Common use of Leistungsstörungen Clause in Contracts

Leistungsstörungen. 10.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung, rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachten.

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Samples: www.nta-saar.de

Leistungsstörungen. 10.1 7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist soist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht nur, ,wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringungrügt, rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachtenaußer soweit anderes vereinbart ist.

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Samples: www.atrivio.de

Leistungsstörungen. 10.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung, rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachten.

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Samples: www.ntb.de

Leistungsstörungen. 10.1 7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringungrügt, rügtaußer soweit anderes vereinbart ist. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachten.

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Leistungsstörungen. 10.1 7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringungrügt, rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachtenaußer soweit anderes vereinbart ist.

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Samples: cloudwuerdig.com

Leistungsstörungen. 10.1 6.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter Auftragnehmer dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtetver- pflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Auftraggeber inner- halb einer vom Auftraggeber gesetzten ange- messenen Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem unverhältnismäßi- gem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, Auftragnehmers besteht nur, wenn der Kunde Auftraggeber die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen LeistungserbringungKennt- nis rügt, rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachtenaußer soweit anderes vereinbart ist.

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Samples: energy4u.org