Common use of Lieferung und Leistung Clause in Contracts

Lieferung und Leistung. Sämtliche durchgeführten Arbeiten erfolgen auf Rechnung des Auftraggebers. Die termingerechte Ausführung der gestalterischen Arbeiten erfordert eine rechtzeitige schriftliche Beauftragung, mind. 6 – 8 Wochen vor dem Ausführungstermin, um die Entwicklung und Vorbereitung unserer individuellen und künstlerisch anspruchsvollen Gestaltungskonzepte und die Herstellung der montierbaren Komponenten - Objekte und Spielgeräte - gewährleisten zu können. Liefer- und Montagetermine gelten als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wurde. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Ereignisse, außerhalb unseres Einflussbereiches, wie höhere Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Rohstoff- und Energiemangel etc., die zur Nichteinhaltung der Ausführungs-, Liefer- und Montagetermine oder zur Unterbrechung der Arbeiten führen, berechtigen uns die Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen entsprechend zu verlängern. Schadenersatzansprüche hat der Auftraggeber in diesen Fällen nicht. Ebenso führen vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der vereinbarten Spielraumgestaltung hinsichtlich der Gestaltung, des Materials und/oder der Größe zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen Wird die Ausführung der Arbeiten, die Lieferung bzw. Montage aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder storniert, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten, wie z.B. Lagergeld, Anfahrt- und Reisekosten in angemessener Höhe zu berechnen. Geraten wir mit der Ausführung der Arbeiten, der Lieferung bzw. Montage aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, können Schadensersatzansprüche erst geltend gemacht werden, wenn der AG uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Während der Bauzeit ist ein Lagerort für die Arbeitsmaterialien durch den AG zur Verfügung zu stellen. Bei Mehrleistungen, die der Kalkulation nicht entsprechen, muss nach Aufwand und Schwierigkeit nachkalkuliert und nachberechnet werden.

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Lieferung und Leistung. Sämtliche durchgeführten Arbeiten erfolgen auf Rechnung des AuftraggebersDie Lieferbedingungen gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Feldkirchen- Westerham. Die termingerechte Ausführung Teillieferungen sind zulässig. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der gestalterischen Arbeiten erfordert eine rechtzeitige schriftliche BeauftragungLiefertermin verbindlich zugesagt wurde. Auftragsänderungen führen, mind. 6 – 8 Wochen vor dem Ausführungsterminsoweit sie nicht unwesentlich sind und soweit nichts anderes vereinbart wird, um die Entwicklung zur Aufhebung vereinbarter Termine und Vorbereitung unserer individuellen und künstlerisch anspruchsvollen Gestaltungskonzepte und die Herstellung der montierbaren Komponenten - Objekte und Spielgeräte - gewährleisten zu könnenFristen. Liefer- und Montagetermine Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt und allen sonst nicht von der MW Biomasse AG zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Liefer- und Leistungsfristen von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei der MW Biomasse AG, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Die MW Biomasse AG wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren. Treten solche Hindernisse auf, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls die MW Biomasse AG ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant der MW Biomasse AG seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist die MW Biomasse AG dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse eingetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Der Besteller trägt Sorge, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen oder Fahrzeugen Dritter, die von der MW Biomasse beauftragt wurden zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gewicht von 40 to zugelassen und geeignet sein. Die Gefahr geht mit der Auslieferung zur Entladung aus dem Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Käufer über. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Bestellers erfolgen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der Verkauf von Brennholz nach Raummeter (rm oder „ster“). Ein rm entspricht ca. 1,4 bis 1,6 Schütt- Raummeter (srm). Wird geschnittenes Brennholz verkauft und werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so beträgt die Länge eines Stückes ca. 33 cm oder ca. 25 cm. Produktionsbedingte Abweichungen von bis zu 6 cm längeren oder schnittbedingt deutlich kürzeren Stücken gelten als eingehaltenvereinbart. Das Brennholz wird als trockenen Ware (<W30) verkauft, wenn aber es kann produktionstechnisch vorkommen, dass die Ware innerhalb eine höhere Restfeuchte aufweisen kann. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt der vereinbarten Frist geliefert wurdeVerkauf von Hackschnitzeln nach Schüttraumeter (srm). Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässigEin Schüttraummeter Hackschnitzel ist ein geschütteter m³ Hackschnitzel mit Lufteinschluss. EreignisseDie Stücklänge des Hackgutes kann bis zu 15 cm betragen. Der Querschnitt der Hackschnitzel kann bis zu 25 cm² aufweisen. Die Holzhackschnitzel können folgende Bezeichnungen aufweisen: Hinsichtlich der Qualitätsansprüche für Holzhackgut gilt die ÖNORM M 7133 "Energiehackgut, außerhalb unseres EinflussbereichesAnforderungen und Prüfbestimmungen". Bezeichnung gemäß ÖNORM M 7133 feuchtes Schüttgut (W 40), wie höhere Gewaltmittel (G 50), Streikmit geringer Schüttdichte (S 160) und mit einem Aschegehalt bis 2 %. Definition Hackschnitzel: ist gewachsenes Holz von naturbelassenen Stämmen und Ästen, Lieferverzögerungen eines Vorlieferantenklein gemacht zu Waldhackschnitzel. Ein höherer Nadelanteil, Verkehrs- Rindenanteil, Schmutzanteil und BetriebsstörungenSteinanteil ist nicht auszuschließen und gilt als vereinbart. Erhöhter Anteil von Rinde, außergewöhnliche WitterungsverhältnisseBaumschnitt von Straßenbegleithölzern, Rohstoff- (naturbelassen) Reste aus der Forst- und Energiemangel etc., Sägeindustrie bzw. aus der Landschaftspflege ( erhöhter Aschegehalt). Üblicherweise ein Gemisch von naturbelassenen und nicht naturbelassenen Hölzern als Späne von Bearbeitungsmaschinen und Schnitzel aus langsam laufenden Hackern. Wegen der natürlichen Schwankungen können die zur Nichteinhaltung Liefermengen vom erteilten Auftrag um ca. 15 % abweichen. Bei einer Überschreitung von ca. 15 % der Ausführungs-, Liefer- und Montagetermine oder zur Unterbrechung Liefermenge ist der Arbeiten führen, berechtigen uns die Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen entsprechend zu verlängern. Schadenersatzansprüche hat der Auftraggeber in diesen Fällen nicht. Ebenso führen vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der vereinbarten Spielraumgestaltung hinsichtlich der Gestaltung, des Materials und/oder der Größe Besteller zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs-, Liefer- Abnahme und Montagefristen Wird die Ausführung der Arbeiten, die Lieferung bzw. Montage aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder storniert, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten, wie z.B. Lagergeld, Anfahrt- und Reisekosten in angemessener Höhe zu berechnen. Geraten wir mit der Ausführung der Arbeiten, der Lieferung bzw. Montage aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug, können Schadensersatzansprüche erst geltend gemacht werden, wenn der AG uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Während der Bauzeit ist ein Lagerort für die Arbeitsmaterialien durch den AG zur Verfügung zu stellenBezahlung verpflichtet. Bei MehrleistungenUnterschreitung wird nur die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante, bei einer losen Anlieferung mittels Silo LKW ist es die Kupplung in der Kalkulation Hauswand. Für Schäden am Lagerraum wird nicht entsprechengehaftet, muss soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der MW Biomasse AG beruhen. Das Einblasen erfolgt, soweit möglich mit Absauggebläse, es kann kurzzeitig zu einem Differenzüberdruck von 0,2 bar kommen. Die Statik des Lagers hat dies zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in geeignete Behältnisse. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die MW Biomasse AG. Bei einer Überschreitung von ca. 15 % der Liefermengen ist der Besteller zu einer Abnahme verpflichtet. Unsere mwWaldpellets werden nach Aufwand der Norm 14961-2 und Schwierigkeit nachkalkuliert und nachberechnet werdenPEFC Kriterien produziert.

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Samples: www.mwbiomasse.de

Lieferung und Leistung. Sämtliche durchgeführten Arbeiten erfolgen auf Rechnung des Auftraggebers. Die termingerechte Ausführung der gestalterischen Arbeiten erfordert eine rechtzeitige schriftliche Beauftragung, mind. 6 – 8 Wochen vor dem Ausführungstermin, um die Entwicklung und Vorbereitung unserer individuellen und künstlerisch anspruchsvollen Gestaltungskonzepte und die Herstellung der montierbaren Komponenten - Objekte und Spielgeräte - gewährleisten zu können. Liefer- und Montagetermine gelten Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt wurde, spätestens aber, wenn die Ware das Werk oder das Lager innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Bei sonstigen Leistungen, wenn innerhalb der Frist geliefert wurdemit der sonstigen Leistung begonnen wird. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässigDie Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die Abklärung aller technischen und organisatorischen Fragen, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben und sonstiger Verpflichtungen des Bestellers voraus. EreignisseSind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, außerhalb unseres Einflussbereichesverlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wie sofern wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Lieferverzögerungen eines VorlieferantenAussperrung oder durch den Eintritt unvorhergesehener, Verkehrs- und Betriebsstörungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Rohstoff- und Energiemangel etc.von uns nicht zu vertretender Hindernisse, die zur Nichteinhaltung außerhalb unseres Willens oder unserer Zulieferanten liegen, an der Ausführungs-termingerechten Lieferung oder Leistung gehindert sein, tritt eine angemessene Fristverlängerung ein. Dauern die vorgenannten Liefer- und Montagetermine oder zur Unterbrechung der Arbeiten führenLeistungs- hindernisse unangemessen lange an, berechtigen uns die Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen entsprechend zu verlängernsind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche hat der Auftraggeber in diesen Fällen nicht. Ebenso führen vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der vereinbarten Spielraumgestaltung hinsichtlich der Gestaltung, des Materials und/oder der Größe zu Dem Besteller steht das Recht zum Rücktritt erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs-Nachfrist zu, Liefer- und Montagefristen es sei denn, es ist ein handelsrechtliches Fixgeschäft schriftlich vereinbart. Sonstige Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Wird die Ausführung der Arbeiten, die Lieferung bzw. Montage Liefer- oder Leistungsfrist aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder storniert, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Kosten, wie z.B. Lagergeld, Anfahrt- und Reisekosten in angemessener Höhe zu berechnen. Geraten wir mit der Ausführung der Arbeiten, der Lieferung bzw. Montage aus Gründenüberschritten, die wir zu vertreten haben in Verzughaben, können Schadensersatzansprüche erst geltend gemacht werdenist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Ruft der Besteller bei Lieferung auf Abruf nach Bedarf die gesamten Liefergegenstände nicht innerhalb der vereinbarten Frist oder wenn keine Frist vereinbart ist, wenn innerhalb von 9 Monaten seit Vertragsschluss ab, so ist der AG uns eine angemessene Nachfrist Besteller innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen zur Erbringung Abnahme der Leistung gesetzt hat Liefergegenstände und diese Nachfrist erfolglos verstrichen istzur Zahlung des Warenwertes bzw. Während der Bauzeit ist ein Lagerort für die Arbeitsmaterialien durch den AG zur Verfügung zu stellenRechnung verpflichtet. Fristsetzung und Nachfristsetzung sind entbehrlich. Bei MehrleistungenZahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die an weiteren Lieferungen oder Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Von uns beim Warentransport verwendete und dem Besteller mit der Kalkulation nicht entsprechenAnlieferung überlassene Paletten, muss Kunststoffkästen, Container, Gitterboxen oder andere Transport- und Lagerhilfen sind entweder bei Anlieferung jeweils zu tauschen oder vom Besteller innerhalb von 14 Tagen nach Aufwand und Schwierigkeit nachkalkuliert und nachberechnet werdenAnlieferung auf seine Kosten an uns zurückzusenden. Bei Nichtrückgabe oder tausch erfolgt Berechnung.

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Lieferung und Leistung. Sämtliche durchgeführten Arbeiten erfolgen auf Rechnung des AuftraggebersDie Angabe der Lieferzeit erfolgt ohne Gewähr nach bestem Gewissen unter Berücksichtigung der bei Eingang der Bestellung vorliegenden Betriebs- und Beschäftigungsverhältnisse. Die termingerechte Ausführung Lieferfrist beginnt mit der gestalterischen Arbeiten erfordert Absendung der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Wird die Lieferfrist vom Verkäufer überschritten, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, nachdem er schriftlich eine rechtzeitige schriftliche Beauftragung, mind. 6 – 8 Wochen vor dem Ausführungstermin, um die Entwicklung angemessene Nachfrist von mindestens 7 Werktagen gesetzt hat und Vorbereitung unserer individuellen und künstlerisch anspruchsvollen Gestaltungskonzepte und die Herstellung soweit bei Ablauf der montierbaren Komponenten - Objekte und Spielgeräte - gewährleisten zu können. Liefer- und Montagetermine gelten als eingehalten, wenn Nachfrist die Ware innerhalb noch nicht fertiggestellt ist oder unser Lieferwerk uns von der vereinbarten Frist geliefert wurdeAbnahme des Rohmaterials freisetzt. Ein weitergehendes Recht zum Rücktritt oder Ansprüche auf Schadenersatz wegen verzögerter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang gestattet und gelten evtl. nach unserer Xxxx als selbständige Geschäfte. Mehr- oder Minderlieferungen sind fertigungsbedingt bis zu 15% zulässig. Ereignisse, außerhalb unseres Einflussbereiches, wie höhere Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Rohstoff- und Energiemangel etc.Wir behalten uns vor, die zur Nichteinhaltung Kosten für Muster und Versuchsteile und die zu ihrer Fertigung notwendigen Werkzeuge zu berechnen. Die Herstellungskosten der Ausführungs-für die Serienfertigung erforderlichen Werkzeuge stellen wir in Rechnung, Liefer- und Montagetermine soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Werkzeuge bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn deren Herstellungskosten vom Kunden ganz oder zur Unterbrechung der Arbeiten führen, berechtigen uns die Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen entsprechend zu verlängernteilweise übernommen werden. Schadenersatzansprüche hat der Auftraggeber in diesen Fällen nicht. Ebenso führen vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der vereinbarten Spielraumgestaltung hinsichtlich der Gestaltung, des Materials und/oder der Größe zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen Wird die Ausführung der Arbeiten, die Lieferung bzw. Montage aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder storniert, Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Unvorhergesehene Ereignisse, die uns entstandenen Kosten, wie z.B. Lagergeld, Anfahrt- die Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen technisch oder wirtschaftlich unmöglich machen oder erschweren und Reisekosten in angemessener Höhe zu berechnen. Geraten wir mit der Ausführung der Arbeiten, der Lieferung bzw. Montage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferung angemessen zu verschieben. Irgendwelche Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Rückgabe verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verpackung erfolgt in Verzugrecyclingfähigem PP, können Schadensersatzansprüche erst geltend gemacht werdenSäcken oder Kartons, wenn der AG uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen istggfls. Während der Bauzeit ist ein Lagerort für die Arbeitsmaterialien durch den AG zur Verfügung zu stellenauf Paletten oder in Gitterboxen. Bei MehrleistungenDie Rücknahme dieser Verpackung erfolgt nur bei frachtfreier Rücklieferung. Sonderverpackungen (Schichten, die der Kalkulation nicht entsprechenZwischenlagen, muss nach Aufwand und Schwierigkeit nachkalkuliert und nachberechnet werdenGefache etc.) erfolgen gegen gesonderte Berechnung.

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Samples: www.balkoncenter-schmaus.eu

Lieferung und Leistung. Sämtliche durchgeführten Arbeiten erfolgen auf Rechnung des Auftraggebers. Die termingerechte Ausführung der gestalterischen Arbeiten erfordert eine rechtzeitige schriftliche Beauftragung, mind. 6 – 8 Wochen vor dem Ausführungstermin, um die Entwicklung und Vorbereitung unserer individuellen und künstlerisch anspruchsvollen Gestaltungskonzepte und die Herstellung der montierbaren Komponenten - Objekte und Spielgeräte - gewährleisten zu können. Liefer- und Montagetermine gelten als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wurdeLieferung erfolgt ohne Eigentumsvorbehalt. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässigunzulässig. Ereignisse, außerhalb unseres Einflussbereiches, wie höhere Gewalt, Streik, Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Rohstoff- und Energiemangel etc., die zur Nichteinhaltung der Ausführungs-, Liefer- und Montagetermine oder zur Unterbrechung der Arbeiten führen, berechtigen uns die Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen entsprechend zu verlängernNachnahmesendungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Schadenersatzansprüche Der AN hat der Auftraggeber in diesen Fällen nichtLieferung bzw Leistung die erforderlichen Unterlagen (Liefer- scheine, Packlisten, Sicherheitsdatenblätter für Stoffe gemäß Gefahrstoffverord- nung etc) beizuschließen. Ebenso führen vom Auftraggeber veranlasste Änderungen der vereinbarten Spielraumgestaltung hinsichtlich der Gestaltung, des Materials und/oder der Größe zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungs-, Liefer- und Montagefristen Wird die Ausführung der Arbeiten, die Lieferung bzw. Montage aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert oder storniert, Bei Fehlen dieser Unterlagen sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern und die Rechnung wird nicht fällig. Der AN hat uns entstandenen Kostenüber Lagerungs-, wie z.B. LagergeldBetriebs-, Anfahrt- Entsorgungs- oder sonstige Son- dervorschriften rechtzeitig, spätestens vor Lieferung, unaufgefordert schriftlich zu informieren. Verletzt der AN diese Informationspflicht hat er die sich daraus ergebenden Nachteile zu vertreten und Reisekosten uns schad- und klaglos zu halten. Wenn in angemessener Höhe der Bestellung nichts anderes enthalten ist, erfolgt die Lieferung DDP Bestimmungsort. Kosten der Verpackungs-Entsorgung bzw Kosten und Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Versandvorschriften entstehen, gehen zu berechnenLasten des AN. Geraten wir mit Die Lieferung bzw Leistung gilt durch den AN erst dann als erbracht und als übernommen, wenn sie am Verwendungsort bzw an der Ausführung in der ArbeitenBestellung ange- gebenen Empfangadresse geprüft werden konnte. Die Übernahme gilt nicht als Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung. Die Übernahme gilt insbesondere auch nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schaden- ersatz- oder sonstigen Rechten. Eine Rügepflicht oder Rügeobliegenheit (insbe- sondere nach §§ 377, 378 UGB) besteht für uns nicht. Der AN verzichtet also auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Der AN hat Werkzeichnungen, Betriebsvorschriften, Ersatzteilverzeichnisse, DV-Software etc bei Auslieferung bzw Fertigstellung zu übergeben. Andernfalls wird die Rechnung nicht fällig. Die dem AN allenfalls zur Verfügung gestellten Skizzen, Zeichnungen, Muster und sonstigen Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen anderweitig nicht verwendet werden. Sie sind uns bei Lieferung bzw Fertigstellung unaufgefordert zurückzustellen. Andernfalls wird die Rechnung nicht fällig. Der AN hat uns bei allen aus dem Auftrag entstehenden - insbesondere patent- rechtlichen oder urheberrechtlichen - Streitigkeiten, die er zu vertreten hat, schad- und klaglos zu halten. Bei einer Leistungserbringung sind vom Auftragnehmer zusätzlich die folgenden Vorgaben zu erfüllen: Der AN haftet für die zum jeweiligen Zeitpunkt erforder- liche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des für ihn tätigen Personals und Sub- unternehmers; als Subunternehmer gilt jeder Dritte, der Lieferung bzwzur Auftragserfüllung vom AN beigezogen wird. Montage aus GründenInsofern gelten auch bloße Lieferanten als Subunter- nehmer, für die daher eine Erfüllungsgehilfenhaftung besteht. Ferner haftet der AN für das Vorliegen erforderlicher Arbeitserlaubnisse oder Beschäftigungsbe- willigungen. Darüber hinaus haben alle für den AN tätigen Personen und Sub- unternehmer die geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften einzuhalten und sind von ihm auf diese und auf die besonderen Sorgfalts-,Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten im Sinne des Datenschutzgesetzes sowie die Folgen bei deren Verletzung nachweislich hinzuweisen. Der AN ist verpflichtet, sich über örtliche Sicherheitsbestimmungen sowie Gefährdungen ausreichend und nachweislich vorab zu informieren (zB Broschüre Arbeitssicherheit). Der AN ist verpflichtet, diese Vorgaben laufend zu überwachen und die Personen oder Subunternehmer erforderlichenfalls auch entsprechend anzuweisen. Allfällige Nachweise über die Einhaltung all dieser oben genannten Erfordernisse hat der AN uns nach Aufforderung kostenlos vorzulegen. Der AN haftet für alle Rechts- folgen, die wir aus der Nichtbeachtung dieser Vorgaben entstehen und hat uns dies- bezüglich in jeder Hinsicht und in vollem Umfang schad- und klaglos zu vertreten haben in Verzug, können Schadensersatzansprüche erst geltend gemacht werden, wenn der AG uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Während der Bauzeit ist ein Lagerort für die Arbeitsmaterialien durch den AG zur Verfügung zu stellenhalten. Bei MehrleistungenÜberschreiten des vereinbarten Liefer- bzw Fertigstellungstermins haben wir einen verschuldensunabhängigen, die dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegenden Anspruch auf eine Mindest-Vertragsstrafe von 0,5% je angefan- gener Kalenderwoche, höchstens jedoch von 5% des Ge-samtbestellwertes inkl. USt. Erkennbare Liefer- bzw Fertigstellungsverzögerungen hat der Kalkulation nicht entsprechen, muss nach Aufwand und Schwierigkeit nachkalkuliert und nachberechnet werdenAN jedenfalls umgehend schriftlich zu melden.

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Samples: stw.vemap.com