Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Ausführungsbedingungen
Lieferfristen. Alle 1. Lieferfristen werden nach bestem Ermessensind unverbindlich, jedoch unter dem Vorbehalt soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden. Lieferfristen beginnen nicht vor Beibringung der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferantenvom Käufer zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang der Anzahlung, zugesagtfalls diese vereinbart ist.
2. Für den Fall die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns die fristgemäße Lieferung zumutbar ist. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, die in unserem Betrieb oder bei einem Vorlieferanten eintreten, sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen Käufer Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann. Entschließen wir uns, trotz der Behinderung zu liefern und wird hierdurch die Auslieferung verzögert, so gilt folgendes: Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so ist der Käufer verpflichtetnach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksIm Falle von Änderungswünschen des Käufers werden Lieferfristen solange unterbrochen, Aussperrung und sonstige Umstände gleichbis der Verkäufer die Annahme des Änderungswunsches dem Käufer schriftlich bestätigt hat; die Lieferfrist verlängert sich in diesem Fall um die für die veränderte Ausführung erforderliche Zeit.
3. Geraten wir in Lieferverzug, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer so hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktretenAnspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzugs, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dannDarüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kannes sei denn, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verletzung einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätwesentlichen Vertragspflicht beruht.
Appears in 1 contract
Lieferfristen. Alle Der Käufer verpflichtet sich, soweit die Bauarbeiten entsprechend fortgeschritten sind, einen Aufmesser des Unternehmers abzurufen und mit ihm die genauen Maße und endgültige Ausführung der Elemente gemeinsam an der Baustelle festzulegen. Die Lieferzeit beträgt durchschnittlich 8 Wochen, sie beginnt nach Maßnehmen auf der Baustelle und ist jahreszeitlich verschieden. Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, Unterlie- feranten zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung Nichteihaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zwei Monaten schriftlich zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehaltenes sei denn, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtsie sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung Behinde- rung und einer der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom von Vertrag zurückzutretenzurückzutreten unter Ausschluss von Ersatzansprüchen. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger MehraufwendungenMehrauf- wendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges Unter- gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Ausführungsbedingungen
Lieferfristen. Alle Termine und Lieferfristen werden nach bestem Ermessensind unverbindlich, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtetwas anderes vereinbart wurde. Ereignisse höherer Gewalt Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung Erfüllung der vertraglichen Pflichten um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenzurück zu treten. Der höheren Gewalt stehen StreiksStreik, Aussperrung und sonstige ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwer- wiegend und unverschuldet sind. Wir unterrichten den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts informie- ren wir den Kunden unverzüglich über die uns Nichtverfügbarkeit und erstatten ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintretenGegenleistung für den vom Rücktritt betroffenen Teil des Vertrags. Der Käufer hat das Recht, Dauert eine von uns nicht zu vertretene Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung, die Erklärung mindestens zwei Wochen betragen muss, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu verlangentreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus von uns nicht zu vertretenden Gründen oder werden wir deshalb von unserer Verpflichtung frei, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dannsind Schadensersatzansprüche ausge- schlossen, wenn der Käufer wegen Kunden über die Hinderungsumstände unverzüglich benachrichtigt wurde. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen und Termine zu vertreten haben, ist der Anspruch des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kannKunden auf Schadensersatz bzw. Verzugsentschädigung auf 1 % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, dass Sein Interesse an insgesamt auf höchstens 5 % des Rechnungswertes der Vertragserfüllung in Fortfall geraten istvom Verzug betroffenen Leistung beschränkt, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so Nachträgliche Auftragsänderungen setzen die ursprünglich vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen außer Kraft. Wir sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem ErmessenSofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, jedoch unter gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Vorbehalt Tage der rechtzeitigen Belieferung durch unsere UnterlieferantenKlarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, zugesagtder Beibringung etwa erforderlichen Unterlagen und der ggf. Für vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Sie verlängert sich um den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist Zeitraum, in dem der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzenmit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Überschreitung einer solchen Frist berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtVertrag, wenn uns nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos gesetzt wurde. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen unsDies gilt nicht, wenn ein in Ziffer 9 genannter Rücktrittsgrund vorliegt; in diesen Fällen verlängert sich die Lieferung Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges - um die Dauer der Behinderung des entsprechenden Ereignisses. Beginn und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintretenEnde derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer hat das Recht, kann von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung Erklären wir uns nicht in angemessener Fristunverzüglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bezüglich Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Nachlieferung kann nicht gefordert werden, es sei denn, diese wird gesondert vereinbart. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich am Sitz des Käufers. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für Baustellenanlieferung wird aufgrund des Mehraufwands grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 106,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben. Hinsichtlich der Verbindlichkeit einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffetwa genannten Lieferfrist gilt Satz 1. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn Sollte eine Baustellenanlieferung aus irgendwelchen Gründen - etwa wegen der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige MitwirkungspflichtenNichtanwesenheit einer annahmeberechtigten Person - nicht möglich sein, so sind wir berechtigt, den nach unserer Xxxx die Ware wieder mitzunehmen oder am Sitz des Käufers abzuliefern. Hieraus können gegen uns entstehenden Schadenkeinerlei Ansprüche, einschließlich etwaiger Mehraufwendungeninsbesondere Schadenersatzansprüche, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug geräthergeleitet werden.
Appears in 1 contract
Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen1. Zu unserem Dienst am Kunden gehört es, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferantendie bestätigten Xxxxxxxxxxxxx einzuhal- ten. Umstände höherer Gewalt, zugesagt. Für welche die fristgerechte Lieferung erschweren, be- rechtigen den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen unsVerkäufer, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschie- ben. Schadenersatz wegen Lieferverzugs oder Lieferungsunmöglichkeit kann nur dann geleistet werden, wenn uns mindestens ein grob fahrlässiges Verschulden trifft. Ein Liefertermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn er ausdrücklich als solcher be- zeichnet ist.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Voraussetzun- gen sind jedoch vollkommene technische Klärung mit dem Kunden, Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Erbringung der vereinbarten An- zahlungen und Erfüllung sonstiger Vorausleistungspflichten. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch unvorhergesehene Um- stände gehindert sind, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung Verzögerung. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung teilweise oder ganz un- möglich, werden wir von der Lieferverpflichtung teilweise oder ganz frei und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils kön- nen entsprechend vom Vertrag zurückzutretenzurücktreten.
3. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleichLehnt es der Auftraggeber ab, die uns die Lieferung wesentlich erschweren Waren ganz oder sonst unmöglich machenteilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, so kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich Auftragnehmer entweder Erfüllung des Ver- trages oder nach Ablauf einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Scha- densersatz wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätNichterfüllung fordern.
Appears in 1 contract
Lieferfristen. Alle entstanden ist: • Die Gewährleistung ist ausdrücklich auf den kostenfreien Ersatz von fehlerhaften Teilen beschränkt, die franko an unsere Adresse retourniert Die Lieferfristen werden nach bestem Ermessenzur Orientierung angegeben und verpflichten wurden. Die Instandsetzung oder der Ersatz der Teile verlängern nicht die uns nicht zu einer Lieferung zum angegebenen Datum. Wir bemühen uns Garantiedauer. jedoch die Lieferdaten unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten einzuhalten. • Die Personalkosten für die Demontage und die Montage der Produkte auf Gegebenenfalls wird der Beginn der Lieferfrist bis zur tatsächlichen Überweisung den Fahrzeugen oder anderen Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, jedoch unter dem Vorbehalt außer es einer in der rechtzeitigen Belieferung Bestellung vorgesehenen Anzahlung verzögert. Pönale- oder bestehen anderweitige vertraglich festgelegte Bestimmungen. Entschädigungsforderung aufgrund von Haftungsverpflichtungen werden von uns • Durch eine normale Abnutzung, mangelnde Wartung, eine fehlerhaften Montage nicht anerkannt. Unsere Liefer- sowie Haftungverpflichtungen werden rechtsgültig oder eine unübliche Benutzung oder durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenein unvorhersehbares Ereignis oder und ohne weitere Formalitäten aufgehoben und erlöschen, wenn Ereignisse höhere Gewalt verursachte Beschädigungen werden nicht von der Garantieklausel eintreffen, wie beispielsweise Arbeitsniederlegungen, Ausfall eines Lieferanten, abgedeckt. Importeinschränkung oder -Verbote sowie im Falle des Eintretens von Umständen, • Die Garantie erlischt für Teile, die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die nicht als versandbereit gemeldet von unserem Willen oder jenem unserer Lieferanten abhängen und nach den Verkäufer verändert wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist Vertragsabschluss auftreten und dadurch eine Vertragserfüllung unter normalen Dauer und Beginn der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst Garantie: Bedingungen unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferfristen. Alle Lieferfristen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich als verbindlich bestätigt. Jede Änderung unserer Leistungen nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der Auftragsbestätigung verlängert den Liefertermin angemessen. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Belieferung Eingang sämtlicher vom Käufer etwaig beizubringender Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch unsere Unterlieferanten, zugesagtden Käufer voraus. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist Verzögert oder unterlässt der Käufer verpflichtetseinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzenverlängert sich der Liefertermin angemessen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktretenLiefertermine verlängern sich ferner, wenn eine Verzögerung in der Selbstbelieferung eintritt, die Waren ihm bis vom Verkäufer nicht zu diesem Zeitpunkt nicht vertreten ist. Die Verlängerung des Liefertermins entspricht der Dauer der Verzögerung. Entsprechendes gilt, wenn sich die Ausführung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt verzögert. Als höhere Gewalt gelten solche Leistungshindernisse, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, wie z.B. behördliche Anordnung, Betriebsstörungen oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen / Maschinen, Verzögerungen in Anlieferung wesentlicher Roh- und Werkstoffe, Verzögerung bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer Gewalt an, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Wenn das Leistungshindernis länger als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehaltendrei Monate dauert, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksVerlängert sich der Liefertermin oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, so kann der Käufer zurücktretenhieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten Auf die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt danngenannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätunverzüglich insoweit benachrichtigt.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Lieferfristen. Alle (5.1) Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Verkäufer die Bestellung bestätigt, und unter der Voraussetzung, dass alle technischen Fragen geklärt sind. Wurde eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, muss sich die Lieferfrist auf die Musterproduktion beziehen. Sobald der Käufer den Mustern zustimmt, wird die Massenproduktion gestartet.
(5.2) Außer in Fällen, in denen der Verkäufer die Verpflichtung übernommen hat, die Ware an einen bestimmten Ort zu transportieren, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware vor dem vereinbarten Versanddatum geliefert wird oder wenn der Käufer über die Verfügbarkeit der Ware für den Versand informiert wird.
(5.3) Der Verkäufer haftet in keiner Weise für Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, dem Verkäufer nicht zurechenbare Ereignisse zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zum Beispiel: Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Import- /Exportstopps, Einstellung der Produktion oder Verzögerungen bei den Lieferanten. In Anbetracht ihrer Dauer und ihres Umfangs entbinden solche Ereignisse den Verkäufer von der Verpflichtung, akzeptierte Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagteinzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist Fall, dass der Käufer verpflichtetdie Übernahme verzögert oder schuldhaft gegen eine Mitwirkungspflicht verstößt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, wird die Lieferung um die gesamte Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenVerzögerung verschoben. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleichVerkäufer kann einen Schadenersatzanspruch für alle Schäden geltend machen, die uns durch die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, Verspätung und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Fristetwaige höhere Kosten entstanden sind.
(5.4) Verursacht eine dem Verkäufer zuzuschreibende Verzögerung einen Schaden für den Käufer, kann die Ersatzleistung des Verkäufers in keinem Fall 5% des Gesamtwertes der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten Produkte übersteigen, die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn aufgrund der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätVerzögerung nicht sofort verwendet werden können.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions of Sale
Lieferfristen. Alle 1. Lieferfristen werden nach bestem Ermessensind unverbindlich, jedoch unter dem Vorbehalt soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wer- den. Lieferfristen beginnen nicht vor Beibringung der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferantenvom Käufer zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang der Anzahlung, zugesagtfalls diese vereinbart ist.
2. Für den Fall die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haften wir nur insoweit, als uns die fristgemäße Lieferung zumutbar ist. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, die in unserem Betrieb oder bei einem Vorlieferanten eintreten, sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen Käufer Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann. Entschließen wir uns, trotz der Behinderung zu liefern und wird hierdurch die Auslieferung verzögert, so gilt folgendes: Dauert die Behinderung länger als drei Monate, so ist der Käufer verpflichtetnach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksIm Falle von Änderungswünschen des Käufers werden Lieferfristen solange unterbrochen, Aussperrung und sonstige Umstände gleichbis der Verkäufer die Annahme des Änderungswunsches dem Käufer schriftlich bestätigt hat; die Lieferfrist verlängert sich in diesem Fall um die für die veränderte Ausführung erforderliche Zeit.
3. Geraten wir in Lieferverzug, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer so hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktretenAnspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Verzugs, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leis- tungen. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dannDarüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kannes sei denn, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verletzung einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätwesentlichen Vertragspflicht beruht.
Appears in 1 contract
Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen4.1 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, jedoch unter dem Vorbehalt sofern nicht ein verbindlicher Liefer- termin vereinbart ist. Geraten wir in Verzug, kann der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach setzen und nach deren Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt soweit eine Erfül- lung für ihn nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehaltenvon Interesse ist.
4.2 Rohstoff- oder Energiemangel, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und be- hördliche Verfügungen sowie Liefer- und Ausführungsterminüberschreitung von Vor- lieferanten, Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt berechtigen unsund andere Umstände, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei von uns oder einem Unterlieferanten eintretenfür uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertreten sind, verlängern, so- weit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, unsere Lieferfristen in angemessenem Rahmen. Der Käufer hat das Recht, von uns die Erklärung zu verlangen, ob Sind wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung aufgrund vorgenannter Ereignisse nicht in angemessener Fristder Lage, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des einen Zeitraum von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten6 Monaten zu leisten, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn wir den uns entstehenden SchadenVertragspartner unverzüglich über das Leis- tungshindernis informieren und bereits geleistete Gegenleistungen zurückerstatten, einschließlich etwaiger Mehraufwendungensoweit diese Gegenleistungen nicht berechtigte Teillieferungen betreffen.
4.3 Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wenn nach erteilter Auftragsbestätigung unvorhersehbare außergewöhnliche Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die Einrede sich auf die Kalkulation auswirken, und Sie einer angemessenen und zu- lässigen Erhöhung des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch vereinbarten Preises nicht innerhalb einer Woche ab Zugang unseres Erhöhungsverlangens zustimmen.
4.4 Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist setzt die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung Erfüllung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerätVertragspflichten des Kunden voraus.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagtDie Auftragnehmerin sichert die Einhaltung des umseitigen Montagetermins unverbindlich zu. Für den Fall der Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter Lieferfristen Sie ist der Käufer nicht verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene bei einer Verzögerung der Lieferung den Kunden zu unterrichten. Eine Verzögerung berechtigt den Besteller nicht, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurück-zutreten. Kommt die Lieferfirma in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer 2 Monaten vom Vertrag insoweit zurücktreten, wenn als die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des Auftragnehmerin noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenerfüllt hat. Der höheren Gewalt stehen StreiksDie Auftragnehmerin hat das Recht zu Teillieferungen, Aussperrung soweit diese ein in sich geschlossenes Einzelwerk darstellen. Teillieferungen (Fenster, Verglasung, Rollladen und sonstige Rollladenkästen, Jalousien usw.) sind als abgeschlossene Einzelgeschäfte anzusehen und unterliegen als solche den vorliegenden Bedingungen. Jede Teillieferung wird separat berechnet. Alle von der Lieferfirma nicht zu vertretenden Umstände, insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeder Art, Materialmangel, Steigen der Rohstoffpreise sowie gleichzusetzende Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, entbinden von der Einhaltung der Liefertermine und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat geben der Auftragnehmerin das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Falls der Besteller aus irgendeinem Grunde eine Rückstellung des in Aussicht genommenen Montagetermins wünscht, gestatten wir ihm eine kostenfreie Rückstellung bis zu 4 Monaten nach vereinbartem Liefertermin. Bei weiterer Rückstellung ist eine Anzahlung von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Frist, kann der Käufer zurücktreten. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt 50% auf den Käufer übervereinbarten Auftragswert zu leisten, in dem dieser in Annahmeverzug gerätdie bei späterer Abrechnung gutgeschrieben wird.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfristen. Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch unsere Unterlieferanten, zugesagt. Für den Fall Umfang der Nichteinhaltung Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Anerkennung (Auftragsbestätigung, Faktura) durch uns zustande. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag nach der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesicherter festgehalten sind und von uns schriftlich bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarungen sind unsere Lieferfristen ist freibleibend. Die Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitsausstände, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw. Das Eintreten solcher Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Xxxx entweder den Liefertermin um den Zeitraum der Verhinderung zu verschieben oder vom Vertrag, soweit dieser unerfüllt geblieben ist, zurückzutreten. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen schriftliche zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen StreiksBedingung für den Rücktritt ist jedoch, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die dass der Käufer uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Käufer hat das Recht, mindestens 14 Tage vor Ausübung seines Rücktrittrechtes mittels eingeschriebenem Brief von uns die Erklärung zu verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollenseiner Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Erklärung nicht in angemessener Lieferung innerhalb dieser Frist, kann der Käufer zurücktretenso verfällt das Rücktrittsrecht. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziff. IX (Schadenersatz) entsprechend. Gleiches gilt dann, wenn der Käufer wegen des von uns vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass Sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Kommt Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige MitwirkungspflichtenAnnahmeverzug, so sind wir berechtigtberechtigt eine Nachfrist von längstens 4 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Appears in 1 contract