracker die Mängel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von your admins verursacht wurden. • Ein Fehlschlagen der Mängelbeseitigung liegt dann vor, wenn your admins nach Anzeige des Mangels hinreichend Gelegenheit zur Beseitigung eingeräumt wurde, ohne dass ein Erfolg eingetreten ist, eine Unzumutbarkeit vorliegt oder die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etrackerwird. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei Mängelansprüche nach diesem Vertrag verjähren 1 Jahr nach Beginn der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu meldengesetzlichen Gewährleistungsfrist. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde Im Übrigen sind mögliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung auf Schadensersatz unter den Voraussetzungen und im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istUmfang dieses Vertrages. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen Für It Security Leistungen

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzwWU verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Leistungstermin bzw. Erbringt der WU die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird Leistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der WU verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- seiner Xxxx die betroffenen Leistungen wiederholt oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten istnotwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. (2) Erhöht sich Beruht die Mangelhaftigkeit der Aufwand und liegt erbrachten Leistung auf Beistellungen oder Mitwirkungen des WB, auf einer veralteten Bausubstanz zu Beginn des Projekts oder auf einer Verletzung von Verpflichtungen des WB insbesondere gemäß Punkt IV. dieser AGB, ist jede Verpflichtung des WU zur unentgeltliche Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die Ursache im Verantwortungsbereich vom WU erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der WU wird jedoch auf Wunsch des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangenWB eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. (3) etracker gerät nur aufgrund Der WB hat den WU bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom WB als Unternehmer unverzüglich schriftlich oder per e-mail dem WU zu melden. Auf § 377 UGB, welcher sinngemäß gilt, wird ausdrücklich hingewiesen: Unterlässt der WB als Unternehmer die unverzügliche Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) oder die Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) nicht mehr geltend machen. Geht in einer Mahnung Frist von 14 Tagen nach Übergabe des Kunden in Textform in VerzugProdukts oder des Werks keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, soweit kein Fixgeschäft vorliegtso gilt das gelieferte Produkt oder das erbrachte Werk vom WB als Unternehmer jedenfalls als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in TextformRegelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für alle Lieferungen von Waren und Materialien vom WU an den WB sowie für alle erbrachten Werke. (4) Tritt Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen, die der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen WU erbringt, 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB, die „Vermutung der Mangelhaftigkeit“, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem WB vom Vertrag zurück oder macht er statt WU überlassene Waren und Materialien Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte bzw. des Dritten. Der WU hat die Xxxx zwischen Verbesserung und Austausch der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf mangelhaften Sache. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäreTechnik entsprechende Lebensdauer. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des WU aus der Lieferung bzw. der erbrachten Leistung (einschließlich Zinsen und Kosten) bleiben gelieferte Waren uneingeschränktes Eigentum des WU. Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über Euro 4.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 40 Tagen ist der WB für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung Höhe des Rechnungsbetrags auf eigene Kosten gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt an den WU abgetreten. Kommt der Bezeichnung „Garantie“ vorWB seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, insbesondere seiner Zahlungspflicht nicht ordnungsgemäß nach, so ist der WU jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des WB zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der WB schon jetzt ausdrücklich verpflichtet. (6) Mängelansprüche Dem WB ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Kunden verjähren WU untersagt. Wird die an den WB ausgelieferte aber noch im Eigentum des WU stehende Ware gepfändet oder beschlagnahmt, ist der WB verpflichtet, den WU innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergangvon drei Tagen zu verständigen und dem WU sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Dies gilt nichtDer WB ist verpflichtet, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen darauf hinzuweisen, dass die Ware im Eigentum des WU steht, sollten Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des WU greifen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Macht der Verletzung des LebensWU von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, des Körpers oder der Gesundheitstellt dies keinen Vertragsrücktritt durch den WU dar. Mehrere Lieferungen für ein bestimmtes Bauvorhaben, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker auch wenn sie abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungverrechnet wurden, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtgelten als einheitlicher Auftrag. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einigXxxxxxx der WB die unter Eigentumsvorbehalt des WU stehenden Waren an Dritte aus, dass es nach tritt der WB dem Stand WU schon jetzt seine daraus resultierende Forderung gegenüber diesem Dritten zahlungshalber ab, dies bis zur endgültigen Bezahlung der Technik nicht möglich istForderungen des WU. Diese Zession hat der WB in den Geschäftsbüchern, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließenLieferscheinen, Fakturen, etc. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung istdem Abnehmer ersichtlich zu machen. (8) Weist Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Für diese Leistungen gelten ebenso die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zugegenständlichen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etrackerEinräumung einer Garantie lässt das Gewährleistungsrecht unberührt. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln Zwischen den Parteien vereinbart wird die Obliegenheit des WB, bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes sich schriftlich durch den WU bestätigen zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu meldenlassen. (10) Die Gewährleistung erlischt für LeistungsergebnisseMengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Vorbehalten bleiben insbesondere Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten, insbesondere bei keramischen Erzeugnissen und Edelputzen. Sind die der Kunde verändert hatAbweichungen geringfügig oder sachlich gerechtfertigt, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass dann ist die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istAnfechtung des Vertrags jedenfalls ausgeschlossen. (11) etracker kann Technische Auskünfte durch den WU erfolgen stets ohne Gewähr. Soweit die Vergütung seines Aufwands technischen Auskünfte über die Angaben des Herstellers hinausgehen, bedürfen sie der schriftlichen Bestätigung durch den WU. Die vom WB geschilderten Problemdarstellungen oder zur Verfügung gestellten Pläne bilden die Grundlage für die Mängelprüfung verlangentechnische Auskünfte. Der WU darf ungeprüft von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, soweit sich ein Mängelanspruch technischen Auskünfte und Pläne des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass WB bei sonstigem Ausschluss der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hatHaftung ausgehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) 13.1 Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - Kaufpreis wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossensofort fällig, wenn der Schaden auch Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei verein- barten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Ge- nossenschaft kann im Falle der Einhaltung endgültigen Verweigerung der Zahlung des Liefertermins eingetreten wäreKaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. (5) Garantien 13.2 Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. 13.3 Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferung von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertrags- partners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt. 14.6 Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehalts- ware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Ge- nossenschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Unternehmer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Genossenschaft ab. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung Eigentum oder Miteigentum der Bezeichnung „Garantie“ vorGenossenschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang14.7 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterver- kauf ermächtigt. Dies Gleiches gilt nichtfür sonstige Forderungen, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen die an die Stelle der Verletzung des Lebens, des Körpers Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines MangelsVorbehaltsware entstehen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nurGenossenschaft kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden könnender Unternehmer seinen Zahlungsverpflicht- ungen nicht nachkommt, Zahlungsverzugstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert Er hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungsstörungen. (1) 5.1. Der Liefer- bzwAN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Leistungstermin bzwErbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Xxxx die Lieferbetroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. Vergütung 5.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 2.11, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. 5.3. Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per E-bzwMail dem AN zu melden. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder SpätbelieferungDen durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG. 5.4. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dannDie Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftretenreproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch iIm Falle der Einhaltung Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der AG dem AN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Liefertermins eingetreten wäreAN zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels5.6. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des GefahrübergangsRegelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die gesetzlichen Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtdieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzw9.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, ist auf die Erbrin- gung von Vertragsleistungen Dienstvertragsrecht gemäß §§ 611 ff BGB an- wendbar. Leistungstermin bzwWird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat TA dies zu vertreten, ist TA verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist eine Rüge des Auftraggebers, die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker unverzüglich ab Kenntnis zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten isterfolgen hat. (2) Erhöht sich der Aufwand 9.2 Für die Überlassung von Software auf Zeit, die Vermietung von Sachen und den Verkauf von Sachen sowie ausdrücklich vereinbarte Werkleistungen gel- ten abweichend von Ziffer 9.1 folgende Gewährleistungsbestimmungen: 9.2.1 Ein Sachmangel liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossenvor, wenn der Schaden auch Leistungsgegenstand in we- sentlichen Teilen von seiner Dokumentation oder vertraglich vereinbarten Be- schaffenheit abweicht. 9.2.2 Für Sach- und Rechtsmängel leistet TA zunächst Gewähr durch Nacher- füllung, und zwar nach Xxxx von TA durch Nachbesserung oder durch erneute Erbringung der geschuldeten Vertragsleistung. Der Auftraggeber wird TA zur Nacherfüllung eine angemessene Frist setzen. Schlagen zwei Versuche der Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ Hinblick auf die vom Mangel betroffene Vertragsleistung vom Vertrag zurückzutreten oder die Ver- gütung zu mindern, es sei denn, es liegt ein unerheblicher Mangel vor. (6) Mängelansprüche 9.2.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Sach- und/oder Rechtsmangel darauf beruht, dass eine Vertragsleistung ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens TA verändert wurde. Die Mängelrechte des Kunden Auftraggebers bleiben unberührt, soweit der Auftraggeber zur Vornahme der Änderung, insbesondere im Rahmen einer Selbstvornahme gemäß § 637 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurde. 9.2.4 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte entgegenstehen, so hat der Auftraggeber TA unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der betreffenden Software aus Schadensminderungs- oder sons- tigen wichtigen Gründen ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten dar- auf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der be- haupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Der Auftraggeber wird die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit TA führen oder TA zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen. 9.2.5 TA übernimmt keinerlei Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleis- tungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart. 9.2.6 Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb inner- halb eines Jahres ab GefahrübergangJahres. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen wenn der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung fahrlässig verursacht wurde, durch einen einfach fahrlässig verursachten Mangel eine Verletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über AblaufhemmungLeben, Hemmung und Neubeginn Körper oder Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Fristen bleiben unberührtVertragsleistung übernommen wurde. (7) Die Parteien sind sich bewusst 9.3 Eine Haftung auf Schadensersatz und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits vergebliche Aufwendungen besteht nur im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil Rahmen der Vertragsleistung istweiteren Voraussetzungen nach Ziffer 10 (Haftung). (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Managed Service Agreement

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. your admins gewährleistet die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird Funktionsfähigkeit der Leistungen nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern diesem Vertrag mit ihren in den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um Leistungsbeschreibungen benannten Eigenschaften für die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten istVertragslaufzeit. (2) Erhöht sich Der Kunde ist dazu verpflichtet die Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufwand Leistungen von Client Services zu überprüfen und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangenLeistungsmängel unverzüglich your admins mitzuteilen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzugyour admins verpflichtet sich dazu nach Kenntnisnahme, soweit kein Fixgeschäft vorliegtfehlerhafte oder schlechte Leistungen, die auf Umständen beruhen, welche your admins oder seine Servicepartner zu vertreten haben, zu untersuchen, sowie angemessene Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen, um ein erneutes Auftreten der Leistungsstörung zu verhindern. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf Reaktion von your admins sowie die Beseitigung der ausdrücklichen Vereinbarung Leistungsstörung richten sich nach dem SLA (2.3) sowie die den dort vereinbarten Reaktionszeiten. Die Reaktionszeiten für your admins beginnen frühestens mit dem Auftreten eines Mangels und dessen Erkennbarkeit durch your admins. Sie sind der Tabelle aus dem Leistungskatalog über Client Services sowie der Tabelle in TextformZiffer 2.3 (5) zu entnehmen. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltendFalls sich eine Leistungsstörung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben lässt, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist wird sich your admins bemühen eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossenUmgehungslösung bereitzustellen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäreohne dies zu berechnen. (5) Garantien im Rechtssinne Bei mangelhafter Leistung stellt your admins den vertragsgemäßen Zustand nach ihrer Xxxx durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede Neulieferung oder Nachbesserung gemäß den Regelungen der einschlägigen Leistungsbeschreibung wieder her. Hinsichtlich etwaiger Rechte des Kunden zum Rücktritt vereinbaren die Parteien abweichend, dass an die Stelle des Rechts des Rücktritts das Recht zur außerordentlichen Kündigung unter Verwendung den Voraussetzungen der Bezeichnung „Garantie“ vorZiffer 4.5 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.Abs. (5) tritt. (6) Mängelansprüche Bei einer tatsächlich geringeren Verfügbarkeit der Leistung als nach dem Servicelevel vereinbart wurde, welche einer erheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Leistung entspricht, kann der Kunde gegenüber your admins, sofern im Angebot individuell oder im Leistungskatalog standardmäßig explizit vorgesehen, die nachstehend in diesem Absatz abschließend geregelten Entgelterstattungsbeträge geltend machen. Sofern der SLA einer aus dem Leistungskatalog beauftragten Leistung für den Kunden an einem Tag geringer als 70% ist und er dadurch erhebliche Einschränkungen in seinem Geschäftsbetrieb erfahren hat, kann der Kunde 1/60 der monatlichen Vergütung für diese Leistung erstattet verlangen. Bei einer Unterschreitung des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen SLA um mehr als 50% erhöht sich der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn Erstattungsbetrag auf 1/30-tel der Fristen bleiben unberührtmonatlichen Vergütung für diese Leistung. (7) Die Parteien Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen in den Vertragsunterlagen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind als Garantie (oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits zugesicherte Eigenschaft) im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen. Garantieversprechen werden von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung istyour admins nicht abgegeben. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel aufSofern und soweit auf Leistungen mietrechtliche Regelungen Anwendung finden, gilt zudem: • Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist etracker zweimalig nur zulässig, soweit trotz ausreichender Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewährenMängelbeseitigung diese durch your admins fehlgeschlagen ist. • Eine Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a I BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern etracker die Mängel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von your admins verursacht wurden. • Ein Fehlschlagen der Mängelbeseitigung liegt dann vor, wenn your admins nach Anzeige des Mangels hinreichend Gelegenheit zur Beseitigung eingeräumt wurde, ohne dass ein Erfolg eingetreten ist, eine Unzumutbarkeit vorliegt oder die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etrackerwird. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei Mängelansprüche nach diesem Vertrag verjähren 1 Jahr nach Beginn der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu meldengesetzlichen Gewährleistungsfrist. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde Im Übrigen sind mögliche Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung auf Schadensersatz unter den Voraussetzungen und im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istUmfang dieses Vertrages. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Client Services Agreement

Leistungsstörungen. 6.1 addIT verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbrin- gung der Dienstleistungen. Erbringt addIT die Dienst- leistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abwei- chungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, z.B. in Service Level Agreements (1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel aufSLA), ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung addIT ver- pflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu be- ginnen und innerhalb angemessener Frist ihre Leistun- gen ordnungsgemäß und mangelfrei zu gewährenerbringen, sofern etracker in- dem sie nach ihrer Xxxx die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hatbetroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. 6.2 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers oder auf einer Verlet- zung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbe- seitigung ausgeschlossen. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zuIn diesen Fällen gelten die von addIT erbrachten Leistungen trotz möglichen Ein- schränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Die addIT wird auf Wunsch des Auftraggebers eine kos- tenpflichtige Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etrackerunternehmen. (9) 6.3 Der Kunde hat etracker soweit erforderlich Auftraggeber wird addIT bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen Mängelbeseiti- gung unterstützen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. alle erforderlichen Informatio- nen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Aufgetretene Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E- Mail an addIT zu melden. Meldungen auf sonstige Wei- se gelten nur dann als erfolgt, wenn addIT diese un- verzüglich schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehr- aufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Auftrag- geber. 6.4 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareproduk- ten von addIT an den Auftraggeber. Die Gewährleis- tungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 (10sechs) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, Mo- nate. § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlos- sen. Für allfällige dem Auftraggeber von addIT über- lassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istje- weiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung be- hält sich addIT das Eigentum an allen von ihr geliefer- ten Hard- und Softwareprodukten vor. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: General Terms and Conditions

Leistungsstörungen. 6.1 Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Xxxx die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. Davon ausgenommen sind kostenfrei zur Verfügung gestellte Leistungen (1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar siehe hierzu auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten istAbsatz 8.3). (2) Erhöht 6.2 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Absatz 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. 6.3 Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich Schriftlich, per e-mail oder über die entsprechende Funktion in den vom AN selbstentwickelten Produkten dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG. Der AG erklärt sich durch die Verwendung der entsprechenden Funktionen zum Melden von Fehlern, Feedback oder Fragen in den vom AN selbstentwickelten Produkten damit einverstanden, zusätzliche Daten zur Fehlersuche wie z.B. Betriebssystem, Browserversion, Auflösung, eingeloggter Benutzer, usw. an den AN zu übertragen. 6.4 Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Aufwand AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ Softwareprodukten vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang6.5 Der AN erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einigEr kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweistseine Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istgewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. 6.6 Insbesondere bei On-Premises Produkten/Leistungen werden Aufwände zur Installation, Inbetriebnahme bzw. Instandsetzung nach den aktuell gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt (11siehe auch Punkt 2.3). Davon ausgenommen sind Reparaturen/Instandsetzungen von Xxxxxxx, die nicht durch den AG selbst verursacht wurden. Eventuell notwendige Reisekosten/Übernachtungskosten werden jedoch nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. 6.7 Geplante Updates/Fehlerbeseitigungen bei vom AN erbrachten Standard Cloud-Services werden im Regelfall außerhalb der geschäftsüblichen Zeiten (siehe 1.3) etracker kann erbracht. Eine Nicht-Verfügbarkeit der Services außerhalb der geschäftsüblichen Zeiten stellt daher keine Leistungsstörung dar. Emergency-Hotfixes (Fehlerbeseitigungen die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist aus Sicherheitsgründen oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass Funktionsgründen mit einer hohen Dringlichkeit einzuspielen sind) werden in Ausnahmefällen auch während der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hatgeschäftsüblichen Zeiten (siehe 1.3) eingespielt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Liefer- bzwAuftraggeber kann Ersatzleistungen von STUDIO D4 nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, STUDIO D4 erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - Bei etwaigen Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von etracker vereinbart ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch STUDIO D4 begehrt, hat er dies unter Xxxxxx von Gründen unverzüglich gegenüber STUDIO D4 geltend zu machen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB können Gewährleistungs- und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dannMinderungsansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftretenein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung angezeigt und gerügt wurde. Verlängert wird auch Kommt die Veranstaltung auf Grund des Verschuldens des Veranstalters nicht oder nur teilweise zu Stande, ist STUDIO D4 berechtigt, eine Ausfallentschädigung/Konventionalstrafe bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen, sofern die Veranstaltungsabsage oder Veränderung nicht mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekannt gegeben wurde Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um insbesondere die Dauer des unvorhergesehenen EreignissesVerpflichtung, evtl. Führen solche Ereignisse erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand sichern und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden könnenAuftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Das Zusammenwirken der Er stellt STUDIO D4 von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Softwarejeglicher Haftung frei, die Dritte erstellt haben aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder die beim Kunden bereits im Einsatz der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren. Verzögert sich der Aufbau- bzw. Veranstaltungsbeginn, weil einer der Punkte der AGB von STUDIO D4 oder des vereinbarten Auftrages seitens des Auftraggebers nicht eingehalten wurde, so ist STUDIO D4 von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und evtl. Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet STUDIO D4 eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet STUDIO D4 gegenüber dem Auftraggeber und ggf. Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, bis zur Höhe der tatsächlichen entstandenen und nachweisbaren Kosten. Ausgenommen sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung istFälle höherer Gewalt laut BGB. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) 6.1. Der Liefer- AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Xxxx die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. 6.2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Auffassung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. 6.3. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen. 6.4. Der AG hat allfällige Reklamationen innerhalb einer Woche nach erbrachter Leistung beim AN schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Mängelrüge muss eine konkrete, bestmöglich detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Eine hinreichende Dokumentation der Mängel hat innerhalb von vier Wochen nach ihrem Auftreten zu erfolgen. Erfolgt die Reklamation berechtigt und rechtzeitig, steht dem AG nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Ansprüche auf Zahlungsminderung bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach auf Wandlung stehen dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart AG nur und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktretenerst dann zu, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen Versuche des AN, die Mängel zu vertreten istbeheben, auch nach drei Monaten, bzw. bei komplexeren Mängeln innerhalb einer darüber hinaus gehenden angemessenen Frist, fehlgeschlagen sind. (2) Erhöht 6.5. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten des AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Aufwand AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ Softwareprodukten vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang6.6. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen Für Softwareprodukte Dritter kann eine Gewährleistung nur auf die herstellerkonforme Installation dieser Softwareprodukte übernommen werden. Eine Gewährleistung auf die Funktionalität der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührtSoftwareprodukte selbst wird ausdrücklich ausgeschlossen. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) 6.1 Der Liefer- bzwAN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Leistungstermin bzwEr- bringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen mit wesentlichen Abweichungen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (4) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel aufvereinbarten Qualitäts- standards, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung der AN verpflichtet, nach Aufforderung durch den AG mit der Mängel- beseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leis- tungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu gewährenerbringen, sofern etracker indem er nach Xxxx des AN die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt. 6.2 Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung des AN auf Beistellungen oder Mitwirkun- gen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hatausgeschlossen. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zuIn diesen Fäl- len gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Die Der AN wird auf Wunsch des AG eine kosten- pflichtige Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etrackerunternehmen. (9) 6.3 Der Kunde hat etracker soweit erforderlich AG wird den AN bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Aufgetretene Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform sind vom AG unverzüg- lich schriftlich oder per E-Mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Mel- dung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG. (10) 6.4 Die Gewährleistung erlischt Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für Leistungsergebnisse, allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Rege- lungen dieses Punktes die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich istjeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich 6.5 Sofern der AG ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen Unternehmer ist, dass beträgt die Gewährleistungsfrist für Hard- und Softwareprodukte 6 Monate ab Übergabe und wird zudem § 924 ABGB "Vermutung der Kunde Mangelhaftigkeit" einvernehmlich ausgeschlossen. Sofern der AG ein Unter- nehmer ist, werden zudem die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend Regelungen des § 933b ABGB über den besonderen Rückgriff ausgeschlossen. 6.6 Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Anleitung AN das Eigentum an allen von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hatihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.

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Samples: Service Agreement

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzwKaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertrags- partner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist - Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - Rückstand ist und wenn der rückständige Beitrag mindestens 10 % des gesamten Kauf- preises ausmacht. Der Verwender kann im Falle der end- gültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertra- ges ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Ausla- gen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. (2) Während des Verzuges hat der Verbraucher Verzugs- zinsen von 5 Prozentpunkten, der Unternehmer Verzugs- zinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis- zinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten, ebenso die Möglichkeit aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen. Der Verwender kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlun- gen oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen. (3) Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann der Verwender die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertrags- partners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigne- ter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. (1) Das Eigentum an der von dem Verwender oder in seinem Auftrag angelieferten Ware, u. a. Tiere und deren etwaige Nachzucht, bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die der Verwender aus den Geschäftsverbindungen mit dem Unternehmer gegen die- sen hat oder künftig erwirbt. Der Verwender ist bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbe- sondere wenn er mit der Zahlung in Verzug kommt, nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner verwahrt die Ware für den Verwender. (2) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrenn- bar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt der Verwender Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert seiner Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. (3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Verwender von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums sofort zu benachrichtigen. (4) Soweit der Vertragspartner als Pächter eines landwirt- schaftlichen Grundstücks sein Inventar nach den Bestimmungen des Pachtkreditgesetzes verpfändet hat, sind die von dem Verwender unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Tiere im Verpfändungsvertrag oder in einem Nachtrag einzu- tragen und unter Angabe ihrer kennzeichnenden Merkmale aufzuführen und von der Verpfändung auszuschließen. Diese von dem Pächter mit dem Pfandgläubiger zu treffende Verein- barung ist bei dem zuständigen Amtsgericht niederzulegen. Hiervon ist der Verwender unverzüglich zu benachrichtigen. (5) Der Vertragspartner hat die dem Verwender gehörenden Waren auf dessen Verlangen ausreichend zum Neuwert gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihm die Versicherungsansprüche abzutreten. Der Ver- wender ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Versicherungspartners zu leisten. (6) Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, ins- besondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. (7) Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- und Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an den Verwender ab. Gleiches gilt für sonstige Forderun- gen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Von den Forde- rungen aus der Veräußerung von Waren, an denen der Ver- wender durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Unternehmer schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentum- santeil des Verwenders an den veräußerten Waren ent- spricht, an den Verwender ab. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum des Verwenders stehen, zusammen mit anderen nicht dem Verwender gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehalts- ware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an den Verwender ab. (8) Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Der Ver- wender kann diese Einzugsermächtigung jederzeit wider- rufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflich- tungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat dem Verwender auf Verlangen die Schuldner der abge- tretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und dem Verwender die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird der Verwender die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierba- re Wert der für den Verwender bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Verwender auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Xxxx verpflichtet. (1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaub- ter Handlung, sind ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen – der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhanden- sein einer Eigenschaft – der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder – der Haftung nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart Produkthaftungsgesetz. (3) Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den ver- tragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. (4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und versteht Erfüllungs- gehilfen des Verwenders. (5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ver- tragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (1) Die Geschäftsräume der Hauptverwaltung des Ver- wenders sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Ver- tragspartner Kaufmann ist oder es sich unverbindlich bei ihm um eine ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. (2) Ist der Vertragspartner Xxxxxxxx oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann der Verwender am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. (3) Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und nicht von etracker zu vertretender Umständedem Verwender, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat, so können sowohl der Kunde als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist. (2) Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache Rechtsstreit im Verantwortungsbereich des Kunden, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen. (3) etracker gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in TextformAusland geführt wird. (4) Tritt Mündliche Nebenabreden zwischen Vertragspartner und Verwender sind nicht rechtsverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäreSchriftform. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor. (6) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung ist. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etracker. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (10) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hat.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsstörungen. (1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. Kunde hat die Liefer-bzw. Leistungsfrist - im Folgenden vereinfachend sämtlich stets "Liefertermin" genannt - wird Lieferung unverzüglich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von etracker vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und nicht von etracker der Ablieferung durch den Auftragnehmer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu vertretender Umstände, insbesondere unverschuldeter Nicht- Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dannuntersuchen und, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftretensich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um Unterlässt der Kunde die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem MonatAnzeige, so können sowohl gilt die Lieferung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der Kunde bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als auch etracker - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktretengenehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen, wenn die Liefer-/ Leistungsverzögerung so kann er sich auf diese Vorschriften nicht von ihnen zu vertreten istberufen. (2) Erhöht sich Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kundengesamten Lieferung, kann etracker auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangenes sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Kunde ohne Interesse. (3) etracker gerät nur aufgrund Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst ausschließlich Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer Mahnung angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Xxxx des Kunden in Textform in VerzugAuftragnehmers entweder Mangelbeseitigung oder Neuerstellung. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der ausdrücklichen Vereinbarung in TextformLiefergegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. (4) Tritt Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurück zurücktreten oder macht er statt im Rahmen des vereinbarten Haftungsumfangs Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er etracker nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von etracker ist jedoch ausgeschlossenKunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Schaden auch im Falle der Einhaltung Sphäre des Liefertermins eingetreten wäreAuftragnehmers liegt. (5) Garantien im Rechtssinne durch etracker liegen nur bei in Textform erfolgter Garantieabrede unter Verwendung Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Bezeichnung „Garantie“ vorAuftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. (6) Mängelansprüche Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt darüber hinaus: a) bei Änderung oder Instandsetzung des Liefergegenstandes durch den Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergangohne schriftliche Einwilligung, b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes durch den Kunden, c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen und Wartungsanweisungen, d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, e) wenn ein Kunde dem Auftragnehmer zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten bzw. Dies Ersatzlieferung nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt. Etwas anderes gilt nichtnur insoweit, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen als der Verletzung des LebensKunde nachweist, des Körpers oder dass der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von etracker Mangel nicht auf die oben beschriebenen Verwendungen zurückzuführen ist und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung dass diese die Mangelidentifizierung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt-beseitigung nicht erschwert haben. (7) Die Parteien sind sich bewusst und einigvorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließensoweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche betreffend Software nurSie gilt ferner nicht, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Das Zusammenwirken der von etracker bereitgestellten eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes Ware oder abgeänderten Software mit Hardware oder Software, die Dritte erstellt haben oder die beim Kunden bereits im Einsatz sind oder zum Einsatz kommen und/oder sonstige Kompatibilitäten ist von etracker nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich Bestandteil der Vertragsleistung istein Beschaffungsrisiko übernommen wurde. (8) Weist die Leistung von etracker einen Sachmangel auf, Mit den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 4 ist etracker zweimalig Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, sofern etracker die Mängelbeseitigung nicht endgültig verweigert hat. etracker steht das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung zu. Die Beseitigung keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Mangels erfolgt nach Xxxx von etracker beim Kunden oder bei etrackerverbunden. (9) Der Kunde hat etracker soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von etracker die beanstandete Software Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln sowie weitere zur Fehlerdiagnose ähnliche Informationen und Unterlagen wie beispielsweise Fremdsoftware, Speicherabbilder sonstigen Pflichtverletzungen verjähren in einem („Dumps“), Fehlerprotokolle usw. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform zu melden. (101) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Kunde verändert hat, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist. (11) etracker kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangenJahr, soweit sich ein Mängelanspruch des Kunden als unberechtigt erweist die Ansprüche nicht auf Verletzung einer Person oder soweit Mehraufwand darauf zurückzuführen istderen Freiheit beruhen und nicht aus Vorsatz, dass der Kunde die Leistungsergebnisse verändert Arglist, einer Garantie oder nicht entsprechend der Anleitung von etracker in seine Internet-Dienste eingebunden hatgrober Fahrlässigkeit gegeben sind.

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