Lieferzeit. 4.1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. 4.2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen. 4.3. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprüche. 4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Lieferzeit. 4.11. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigEinrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.23. Der Lieferant Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist verpflichtetder Besteller berechtigt, uns unverzüglich schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Besteller in Kenntnis zu setzenAnnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffenSchuldnerverzug gerät.
4.35. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit Weitere gesetzliche Ansprüche und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung Rechte des Bestellers wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprücheeines Lieferverzuges bleiben unberührt.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Lieferzeit. 4.11. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigin der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
4.22. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen.
3. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere vom Lieferanten zu vertretenden Lieferverzugs sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5% der vereinbarten Vergütung pro angefangener Verspätungswoche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5%. Weitergehende gesetzliche Ansprüche (Rücktritt und Schadensersatz statt Leistung) bleiben vorbehalten. Dem Lieferanten steht das Recht zu uns nachzuweisen, dass infolge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
4. Des Weiteren können wir vom Vertrag zurückzutreten Lieferanten die Freistellung von allen Schadensersatz- und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. Vertragsstrafe- und/oder sonstigen Ansprüchen verlangen, die unser Kunde im Zusammenhang mit einer Lieferverzögerung gegen uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit geltend macht, sofern und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprüche.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall soweit der Lieferant die Trans- portgefahr trägtLieferverzögerung zu vertreten hat. neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, ist vom Lieferanten hierzu unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Unsere Mängelansprüche werden durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Hat der Lieferant Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.1. (1) Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigin der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
4.2. (2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns .
(3) Werden die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere zugesagten Lieferfristen nicht eingehalten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag von der Bestellung zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. und/oder uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir (4) Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
(5) Im Falle des Lieferverzugs sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag wir berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1% des Lieferwertes pro vollendete Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr verwertbarals 10%; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Lieferanten steht das Recht zu, bzw. zumutbar uns nachzuweisen, dass in Folge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unter diesen Voraussetzungen können .
(6) Sofern wir auch die Teilaufhebung des Vertrages in Annahme- oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen Schuldnerverzug geraten, beschränkt sich der dem Lieferanten keine Ansprüchezustehende Aufwendungsersatzanspruch auf 0,5% des Lieferwertes pro vollendete Woche, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.11. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigLieferzeit beginnt nach Zugang der Auftragsbestätigung, vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und anderweitigen vertraglichen Regelungen.
4.22. Der Lieferant ist verpflichtetDie vereinbarte Frist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, uns unverzüglich schriftlich um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Kenntnis zu setzenVerzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffenein Liefertermin vereinbart ist.
4.33. Wir sind von Falls wir in Verzug geraten, muss der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag berechtigtAbschluss zurücktreten, wenn die Lieferung wegen Waren ihm bis zu die- sem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet worden sind.
4. Etwaige Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine AnsprücheGeschäftsführer oder einer unserer Mitarbeiter die Verzögerung fahrlässig herbeigeführt hat.
4.45. Für alle Handelsklauseln gelten Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die IncotermsLieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, letzte FassungAussperrung, mit Unruhen und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich ma- chen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemesse- ner Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägtKäufer zurücktreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferzeit. 4.11. Die vereinbarten Lieferfristen und Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen Sie sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigFixtermine.
4.22. Der Lieferant ist uns zum Ersatz des gesamten Verzugsschadens verpflichtet, sofern er uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis gegenüber nicht den Nachweis führt, dass er diesen nicht zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kannvertreten hat. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist Annahme einer verspäteten Lieferung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung des Verzugsschadens.
3. Wenn ein verbindlich vereinbarter Termin aus einem vom Lieferanten zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere vertretenden Umstand überschritten wird, sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche, nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen. Das Rücktrittsrechtrecht bleibt unberührt.
4.34. Wir Der Lieferant hat wegen etwaiger Differenzen aus anderen Lieferungen oder Geschäftsbeziehungen kein Recht zur Zurückhaltung seiner Lieferungen.
5. Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bedürfen unserer Zustimmung.
6. Im Falle des Lieferverzuges sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag wir berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Lieferwertes pro angefangener Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr verwertbarals 5 %. Weitergehende gesetzliche oder oben genannte Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Lieferanten steht das Recht zu, bzw. zumutbar uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprüche.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.1. Die vereinbarten Liefertermine Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzlich eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten Lieferfristen jedoch unverbindlich sind: bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind sie nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigbindend, wenn sie von uns ausdrücklich bindend bestätigt sind; in diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig versandt worden ist.
4.2. Der Lieferant ist verpflichtetDie Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis insbesondere Streik oder Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu setzenvertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kannbei Zulieferern eintreten. Die Dauer vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus unserem Verzug Ersatzansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnenVerzicht auf Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag wegen Überschreitung nicht zulässig. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Ansprüche zuBestimmungen.
4.3. Insbesondere sind Geraten wir berechtigtmit unseren Lieferungen in Verzug, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzwzurücktreten. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden wächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, wenn die Lieferung wegen eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche ½%, im ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teiles der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages rechtzeitig oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprüchenicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferzeit. 4.15.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Von uns in Aussicht gestellte Fris- ten und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung ver- einbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
5.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzei- tige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestel- lers voraus. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlichEinrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbe- halten. Teillieferungen Unbeschadet der Rechte aus Verzug des Bestellers, können wir eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigeine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um einen ange- messenen Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertrag- lichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
4.2. Der Lieferant ist verpflichtet5.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung den uns inso- weit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwen- dungen, ersetzt zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine AnsprücheWeitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Lieferzeit. 4.1A. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigVereinbarte Lieferzeilen verlängern sich im Fall der notwendigen Abklärung um die bis dahin erforderliche Zeit.
4.2B. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Geschäftspartners voraus.
C. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
D. Setzt uns unser Geschäftspartner, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB), so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Kenntnis zu setzenHöhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn Umstände eintreten der Verzug auf Vorsatz oder ihm erkennbar sindgrober Fahrlässigkeit beruhte.
E. Kommt unser Geschäftspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen bzwverlangen. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir In diesem Fall geht auch die Teilaufhebung des Vertrages Gefahr eines zufälligen Untergangs oder die Ausführung zu einem späteren einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen auf den Besteller über, in dem Lieferanten keine Ansprüchedieser in Annahmeverzug gerät.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.11. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Liefer- fristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigEinrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.23. Der Lieferant Besteller kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/ eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Be- steller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist verpflichtetder Besteller berechtigt, uns unverzüglich schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Kommt der Besteller in Kenntnis zu setzenAnnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vor- behalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die- ser in Annahme- oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffenSchuldnerverzug gerät.
4.35. Wir sind von Sollte der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit Besteller Unternehmer sein, gilt darüber
6. Weitere gesetzliche Ansprüche und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung Rechte des Be- stellers wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprücheeines Lieferverzuges bleiben unberührt.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferzeit. 4.1. (1) Die vereinbarten Liefertermine in der Bestellung angegebene Lieferzeit sowie vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig.
4.2bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere .
(2) Werden bindende Lieferfristen nicht eingehalten, so sind wir unbeschadet weiterge- hender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag ohne Bestimmung einer Nachfrist von der Bestellung zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichterfül- lung zu verlangen bzw. oder uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir (3) Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
(4) Im Fall des Lieferverzugs sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag wir berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - pauschalisierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5% des Lieferwertes pro vollendete Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr verwertbarals 5%. Dem Lieferanten steht das Recht zu, bzw. zumutbar uns nachzuweisen, dass in Folge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unter diesen Voraussetzungen können Weiter- gehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
(5) Sofern wir auch die Teilaufhebung des Vertrages in Annahme- oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen Schuldnerverzug geraten, beschränkt sich der dem Lieferanten keine Ansprüchezustehende Aufwendungsersatzanspruch auf 0,5% des Lieferwertes pro vollendete Woche, jedoch nicht mehr als 5%, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.11. Die vereinbarten Liefertermine Termine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig.
4.22. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzenDie Lieferung/Leistung des Auftragnehmers gilt erst dann als vollständig erfüllt, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindauch alle erforderlichen Pläne, Zeichnungen, Zeugnisse, Zertifikate und sonstige in der Bestellung vereinbarten Dokumentationen geliefert werden.
3. Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vereinbarter Termin aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann. Die , so hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnenVerzögerung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle des Lieferverzuges stehen höherer Gewalt, von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, vertragswidrigem Verhalten unserer Kunden oder anderer Umstände, soweit sie nicht von uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere zu vertreten sind, sind wir berechtigtfür die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von unseren Leistungs- und Annahmepflichten befreit, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung maximal jedoch für drei Monate. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu verlangen bzweinem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffenDer Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die vertraglichen Regelungen im Rahmen des Zumutbaren an die veränderten Verhältnisse anzupassen.
4.36. Wir sind Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung stellt keinen Verzicht auf die uns zustehenden Schadensersatzansprüche dar; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns geschuldeten Entgelts für die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprüchebetroffene Lieferung/Leistung.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.11. Die vereinbarten Liefertermine sind in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig.
4.2Die Lieferfristen und Termine laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist, bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Der Lieferant Verkäufer ist verpflichtet, verpflichtet uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte Lieferzeit bzw. Liefertermine nicht eingehalten werden kannkönnen. Die Dauer Er hat, falls Verzögerungen zu erwarten sind (Gesamt- oder Teillieferungen können nicht rechtzeitig ausgeführt) uns auch dies unverzüglich schriftlich (unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnenFristüberschreitung) mitzuteilen, damit der uns möglicherweise entstehende Schaden vermieden, bzw. beschränkt werden und wir eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Vertrages treffen können.
2. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Verkäufer das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
3. Kommt der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwertes für jede angefangene Woche, höchstens 5 % des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird hierbei auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Die Vertragsstrafe ist nur bei einem schuldhaften Verhalten des Verkäufers von diesem zu zahlen.
4. Vor Ablauf des Liefertermins, bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir der Lieferfristen sind von der Verpflichtung wir zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - Ware nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprücheverpflichtet.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.11. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer schriftlichen Einwilligung zulässigAuftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
4.22. Der Lieferant ist verpflichtetDie vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzenum den der Käufer mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sind, aus denen sich ergibt, daß die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffenein Liefertermin vereinbart ist.
4.33. Wir sind von Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Dies gilt nicht, soweit in den gesetzlichen Fällen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten und/ oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtim Fall des Verschuldens Schadensersatz verlangen, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprücheals versandbereit gemeldet wurden.
4.44. Für alle Handelsklauseln gelten Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die IncotermsLieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, letzte FassungAussperrung und sonstige Umstände gleich, mit die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich, ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägtKäufer zurücktreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferzeit. 4.1. (1) Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigin der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
4.2. (2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte Bindung an die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
(3) Bei einem Einkaufsabschluss/Rahmenvertrag verpflichtet sich der Lieferant, innerhalb einer festgelegten Frist jederzeit lieferbereit zu sein und die Lieferabrufe des Bestellers termingerecht zu erfüllen.
(4) Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen ist der Lieferant verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges Wird durch solche Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.
(5) Wird die fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere Wir sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung und Schadenersatz zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffenverlangen.
4.3. Wir sind (6) Die Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen durch uns enthält keinen Verzicht auf die Geltend- machung von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine AnsprücheErsatzansprüchen.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.1. (1) Die vereinbarten Liefertermine in der Bestellung angegebene Lieferzeit sowie vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigbindend.
4.2. (2) Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände Um- stände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte Lieferzeit Liefer- zeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist zu bezeichnen. Im Falle des Lieferverzuges stehen uns .
(3) Werden die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere zugesagten Lieferfristen nicht eingehalten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag von der Bestellung zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen bzw. und/oder uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen.
4.3. Wir (4) Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung bedeutet keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
(5) Im Falle des Lieferverzugs sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag wir berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1% des Lieferwertes pro vollendete Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr verwertbarals 10%; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Lieferanten steht das Recht zu, bzw. zumutbar uns nachzuweisen, dass in Folge des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Unter diesen Voraussetzungen können .
(6) Sofern wir auch die Teilaufhebung des Vertrages in Annahme- oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen Schuldnerverzug geraten, beschränkt sich der dem Lieferanten keine Ansprüchezustehende Aufwendungsersatzanspruch auf 0,5% des Lieferwertes pro vollendete Woche, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferzeit. 4.1. (1) Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässigin der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
4.2. (2) Der Lieferant Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar sindwerden, aus denen sich ergibt, daß dass die vereinbarte festgelegte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Die Dauer der voraussichtlichen Verzö- gerung ist Ein Anspruch darauf, die Lieferzeit zu bezeichnen. verlängern, ergibt sich hieraus für den Auftragnehmer nicht.
(3) Im Falle des von uns nicht zu vertretenden Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einen pauschalierten Verzugsschaden von 0,5% des vereinbarten Preises für jede angefangene Periode von 7 Tagen des Verzuges, maximal jedoch 5% des vereinbarten Preises ohne weiteren Schadensnachweis zu verlangen. Der Auftragnehmer hat jedoch die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitere gesetzliche Ansprüche der FEV bleiben hiervon unberührt.
(4) Im Falle einer angemessenen Nachfrist nach unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und/drohenden oder Schadensersatz statt bereits eingetretenen Lieferverzögerung wird der Leistung Auftragnehmer uns auf Verlangen Einblick in sämtliche relevante Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis gewähren und uns gegenüber sämtliche diesbezügliche Unterauftragnehmer und Lieferanten benennen. Sollten wir es für notwendig erachten, wird der Auftragnehmer uns die Rechte einräumen, mit allen in Frage komenden Unterauftragnehmern und Lieferanten in direkten Kontakt zu verlangen treten, um eine daraus herrührende Lieferverzögerung abzuwenden bzw. uns von dritter Seite Ersatz so weit wie möglich zu beschaffenverkürzen. Die gesamte Verantwortung für den Auftrag verbleibt beim Auftragnehmer.
4.3. Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung wegen der durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung für uns - unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - nicht mehr verwertbar, bzw. zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir auch die Teilaufhebung des Vertrages oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Daraus erwachsen dem Lieferanten keine Ansprüche.
4.4. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms, letzte Fassung, mit der Maßgabe, daß in jedem Fall der Lieferant die Trans- portgefahr trägt.
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