Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Vertrag Zwischen Vollstationären Einrichtungen Der Altenhilfe Und Leistungsbeziehern, Vertrag Zwischen Vollstationären Einrichtungen Der Altenhilfe Und Privatzahlern, Residential Care Agreement
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRWNW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Wohn Und Betreuungsvertrag, Wohn Und Betreuungsvertrag, Wohn Und Betreuungsvertrag
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohnerin/ der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/Bewohnerin/ dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Vertrag Für Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Pflegevertrag
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohnerin / der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise mög- licherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen vor- zulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRWNW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger Kos- tenträger drohen der Bewohnerin/Bewohnerin / dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden entste- henden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.z. B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRWNW). Bei fehlender oder falscher fal- scher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/Bewohnerin / dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Vertrag
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRWNW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Vollstationäre Pflegevertrag
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohnerin / der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten BSHG und Pflegewohngeld in NRWNW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/Bewohnerin / dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Heimvertrag
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der Bewohnerin / der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise möglich- erweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen vorzule- gen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRWNW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger Kostenträ- ger drohen der Bewohnerin/Bewohnerin / dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden entstehenden, rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten BSHG und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.
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Samples: Heimvertrag Zur Kurzzeitpflege
Mitwirkungspflichten. Die Bewohnerin/Der der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.z. B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.
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