Common use of Lieferzeit Clause in Contracts

Lieferzeit. 3.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen sein. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.11. Die vereinbarten Lieferfrist ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Vom Besteller genannte Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung von Lieferfristen laufen durch uns setzt den rechtzeitigen Eingang von Bestellmaterial, vereinbarter Verpackungsmittel und sämtlicher vom Datum Besteller zu liefernden Unterlagen, wie z.B. Technische Zeichnungen und Muster-Freigaben, sowie die Einhaltung der Bestellung anvereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen einschließlich etwaiger Mitwirkungspflichten durch den Besteller voraus. Innerhalb Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 2. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder zum ver- einbarten Liefertermin muss auf sonstige Ereignisse, die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen seinaußerhalb unseres Einflussbereiches liegen, z.B. Arbeitskämpfe, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller unverzüglich mitteilen. 3.23. Sofern für den Lieferanten erkennbar wirdSind wir im Verzug, kann der Besteller – sofern er nachweist, dass die Lieferzeit ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – Schadensersatz für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung verlangen, der infolge der Verzögerung nicht eingehal- ten rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht Weitergehende Ansprüche auf ein Verschulden Ersatz des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtVerzugsschadens sind ausgeschlossen. Im Falle Übrigen bestimmen sich sonstige Schadensersatzansprüche des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangenBestellers wegen verspäteter Lieferungen ausschließlich nach Abschnitt XI / XII dieser Bedingungen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossenSchadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung entstehen nicht, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darwir die Lieferverzögerung nicht zu vertreten haben. 3.44. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigtVom Vertrag zurücktreten kann der Besteller im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagernsoweit wir die Lieferverzögerung zu vertreten haben.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen

Lieferzeit. 3.11. Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten vereinbarten Liefertermin muss müssen die Ware bei Produkte unter der von Beiselen Stengel angegebenen Lie- feranschrift Lieferanschrift eingegangen sein. 3.22. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen Stengel unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.33. Beiselen Stengel ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Iim Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Netto-Bestellwerts zu verlangen, es sei denn der Lieferant hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. Beiselen Xxxxxxx muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen Stengel bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch Lieferanspruch von Beiselen Xxxxxxx wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen Verlangen von Beiselen Stengel statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar. 3.44. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen Stengel zulässig. Beiselen Stengel ist berechtigt, vorzei- tig vorzeitig gelieferte Ware Produkte auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden einzulagern oder auf des- sen dessen Kosten einzulagernzurückzusenden, es sei denn die Verfrühung überschreitet einen Zeitraum von maximal drei Kalendertagen.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Lieferzeit. 3.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind 3.1 Der vereinbarte Liefertermin ist verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen ohne Montage oder Aufstellung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren abnahmereife Fertigstellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen sein. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird3.2 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen/-leistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt. 3.3 Umstände, dass welche die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kannEinhaltung vereinbarter Liefertermine gefährden, hat er Beiselen sind dem Auftraggeber zur Klärung des weiteren Vorgehens unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Das Recht des Auftraggebers gegebenenfalls vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu benachrichtigenverlangen, bleibt unberührt. 3.3. Beiselen 3.4 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist bei einer Verzögerung der Lieferung undAuftraggeber berechtigt, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigtunbeschadet sonstiger Rechte, eine Vertragsstrafe von 0,5 0,1 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche Nettopreises der Verzögerungverspäteten Lieferung oder Leistung pro Kalendertag Terminüberschreitung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts Nettopreises der verspäteten Lieferung oder Leistung zu verlangen. Beiselen muss die Die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührtwird auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossenAuftraggeber kann sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bis zur Begleichung der (Schluss-)rechnung vorbehalten. 3.5 Im Falle der Terminüberschreitung ist der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung dazu berechtigt, die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachte Lieferung / Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dares dem Auftraggeber wegen besonderer Dringlichkeit oder des drohenden Eintritts unverhältnismäßiger Schäden auch unter kurzer Fristsetzung nicht zumutbar ist, dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachlieferung zu geben. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 3.12.1 Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss Lieferer die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen seinVerzögerung zu vertreten hat. 3.2. Sofern 2.2 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. 2.3 Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Lieferanten erkennbar wirdTeil der Lieferungen verlangen, dass die Lieferzeit der wegen des Verzuges nicht eingehal- ten in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigenkonnte. 3.3. Beiselen ist bei einer 2.4 Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung undals auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlichdie über die in Nr. 2.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer von Beiselen gesetztendem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Lieferanten Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle Nachteil des Verzugs des Lieferanten Bestellers ist Bei- selen berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührthiermit nicht verbunden. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossenBesteller ist verpflichtet, wenn auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt Verzögerung der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme weiter auf die Lieferung besteht und/oder welche der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Addendum

Lieferzeit. 3.1. 7.1 Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum in der Bestellung anaufgeführten oder anderweitig mit dem Auftragnehmer ver- einbarten Liefertermine sind verbindlich und genau einzuhalten. Innerhalb Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss ist die Ablieferung der Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen seinuns genannten Lieferanschrift beziehungsweise die Abnahme der Lieferung. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, 7.2 Der Auftragnehmer hat er Beiselen unverzüglich schriftlich uns von einer sich abzeichnenden Verzögerung oder Überschreitung der vereinbarten Liefertermine und -fristen unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 3.37.3 Bei früherer Anlieferung als vereinbart behalten wir uns Rücksendung auf Ihre Kosten vor. Beiselen Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns im Falle vorzeiti- ger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstage vorzunehmen. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei verein- barten Teilsendungen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. die verbleibende Restmenge aufzuführen. 7.4 Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen Lieferverzuges sind wir berechtigt, für jeden vollendeten Tag Verzug eine Vertragsstrafe Vertrags- strafe in Höhe von 0,5 0,1 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der VerzögerungLieferwertes, höchstens maximal jedoch 5 nicht mehr als 10 % des Netto- Bestellwerts Auftragswertes zu verlangen. Beiselen muss ; die Vertragsstrafe spätestens Geltendmachung eines weitergehen- den Schadens bleibt hiervon unberührt. 7.5 Gerät der Auftragnehmer mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt einem Teil der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme in Verzug, so sind wir be- rechtigt, unsere Rechte auch wegen derjenigen Teile der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dargeltend zu machen, mit denen der Auftragnehmer noch nicht in Verzug geraten ist. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.16.1.) Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt, wenn alle Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrages erfüllt und alle Details geklärt sind. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen sein. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass Keinesfalls beginnt die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei vor Eingang einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtvereinbarten Anzahlung beim Auftragnehmer. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigtZahlungsverzugs für die Anzahlung gelten die Lieferfristen als nicht vereinbart. 6.2.) Unvorhergesehene Ereignisse, wie Streik, Aussperrung, Ausschuss eines nicht sofort ersetzbaren Teiles im eigenen Werk oder bei einem Unterlieferanten so- wie Verzug desselben oder notwendige Änderungen aufgrund neuer Erkennt- nisse, verlängern die Lieferzeit angemessen und zwar auch dann, wenn sie wäh- rend eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche tritt ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der Lieferung erforderliche Genehmigungen oder Unterlagen Dritter nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Ände- rung der Bestellung. Der Besteller kann sich in solchen Fällen auf die Lieferzeit nur berufen, wenn eine Vertragsstrafe neue Vereinbarung über die Lieferzeit getroffen worden ist. Befindet sich der Besteller danach in Verzug, beschränkt sich seine Haftung im Schadensfall auf eine Entschädigung von höchstens 0,5 % des Netto-Bestellwerts Preises der rückständigen Lieferung für jede angefangene Woche jeden vollen Monat der VerzögerungVerspätung, höchstens maximal jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts Wertes der rückständigen Lieferung. 6.3.) Wird der Versand des Liefergegenstandes auf Wunsch des Bestellers ver- schoben, sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistetberechnen. Die Annahme Lagerkosten belaufen sich auf 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden Einlagerung oder auf des- sen Kosten einzulagerndie tatsächlichen Lagerkosten.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Lieferzeit. 3.1Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die vereinbarten Lieferfristen Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt und -termine seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind verbindlichausgeschlossen. Die Lieferfristen laufen vom Datum Werden wir an der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder zum ver- einbarten Liefertermin muss unseren Unterlieferanten, die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen sein. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wirdzumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, dass oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller schnellstmöglich mitgeteilt. Wird die Lieferung durch solche Störungen unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers unsere Lieferpflicht. Ist ein bestimmtes Lieferdatum vereinbart, so verschiebt sich dieses bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzung entsprechend. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, bei Serienartikeln eine Nachfrist von 3 Wochen oder bei Sonderanfertigungen ei ne Nachfrist von mindestens ¼ der ursprünglich vorgesehenen Lieferzeit zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht eingehal- ten auf grobem Verschulden unsererseits beruhen. Sie beschränken sich für jede volle Woche der Terminüberschreitung auf 0,3 % im Ganzen, aber höchstens auf 3 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen so sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 für die Lagerung mindestens ½ % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche Rechnungsbetrages im Monat beginnend, einen Monat nach Anzeige der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts Versandbereitschaft zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen / Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferzeit. 3.11. Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum Zugang der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten vereinbarten Liefertermin muss müssen die Ware bei Produkte unter der von Beiselen Fried angegebenen Lie- feranschrift Lieferanschrift eingegangen sein. 3.22. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen Fried unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt3. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen Fried berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Netto-Bestellwerts zu verlangen, es sei denn der Lieferant hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. Beiselen Nimmt Xxxxx die Lieferung an, so muss sich Xxxxx die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machenvorbehalten. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen Fried bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch Lieferanspruch von Beiselen Fried wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen Verlangen von Beiselen Fried statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar. 3.44. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen Fried zulässig. Beiselen Fried ist berechtigt, vorzei- tig ohne schriftliche Zustimmung vorzeitig gelieferte Ware Produkte auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden einzulagern oder auf des- sen dessen Kosten einzulagernzurückzusenden, es sei denn die Verfrühung ist geringfügig oder der Lieferant hat die vorzeitige Lieferung nicht zu vertreten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen Erhardt angegebenen Lie- feranschrift eingegangen sein. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, hat er Beiselen Xxxxxxx unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen Xxxxxxx ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen gesetzli- chen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen Erhardt gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen Er- hardt berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangen. Beiselen Xxxxxxx muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen Xxxxxxx bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch Lieferanspruch von Beiselen Xxxxxxx wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen Verlangen von Beiselen Xxxxxxx statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten verspäte- ten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen Xxxxxxx zulässig. Beiselen Xxxxxxx ist berechtigt, vorzei- tig vorzeitig gelieferte Ware Xxxx auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen dessen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.13.1 Die Lieferzeit beginnt, wenn nichts Anderes vereinbart ist, mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind, eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist und die vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen usw. beigebracht oder die erforderlichen Freigaben erfolgt sind. 3.2 Teillieferungen sind zulässig. 3.3 Betriebsstörungen und Arbeitskämpfe sowie unvorhergesehene Hindernisse, auf die der Lieferer nicht in zumutbarer Weise Einfluss hat, verlängern die Lieferzeit angemessen. Als unvorhergesehenes Hindernis gelten auch das Ausschusswerden wichtiger Ausbrennteile, Guss- und Schmiedestücke, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe usw., soweit es nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss ist. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine Lieferzeit wird ebenfalls angemessen verlängert, wenn solche Hindernisse bei Unterlieferanten – rechtzeitige Bestellung vorausgesetzt – oder während eines Lieferverzuges eintreten; sie sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen auch bei Verzug vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen seinLieferer nicht zu vertreten. 3.23.4 Hält der Lieferer die vereinbarte Lieferzeit schuldhaft nicht ein, so kann der Besteller das in Klausel 9.2 vorgesehene Rücktrittsrecht unter den dort bestimmten Voraussetzungen ausüben. Sofern für den Lieferanten erkennbar wirdAndere Ansprüche, dass insbesondere solche auf Ersatz des Verzugsschadens oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist ausdrücklich die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, hat er Beiselen unverzüglich Zahlung einer Verzugsentschädigung schriftlich unter Angabe vereinbart worden. In diesem Fall kann der Gründe und der voraussichtlichen Dauer Besteller zur Abgeltung aller Ansprüche aus der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung undLieferung, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlichsofern ihm eine vom Lieferer verschuldete Überschreitung der Lieferzeit nachweislich Schaden entstanden ist, nach Ablauf einer von Beiselen gesetztenfür jede vollendete Woche 0,5%, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 insgesamt aber höchstens 5% des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der VerzögerungNettopreises derjenigen Lieferteile verlangen, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangendie ohne die verspäteten Lieferteile nicht betriebsfähig sind. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossenDieser Anspruch entfällt rückwirkend, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darBesteller vom Vertrag zurücktritt. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Lieferzeit. 3.11. Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferzeiten (Lieferfristen und -termine –termine) sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum Zugang der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten vereinbarten Liefertermin muss müssen die Ware bei Produkte unter der von Beiselen Spiraltec angegebenen Lie- feranschrift Lieferanschrift eingegangen sein. 3.22. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen Spiraltec unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt3. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen Spiraltec berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts Netto-­Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts Netto-­Bestellwerts zu verlangen, es sei denn der Lieferant hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. Beiselen Spiraltec muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen Spiraltec bleiben unter Anrechnung der Vertragsstrafe auf etwaige Schadensersatzansprüche unberührt. Der Lieferan- spruch Lieferanspruch von Beiselen Spiraltec wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen Verlangen von Beiselen Spiraltec statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar. 3.44. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen Spiraltec zulässig. Beiselen Spiraltec ist berechtigt, vorzei- tig ohne schriftliche Zustimmung vorzeitig gelieferte Ware Produkte auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden einzulagern oder auf des- sen dessen Kosten einzulagernzurückzusenden, es sei denn die Verfrühung ist geringfügig oder der Lieferant hat die vorzeitige Lieferung nicht zu vertreten.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.11. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine in den Bestellungen angegebenen Lieferzeiten sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung anbeginnen mit Bestelldatum. Innerhalb der Lieferfrist oder bzw. zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei an der von Beiselen uns angegebenen Lie- feranschrift Empfangsstelle eingegangen sein. Bei Lieferverzug entspricht die angemessene Nachfrist einem Zeitraum von zehn Arbeitstagen nach Ende der Lieferfrist bzw. nach dem Liefertermin. 3.22. Sofern Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben. Unterlässt er dies, so sind Verzögerungen von ihm zu vertreten. 3. Fälle höherer Gewalt sowie sonstige vom Lieferanten nicht zu vertretende und für den Lieferanten erkennbar wirddiesen unvorhersehbare Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Hält die Verzögerung länger als einen Monat an, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kannsind wir berechtigt, hat er Beiselen vom Vertrag zurückzutreten. 4. Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung in Textform zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt5. Im Falle des Verzugs Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Wir sind berechtigt, im Falle des Lieferanten ist Bei- selen berechtigtLieferverzuges nach Mahnung unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte wegen der verzögerten Leistung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede pro angefangene Woche der VerzögerungWoche, höchstens jedoch 5 % des Netto- Netto-Bestellwerts und/oder der Lieferung zu verlangenverlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Beiselen muss die Eine verwirkte und geleistete Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührtwird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn Nachweis hiervon abweichenden Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Insbesondere trägt der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistetdie Kosten in voller Höhe, die uns aus einem Lieferverzug entstehen, soweit er den Lieferverzug zu vertreten hat. 6. Die Annahme der verspäteten verspäteter Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darlässt unsere gesetzlichen Ansprüche wegen Lieferverzugs unberührt. 3.47. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässigVor Eintritt des Liefertermins bzw. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagernAblauf der Lieferfrist sind wir nicht zur Abnahme verpflichtet.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.11. Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen Lieferfris- ten und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung Bestel- lung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten vereinbarten Liefertermin muss müssen die Ware bei Produkte unter der von Beiselen vom Auftraggeber angegebenen Lie- feranschrift Lieferanschrift eingegangen sein. 3.22. Sofern für den Lieferanten Auftragnehmer erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen den Auftraggeber unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.33. Beiselen Der Auftraggeber ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, und nach Ablauf einer von Beiselen vom Auftraggeber gesetzten, an- gemessenen angemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden Ver- schulden des Lieferanten Auftragnehmers zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten Auftragnehmers ist Bei- selen der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe von zu verlangen, es sei denn der Auftragnehmer hat den Lieferverzug nicht zu vertre- ten. Die Vertragsstrafe beträgt 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangenNetto-Bestellwerts. Beiselen Der Auf- traggeber muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machenma- chen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen Lieferanspruch des Auftraggebers wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant Auftragnehmer auf Verlan- gen von Beiselen Verlangen des Auftraggebers statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar. 3.44. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen des Auftraggebers zulässig. Beiselen Der Auftraggeber ist berechtigt, vorzei- tig vorzeitig gelieferte Ware Produkte auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden Auftragnehmers einzulagern oder auf des- sen dessen Kosten einzulagernzurückzusenden, es sei denn die Verfrühung ist geringfügig.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.16.1 Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und annähernd. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Bestellung an. Innerhalb Absendung der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen seinAuftragsbestätigung durch uns. 3.26.2 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Sofern Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. 6.3 Kommen wir schuldhaft in Lieferverzug kann der Besteller – sofern er nachweisen kann, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von je 0,1% insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettopreises für den Lieferanten erkennbar wirdTeil der Lieferungen verlangen, dass die Lieferzeit der wegen des Verzugs nicht eingehal- ten in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigenkonnte. 3.3. Beiselen ist bei einer 6.4 Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung undLeistung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlichdie über die in Ziffer 6.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur dann zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von Beiselen gesetztenuns zu vertreten ist. 6.5 Der Besteller ist verpflichtet, an- gemessenen auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. 6.6 Wir sind berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 Teillieferungen sowie Minder- oder Überlieferungen bis ca. 10% des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darvorzunehmen. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 3.1. 3.1 Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum in der Bestellung anangegebene Lieferzeit ist bindend und unbedingt zu bestätigen. Innerhalb Lieferverzug tritt ohne Mahnung ein, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach dem Kalender durch Anknüpfung an ein vorausgehendes Ereignis berechnen lässt mit Überschreitung des betreffenden Stichtages gem. § 286 Abs. 2 BGB. 3.2 Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die ist der Eingang der Ware bei der dem Besteller oder bei dem von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen sein. 3.2ihm benannten Empfän- ger. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, Der Lieferant hat er Beiselen dem Besteller eine erkennbare Verzögerung seiner Leistung unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Auf von ihm nicht zu benachrichtigenvertretene Ursachen einer Verzögerung kann sich der Lieferant nur dann berufen, wenn er der Anzeigepflicht nachgekommen ist. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.3 Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe Vertragstrafe in Höhe von 0,5 1% pro Woche des Verzuges zu verlangen, max. jedoch 5% des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts zu verlangenGe- samtauftragswertes. Beiselen muss Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Ist bei Verzug die Vertragsstrafe spätestens mit angefallen, kann der Schlusszahlung Besteller diese bis zur Begleichung der Rechnung (Schlussrate) über die verspätet erbrachte Lieferung oder Leistung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn ohne dass er sich das Recht hierzu bei der Lieferant auf Verlan- gen von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darAbnahme vorbehalten muss. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kaufverträge, Werklieferungsverträge Und Dienstleistungsverträge

Lieferzeit. 3.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten verein- barten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift Lieferan- schrift eingegangen sein. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen gesetzli- chen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen ange- messenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen berechtigtBeiselen berech- tigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Netto-Bestellwerts zu verlangenver- langen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend gel- tend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche Ansprü- che von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch Lieferanspruch von Beiselen wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen Verlangen von Beiselen statt der Lieferung Liefe- rung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche dar. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher schriftli- cher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig vorzeitig gelieferte Ware Xxxx auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen dessen Kosten einzulagerneinzu- lagern.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferzeit. 3.11. Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen und -termine - termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten vereinbarten Liefertermin muss müssen die Ware bei Produkte unter der von Beiselen WOLF angegebenen Lie- feranschrift Lieferanschrift eingegangen sein. 3.22. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen WOLF unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.3. Beiselen ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt3. Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist Bei- selen XXXX berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Netto-Bestellwerts zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit , es sei denn der Schlusszahlung geltend machenLieferant hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen XXXX bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch Lieferanspruch von Beiselen XXXX wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlan- gen Verlangen von Beiselen XXXX statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar. 3.44. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen XXXX zulässig. Beiselen XXXX ist berechtigt, vorzei- tig vorzeitig gelieferte Ware Produkte auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden einzulagern oder auf des- sen dessen Kosten einzulagernzurückzusenden, es sei denn die Verfrühung ist geringfügig.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Lieferzeit. 3.1. 7.1 Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum in der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten Liefertermin muss die Ware bei der von Beiselen angegebenen Lie- feranschrift eingegangen seinangegebene Lieferzeit ist verbindlich. 3.2. Sofern für den Lieferanten erkennbar wird7.2 Der Lieferant ist verpflichtet, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten werden kann, hat er Beiselen First Data unverzüglich schriftlich unter Angabe Anga- be der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen, wenn ihm erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. 3.37.3 Solange und soweit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Ge- sichtspunkte die Lieferung wegen einer durch Arbeitskämpfe, unver- schuldete Betriebsstörungen, Unruhen, behördliche Maßnahmen o- der sonstige Fälle höherer Gewalt verursachten Verzögerung für die First Data nicht mehr verwertbar ist, ist die First Data zur Abnahme nicht verpflichtet. Beiselen Die First Data ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, nach Ablauf einer von Beiselen gesetzten, an- gemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten insoweit zum Rücktritt vom Vertrag Ver- trag berechtigt. . 7.4 Im Falle des Verzugs des Lieferverzuges stehen der First Data die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu. Insbesondere kann die First Data nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären und vom Lieferanten Schadensersatz wegen Nicht- erfüllung verlangen oder sich von dritter Seite Ersatz beschaffen. 7.5 Unabhängig hiervon ist Bei- selen die First Data berechtigt, vom Lieferanten ab dem Zeitpunkt des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe von 0,5 3 % pro angefangener Kalenderwoche, maximal jedoch 15 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche Gesamtauf- tragswertes der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Bestellwerts Lieferung zu verlangen. Beiselen muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- walt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen wird erst ausgeschlossenEin Lieferverzug liegt nur dann vor, wenn der Lieferant auf Verlan- gen diesen verschuldet hat. Der Lieferant kann einen geringeren Schaden in jedem Fall nachweisen. 7.6 First Data hat das Recht, den Vorbehalt der Geltendmachung der Vertragsstrafe noch innerhalb von Beiselen statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die zehn Arbeitstagen nach Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche darLeistung zu erklären. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Lieferzeit. 3.11. Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen und -termine - termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum ver- einbarten vereinbarten Liefertermin muss müssen die Ware bei Produkte unter der von Beiselen vom SWR angegebenen Lie- feranschrift Lieferanschrift eingegangen sein. 3.22. Sofern für den Lieferanten Auftragnehmer erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehal- ten eingehalten werden kann, hat er Beiselen den SWR unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu benachrichtigen. 3.33. Beiselen Der SWR ist bei einer Verzögerung der Lieferung und, wenn nach den gesetz- lichen Regelungen erforderlich, und nach Ablauf einer von Beiselen vom SWR gesetzten, an- gemessenen angemessenen Frist ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten Auftragnehmers zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Verzugs des Lieferanten Auftragnehmers ist Bei- selen der SWR berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto- Netto-Bestellwerts zu verlangen, es sei denn der Auftragnehmer hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. Beiselen Der SWR muss die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind Fälle höherer Ge- waltGewalt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen des SWR bleiben unberührt. Der Lieferan- spruch von Beiselen Lieferanspruch des SWR wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant Auftragnehmer auf Verlan- gen von Beiselen Verlangen des SWR statt der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Vertragsstrafe dar. 3.4. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beiselen zulässig. Beiselen ist berechtigt, vorzei- tig gelieferte Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder auf des- sen Kosten einzulagern.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen