Leistungsverzug. Gerät der Anbieter mit der vertragsgegenständlichen geschuldeten Leistung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Anbieter die vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält.
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Samples: Layer 2 Bsa Hauptvertrag, Musterangebot Vertrag, Layer 2 Bitstream Access Agreement
Leistungsverzug. Gerät der Anbieter mit der vertragsgegenständlichen geschuldeten Leistung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht vom Vertrag Ver- trag zurückzutreten, wenn der Anbieter die vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält.
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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement
Leistungsverzug. Gerät der Anbieter mit der gesamten oder wesentlichen Teilen der vertragsgegenständlichen geschuldeten Leistung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Anbieter die vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält. Soweit die Leistungen, mit denen der Anbieter in Verzug gerät, vom Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen bezogen werden, besteht kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
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