Common use of Lieferung Clause in Contracts

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werte. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Handels Und Lieferleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werteDie in unseren Angeboten und Bestätigungen genannten Lieferfristen sind für uns unverbindlich, da die Einhaltung derselben von Faktoren abhängig ist, die nicht von uns beeinflusst werden können. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtDer Versand der Ware erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Bestellers, diese sind vom Kunden anzunehmenauch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind entstandenen Schaden lehnen wir in jedem Falle ausgeschlossenab, da die Verpackung sachgemäß erfolgt. Schadensersatzansprü- che jeglicher ArtDie Ware muss nach Fertigstellung abgenommen werden und die Berechnung und vereinbarte Zahlung wird hierdurch nicht aufgehalten, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründenauch dann nicht, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer wenn durch höhere Gewalt, auch bei un- seren LieferantenFehlen von Ein- und Ausfuhrbewilligungen die Waren in unserem Betrieb lagern müssen, befreien bzw. auf ihrem Transport aufgehalten werden. Bei Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt werden wir entweder ganz oder teilweise für die Dauer der Störung und Hemmung von der Erfüllung unseres Vertrages entbunden. Als solche Ereignisse gelten alle diejenigen Ursachen, die zur teilweisen oder vollständigen Arbeitseinstellung führen können, wie z.B. Materialmangel, Mangel an Betriebsstoffen, Transportschwierigkeiten, Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Störungen im Umfang ihrer Auswirkungen von eigenen oder im Betrieb unserer Lieferanten. Die Verpflichtung der Verpflich- tung zur LieferungKäufer uns gegenüber, in solchen Fällen die Ware auch mit Verspätung abzunehmen, bleibt bestehen. Solche Ereignisse berechtigen Fertiggestellte Ware lagert auf Rechnung und Gefahr bei uns. Ist dagegen eine Lieferzeit nicht vereinbart, von dem Vertrag so wird der Käufer drei Wochen vor Schluss des Kalendervierteljahres veranlasst, die bestellten Waren abzunehmen. Auch hier treten sinngemäß im Falle der Ablehnung die obengenannten Bedingungen in Kraft. Der Käufer ist in jedem Falle verpflichtet, die fertiggestellte Ware ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenabzunehmen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werte(a) Wir sind verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin zu versenden. Die Einhaltung einer verein- barten Lieferzeit setzt voraus, dass sämtliche Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle von ihm zu schaffenden Voraussetzungen termingerecht erfüllt hat. Verlangt der Besteller nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferfrist mit Bestätigung der Änderung durch uns. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Aus Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte hinsichtlich der übrigen Teillie- ferungen herleiten. (b) Rechte aus Lieferverzug können vom Besteller erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist geltend gemacht werden. Schadenersatz auf Grund Lieferverzug kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits geltend gemacht werden, diese sind vom Kunden anzunehmenjedoch nur bis zur Höhe des Auftrags- wertes. Im Falle des Lieferverzuges hat der KäuferDer Ersatz mittelbarer Schäden, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hatz.B. wegen entgangenen Gewinns oder Deckungskaufs, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufersist ausgeschlossen. (c) Betriebsstörungen sowohl in unserem Betrieb, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind als auch in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen unsfremden Betrieben, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgendenen die Her- § 1 General – Application (1) The terms and conditions of business shall apply to all current and future business relations.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werteSofern in dem Angebot von PTP INDUSTRY keine besonderen Bedingungen angegeben sind, werden die Waren ab Werk von PTP INDUSTRY und ohne Verpackung verkauft. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtDer Transport erfolgt auf Gefahr des Empfängers, diese sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen Falle von Verzögerungen, Transportschäden oder Fehlmengen ist es Aufgabe des Empfängers, Regress gegen die Spediteure auszuüben. Von dem Grundsatz der Verpflich- tung Lieferung ab Werk oder ab Lager von PTP INDUSTRY kann durch Angaben wie „frei Haus“ nicht abgewichen werden. Diese können lediglich als Faktor zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretenFestsetzung des gewährten Preises betrachtet werden, ohne dass eine Verlagerung der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind PalettenVerantwortung erfolgt. Der Verkäufer wird für diese Vorgänge nur im Namen und auf Rechnung des Kunden tätig. Wir können daher für keinerlei unmittelbare oder mittelbare Schäden haftbar gemacht werden, unabhängig von den Folgen des Mangels oder der Nichtübereinstimmung. Die zusätzlichen Kosten, die für die Demontage und die erneute Montage am Einsatzort erforderlich sind, sind Gegenstand einer zusätzlichen Belastung, falls der Kunde ist verpflichtetwünscht, für eine Entsorgung dass diese Tätigkeiten unter der Verpackung Verantwortung von PTP INDUSTRY durchgeführt werden. Falls der Versand aus einem beliebigen Grund verzögert wird, der vom Willen von PTP INDUSTRY unabhängig ist, kann diese, nach einer Inverzugsetzung, die innerhalb einer Frist von acht Tagen erfolglos geblieben ist, die Verpackung, den Transport und die Lagerung des Materials – sowie eventuell die Demontage und erneute Montage – auf eigene Kosten zu sorgenund Gefahr des Kunden vornehmen, wobei PTP INDUSTRY jede nachfolgende Verantwortung ablehnt. Diese Bestimmungen ändern in keiner Weise die Verpflichtungen zur Bezahlung der Lieferung und stellen keine Schuldumwandlung dar.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werte1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager. Wir sind gerne bereit, die Ware auf Verlangen des Bestellers an einen bestimmten Bestim- mungsort zu versenden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transport- unternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Der Besteller trägt die Kosten für Transport und Transportkostenversicherung. 2. Werden keine festen Liefertermine vereinbart, sondern Lieferfristen, so beginnen diese für uns erst, wenn alle Einzelheiten des Auftrages, ins- besondere Art und Umfang der Lieferung sowie die Preise einver- nehmlich und verbindlich festgelegt worden sind. Wird weder ein Lie- fertermin noch eine Lieferfrist vereinbart, werden wir uns darum bemühen, die bestellte Ware innerhalb von 2 Wochen ab verbindlicher Festlegung der Lieferkonditionen auszuliefern. 3. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt, dass unser Lieferant uns rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert. Sollte ein bestellter Artikel nicht wie bestellt lieferbar sein, sind wir berechtigt, die Liefe- rung zu verweigern. Soweit ein nicht von uns zu vertretendes Liefer- hindernis nicht nur von vorübergehen der Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Über die Nichtlieferbarkeit werden wir den Besteller unverzüglich informieren. 4. Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen. Iwenn die Teillieferung für den Besteller im Falle Rahmen des Lieferverzuges hat der Käufervertraglichen Bestimmungszwecks ver- wendbar ist, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- restlichen bestellten Ware sicher- gestellt ist und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene demBesteller hierdurch weder erheblicher Mehrauf- wand noch zusätzliche Kosten zu sorgenentstehen.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten Erfüllungsort für die Liefer-/Leistungsverpflichtung des Lieferanten ist die von uns bezeichnete Empfangsstelle. Bei der Übergabe ist mit der örtlichen Werkhofleitung oder Bauleitung bzw. dem bevollmächtigten Empfänger von Xxxx abzustimmen, an welchen Ort die Kaufsache verbracht wird. Die Kaufsache ist bei Anlieferung auf einer Baustelle seitens des Lieferanten bestmöglich gegen Diebstahl zu schützen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit Angabe der Liefergegenstände sowie unserer Bestellnummer beizufügen. Unterlässt der Lieferant diese Angaben, gilt die Lieferung erst mit ihrer Zuordnung bei uns als Richt- werteerfolgt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtDer Lieferant liefert den Kaufgegenstand DDP (Incoterms, diese sind vom Kunden anzunehmenaktuelle Fassung) und in geeigneter Verpackung an den vereinbarten Bestimmungsort. Im Falle des Lieferverzuges Transportschäden wegen ungenügender Verpackung trägt vollumfänglich der Lieferant. Sind für die Bestellung mehrere Bestimmungsorte vereinbart, so hat der KäuferLieferant separate Versandanzeigen auszustellen. Es darf, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hatinsbesondere bei auftragsbezogenen Lieferungen, nicht erfolgenunterbeliefert oder überbeliefert werden. Es ist genau zu liefern. Teillieferungen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung Unter- oder Überbelieferungen müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden. Falschlieferungen und Übermengen können von uns auch nach vorbehaltloser Entgegennahme innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. KriegMängelrügefrist zurückgewiesen werden und mit einer Pönale, Aus- sperrungzu Lasten Lieferant, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Palettenangezeigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung Lieferant hat das Verpackungsmaterial grundsätzlich auf eigene Kosten zu sorgenzurückzunehmen, es sei denn, Xxxx verzichte schriftlich auf die Rücknahme- oder eine Rücknahme macht ökologisch, nachweislich, keinen Sinn.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferung. Dem Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass eine feste Lieferzeit vereinbart wurde. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versen- dungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- wertegemeldet ist. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist gesetzt hatzu setzen. Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Kunden, das Recht auf Rücktrittdie die Lieferzeit beeinflussen, kann sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang verlängern. Weitergehende Ansprüche Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von sechs Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Soweit wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse (höhere Gewalt) gehindert wurden, die wir trotz der, nach den Verhältnissen des KäufersEinzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichgültig ob in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten eingetreten – insbesondere Krieg, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in jedem Falle ausgeschlossender Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgenoder Leistung unmöglich, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen werden wir von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretenLieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer ein Recht auf Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz hatverlangen kann. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtTreten die vorgenannten Hindernisse beim Kunden ein, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbartso gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen Die Vertragspartner sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung dem anderen Teil Hindernisse der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenvorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

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Samples: Delivery Agreement

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werte. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht a) Die Ware reist auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche Gefahr des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz auch dann, wenn die Fracht und andere Kosten zu unseren Lasten gehen. Die Versandverfügung hat der Käufer uns rechtzeitig zuzustellen. Bei Teillieferungen berechtigt uns ein Zahlungsund Abnahmeverzug bezüglich eines Teils ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrage hinsichtlich der noch ausstehenden Mengen aus diesen und etwaiger anderen mit dem Käufer bestehenden Lieferungsverträgen. Statt des Rücktritts vom Vertrage kann unsererseits auch Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangt werden. b) Soweit von Folgeschäden uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Lieferun- gen erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Artwir berechtigt, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehaltenbzw. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für Restlieferung oder Teillieferungen um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Behinderungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördli- che Eingriffe, Feuer, Streik, Aufruhr, Krieg, Warenmangel, Grenzsperre, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Ver- kehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, bei unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unseres eigenen Betriebes abhän- gig ist, eintreten. c) Sind nach Ablauf der Lieferzeit die verkauften Mengen nicht bezogen oder durch Verschul- den des Käufers nicht abgeliefert, so sind wir von der Pflicht der Lieferung der rückständig gebliebenen Meng en befreit, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hatRücksicht darauf, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des Annahme- oder Abnahmeverzuges vorliegen oder nicht. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenDie gesetzlichen Verzugsfol- gen bleiben unberührt.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werteDie Lieferung erfolgt nach vorheriger Benachrichtigung durch den Lieferanten an uns frei Verwendungsstelle, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Wir Die vereinbarte Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind zu Teillieferungen berechtigtfür den Lieferanten verbindlich und unbedingt einzuhalten. Andernfalls behalten wir uns vor, diese sind vom Kunden anzunehmen. Ibei Gefahr im Verzug oder im Falle des Lieferverzuges hat hoher Eilbedürftigkeit auch ohne Nachfristsetzung, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Ansprüche, Schadenersatz statt der KäuferLeistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Lieferungsverzug durch höhere Gewalt eintreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hatso bleiben die rechtlichen Folgen aus dem Lieferungsvertrag ohne Wirkung, wenn uns davon unverzüglich Mitteilung gemacht wird. Aus denselben Gründen steht aber auch uns das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründenzu, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretenAbnahmefristen hinauszuschieben, ohne dass der Käufer ein Recht Lieferant Anspruch auf Schadenersatz hatSchadensersatz hat bzw. Sofern sich aus vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Dringlichkeit anderer Verpflichtungen dies erfordert. Falls die Liefertermine nicht eingehalten werden oder die Lieferungen nicht hinsichtlich Qualität und Ausführung unserer Zufriedenheit entsprechend, sind wir berechtigt, ersatzlos von evtl. bereits weiter erteilten Bestellungen zurückzutreten. Außerdem sind wir berechtigt, bei Überschreitung der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtLiefer- bzw. Fertigstellungstermine pro angebrochenen Werktag der Überschreitung 100,00 € Vertragsstrafe festzusetzen und von der Rechnung des Lieferanten in Abzug zu bringen, ist wobei dem Lieferanten der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt .Unabhängig von dieser Vertragsstrafe sind wir berechtigt, Schadensersatzansprüche wegen schuldhaften Verzuges mit der Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe geltend zu machen, soweit der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenhieraus resultierende Schaden die verwirkte Vertragsstrafe übersteigt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werteDie Liefer- und Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Eingang der für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten, Waren bzw. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtvereinbarten Zahlungen bei Opticon. Bei der von Opticon angegebenen Lieferfrist handelt es sich um eine geschätzte Frist, diese sind vom Kunden anzunehmendie von Opticon so weit wie möglich eingehalten wird. Im Falle des Lieferverzuges einer verspäteten Erbringung der Leistungen bzw. einer verspäteten Lieferung der Waren ist Opticon formell und schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug zu setzen. Ist auch die Nachfrist fruchtlos verstrichen, so hat der KäuferKunde das Recht, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hatden Vertrag insoweit zu beenden, das Recht auf Rücktrittals keine Leistungen bzw. Weitergehende Ansprüche des KäufersLieferungen erfolgt sind. Opticon trifft keine Haftung für Verluste, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossendie sich aus einer verspäteten Lieferung der Waren bzw. Schadensersatzansprü- che jeglicher Arteiner verspäteten Erbringung der Leistungen ergeben. Opticon ist es gestattet, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen verkauften Waren in Form von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind PalettenTeillieferungen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtetzur Abnahme der gelieferten Waren verpflichtet und muss, für eine Entsorgung sofern vereinbart wurde, dass Opticon auch Leistungen zu erbringen hat, Opticon hierzu stets Gelegenheit geben und diesbezüglich mit Xxxxxxx zusammenarbeiten. Verletzt der Verpackung Kunde die vorstehende Vertragspflicht, werden die betreffenden Waren auf eigene Kosten und Gefahr des Kunden gelagert. Der Kunde hat Opticon nicht nur alle zusätzlich entstandenen Liefer-, Lager-, Versicherungs- und sonstigen Kosten, sondern auch sämtliche Verluste zu sorgenerstatten, die im Zusammenhang mit der unterlassenen bzw. verweigerten Pflichterfüllung entstehen. Die Lieferung von Waren erfolgt ab Werk, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden. Mit der Lieferung geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auch dann auf den Kunden über, wenn das Eigentum an den Waren noch nicht übergangen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- wertea) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners frei an den von uns angegebenen Bestimmungsort, wenn ein solcher nicht bezeichnet wurde, frei Haus. Wir Im vereinbarten Preis sind zu Teillieferungen sämtliche Kosten für Verpackung, Versand, Transport und Versicherung inbegriffen. Wird für Emballagen ein gesondertes Entgelt vereinbart, sind wir berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle unter Abzug des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- vollen Entgeltes unfrei an den sind ausgeschlossen. Kann Vertragspartner zurückzusenden. b) Beinhaltet die vereinbarte Leistung die Herstellung eines Werkes oder die Lieferung aus Gründenmit Montage, sind im vereinbarten Entgelt sämtliche damit verbundenen Kosten einschließlich des Probebetriebes, insbesondere auch für Reise und Aufenthalt von Monteuren, Beistellung der erforderlichen Geräte, Maschinen und Werkzeuge, benötigte Energie, Sicherheitsvorkehrungen und Versicherung, enthalten. Nimmt der Vertragspartner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit unser Personal oder unsere Einrichtungen in Anspruch, sind hierfür die von uns an Letztverbraucher verrechenbaren Regiesätze jeweils sofort nach Fakturierung zu bezahlen. c) Bei Speditions-, Fracht- und Lagergeschäften haftet unser Vertragspartner nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für alle uns gegenüber verursachten vermögensrechtlichen Nachteile. Eine Beschränkung dieser Haftung durch allgemeine Speditions-, Fracht- und Lagerbedingungen oder Handelsbrauch findet nicht statt. Dies gilt sowohl für den Grund, die Höhe wie auch das Erlöschen unserer Schadenersatzansprüche. d) Soweit dies für den Vertragspartner zumutbar oder branchenüblich ist, behalten wir uns Änderungen der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehaltenLeistung auch nach Vertragsabschluss vor. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung Die mit dem Vertragspartner vereinbarte Vergütung ändert sich in diesem Fall automatisch entsprechend dem zusätzlichen oder ersparten Aufwand des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenVertragspartners.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten Die unversicherte Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers ab Lager geliefert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mangels einer Versandvorschrift des Käufers bestimmt die Verkäuferin eine günstig erscheinende Versandart. Die Angaben über Lieferfristen der Verkäuferin gelten als Richt- werteannähernd und sind grundsätzlich unverbindlich. Wir Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Lieferzeit beginnt mit der Abklärung technischer Details, nicht jedoch vor dem unwiderruflichen Eingang der vereinbarten Anzahlung oder der Erfüllung sonstiger Obliegenheiten und Verpflichtungen durch den Käufer zu Teillieferungen berechtigtlaufen. Dies gilt auch, diese sind vom Kunden anzunehmenwenn ausdrücklich Lieferfristen und Liefertermine fest vereinbart wurden. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen und Obliegenheiten nicht rechtzeitig, treten ohne weiteres die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges ein. Im Falle des Lieferverzuges hat Annahmeverzuges steht der KäuferVerkäuferin der Ersatz aller durch die Verzögerung oder durch die Nichtvornahme bedingten Aufwendungen und Schäden zu. Die Lieferfristen der Verkäuferin werden angemessen verlängert, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle wenn Ereignisse höherer Gewalt, auch Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik, Verkehrsstörungen, Witterungsbedingungen, Lieferstörungen bei un- seren LieferantenZulieferern, befreien für oder Umstände außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der Verkäuferin, die Dauer den Fällen höherer Gewalt in der Störung Wirkung gleichkommen, eintreten und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz dadurch die terminliche Ausführung übernommener Aufträge unmöglich oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenunzumutbar ist.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werteDie für unsere Lieferungen und Leistungen angegebenen Liefer- und Ausführungszeiten sind sorgfältig ermittelte Annäherungswerte. Wir Sie setzen die vollständige Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrages voraus. Verbindliche Liefertermine und Ausführungszeiten sind ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmenvereinbaren und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er Für Bauleistungen muss eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktrittrechtskräftige Baugenehmigung vorliegen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossenVorleistungen müssen frist- und fachgerecht ausgeführt sein. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und oder Energiemangel, Betriebs- Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und Verkehrsstörungenbehördliche Verfügungen sowie Liefer- und Ausführungsterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie Betriebsstörungen, alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen soweit sie unsere Liefer- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen von der Verpflich- tung zur Lieferungunserer Liefer- und Ausführungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem In den vorgenannten Fällen sind wir ferner zum Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretenberechtigt, ohne dass Ersatz des etwaigen Schadens verlangt werden kann, wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Bei berechtigter Auftragskündigung durch uns ist der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Entschädigung für eine Entsorgung Dispositionsaufwand und Verdienstentgang zu bezahlen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte auf der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenGrundlage unserer jeweils gültigen Preislisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten als Richt- werteDie Auslieferung der Ware erfolgt durch: Firmeneigene Fahrzeuge, Post, Bahn, Spedition oder Paketdienst. Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns vertretbaren oder nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unseren Vertragspartnern nicht zu. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmenTeil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu berechnen. Im Falle des Lieferverzuges hat der KäuferFälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldeten Umstände, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hatinsbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des KäufersTransport- und Verzollungsverzug, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz Transportschäden, Mängel an Materialien, Ausfälle von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher ArtArbeitskräften, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus GründenFeuerschäden, die der Käufer zu ver- treten hatArbeiter- oder Rohstoffmangel, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und VerkehrsstörungenStreiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie und alle Umstände, welche die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer GewaltErzeugung oder den Versand verhindern oder verriegeln und dergleichen mehr, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für berechtigen uns die Lieferungen um die Dauer der Störung Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesen obigen Gründen ist ausgeschlossen. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur LieferungGefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenDie vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. Dem Um eine reibungslose Abwicklung des Auftrages sicherzustellen, ist es notwendig, dass vom Käufer gemeinsam mit uns ein Lieferplan vereinbart wird. • Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen stets „ab Werk/ex works“ (EXW) gemäß INCOTERMS works“ (EXW) gemäß INCOTERMS 2020 gemäß INCOTERMS 2020 gelten gelieferte Waren als abgenommen, gehen alle Gefahren auf den Kunden übermittelte Lieferdaten über und müssen wir nicht weiter leistungsbereit bleiben. Es besteht eine Annahmepflicht für den Kunden. • Sofern Abweichendes vereinbart wurde, obliegt es dem Kunden, die Zufahrt und die Entladung der Ware vor Ort zu ermöglichen. Das Heranfahren und Entleeren des Fahrzeuges müssen ungehindert und ohne Wartezeit erfolgen können. Andernfalls steht uns das Recht zu, für angefahrene und verzögert abgenommene Mengen unsere übliche Wartegebühr zu berechnen und angefahrene und nicht abgenommene Mengen voll zu berechnen. Die Mehrkosten, die uns durch die Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. • Für die Berechnung sind ausschließlich die in unserem Lieferschein bezeichneten Mengen maßgebend. • Mindermengen, Transportgebühren und Extraleistungen entnehmen Sie aus den jeweils gültigen „Allgemeinen Dispo Info“. • Angeführte Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als drei Monate, haben beide Parteien das Recht schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. • Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als Richt- wertezur Abnahme der Lieferung und zur Bestätigung des Empfanges und Prüfung der Ware bevollmächtigt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, diese sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle des Lieferverzuges hat an der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind Entladestelle in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im angemessenem Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretenWerbung anzubringen, ohne dass der dem Käufer hierfür ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenEntgeltanspruch zusteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Angaben über Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Vertragspartners. Für die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als Richt- werteeingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Auslieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, und zwar gleichgültig ob diese Umstände bei uns, einem Vorlieferanten oder dem von uns beauftragten Spediteur oder Frachtführer eintreten. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt die Preise entsprechend anzupassen. Sollte die Absendung einer versandbereiten Ware generell auf Wunsch des Vertragspartners verschoben werden oder ohne unser Verschulden binnen drei Monaten ab Meldung der Versandbereitschaft nicht erfolgt sein, so gilt unsere Leistung als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Vertragspartners einzulagern. Diesbezügliche Lagerkosten sind uns prompt zu ersetzen. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, diese . Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind vom Kunden anzunehmen. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, so gilt die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenzulässig.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung. Dem Kunden übermittelte Lieferdaten gelten Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, erfolgen sämtliche Lieferungen des Auftragnehmers EXW (6068 Mils, Österreich) Incoterms 2010. Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen voraus, dass alle vom Besteller zu liefernden Unter- lagen rechtzeitig eingehen und die vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen eingehalten werden. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist gilt als Richt- werteeingehalten, wenn die Sendung innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten oder anderweitig mit dem Besteller vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt wird. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtWerden wir an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert – durch höhere Gewalt, diese sind vom Kunden anzunehmenbehördliche Maß- nahmen, Verzögerungen bei der Anlieferung wichtiger Rohstoffe oder sonstige von uns bzw. Im Falle des Lieferverzuges hat der Käufer, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche des Käufers, ins- besondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Falle ausgeschlossen. Schadensersatzansprü- che jeglicher Art, also einschließlich mittelbarer Schä- den sind ausgeschlossen. Kann die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu ver- treten hat, nicht erfolgen, unseren Vorlieferanten unverschuldete Betriebsstörungen – so gilt verlängert sich die Lieferfrist bei schriftlicher Versandbereitschaftsmeldung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist als eingehalten. Krieg, Aus- sperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Ge- schäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei un- seren Lieferanten, befreien für um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflich- tung Behinderung. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer sind in diesem Fall ausgeschlos- sen. Auch ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesen oben genannten Gründen ist ausgeschlos- sen. Wird durch die vorher angeführten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so entfällt für uns die Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen unsFalls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretensind wir berechtigt, ohne dass der Käufer ein Recht die Ware auf Schadenersatz hatKosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgenDie verein- barten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.

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Samples: Sales Contracts