Common use of Lieferfristen Clause in Contracts

Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

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Samples: www.kochs-fensterbau.de

Lieferfristen. Alle Lieferfristen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich als verbindlich bestätigt. Jede Änderung unserer Leistungen nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der Auftragsbestätigung verlängert den Liefertermin angemessen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Belieferung Eingang sämtlicher vom Käufer etwaig beizubringender Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch unsere Unterlieferanten, zugesagtden Käufer voraus. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist Verzögert oder unterlässt der Käufer verpflichtetseinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzenverlängert sich der Liefertermin angemessen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenLiefertermine verlängern sich ferner, wenn eine Verzögerung in der Selbstbelieferung eintritt, die Waren ihm bis vom Verkäufer nicht zu diesem Zeitpunkt nicht vertreten ist. Die Verlängerung des Liefertermins entspricht der Dauer der Verzögerung. Entsprechendes gilt, wenn sich die Ausführung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt verzögert. Als höhere Gewalt gelten solche Leistungshindernisse, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, wie z.B. behördliche Anordnung, Betriebsstörungen oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen / Maschinen, Verzögerungen in Anlieferung wesentlicher Roh- und Werkstoffe, Verzögerung bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt an, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Wenn das Leistungshindernis länger als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehaltendrei Monate dauert, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksVerlängert sich der Liefertermin oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, so kann der Käufer zurücktretenhieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten Auf die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt danngenannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätunverzüglich insoweit benachrichtigt.

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Samples: www.koester-aluminium.de

Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

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Samples: www.fensterbau-materne.de

Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall Umfang der Nichteinhaltung Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Anerkennung (Auftragsbestätigung, Faktura) durch uns zustande. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag nach der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesicherter festgehalten sind und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarungen sind unsere Lieferfristen ist freibleibend. Die Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitsausstände, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw. Das Eintreten solcher Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Xxxx entweder den Liefertermin um den Zeitraum der Verhinderung zu verschieben oder vom Vertrag, soweit dieser unerfüllt geblieben ist, zurückzutreten. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksBedingung für den Rücktritt ist jedoch, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die dass der Käufer uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, mindestens 14 Tage vor Ausübung seines Rücktrittrechtes mittels eingeschriebenem Brief von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollenseiner Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Lieferung innerhalb dieser Frist, kann der Käufer zurücktretenso verfällt das Rücktrittsrecht. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige MitwirkungspflichtenAnnahmeverzug, so sind wir berechtigtberechtigt eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

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Samples: www.weider.co.at

Lieferfristen. Alle Der Käufer verpflichtet sich, soweit die Bauarbeiten entsprechend fortgeschritten sind, einen Aufmesser des Unternehmers abzurufen und mit ihm die genauen Maße und endgültige Ausführung der Elemente gemeinsam an der Baustelle festzulegen. Die Lieferzeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen, sie beginnt nach Maßnehmen auf der Baustelle und ist jahreszeitlich verschieden. Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, Unterlie- feranten zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung Nichteihaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zwei Monaten schriftlich zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehaltenes sei denn, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtsie sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung Behinde- rung und einer der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom von Vertrag zurückzutretenzurückzutreten unter Ausschluss von Ersatzansprüchen. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger MehraufwendungenMehrauf- wendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges Unter- gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

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Samples: huellenkremer.de

Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden Die Lieferfrist beginnt frühestens mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch PWD oder - wenn dies im Einzelfall vorgesehen ist - nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung Zeichnungsfreigabe durch unsere Unterlieferanten, zugesagtden Kunden. Für Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für die Lieferbedingungen und den Fall der Nichteinhaltung Leistungsumfang. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehaltenvereinbart, ist PWD berechtigt, die Lieferung in einer oder mehreren Teillieferungen durchzuführen sowie auch vor einem allenfalls vereinbarten Liefertermin zu liefern. Unbeschadet der Käufer zum Rücktritt vom übrigen Bestimmungen dieser AGB gilt jede Lieferung als gesonderter Vertrag. Eine Leistungsstörung bezüglich einer oder mehrerer Teillieferungen lässt den verbleibenden Vertrag berechtigtunberührt. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere auch nachträgliche Änderungen einer Bestellung auf Wunsch des Kunden, welche eine fristgerechte Lieferung hindern, berechtigen unsPWD unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Kunden (insbesondere Schadenersatzansprüche), die Lieferung Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksIm Falle der Nichteinhaltung eines Liefertermins durch PWD hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen zu setzen. Für den Fall, Aussperrung und sonstige Umstände gleichdass diese Nachfrist ungenützt verstreicht oder PWD erklärt, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machennicht liefern zu können, und zwar gleichist der Kunde berechtigt, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintretenvom Kauf hinsichtlich der verzögerten Liefermenge zurückzutreten. Der Käufer Rücktritt hat das Recht, von uns die binnen 1 (einer) Woche nach Verstreichen der Nachfrist oder nach Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung durch PWD schriftlich zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollenerfolgen. Erfolgt die Erklärung Mängel berechtigen den Kunden unbeschadet seines Rechts zur Erhebung einer Mängelrüge nicht in angemessener Frist, kann zur Verweigerung der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätAnnahme.

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Samples: www.pewag.de

Lieferfristen. Alle Lieferfristen gelten nur annähernd und sind für uns unverbindlich, wenn nichts anderes schriftlich bestätigt wurde. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Auftrag zurückzuziehen, wenn Lieferungsverzögerungen oder Beschränkungen durch hö- here Gewalt, Unbrauchbarkeit eines wichtigen Arbeitsstückes, Betriebsstörungen, Produktionsunterbrechungen in Folge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen oder des nicht rechtzeitigen oder lückenlosen Hereinkommens der erforderlichen Rohstoffe bzw. des Halbmaterials oder aus sonstigen Gründen entstehen. De- ckungskäufe auf unsere Kosten werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagtnicht anerkannt. Für In den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzeneben genannten Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenDies gilt auch dann, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hinder- nisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und nicht vor Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten sowie Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Versandbereitschaftsmeldung ist einer Lieferung gleichzusetzen. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Käufer Bestel- ler hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kannMöglichkeit nachzuweisen, dass Sein Interesse ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener ver- längerter Frist zu beliefern. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so ändert dies nichts an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt vereinbarten Fälligkeit der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätZahlung.

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Samples: stematec-gmbh.de