Common use of Lieferzeit Clause in Contracts

Lieferzeit. 5.1 Die in der Bestellung angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlich. 5.2 Zur Wahrung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wird. 5.3 Sollte der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtet, die Verzögerung der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kom- merziellen Details geklärt sind. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die termingerechte Auftragsdurchführung erforderlichen Beistellungen zu veranlassen. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis dahin der Liefergegenstand das Auslieferungslager der hbw cash solutions GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Die in sämtlichen Verkaufs- und Kommunikations-Medien der Bestellung hbw cash solutions GmbH (wie z. B. Produktkatalogen, Preiskatalogen, Angeboten etc.) dokumentierten Lieferzeiten sind ausschließlich Erfahrungswerte aus der Praxis. Die angegebenen Standardlieferzeiten stellen keine garan- tierten oder zugesicherten Lieferfristen dar. Die Nichteinhaltung im Einzelfall setzt die hbw cash solutions GmbH nicht automatisch in Verzug und Liefertermine sind, soweit berechtigt nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlich. 5.2 Zur Wahrung der Lieferfristen zur Reklamation oder gar zum Ersatz wie auch immer gearteter Schäden. Teil- und Liefertermine ist der Eingang der Ware vorfristige Lieferungen durch die hbw cash solutions GmbH sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wird. 5.3 Sollte der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtetEintritt von Hindernissen, die Verzögerung der Lieferungen bzwauf höhere Gewalt zurückzuführen sind. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilenHierzu gehören auch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt Einhaltung der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb Lieferfrist setzt die Erfüllung der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder AbrufvertragVertragspflichten des Kunden voraus. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von der hbw cash solutions GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorlie- genden Verzuges entstehen. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen hbw cash solutions GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Kunden mit einer entsprechend verlängerter Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar istbeliefern und entstandene Lagerkosten zu be- rechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 Die in 3.1 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei der Bestellung vom Auftrag- geber angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sindEmpfangsstelle, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlichbei Liefe- rungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme an. 5.2 Zur Wahrung 3.2 Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung hat der Lieferfristen Auftragnehmer den Auf- traggeber unverzüglich - unter Angabe der Gründe und Liefertermine der voraussichtlichen Dauer der Ver- zögerung - schriftlich zu benachrichtigen. Auf von ihm nicht zu vertretende Ursachen einer Verzö- gerung kann sich der Lieferant nur dann berufen, wenn er der Anzeigepflicht nachgekommen ist. 3.3 Werden die vereinbarten Termine nicht frist- gemäß eingehalten, ist der Eingang Auftraggeber, unbe- schadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche, berechtigt, alle durch verspätete Lieferungen o- der Ware bei Leistungen entstehenden Mehrkosten und Schäden zu verlangen. Nach seiner Xxxx kann der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlichAuftraggeber nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Ver- trag zurück treten, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung sich von dritter Seite Ersatz beschaffen und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdXxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfül- lung verlangen. 5.3 Sollte 3.4 Die Annahme der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtet, die Verzögerung der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen neuen Liefertermin durch den LieferantenVerzicht auf Ersatzan- sprüche. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug3.5 Die vorstehenden Rechte stehen dem Auf- traggeber auch dann zu, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht auswenn Lieferzeit/-termine vom Auftragnehmer als "unverbindlich" o. ä. be- zeichnet wurden. 5.5 Bei Kurzarbeit3.6 Im Fall einer längerfristigen Lieferhinderung des Auftragnehmers, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der BetriebsruheEröffnung eines Insol- venzverfahrens, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme Ablehnung der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH Eröffnung ei- nes solchen Verfahrens mangels Masse oder der Einleitung eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers ist der Auf- traggeber berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar istvom Vertrag bezüglich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 1. Die in der Bestellung angegebenen Lieferfristen angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant steht für die Beschaffung der für die Lieferungen und Liefertermine sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlichLeistungen erforderlichen Zulieferungen und Vorleistungen im Rahmen des gesetzlichen Umfangs uneingeschränkt ein. 5.2 Zur Wahrung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich2. Der Lieferant ist dafür verantwortlichverpflichtet, uns unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder für ihn erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdvereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden können. V. Time of Delivery 1. The time for delivery shown in the purchase order shall be binding. As far as permitted by law, the Supplier shall be liable without limitation for the timely procurement of the sub-supplies and ancillary services required for the delivery of the agreed goods and provision of the agreed services. 5.3 Sollte 2. The Supplier shall be obliged to notify us in text form without delay if incidents occur or become apparent which may result in delays in the agreed delivery dates. 3. Im Falle der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtet, die Verzögerung der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen Vorgabe eines neuen Liefertermin Liefertermins durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die unsere Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzwGerät der Lieferant durch Überschreitung des vertraglich vereinbarten Liefertermins in Lieferverzug aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, vom Lieferanten eine pauschale Verzugsentschädigung iHv. Abruf auch 1% des Lieferwertes je vollendeter Woche des Lieferverzugs für zusätzlich entstandene Kosten (z.B. für Transport, Versicherung, Lagerung usw.) zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt 5% des im Lieferverzug befindlichen Vertragswertes. Ist eine Vertragsstrafe für den Rücktritt Fall der nicht rechtzeitigen Lieferung angefallen, können wir diese abweichend von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag§ 341 Abs. 3 BGB bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung geltend machen. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt uns vorbehalten, wobei die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs pauschale Verzugsentschädigung anzurechnen ist. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar nicht ausgegebenen Schadens vorbehalten. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 Die in 4.1 Der Beginn der Bestellung von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlichLieferzeit setzt die Ab- klärung aller technischen Fragen voraus. 5.2 Zur Wahrung der 4.2 Lieferfristen sowie –termine werden angemessen verlängert, wenn sie infolge Mobilisierung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, verzögerter Anlieferung von Roh- und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblichHilfsma- terialien, verspäteter Lieferung durch unseren Lieferanten – oder ähnlichen von uns nicht zu vertretenen Umständen - nicht eingehalten werden können. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Ware Eine dauernde Behinde- rung in diesen Fällen berechtigt uns zum Rücktritt vom Ver- trag unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdAusschluss einer Schadensersatzpflicht. 5.3 Sollte 4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzwVerpflichtung des Bestellers voraus. einen Liefertermin Die Einrede des nicht rechtzeitig einhaltenerfüllten Vertra- ges bleibt vorbehalten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Breisach - LLC, Registered Office: Breisach - Société à responsabilité limitée, Siège Breisach Eingetragen beim Amtsgericht Freiburg Nr. HRB 290008, Geschäftsführer / MD / Gérant: Xxxxxx Xxxxxx USt-IdNr.: DE142206283 4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtetsind wir berech- tigt, die Verzögerung der Lieferungen bzwden uns insoweit entstanden Schaden, einschließlich et- waiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den LieferantenWeiterge- hende Ansprüche bleiben vorbehalten. 5.4 Erbringt 4.5 Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4.3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferant seine Leistung nicht Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – Schuldner- verzug geraten ist. 4.6 Wir haften nach den gesetzlichen VorschriftenBestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw2 Nr. Abruf 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den Rücktritt gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht ausuns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller be- rechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. 5.5 Bei Kurzarbeit4.7 Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen so- fern der BetriebsruheLieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindernist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechenty- pischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH 4.8 Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, so- weit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuld- haften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist berechtigtaber unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt. 4.9 Im Übrigen haften wir für den Fall des Lieferverzuges im Fall Rah- men einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar istmaximal 5 % des Lieferwertes. 4.10 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 1. Die in Lieferfrist beginnt mit Zugang der Bestellung angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sindAuftragsbestätigung, soweit jedoch nicht anders schriftlich vereinbartvor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, verbindlichinsbesondere Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie Eingang vereinbarter Anzahlungen bzw. nach Eröffnung eines Akkreditivs. Für die Lieferfrist gilt der Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. 5.2 Zur Wahrung 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdVersandbereitschaft mitgeteilt ist. 5.3 Sollte 3. Falls die Nichteinhaltung der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzwLiefer- oder Leistungsfrist auf höherer Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbaren Hindernissen oder sonstigen nicht von der Firma Kürschner Maschinen-Service GmbH zu vertretenden Umständen beruht, verlängert sich die Frist angemessen. 4. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhaltenWenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der Kürschner Maschinen-Service GmbH entstanden ist Schaden erwächst, so ist er verpflichtetberechtigt, die Verzögerung eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche ab der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung 4.ten Woche der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in VerzugVerspätung, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt½ v. H., im Fall Ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Eine Verzögerung liegt vor, wenn die Kürschner Maschinen-Service GmbH nach Ablauf der Lieferfrist und einer angemessenen Nachfrist ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine Verzugsentschädigung kommt nicht in Betracht, wenn stattdessen eine Konventionalstrafe vereinbart wurde, neben der weitere Ansprüche ebenfalls ausgeschlossen sind. 5. Die Geltendmachung von betrieblichen Erfordernissen Schadensersatz wegen Nichterfüllung, auch bei Rücktritt des Bestellers, ist außer den unter Punkt V.3 genannten Bedingungen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 6. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend mit Anzeige der Versandbereitschaft, die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung die Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Kürschner Maschinen-Service GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit einer angemessen verlängerter Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar istbeliefern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 1. Die in Lieferfrist beginnt mit der Bestellung angegebenen Lieferfristen Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Liefertermine sindAussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der X. Xxxxxxxx GmbH & Co. KG liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht anders schriftlich vereinbartvon uns zu vertreten, verbindlichwenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die X. Xxxxxxxx GmbH & Co. KG dem Besteller baldmöglichst mitteilen. 5.2 Zur Wahrung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich4. Der Lieferant ist dafür verantwortlichGeraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung - gleich aus welchem Grund - unmöglich, dass so stehen dem Besteller Schadenersatzansprüche gleich welcher Art (insbesondere aus den §§ 280, 281) nicht zu - es sei denn, wir hätten den Verzug oder die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdUnmöglichkeit grob fahrlässig herbeigeführt. 5.3 Sollte 5. Wird der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhaltenVersand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so ist er verpflichtetwerden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Verzögerung durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der Lieferungen bzwX. Xxxxxxxx GmbH & Co. KG mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat, berechnet. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. X. Xxxxxxxx GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen& Co. KG Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx 6. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den LieferantenEinhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Lieferungen Und Leistungen

Lieferzeit. 5.1 1. Die in Lieferfrist beginnt mit der Bestellung angegebenen Lieferfristen Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahl- ung. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegen- stand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Liefertermine sindAussperrung sowie beim Ein- tritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der HPT Hydraulik- und Pneumatik- Technik GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- lieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht anders schriftlich vereinbartvon uns zu vertreten, verbindlichwenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen die HPT Hydraulik- und Pneumatik- Technik GmbH dem Besteller baldmög- lichst mitteilen. 5.2 Zur Wahrung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich4. Der Lieferant ist dafür verantwortlichGeraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung - gleich aus wel- chem Grund - unmöglich, dass so stehen dem Besteller Schadensersatz- Ansprüche gleich welcher Art (insbesondere aus den §§ 280, 281) nicht zu - es sei denn, wir hätten den Verzug oder die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdUnmöglichkeit grob fahrlässig herbeigeführt. 5.3 Sollte 5. Wird der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhaltenVersand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so ist er verpflichtetwerden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die Verzögerung durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der Lieferungen bzwHPT Hydraulik- und Pneumatik- Technik GmbH mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat, berechnet. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderwei- tig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemes- sener, verlängerter Frist zu beliefern. HPT Hydraulik- und Pneumatik- Technik GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilenXxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxx 6. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den LieferantenEinhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Lieferungen Und Leistungen

Lieferzeit. 5.1 (1) Wir behalten uns für jeden einzelnen Vertrag eine Vereinbarung der Lieferzeit vor. Die im Vertrag vereinbarten Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten. Verzugsstrafen für Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. 3. Delivery time (1) We reserve the right to agree on the delivery time for each Agreement. The delivery times subject to the Agreement are to be treated only as approximate. Penalties for delay are excluded unless expressly agreed otherwise. (2) Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die wir oder unsere Zulieferer betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht (2) If we are hindered in the fulfilment of our obligations by the occurrence of unforeseen events which affect us or our suppliers and which we could not prevent with the care which is reasonably to be expected in the circumstances, e.g. war, interventions abwenden konnten, z.B. Krieg, höhere Gewalt, innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Bestellung angegebenen Lieferfristen Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien, einschließlich solcher Vorkomm- nisse, die von unseren Lieferanten oder Subunter- nehmern geltend gemacht werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und Liefertermine sindeiner angemessenen Anlaufzeit. Machen wir ein solches Ereignis geltend und erhöhen sich dadurch die Rohstoffkosten so erhöht sich der Preis der Ware entsprechend der von uns vorgelegten Nachweise. Wird uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, soweit können wir vom Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht anders schriftlich vereinbartzumutbar ist. Als eine von uns nicht zu vertretende Behinderung im Sinne dieses Absatzes gelten in jedem Falle auch Streiks oder Aussperrungen. by higher authority, verbindlichinternal unrest, the forces of nature, other unforeseeable, unavoidable and severe operational disruptions or delays in the supply of essential supplies or precursor materials, including any such event claimed by our supplier or subcontractor, the delivery period is extended by the duration of the hindrance and an appropriate starting up time. If we claim such an event and, as a result of such event, the cost of the raw materials is increased, the price of the goods shall be increased accordingly upon substantiated documentation provided by us. If delivery becomes impossible or unreasonable for us as a result of the hindrance, we may rescind the Agreement. The customer has the same right if, as a result of the delay, acceptance cannot reasonably be expected of him. Strike and lockouts are deemed in any event to be an unacceptable hindrance in the meaning of this paragraph. 5.2 Zur Wahrung (3) Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte bei Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblichKunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag uns gegenüber in Verzug ist. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit Das gilt entsprechend für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdLiefertermine. 5.3 Sollte der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw(3) The delivery periods are extended – without prejudice to our rights in case of delay of the customer – by the period of time by which the customer is in delay with his contractual obligations vis-à-vis us. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtet, die Verzögerung der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den Lieferanten.The same applies for delivery dates 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er (4) Kommen wir in Verzug, so bestimmen sich die Rechte kann der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt vergeblichem Ablauf einer von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht ausihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Supply

Lieferzeit. 5.1 Montag – Xxxxxxx: am folgenden Werktag * Samstag – Sonntag: Dienstag ** * Bestellungen, die freitags bis 15.00 Uhr eingehen, werden unter Vorbehalt montags geliefert. ** Bestellungen, die werktags bis 15.00 Uhr eingehen, werden unter Vorbehalt am nächsten Tag geliefert. Für einige Produkte – zum Beispiel Möbel – kann ein abweichender Liefertermin von einigen Tagen gelten. Diese Information ist bei den betreffenden Produkten in unserem Online-Katalog oder auf dieser Webseite aufgeführt. Herzlich Willkommen im Viking Online-Shop. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für Privatkunden. Nur Personen die mindestens 18 Jahre alt sind, nicht unter Vormundschaft stehen und eine Privatadresse in Österreich haben, können eine Bestellung aufgeben. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise, die Ihnen Informationen zu dem Gebrauch unserer Homepage und Ihrer Internet-Bestellung bei uns geben sollen. Indem Sie unsere Homepage anwählen, sich darin umsehen oder eine Bestellung tätigen, erkennen Sie an, dass Sie diese Hinweise gelesen und verstanden haben und mit den hier aufgeführten Bedingungen einverstanden sind. Sollten Sie mit den Bedingungen unserer Homepage nicht einverstanden sein, so bitten wir Sie, unseren Online-Shop nicht zu nutzen. Die Geschäftsabwicklung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden AGB, die sämtlichen aufgrund der Angebote auf der Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxxx zugrunde liegen. Der Viking Online-Shop wird von der Viking Direkt GesmbH, Tragweiner Straße 57, 4230 Pregarten betrieben. Wir liefern ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Von unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten somit auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführen. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Verbrauchern“ die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung angegebenen Lieferfristen nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Liefertermine sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlich. 5.2 Zur Wahrung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblichUnternehmer wir im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung Verkauf und Versand fristgerecht bereitgestellt wirderfolgen ausschließlich innerhalb von Österreich. 5.3 Sollte der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtet, die Verzögerung der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 1. 1Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch den Lieferer, jedoch nicht vor dem Erhalt vom Abnehmer beizubringender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer vereinbarten Anzahlung. 2Genannte oder eingegrenzte Liefertermine sind nicht fixer Natur, sondern unverbindliche, mit einer mindestens zweiwöchigen Karenzzeit genannte Fertigstellungsschätzungen. 3Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 2. 1Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen wie Streik, Aussperrung sowie bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens oder Einflußbereichs des Lieferers liegen, etwa bei Unterlieferern oder während eines bereits vorliegenden Abnehmerverzuges eintreten. 2Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Lieferer dem Abnehmer in wichtigen Fällen baldmöglichst mit. 3. 1Wenn dem Abnehmer infolge Lieferverzugs ein nachweisbarer Schaden erwächst, ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugs- entschädigung zu fordern. 2Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung nach Ablauf der Karenzzeit 1/2 v.H., im ganzen aber höchstens 5 v.H. vom Werte desje- nigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. 3Liefererverschulden liegt außerhalb seines Willens oder Einflußbereichs, bei höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Feuer, Wasser oder Arbeitskämpfen nicht vor, ebenso wenig bei nicht eingehalte- nen oder fehlerhaften Zulieferungen, wenn der Lieferer die ihm zu Gebote stehen- den, die Beachtung eigener Interessen wahrenden zumutbaren Mittel ausge- schöpft hat. 4. Veranlaßt der Abnehmer die Verzögerung des Versandes, so werden ihm – ab einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft - die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet, die im Werke des Lieferers mindestens 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages betragen. 5. Der Lieferer ist berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer Frist anderwei- tig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Abnehmer mit angemessen neuer Frist ersatzweise zu beliefern. 6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Ver- tragspflichten des Abnehmers und dessen erforderliche Mitwirkung voraus. Wurde eine vereinbarte An- oder Teilzahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, mindestens um den Zeitraum etwaigen Rückstandes. 1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum, bis sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer vollständig beglichen sind (Eigentumsvorbehalt = EV). 2Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 3Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs aufgrund unseres EVs gilt als Rücktritt vom Vertrag, und zwar unbeschadet der Geltendmachung und Durchsetzung uns vorbehaltener oder ansonsten bestehender Rechte und Ansprüche. 2. 1Der Abnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Ge- schäftsgang weiterzuverkaufen und verpflichtet sich, die Ware nur in der Bestellung angegebenen Lieferfristen Weise weiterzuübereignen, daß der Lieferer Vorbehaltseigentümer bleibt (weitergeleiteter EV). 2Sofern weitergeleiteter EV ausscheidet, verpflichtet sich der Abnehmer subsidiär, die Vorbehaltsware nur unter eigenem EV weiterzuveräußern (nachge- schalteter EV). 3Erlischt das dem Lieferer vorbehaltene Eigentum ganz oder teil- weise, insbesondere durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so tritt an die Stelle des EVs das Recht an der neuen Sache oder die daraus entstehende Forderung (verlängerter EV). 4Insoweit tritt der Abnehmer ungeachtet ihn treffender Schadensersatzansprüche sämtliche Zahlungsansprüche und Liefertermine sindetwaige Rechten (z.B. eigener EV) aus diesen Verkäufen bereits jetzt im voraus an den Lieferer sicherungshalber ab. 5Der EV erlischt nicht bereits, soweit sobald der Abnehmer den Kaufpreis der Vorbehaltssache oder der Abnehmer diesen an den Lieferer bezahlt hat, sondern erst, wenn er alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung zum Lieferer beglichen, insbesondere den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokor- rentvorbehalt). 6Der EV kann durch den Lieferer auch bei oder nach Übergabe einseitig oder aufgrund Vereinbarung des Abnehmers begründet werden (nach- träglicher EV). 7Er ist in jedem Fall zwischen den Parteien vereinbart und den Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien mit der Wirkung zugrundezulegen, daß über das Vorbehaltseigentum des Lieferers nicht anders schriftlich vereinbart, verbindlichgestritten wird (anerkannter EV). 5.2 Zur Wahrung 3. 1Zur Forderungseinziehung, insbesondere Kaufpreisforderungen, bleibt der Lieferfristen Abnehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. 2Unsere Befugnis, die Ansprüche selbst geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die An- sprüche nicht durchzusetzen, solange der Abnehmer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 3Die dem Lieferer aus der Abtretung zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten. 4Wir können gegebenen- falls verlangen, daß der Abnehmer uns die Schuldner abgetretener Forderungen nennt und Liefertermine den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 5Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Abnehmers gegen den Abnehmer in Höhe der zwischen uns und dem Abnehmer vereinbarten Lieferpreise als abgetreten. 6Der Abnehmer hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter EV gelieferten Waren oder auf die abgetrete- nen Forderungen sofort mitzuteilen. 7Der Abnehmer ist auch verpflichtet, den Spediteur oder Frachtführer gegenüber, dem die Ware auf Antrag des Abnehmers oder auf unsere Veranlassung übergeben wurde, auf unseren EV hinzuweisen. 4. 1Übersteigen die dem Lieferer zustehenden Sicherungen die Gesamtforde- rung gegen den Abnehmer unangemessen hoch, ist der Eingang Lieferer auf Abnehmer- verlangen zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wobei allein der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlichLieferer über die Freigabe bestimmt und es ihm unbelassen bleibt, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdfällige oder nicht fällige, geringere oder lästigere, jüngere oder ältere Sicherheiten freizugeben. 5.3 Sollte 5. 1Kommt der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin Abnehmer seinen Verpflichtungen dem Lieferer gegenüber nicht rechtzeitig einhaltennach, so ist er verpflichtetletzterer berechtigt, die Verzögerung Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und sie durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung zu verwerten. 2Der Verwertungserlös wird dem Abnehmer nach Kostenabzug auf seine Verbindlich- keiten angerechnet. 3Ein etwaiger Überschuß wird ihm ausgezahlt. 4Ergänzend gilt für Auslandsgeschäfte: 5Der EV an der Lieferungen bzwgelieferten Ware gilt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises nach Maßgabe des jeweiligen ausländischen Rechts. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen6Soweit das Bestimmungsausland anstelle des EVs andere vergleichbare Siche- rungsrechte zuläßt, gelten diese ausdrücklich als vereinbart. 6. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung Lieferer gilt als Rücktritt vom Vertrag und hindert nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht ausjeglichen Schadensersatzes. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die die Schmoll Maschinen GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 (1) Der Beginn der von KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH angegebenen oder bestätigten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, die im Zusammenhang mit dem Gewerk stehen. Daher setzt die Einhaltung der Lieferfristen die rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflich- tungen des Bestellers voraus. (2) Die angegebene Lieferzeit verlängert sich um die Zeit in der Bestellung angegebenen Lieferfristen KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Liefertermine Aussperrung betroffen ist. Hierzu zählt auch, dass ein Zulieferer, dessen Teile zur Fertigung der Ware erforderlich sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbartaufgrund der zuvor benannten Umstände verspätet liefert. Analog gilt dies bei vergleichbaren Ereignissen, verbindlichdie außerhalb von KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH zu vertretender Umstände liegen und auf die KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH keinen Einfluss nehmen kann, z.B. bei Betriebsstörungen erheblicher Art im eigenen oder im Zuliefererbetrieb oder bei Naturkatastrophen, die den Betriebsablauf stören. 5.2 Zur Wahrung (3) Kommt der Lieferfristen und Liefertermine Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er ihm obliegende Mitwirkungspflichten ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wirdberechtigt den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. 5.3 Sollte der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtet(4) Wurde ein Fixtermin für die Erfüllung des Auftrages vereinbart und kommt es später zu weiteren Aufträgen des Bestellers, die zu einer Verzögerung der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in VerzugLiefer- fristen führen, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruheverlieren Vereinbarungen über zu zahlende Vertragsstrafen, die bei Überschreitung des Termins fällig würden, ihre Gültigkeit. Gleiches gilt, wenn während der Vertragserfüllung durch Unzulänglichkeiten, die Schmoll Maschinen KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH ohne eigenes Verschulden an nicht zu vertreten hat, die z.B. in der Annahme baulichen Beschaffenheit ihre Ursache finden, über die der Lieferungen Besteller KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH nicht schriftlich vor Vertragsschluss aufgeklärt hat, auftreten und sich diese zeitlich auf die Ausführung der Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen durch KERN Toranlagen & Parksysteme GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechenauswirken. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferzeit. 5.1 (1) Der Beginn, der von der Steinbach GmbH angegebenen oder bestätigten Lieferzeit setzt, die Abklärung aller technischen Fragen voraus, die im Zusammenhang mit dem Gewerk ste- hen. Daher setzt die Einhaltung der Lieferfristen die rechtzeitige, ordnungsgemäße und voll- ständige Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. (2) Die angegebene Lieferzeit verlängert sich um die Zeit in der Bestellung angegebenen Lieferfristen die Steinbach GmbH von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Liefertermine Aussperrung betroffen ist. Hierzu zählt auch, dass ein Zulieferer, dessen Teile zur Fertigung der Ware erforderlich sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbartaufgrund der zuvor benannten Umstände verspätet liefert. Analog gilt dies bei vergleich- baren Ereignissen, verbindlichdie außerhalb von der Steinbach GmbH zu vertretenden Umständen liegen und auf die die Steinbach GmbH keinen Einfluss nehmen kann, z.B. bei Betriebsstörungen erheblicher Art im eigenen oder im Zuliefererbetrieb oder bei Naturkatastrophen, die den Be- triebsablauf stören. 5.2 Zur Wahrung (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er ihm obliegende Mitwirkungspflich- ten ist die Steinbach GmbH berechtigt den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendung-en zu verlangen. (4) Wurde ein Fixtermin für die Erfüllung des Auftrages vereinbart und kommt es später zu weiteren Aufträgen des Bestellers, die zu einer Verzögerung der Lieferfristen und Liefertermine ist der Eingang der Ware bei der Schmoll Maschinen GmbH maßgeblich. Der Lieferant ist dafür verantwortlichführen, dass die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand fristgerecht bereitgestellt wird. 5.3 Sollte der Lieferant eine vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht rechtzeitig einhalten, so ist er verpflichtetverlieren Vereinbarungen über zu zahlende Vertragsstrafen, die Verzögerung bei Überschreitung des Termins fällig würden, ihre Gültigkeit. Gleiches gilt, wenn während der Lieferungen bzw. die sonstige Terminverschiebung der Schmoll Maschinen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung begründet keinen neuen Liefertermin Vertragserfüllung durch den Lieferanten. 5.4 Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte der Schmoll Maschinen GmbH – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Rücktrittsrecht umfasst hierbei neben dem betroffenen Einzelvertrag bzw. Abruf auch den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Rahmen- oder Abrufvertrag. Die Annahme verspäteter Lieferungen und Leistungen schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzugs nicht aus. 5.5 Bei Kurzarbeit, Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der BetriebsruheUnzuläng- lichkeiten, die Steinbach GmbH nicht zu vertreten hat, die Schmoll Maschinen z.B. in der baulichen Beschaffenheit ihre Ursache finden, über die der Besteller Steinbach GmbH ohne eigenes Verschulden an nicht schriftlich vor Vertrags- schluss aufgeklärt hat, auftreten und sich diese zeitlich auf die Ausführung der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Die Schmoll Maschinen durch Steinbach GmbH wird den Lieferanten hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechenauswirken. 5.6 Die Schmoll Maschinen GmbH ist berechtigt, im Fall von betrieblichen Erfordernissen die Zeit der Lieferung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern, sofern dies für den Lieferanten zumutbar ist.

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