Common use of Lieferfristen Clause in Contracts

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder DatenDatenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung Nicht- einhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten zurück- zutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige Fertigstellungs- anzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nurDie Fristen für die Auftragsausführung sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Kann der Auftrag bei Verbindlichkeit der Frist nicht fristgerecht durchgeführt werden, so ist die Frist im erforderlichen Unterlagen (Bild- Umfang zu verlängern, falls die Verzögerung auf Umständen beruht, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind. Solche nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden verzögerungsauslösenden Fällen sind beispielsweise, aber nicht abschließend: Höhere Gewalt, unverschuldete Energiemängel oder unverschuldete Gerätedefekte, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen. Werden die vereinbarten Fristen und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.Wird das Gut zum Druck Xxxxxxx schuldhaft nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilteingehalten, so ist der Drucker jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein. Für Routineuntersuchungen startet das Untersuchungsverfahren am Tage des Probeneingangs, sofern die Proben werktags innerhalb der regulären Öffnungszeiten eingehen und nichts anderes vereinbart ist. Die Frist bis zur Befundübermittlung setzt sich aus den zu untersuchenden Parametern zusammen und kann einen Zeitraum von 1 bis 15 Werktage in Anspruch nehmen. Umfangreiche Aufträge haben längere Lieferfristen; der Auftragsteller wird in diesen Fällen in Kenntnis gesetzt. Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt in einer gekürzten Version. Die Meldung kann als Papierversion oder elektronisch erfolgen. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers ist eine auszugsweise Vervielfältigung des Laborbefundes nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich zu machenzulässig. Bei Terminüberschreitungen haftet auftretenden Erschwernissen in Anbetracht der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dannLieferfristen, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt z. B., aus methodischen oder gerätetechnischen Gründen, wird der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wirdAuftraggeber umgehend unterwiesen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen erforder- lichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten festge- setzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte verein- barte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen be- rechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts aus- wärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische foto- grafische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender entspre- chender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen erfor- derlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte Filme, Manu- skripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Lieferfristen Vereinbarte Lieferfris- ten beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen Druckunter- lagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebundenge- bunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung Nicht- einhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden Ver- schulden trifft (z. z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, StrommangelStrom- mangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer GewaltGe- walt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten zurück- zutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet haf- tet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: Agb’s Für Graffik Und Drudkdienstleistungen

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Verein- barte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten fest- gesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten zurück- zutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Abnahmeverzug Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen und Entwürfe Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. B. z.b. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- Bild­ und Textvorlagen, Manuskripte Filme, Ma­ nuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Lieferfristen Vereinbarte Liefer­ fristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung Nicht­ einhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer GewaltGe­ walt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftrag- gebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins Lie- fertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige Fertig- stellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung Rech- nung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Lieferfristen. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt beim Drucker eintreffen. Ver- einbarte Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen.. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins Lie- fertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Dru- cker Drucker kein Verschulden trifft (z. z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige Fertig- stellungsanzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung Rech- nung und Gefahr des Auftrag- gebers Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnetbe- rechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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