Common use of Lieferfristen Clause in Contracts

Lieferfristen. Die Fristen für die Auftragsausführung sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde. Kann der Auftrag bei Verbindlichkeit der Frist nicht fristgerecht durchgeführt werden, so ist die Frist im erforderlichen Umfang zu verlängern, falls die Verzögerung auf Umständen beruht, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind. Solche nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden verzögerungsauslösenden Fällen sind beispielsweise, aber nicht abschließend: Höhere Gewalt, unverschuldete Energiemängel oder unverschuldete Gerätedefekte, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen. Werden die vereinbarten Fristen und Xxxxxxx schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein. Für Routineuntersuchungen startet das Untersuchungsverfahren am Tage des Probeneingangs, sofern die Proben werktags innerhalb der regulären Öffnungszeiten eingehen und nichts anderes vereinbart ist. Die Frist bis zur Befundübermittlung setzt sich aus den zu untersuchenden Parametern zusammen und kann einen Zeitraum von 1 bis 15 Werktage in Anspruch nehmen. Umfangreiche Aufträge haben längere Lieferfristen; der Auftragsteller wird in diesen Fällen in Kenntnis gesetzt. Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt in einer gekürzten Version. Die Meldung kann als Papierversion oder elektronisch erfolgen. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers ist eine auszugsweise Vervielfältigung des Laborbefundes nicht zulässig. Bei auftretenden Erschwernissen in Anbetracht der Lieferfristen, z. B., aus methodischen oder gerätetechnischen Gründen, wird der Auftraggeber umgehend unterwiesen.

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Samples: www.labor-arnold.de, www.labor-arnold.de

Lieferfristen. Die Fristen für die Auftragsausführung sind nur dann verbindlichFest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurdeerforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Kann Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Auftrag bei Verbindlichkeit Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist nicht fristgerecht durchgeführt werden, so ist die Frist im erforderlichen Umfang zu verlängern, falls die Verzögerung auf Umständen beruht, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind. Solche nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden verzögerungsauslösenden Fällen sind beispielsweise, aber nicht abschließend: Höhere Gewalt, unverschuldete Energiemängel oder unverschuldete Gerätedefekte, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen. Werden die vereinbarten Fristen und Xxxxxxx schuldhaft nicht eingehaltenerteilt, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nicht- einhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurück- zutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu setzen, nach Verstreichen machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein. Für Routineuntersuchungen startet das Untersuchungsverfahren am Tage des Probeneingangs, sofern die Proben werktags innerhalb der regulären Öffnungszeiten eingehen und nichts anderes vereinbart ist. Die Frist Drucker höchstens bis zur Befundübermittlung setzt sich aus den Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungs- anzeige ab, so ist der Drucker berechtigt, die Ware zu untersuchenden Parametern zusammen fakturieren und kann einen Zeitraum von 1 bis 15 Werktage in Anspruch nehmensie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Umfangreiche Aufträge haben längere Lieferfristen; der Auftragsteller wird in diesen Fällen in Kenntnis gesetzt. Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt in einer gekürzten Version. Die Meldung kann als Papierversion oder elektronisch erfolgen. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers ist eine auszugsweise Vervielfältigung des Laborbefundes nicht zulässig. Bei auftretenden Erschwernissen in Anbetracht der LieferfristenSkizzen, z. B.Entwürfe, aus methodischen oder gerätetechnischen GründenGestaltungsvorschläge, wird der Auftraggeber umgehend unterwiesenOriginale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

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Samples: rbdruckag.ch, www.wacolor.ch

Lieferfristen. Die Fristen Lieferfristen sind nach bestem Wissen ermittelt. Auch die schriftliche Angabe von Lieferterminen erfolgt stets nur unverbindlich. Liefertermine oder –fristen setzen die Abklärung aller technischen Details voraus. Wenn der Besteller seine Mitwirkungshandlung nicht rechtzeitig vornimmt und deshalb Details nicht fristgemäß geklärt sind, gilt eine neue angemessene Lieferfrist als vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellte Ware versandt ist oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit. Bei durch uns verschuldeter Lieferverzögerung hat der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Auftragsausführung sind nur dann verbindlichLieferung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der Ziffer 7 dieser Bedingungen zu. Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Verzögerung der Leistungen, wenn werden die Verbindlichkeit ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurdeParteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt frei. Kann Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Auftrag bei Verbindlichkeit der Frist nicht fristgerecht durchgeführt werdenLeistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Darüber hinaus haben die Frist im erforderlichen Umfang Parteien über angemessene zu verlängern, falls die Verzögerung auf Umständen beruht, die nicht durch den Auftragnehmer ergreifende Maßnahmen zu vertreten sind. Solche nicht durch den Auftragnehmer zu vertretenden verzögerungsauslösenden Fällen sind beispielsweise, aber nicht abschließend: Höhere Gewalt, unverschuldete Energiemängel oder unverschuldete Gerätedefekte, behördliche Verfügungen, Auswirkungen von Arbeitskämpfen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen. Werden die vereinbarten Fristen und Xxxxxxx schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein. Für Routineuntersuchungen startet das Untersuchungsverfahren am Tage des Probeneingangs, sofern die Proben werktags innerhalb der regulären Öffnungszeiten eingehen und nichts anderes vereinbart ist. Die Frist bis zur Befundübermittlung setzt sich aus den zu untersuchenden Parametern zusammen und kann einen Zeitraum von 1 bis 15 Werktage in Anspruch nehmen. Umfangreiche Aufträge haben längere Lieferfristen; der Auftragsteller wird in diesen Fällen in Kenntnis gesetzt. Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt in einer gekürzten Version. Die Meldung kann als Papierversion oder elektronisch erfolgen. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers ist eine auszugsweise Vervielfältigung des Laborbefundes nicht zulässig. Bei auftretenden Erschwernissen in Anbetracht der Lieferfristen, z. B., aus methodischen oder gerätetechnischen Gründen, wird der Auftraggeber umgehend unterwiesenberaten.

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Samples: www.cometec.net