Leistungsverzug. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die vom Überlasser unmittelbar zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „ garantierten“ oder „fix“ zugesagten Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben. Der durch die Verzögerung auflaufende Schaden (Mehrkosten udgl.) ist nicht vom Überlasser erstattbar, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht wie oben angeführt vom Überlasser zu vertreten sind. Beseitigt der Nutzer die Umstände, die die Verzögerung wie oben verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Überlasser angemessen gesetzten Frist, ist der Überlasser berechtigt, über die Vertragsobjekte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch den Überlasser steht dem Nutzer kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen an Geschäftskunden
Leistungsverzug. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände Umstän- de bewirkt, die vom Überlasser unmittelbar zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „ „garantierten“ oder „fix“ zugesagten Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben. Der durch die Verzögerung Ver- zögerung auflaufende Schaden (Mehrkosten udglu. dgl.) ist nicht vom Überlasser erstattbar, wenn die Umstände, die die Verzögerungen Verzögerun- gen bewirkt haben, nicht wie oben angeführt vom Überlasser zu vertreten sind. Beseitigt der Nutzer die Umstände, die die Verzögerung wie oben verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Überlasser angemessen an- gemessen gesetzten Frist, ist der Überlasser berechtigt, über die Vertragsobjekte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch den Überlasser steht dem Nutzer kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen
Leistungsverzug. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände Um- stände bewirkt, die vom Überlasser unmittelbar zu vertreten sindsind (i. V. m. Punkt 3.), werden auch die verbindlich vereinbarten Termine Ter- mine und Fristen einschließlich der „ „garantierten“ oder „fix“ zugesagten zuge- sagten Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben. Der Die durch die Verzögerung auflaufende Schaden (Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten udgl.) ist nicht sind vom Überlasser erstattbar, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht wie oben angeführt vom Überlasser Über- lasser zu vertreten sindtragen. Beseitigt der Nutzer die Umstände, die in seiner Sphäre anfallen, die die Verzögerung wie oben verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Überlasser angemessen gesetzten Frist, ist der Überlasser berechtigt, über die Vertragsobjekte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern ver- längern sich dann alle Fristen und Termine auch um den ZeitraumZeit- raum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch den Überlasser steht dem Nutzer kein ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu, wenn ihm die Erfüllung nicht zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen
Leistungsverzug. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die vom Überlasser unmittelbar zu vertreten sindsind (i.V.m. Pkt. 3), werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „ garantierten“ oder „fix“ zugesagten Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben. Der Die durch die Verzögerung auflaufende Schaden (Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten udgl.) ist nicht vom Überlasser erstattbar, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht wie oben angeführt sind vom Überlasser zu vertreten sindtragen. Beseitigt der Nutzer die UmständeUmstände die in seine Sphäre anfallen, die die Verzögerung wie oben verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Überlasser angemessen gesetzten Frist, ist der Überlasser berechtigt, über die Vertragsobjekte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch den Überlasser steht dem Nutzer kein ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu, wenn ihm die Erfüllung nicht zumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Beweglicher Sachen an Verbraucher