Mehrwertsteuer. (1) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugs- berechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. (2) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe §4) gilt Absatz 1 entsprechend.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung
Mehrwertsteuer. (1a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugs- berechtigt vor- steuerabzugsberechtigt ist. Das ; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
(2b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe §4gemäß Nr. 4 und 5.4 gilt a) gilt Absatz 1 entsprechend.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Mehrwertsteuer. (1) 4.1. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugs- berechtigt vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
(2) 4.2. Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe §4) gilt Absatz 1 Pkt. 4.1. entsprechend.
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Samples: Dauercampingversicherung