Mitwirkungspflichten. 1.5.1 Der Vertragspartner hat – ggf. je Dienstleistung − geeignete und hinreichend bevollmächtigte Mitarbeiter zu benennen, die EXASOL bei der Durchführung der Maintenance-, Operations-, Consulting- und Trainingsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und erforderliche Entscheidungen treffen und Maßnahmen veranlassen können. Hinsichtlich Maintenance und Operations Engineering sind folgende Ansprechpartner zu benennen: - „MyEXASOL User Manager“ für die Verwaltung von Zugängen zu kundenspezifischen Support-Seiten - „Decision Maker“, die berechtigt sind, EXASOL Aufträge zu erteilen bzw. Services zu buchen, z.B. Update auf die aktuelle Version, Wiederherstellung eines Backups usw. - „Incident Manager“, die EXASOL im Falle eines Incidents informieren sollen (bei gebuchtem Monitoring nach Ziffer 4.4), und die EXASOL bei der Incident-Bearbeitung im Sinne von Ziffer 4.3 unterstützen können. 1.5.2 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine regelmäßige Datensicherung durchführt, die der Bedeutung und Relevanz der Daten für seinen Geschäftsbetrieb Rechnung trägt. Es wird empfohlen, mindestens einen Full-Backup wöchentlich zu erstellen und diesen bis zur Erstellung des Nachfolgebackups sicher aufzubewahren, wobei ein inkrementeller Backup täglich erstellt werden sollte. Die Sicherungskopien können im Cluster aufbewahrt werden, sie sind in jedem Fall aber zusätzlich auch außerhalb des Clusters aufzubewahren. 1.5.3 EXASOL gibt in regelmäßigen Abständen neue Bugfix-Releases frei. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bei ihm installierte Software zeitnah zu aktualisieren.
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Samples: Appliance Purchase Agreement, Software Rental Agreement, Kaufvertrag
Mitwirkungspflichten. 1.5.1 1.4.1 Der Vertragspartner erhält nach Vertragsschluss ein Onboarding-Dokument und hat – ggf. je Dienstleistung − danach geeignete und hinreichend bevollmächtigte Mitarbeiter zu benennen, die EXASOL Exasol bei der Durchführung der Maintenance-, Operations-, Consulting- und Trainingsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und erforderliche Entscheidungen treffen und Maßnahmen veranlassen können. Hinsichtlich Maintenance und Operations Engineering Engineering-Dienstleistungen sind folgende Ansprechpartner zu benennen: - „MyEXASOL MyExasol User Manager“ für die Verwaltung von Zugängen zu kundenspezifischen Support-Seiten Seiten. - „Decision Maker“, die berechtigt sind, EXASOL Exasol Aufträge zu erteilen bzw. Services zu buchen, z.B. Update auf die aktuelle Version, Wiederherstellung eines Backups usw. - „Incident Manager“, die EXASOL Exasol im Falle eines Incidents informieren sollen (bei gebuchtem Monitoring nach Ziffer 4.4), und die EXASOL Exasol bei der Incident-Bearbeitung im Sinne von Ziffer 4.3 unterstützen können.
1.5.2 1.4.2 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine regelmäßige Datensicherung durchführt, die der Bedeutung und Relevanz der Daten für seinen Geschäftsbetrieb Rechnung trägt. Es wird empfohlen, mindestens einen Full-Backup wöchentlich zu erstellen und diesen bis zur Erstellung des Nachfolgebackups sicher aufzubewahren, wobei ein inkrementeller Backup täglich erstellt werden sollte. Die Sicherungskopien können im Cluster aufbewahrt werden, sie sind in jedem Fall aber zusätzlich auch außerhalb des Clusters aufzubewahren.
1.5.3 EXASOL 1.4.3 Exasol gibt in regelmäßigen Abständen neue Bugfix-Releases frei. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bei ihm installierte Software zeitnah zu aktualisieren.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement
Mitwirkungspflichten. 1.5.1 1.4.1 Der Vertragspartner Endnutzer erhält nach Vertragsschluss ein Onboarding Dokument und hat – ggf. je Dienstleistung − danach geeignete und hinreichend bevollmächtigte Mitarbeiter zu benennen, die EXASOL Exasol bei der Durchführung der Maintenance-, Operations-, Consulting- Operations- und Trainingsleistungen Consultingleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und erforderliche Entscheidungen treffen und Maßnahmen veranlassen können. Hinsichtlich Maintenance und Operations Engineering sind folgende Ansprechpartner zu benennen: - „MyEXASOL MyExasol User Manager“ für die Verwaltung von Zugängen zu kundenspezifischen Support-Seiten - „Decision Maker“, die berechtigt sind, EXASOL Exasol Aufträge zu erteilen bzw. Services zu buchen, z.B. Update auf die aktuelle Version, Wiederherstellung eines Backups usw. - „Incident Manager“, die EXASOL Exasol im Falle eines Incidents informieren sollen (bei gebuchtem Monitoring nach Ziffer 4.4), und die EXASOL Exasol bei der Incident-Bearbeitung im Sinne von Ziffer 4.3 unterstützen können.
1.5.2 1.4.2 Der Vertragspartner Endnutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine regelmäßige Datensicherung durchführt, die der Bedeutung und Relevanz der Daten für seinen Geschäftsbetrieb Rechnung trägt. Es wird empfohlen, mindestens einen Full-Backup wöchentlich zu erstellen und diesen bis zur Erstellung des Nachfolgebackups sicher aufzubewahren, wobei ein inkrementeller Backup täglich erstellt werden sollte. Die Sicherungskopien können im Cluster aufbewahrt werden, sie sind in jedem Fall aber zusätzlich auch außerhalb des Clusters aufzubewahren.
1.5.3 EXASOL 1.4.3 Exasol gibt in regelmäßigen Abständen neue Bugfix-Releases frei. Der Vertragspartner Endnutzer ist verpflichtet, die bei ihm installierte Software zeitnah zu aktualisieren.
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Mitwirkungspflichten. 1.5.1 1.4.1 Der Vertragspartner Endnutzer erhält nach Vertragsschluss ein Onboarding Dokument und hat – ggf. je Dienstleistung − danach geeignete und hinreichend bevollmächtigte Mitarbeiter zu benennen, die EXASOL Exasol bei der Durchführung der Maintenance-, Operations-, Consulting- Operations- und Trainingsleistungen Consultingleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und erforderliche Entscheidungen treffen und Maßnahmen veranlassen können. Hinsichtlich Maintenance und Operations Engineering sind folgende Ansprechpartner zu benennen: benennen: - „MyEXASOL MyExasol User Manager“ für die Verwaltung von Zugängen zu kundenspezifischen Support-Seiten - „Decision Maker“, die berechtigt sind, EXASOL Exasol Aufträge zu erteilen bzw. Services zu buchen, z.B. Update auf die aktuelle Version, Wiederherstellung eines Backups usw. - „Incident Manager“, die EXASOL Exasol im Falle eines Incidents informieren sollen (bei gebuchtem Monitoring nach Ziffer 4.4), und die EXASOL Exasol bei der Incident-Bearbeitung im Sinne von Ziffer 4.3 unterstützen können.
1.5.2 1.4.2 Der Vertragspartner Endnutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine regelmäßige Datensicherung durchführt, die der Bedeutung und Relevanz der Daten für seinen Geschäftsbetrieb Rechnung trägt. Es wird empfohlen, mindestens einen Full-Backup wöchentlich zu erstellen und diesen bis zur Erstellung des Nachfolgebackups sicher aufzubewahren, wobei ein inkrementeller Backup täglich erstellt werden sollte. Die Sicherungskopien können im Cluster aufbewahrt werden, sie sind in jedem Fall aber zusätzlich auch außerhalb des Clusters aufzubewahren.aufzubewahren.
1.5.3 EXASOL 1.4.3 Exasol gibt in regelmäßigen Abständen neue Bugfix-Releases frei. Der Vertragspartner Endnutzer ist verpflichtet, die bei ihm installierte Software zeitnah zu aktualisieren.
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Mitwirkungspflichten. 1.5.1 5.1 Der Vertragspartner hat – ggf. je Dienstleistung − geeignete und hinreichend bevollmächtigte Mitarbeiter zu benennen, die EXASOL bei der Durchführung der Maintenance-, Operations-, Consulting- und Trainingsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und erforderliche Entscheidungen treffen und Maßnahmen veranlassen können. Hinsichtlich Maintenance und Operations Engineering sind folgende Ansprechpartner zu benennen: - „MyEXASOL User Manager“ für die Verwaltung von Zugängen zu kundenspezifischen Support-Seiten - „Decision Maker“, die berechtigt sind, EXASOL Aufträge zu erteilen bzw. Services zu buchen, z.B. Update auf die aktuelle Version, Wiederherstellung eines Backups usw. - „Incident Manager“, die EXASOL im Falle eines Incidents informieren sollen (bei gebuchtem Monitoring nach Ziffer 4.44.4 der Lizenz- und Servicebedingungen für Software der EXASOL Europa Vertriebs GmbH), und die EXASOL bei der Incident-Bearbeitung im Sinne von Ziffer 4.3 der Lizenz- und Servicebedingungen für Software der EXASOL Europa Vertriebs GmbH unterstützen können.
1.5.2 5.2 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass er eine regelmäßige Datensicherung durchführt, die der Bedeutung und Relevanz der Daten für seinen Geschäftsbetrieb Rechnung trägt. Es wird empfohlen, mindestens einen Full-Backup wöchentlich zu erstellen und diesen bis zur Erstellung des Nachfolgebackups sicher aufzubewahren, wobei ein inkrementeller Backup täglich erstellt werden sollte. Die Sicherungskopien können im Cluster aufbewahrt werden, sie sind in jedem Fall aber zusätzlich auch außerhalb des Clusters aufzubewahren.
1.5.3 5.3 EXASOL gibt in regelmäßigen Abständen neue Bugfix-Releases frei. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bei ihm installierte Software zeitnah zu aktualisieren.
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Samples: Software Purchase Agreement