Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat. b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt Versicherungsneh- mer vor-steuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt zahlt bzw. nicht ge- zahlt hat.;
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) ), Mehrkosten (siehe Abschnitt A § 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechendentspre- chend.
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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 78 und A § 9 ) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts Mietwertes (siehe Abschnitt A § 910) gilt Nr. 7 a) entsprechend.
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Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) Ziffer 7 und 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § Zif- fer 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A §§ 7) 7 und 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts Miet- xxxxx (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, gilt wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 78 und 9) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 910) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A §§ 79 und 10 VGB 2008-Komfortschutz) und versicherten Mietausfalls Mietaus- falls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 911 VGB 2008-Komfortschutz) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt vorsteuerabzugsberech- tigt ist; das . Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.;
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten versi- cherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § Ziffer 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § Ziffer 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Ver sicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer Mehrwert steuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche Glei- che gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten Kos- ten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Insurance Agreement
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) 7 und 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, ist oder wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer Mehr- wertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) gemäß Nr. 4 und 5.4 und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gemäß Nr.6 gilt a) entsprechend.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 78 und 9) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 910) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter versicher- ter Kosten (siehe Abschnitt A §§ 7) 7 und 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9e) gilt a) entsprechend.ent- sprechend. 2o Abschnitt A: Allgemeine Gebäude-Bedingungen / Stand o1.2o16
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Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) 15 Abs. 5 und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) 13 gilt a) entsprechend.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt istSie vor- steuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Sie Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.haben;
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7Gemeinsame Bestimmungen zu Ab- schnitt A, Ziffer 1) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § Ziffer 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäude Versicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) Ziffer 7 und 8) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § Ziffer 9) gilt gilt
a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer Mehrwert- steuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt vorsteuerab- zugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A „A“ § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A „A“ § 9) gilt a) entsprechendentspre- chend.
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Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A §§ 710 und 11) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 912) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A B 1 §§ 78 und 9 VGB 2020 - Standard) und des versicherten Mietausfalls Mietaus- falls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A B 1 § 9) 10 VGB 2020 - Standard), gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt vorsteuerab- zugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für . Dies gilt entsprechend für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 72) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend3).
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A §§ 79 und 10 VGB 2008) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts Miet- xxxxx (siehe Abschnitt A § 911 VGB 2008) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer Mehr- wertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt vorsteuerabzugsberech- tigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter versi- cherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer Mehrwert- steuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A § 7) und versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts Miet- xxxxx (siehe Abschnitt A § 9) gilt a) entsprechend.
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Mehrwertsteuer. a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das Gleiche gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (siehe Abschnitt A §§ 79 und 10) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts Miet- xxxxx (siehe Abschnitt A § 911) gilt a) entsprechend.
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Samples: Wohngebäudeversicherung