Lieferfristen. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt, vom Kun- den zu liefernde Unterlagen, Materialien, zu erbringende Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sind. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen: a. wenn SI die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert; b. wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszufüh- renden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält; c. wenn Hindernisse auftreten, die SI trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen; d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringt. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurde. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als ei- nen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung verzögert, ist die SI berechtigt, dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung zu stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Lieferbedingungen
Lieferfristen. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt, vom Kun- den zu liefernde Unterlagen, Materialien, zu erbringende Zahlungen Lieferfristen gelten nur annähernd und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sind. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehaltensind für uns unverbindlich, wenn bis zu ihrem Ablauf nichts anderes schriftlich bestätigt wurde. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Auftrag zurückzuziehen, wenn Lieferungsverzögerungen oder Beschränkungen durch hö- here Gewalt, Unbrauchbarkeit eines wichtigen Arbeitsstückes, Betriebsstörungen, Produktionsunterbrechungen in Folge arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen oder des nicht rechtzeitigen oder lückenlosen Hereinkommens der erforderlichen Rohstoffe bzw. des Halbmaterials oder aus sonstigen Gründen entstehen. De- ckungskäufe auf unsere Kosten werden nicht anerkannt. In den eben genannten Fällen verlängert sich die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt worden istLieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hinder- nisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Die Lieferfrist verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen:
a. wenn SI die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert;
b. wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszufüh- renden Arbeiten im Rückstand oder beginnt mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sindAbsendung der Auftragsbestätigung, insbesondere wenn jedoch nicht vor Beibringung der Kunde die Zahlungsbedingungen vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftreten, die SI trotz Anwendung vor Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten sowie Eingang der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringtvereinbarten Anzahlung. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurdeDie Versandbereitschaftsmeldung ist einer Lieferung gleichzusetzen. Wird die Lieferung der Versand auf Wunsch des Kunden um mehr als ei- nen Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Bestel- ler hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener ver- längerter Frist zu beliefern. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, ist die SI berechtigt, dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises so ändert dies nichts an der Gegenstände vereinbarten Fälligkeit der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung zu stellenZahlung.
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Samples: Sales Contracts
Lieferfristen. 1. Soweit eine bestimmte Lieferfrist nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, kann die Liefe- rung frühestens 8 Wochen nach Vertragsschluss verlangt werden.
2. Wird die Lieferfrist aus Gründen, die der Lieferant zu vertreten hat, überschritten, muss der Käufer den Lieferanten schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen für die Erfüllung des Vertrages setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer entsprechend den gesetzlichen Rechten vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3. Die Lieferfrist beginntbeginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, sobald jedoch nicht vor Erfüllung der Vertrag abgeschlossen istVertragspflichten des Bestellers, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt, insbesondere Beibringung der vom Kun- Besteller zu beschaffen- den zu liefernde Unterlagen, Materialien, zu erbringende Zahlungen Genehmigungen und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sindFreigaben.
4. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehaltengehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn dem Besteller die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt worden istVersandbereitschaft mitgeteilt wurde, soweit diesem die Abho- lung oder Versendung obliegt.
5. Die Lieferfrist verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen:
a. wenn SI die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert;
b. wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszufüh- renden Arbeiten angemessen bei Maßnahmen im Rückstand oder mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sindRahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftretenStreik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die SI trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt Lieferant nicht abwenden kannzu vertreten hat, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden soweit solche Ereignisse nachweislich auf die Fertigstellung oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringtAblieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom VertragDies gilt auch, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurdedie Umstände bei Zuliefereranten eintreten.
6. Wird die Lieferung der Versand auf Wunsch des Kunden um mehr als ei- nen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung Bestellers verzögert, so ist die SI der Lieferant berechtigt, dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises anstelle der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung Geltendmachung eines Verzugsschadens nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer an- gemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu stellenverfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
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Lieferfristen. (1) Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt, vom Kun- den zu liefernde Unterlagen, Materialien, zu erbringende Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sind. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist gilt als eingehalten, wenn bis die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Abholen bereitgestellt oder an die den Transport ausführende Person übergeben wird und der Besteller gleichzeitig über die Bereitstellung zur Abholung oder die Übergabe an die Transportperson unterrichtet wird.
(2) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Lieferzeiten sind stets annähernd und unverbindlich und werden so angegeben, dass die bei ungestörtem Gang der Fabrikation eingehalten werden können. Bei Überschreitung der Lieferzeit lehnen wir Inverzugsetzung, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche ab, die damit ausgeschlossen sind.
(4) In Fällen nicht rechtzeitiger Lieferung hat der Besteller das Recht, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu ihrem setzen und nach deren Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz statt der Leistung kann er nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB geltend machen. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
(5) Werden wir an den Kun- den abgesandt worden ist. Die Lieferfrist der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung gehindert durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche, von uns nicht abwendbare Umstände, z.B. Feuer oder andere Naturgewalten, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energiemangel etc., so verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen:die Lieferfrist entsprechend.
a. wenn SI die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben (6) Im Übrigen werden wir von unserer Leistungspflicht frei, soweit wir nicht richtig oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehendurch einen Zulieferer beliefert werden. Dies gilt nur für den Fall, oder wenn dass wir bereits bei Vertragsabschluss ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Kunde die Angaben nachträglich abändert;
b. wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszufüh- renden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftretenLeistung unverzüglich informiert, die SI trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringtGegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurde. Wird die Lieferung auf Wunsch Weitere Ansprüche des Kunden um mehr als ei- nen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung verzögert, ist die SI berechtigt, dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld Bestellers sind in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung zu stellendiesem Fall ausgeschlossen.
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Lieferfristen. i. Die Lieferfrist beginnt, sobald Einhaltung der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt, Fristen für Lieferungen oder Leistungen durch MIOPAS setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kun- den Kunden zu liefernde liefernden Unterlagen, Materialienerforderlichen Genehmigungen, zu erbringende Zahlungen Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Sicherheiten geleistet Genehmigung der Pläne sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Die Fristen verlängern sich ebenfalls in angemessenem Maße, wenn ihre Nichteinhaltung nachweislich auf höhere Gewalt oder auf den Eintritt anderer unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen ist. Hierzu gehören auch alle Verfügungen von hoher Hand, wie das Nichterteilen einer notwendigen behördlichen Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern, sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sindGründe, die MIOPAS nicht zu vertreten hat.
ii. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist Fristen gelten bei Lieferungen ohne Leistungen als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Fristen zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Lieferfrist verlängert Falls die Ablieferung sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen:
a. wenn SI aus Gründen, die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gelten die Angaben nachträglich abändert;Fristen als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Fristen. Bei Lieferungen mit Leistungen, gilt die Frist als eingehalten, sobald diese innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgt sind.
b. wenn iii. Kommt MIOPAS in Verzug, kann der Kunde oder Dritte mit den Kunde, sofern ihm nachweislich Schäden durch die Verspätung entstanden sind, ab der 3. Woche eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von ihnen auszufüh- renden Arbeiten 0,5 % bis zur Höhe von im Rückstand Ganzen 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder mit Leistungen verlangen, der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen wegen nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftreten, die SI trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt rechtzeitiger Fertigstellung eines dazugehörigen Liefergegenstandes nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringtin zweckdienlichen Betrieb genommen bzw. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurdeerbracht werden konnte. Wird die Lieferung auf Wunsch Schadensersatzansprüche des Kunden um mehr als ei- nen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung verzögert, ist die SI berechtigt, dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände wegen Verzögerung der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%sowie Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die diese Grenze überschreiten, sind in Rechnung allen Fällen
iv. Soweit die Lieferungen oder Leistungen unmöglich sind, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu stellenverlangen, es sei denn, dass MIOPAS die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferungen oder Leistungen, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfristen. a) Die Lieferfrist beginntAngabe von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich, sobald es sei denn, dass eine aus- drückliche Vereinbarung über einen Fixtermin schriftlich getroffen wurde. Die Angabe blo- ßer Fix-Klauseln in der Vertrag abgeschlossen istBestellung des Käufers wie ‚fix’, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt‚ohne Nachfrist’, ‚o. N.’ oder ähnlich genügt nicht.
b) Kommt die Gesellschaft ihrer Lieferverpflichtung nicht pünktlich nach, ist der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu setzenden Nachfrist von zwei Wochen ab dem Zugang des Fristsetzungsschreibens berechtigt, vom Kun- Vertrag zurückzutreten.
c) Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe bei der Gesellschaft oder ihren Lieferanten und vergleichbare, unvorhersehbare Hindernisse, auf deren Entstehung oder Beseitigung die Gesellschaft keinen Einfluss hat, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer des Hindernisses, längstens jedoch um zwei Wochen. Hat in diesem Fall die verspätete Lieferung für den Käufer kein Interesse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schriftlich und unter Ablehnungsandrohung zu liefernde Unterlagen, Materialien, zu erbringende Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sind. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen:
a. wenn SI die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert;
b. wenn der Kunde oder Dritte mit den setzenden Nachfrist von ihnen auszufüh- renden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftreten, die SI trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringt. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurde. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als ei- nen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung verzögert, ist die SI zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausge- schlossen, sofern auf Seiten der Gesellschaft oder ihrer Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In jedem Fall erfolgt jedoch eine Begrenzung auf den nach dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises gewöhnlichen Verlauf der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung zu stellenDinge vorhersehbaren Schaden.
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Lieferfristen. Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholt, vom Kun- den zu liefernde Unterlagen, Materialien, zu erbringende Zahlungen Termine für Lieferungen und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen des Kunden eingehalten worden sind. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehaltenLeistungen sind nur verbindlich, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt worden istsie von Xxxxxxx Xxxxxxx AG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten beginnt grundsätzlich mit der SI angemessen:
a. wenn SI Absendung der Auftragsbestätigung. Hat der Kunde notwendige technische Angaben an Fischer Reinach AG zu übermitteln, allfällige Vorauszahlungen zu leisten und/oder anderweitige Vorleistungspflichten zu erfüllen, beginnt die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehenLieferfrist erst, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert;
b. wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszufüh- renden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftreten, die SI trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringtseine sämtlichen diesbezüglichen Vorleistungspflichten erfüllt hat. Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurdeDie Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse, auf Wunsch des welche Fischer Reinach AG keinen Einfluss nehmen kann, z.B. durch höhere Gewalt, Pandemie, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verzögert oder verunmöglicht, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer dieser Behinderungen. Zudem kann Xxxxxxx Reinach AG ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware noch nicht geliefert ist und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden kann. Der Kunde kann wegen verspäteter Lieferungen keine Entschädigungsansprüche geltend machen. Der Kunde ist auch im Fall verspäteter Lieferung verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern er nicht vorgängig eine angemessene Nachlieferfrist angesetzt und nach deren Ablauf auf die Lieferung verzichtet hat. Bestellte, aber vom Kunden um mehr als ei- nen Monat nicht abgerufene Ware wird sechs Monate nach Versandbereitschaftsmeldung verzögert, ist die SI berechtigt, Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die entstandenen Lagerkosten werden dem Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe belastet. Teillieferungen sind nach vorheriger Absprache jederzeit möglich. Abweichungen von 0,5+/-10% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung zu stellenzur Bestellmenge sind zulässig.
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Lieferfristen. Die Lieferfrist beginntbeginnt frühestens mit Übermittlung der Auftragsbestätigung durch PWD oder - wenn dies im Einzelfall vorgesehen ist - nach Zeichnungsfreigabe durch den Kunden. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für die Lieferbedingungen und den Leistungsumfang. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sobald ist PWD berechtigt, die Lieferung in einer oder mehreren Teillieferungen durchzuführen sowie auch vor einem allenfalls vereinbarten Liefertermin zu liefern. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser AGB gilt jede Lieferung als gesonderter Vertrag. Eine Leistungsstörung bezüglich einer oder mehrerer Teillieferungen lässt den verbleibenden Vertrag abgeschlossen istunberührt. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, sämtliche behördlichen Bewilligungen eingeholtwie insbesondere auch nachträgliche Änderungen einer Bestellung auf Wunsch des Kunden, vom Kun- den zu liefernde Unterlagenwelche eine fristgerechte Lieferung hindern, Materialien, zu erbringende Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie sonstige Ver- pflichtungen berechtigen PWD unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Kunden eingehalten worden sind. Die schriftlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kun- den abgesandt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich ohne Schadenersatzfolgen zu- lasten der SI angemessen:
a. wenn SI die für die Vertragserfüllung benötigten Anga- ben oder Montageteile nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich abändert;
b. wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszufüh- renden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ih- rer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, (insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält;
c. wenn Hindernisse auftretenSchadenersatzansprüche), die SI trotz Anwendung Lieferfrist um die Dauer der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder bei einem Dritten ent- stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, erheb- liche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, ver- spätete ganz oder fehlerhafte Zulieferung, behördliche Mass- nahmen oder Unterlassungen;
d. wenn SI zumindest Teillieferungen erbringtteilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei Im Falle der Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Liefertermi- nen eines Liefertermins durch PWD hat der Kunde nur dann Anspruch auf Schadenersatzschriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen zu setzen. Für den Fall, Konventionalstrafe dass diese Nachfrist ungenützt verstreicht oder Rücktritt vom VertragPWD erklärt, wenn dies ex- plizit schriftlich vereinbart wurde. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als ei- nen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung verzögertnicht liefern zu können, ist die SI der Kunde berechtigt, dem vom Kauf hinsichtlich der verzögerten Liefermenge zurückzutreten. Der Rücktritt hat binnen 1 (einer) Woche nach Verstreichen der Nachfrist oder nach Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung durch PWD schriftlich zu erfolgen. Mängel berechtigen den Kunden für jeden weiteren angefan- genen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises unbeschadet seines Rechts zur Erhebung einer Mängelrüge nicht zur Verweigerung der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insge- samt 5%, in Rechnung zu stellenAnnahme.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen