Common use of Lieferzeit Clause in Contracts

Lieferzeit. 5.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 5.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 5.3 bleiben unberührt. 5.3 Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Nettopreises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.

Appears in 6 contracts

Samples: General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen, General Terms and Conditions of Purchase

Lieferzeit. 5.1 1. Lieferzeiten sind verbindlich. Fristen beginnen mit Bestelldatum. Die Lieferwoche ist die Woche, in der Bestellung angegebene Lieferzeit die Lieferung an der vorgegebenen Empfangsstelle eintrifft. 2. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche ab VertragsschlussEingang der Ware bei uns. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben. Unterlässt er dies, so sind Verzögerungen von ihm zu ver- treten. 3. Fälle höherer Gewalt sowie sonstige vom Lieferanten nicht zu vertretende und für die- sen unvorhersehbare Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzenanzuzeigen. Hält die Verzögerung länger als einen Monat an, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kannsind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- ten. 5.2 Erbringt 4. Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung ist der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzugverpflichtet, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 5.3 bleiben unberührtuns unver- züglich zu benachrichtigen. 5.3 5. Im Falle Fall des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 0,5 % des Nettopreises pro Lieferwerts je vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 55 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehaltenLieferwerts. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden istNachweis hiervon abweichenden Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. 6. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechendAnnahme verspäteter Lieferung lässt unsere gesetzlichen Ansprüche wegen Lie- ferverzugs unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte ver- einbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 5.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 5.3 bleiben unberührt. 5.3 Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Nettopreises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Lieferzeit. 5.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 5.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 5.3 bleiben unberührt. 5.3 Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Nettopreises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehalten1. Der Lieferant hat das Rechtvereinbarte Lieferfristen und Termine unbedingt einzuhalten. Sofern Just-in-Time-Lieferung vereinbart ist oder wir bei der Bestellung gesondert darauf hinwe i- sen, uns nachzuweisensind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, dass infolge des Verzugs kein statt der Lieferung oder ein niedrigerer Schaden entstanden istLeistung Schadensersatz zu verlangen. Dies gilt nicht bei unerheblichen Vertragspflichtverletzu n- gen. 2. Bei Verzug hat der Lieferant eine Vertragsstrafe von 0,1 % der Auftragssumme für die verzögert gelieferte Xxxx pro Werktag, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechendVertragsstrafe ist auf einen eventuellen weitergehenden Schadensersatzan- spruch anzurechnen. Im Übrigen haftet der Lieferant nach den gesetzlichen Vorschriften . 3. Muss der Lieferant damit rechnen, vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten zu können, so hat er uns unverzüglich unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich zu benachrichtigen. Er gerät nicht in Verzug, wenn wir uns schrift- lich mit einer bestimmten Terminüberschreitung einverstanden erklären. In diesem Falle treten an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Lieferfristen und Te rmine die neu ver- einbarten. Im Übrigen gelten sämtliche in diesen Bedingungen niedergelegten Rechtsfol- gen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Lieferzeit. 5.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine Woche zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtetver- pflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen Grün- den auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 5.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen VorschriftenVor- schriften. Die Regelungen in Ziffer 5.3 bleiben unberührt. 5.3 Im Falle des Lieferverzugs sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Nettopreises Netto- preises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Lieferzeit. 5.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie eine 1 Woche ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – sofern Umstände eintreten, oder ihm erkennbar werden, aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht einhalten eingehalten werden kann. 5.2 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 5.3 bleiben unberührt. 5.3 Im Falle des Lieferverzugs Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, einen nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Ist der Lieferant in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Verzugsschaden Ersatz unseres Verzugsschadens in Höhe von 1 1% des Nettopreises pro vollendeter Woche zu vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung Uns bleibt der Schadenspauschale Nachweis vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer höherer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechendDem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Teillieferungen oder Lieferungen, welche vor dem in der Bestellung genannten Termin erfolgen, bedürfen unserer Zustimmung.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions