Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; • Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der in den Einzelverträgen aufgeführten Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere für die Installation von Vertragsprodukten; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; • Unterstützung von Nexgen: Der Kunde unterstützt Nexgen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; • Prüfungspflichten: Unverzügliche Prüfung von erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen Ergonomics die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; • Ansprechpartner und ProjektleitungAnsprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten entscheidungsbe- fugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines KundenprojektleitersKunden; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang• Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsproduk- te; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und - falls er- forderlich - Ausbildung von Superusern; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der in den Einzelverträgen aufgeführten von Ergonomics vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe Einga- be der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung Ver- antwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen datenschutzrechtli- chen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, Datensicherung und sichere Aufbewahrung des Backupder Backups, sofern diese Aufgaben im betref- fenden Vertrag nicht ausdrücklich von Ergonomics übernommen werden; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlich- keiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen Ergonomics-Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und ElementarschädenElementarschä- den; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen Ergonomics bzw. den Herstellern Her- stellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; • Unterstützung von NexgenErgonomics: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von Ergonomics, Ausführung der von Ergono- mics dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung Leistungser- bringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von DatenkommunikationDatenkommunika- tion, Internet- Internetanschluss und TelefonanschlussTelefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; • Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kundenseitig zu installierenden installieren- den technischen Einrichtungen für die FernwartungFernwartung für jedes gewartete Produkt; • PrüfungspflichtenVerantwortung für Produkteauswahl: Unverzügliche Prüfung Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzwihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtig- ten Zweck erfüllen. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen CyberTech Engineering GmbH die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; • Ansprechpartner und ProjektleitungAnsprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines KundenprojektleitersKunden; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang• Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und - falls erforderlich - Ausbildung von Superusern; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der in den Einzelverträgen aufgeführten von CyberTech Engineering GmbH vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, Datensicherung und sichere Aufbewahrung des Backupder Backups, sofern diese Aufgaben im betreffenden Vertrag nicht ausdrücklich von CyberTech Engineering GmbH übernommen werden; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen CyberTech Engineering GmbH-Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen CyberTech Engineering GmbH bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; • Unterstützung von NexgenCyberTech Engineering GmbH: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von CyberTech Engineering GmbH, Ausführung der von CyberTech Engineering GmbH dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- Internetanschluss und TelefonanschlussTelefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; • Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die FernwartungFernwartung für jedes gewartete Produkt; • PrüfungspflichtenVerantwortung für Produkteauswahl: Unverzügliche Prüfung Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzwihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllen. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten CDs / DVDs sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der VertragsprodukteVertragsprodukte : Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; • Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der in den Einzelverträgen aufgeführten Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere für die Installation von Vertragsprodukten; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; • Unterstützung von Nexgen: Der Kunde unterstützt Nexgen bei Arbeiten im Betrieb des Kunden • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; • Prüfungspflichten: Unverzügliche Prüfung von erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen Voraus- setzungen schaffen, dass Nexgen redIT die geschuldeten Leistungen Leistun- gen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende fol- gende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation Spezi- fikation des zu lösenden Problems; Auswahl der ProduktePro- dukte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen redIT über die betrieblichen betrieb- lichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung Lei- stungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserweiterungen; strategi- sche Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Auswirkung auf die unter- stützte IT-Umgebung; • Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern An- sprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; • Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein übli- chen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbil- dung von Superusern; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information In- formation beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der in den Einzelverträgen aufgeführten von redIT vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden StörungenStö- rungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden verarbeiten- den Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität Daten- integrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der DatensicherungDaten- sicherung, sichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlich- keiten für die Installation von Vertragsprodukten; Ver- antwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter redIT Mit- arbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung Bereitstel- lung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter Mitar- beiter von Nexgen redIT im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung Zur- verfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlicherforder- lich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten unbeab- sichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und ElementarschädenEle- mentarschäden; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen redIT bzw. den Herstellern vorgegebenen BenutzungsvorschriftenBenutzungs- vorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; • Unterstützung von NexgenredIT: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb Be- trieb des Kunden nach Anweisung von redIT, Ausfüh- rung der von redIT dem Kunden zugewiesenen Arbei- ten; • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig kun- denseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte BereitstellungBereitstel- lung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden be- schaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; • Annahme- und Prüfungspflichten: Unverzügliche Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von erbrachten gelieferten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung Durch- führung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial Verbrauchsmate- rial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; laufende Information über bevorstehende Nutzungserweiterungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Auswirkung auf die unterstützte IT-Umgebung; • Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; • Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der in den Einzelverträgen aufgeführten von Nexgen vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backup; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; • Unterstützung von Nexgen: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von Nexgen, Ausführung der von Nexgen dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; • Annahme- und Prüfungspflichten: Unverzügliche Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von erbrachten gelieferten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen HEAD IT Solutions AG die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • :
1) Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte Vertragspro- dukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen der HEAD IT Solutions AG über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung Leistungserbrin- gung relevant sind; • laufende Information über bevorstehende Nutzungserweite- rungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder recht- lichen Umfelds mit Auswirkung auf die unterstützte IT-Umgebung;
2) Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten entschei- dungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung Be- zeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben Projekt- aufgaben im erforderlichen Umfang;
3) Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; • Ver- mittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Aus- bildung von Superusern;
4) Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen Stö- rungen und Fehlern in der in den Einzelverträgen aufgeführten von HEAD IT Solutions AG vorgegebenen Form; möglichst mög- lichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • ;
5) Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • ;
6) Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung Aufbe- wahrung des Backup; • Backups;
7) Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüg- lich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Kompo- nenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter der HEAD IT Solutions AG zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung Bereit- stellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen Mitarbeitende der HEAD IT Solutions AG im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit ausrei- chenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen ge- gen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • ;
8) Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen bzw. HEAD IT Solutions AG, beziehungs- weise den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; • sorgfältige Behand- lung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte;
9) Unterstützung von Nexgender HEAD IT Solutions AG: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kun- den nach Anweisung der HEAD IT Solutions AG, Ausführung der von der HEAD IT Solutions AG dem Kunden • zugewiesenen Arbeiten;
10) Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen; • ;
11) Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • ;
12) Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • ;
13) Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- In- ternet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden entsprechen- den Anbietern; Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen Einrich- tungen für die Fernwartung; • ;
14) Annahme- und Prüfungspflichten: Unverzügliche Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von erbrachten gelieferten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • ;
15) Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag Ein- zelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Nexgen Wieland die geschuldeten Leistungen Leis- tungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen NK Informationspflicht zum betriebswirtschaftlichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation Definition des zu lösenden ProblemsProblems und Projektziele; Auswahl der Produktezur Verfügungstellung sämtlicher Unterlagen und Informationen mit Relevanz zum Projekt; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen Wieland über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; • laufende Information über bevorstehende Nutzungserwei- terungen; strategische Entscheide oder Veränderungen des technischen oder rechtlichen Umfelds mit Aus- wirkung auf die von Wieland implementierte oder gewartete Software; OK Ansprechpartner und Projektleitung: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern An- sprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines Kundenprojektleiters; Freistellung Freistel- lung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang; • PK Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte mit Unterstützung von Wieland; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und falls erforderlich Ausbildung von Superusern; QK Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern in der in den Einzelverträgen aufgeführten von Wieland vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen; • DatenverantwortungRK IT-Sicherheit: Bereitstellung der zu verarbeitenden Sichere Aufbewahrung von Passwörtern und Login-Daten; Eingabe Xxxxx Xxxxxxxxxx an Dritte, insbe- sondere von Konten mit Administratorzugriff SK Änderungen in der Daten; Datenübernahme IT-Umgebung: Proaktive Information an Wieland über Änderungen an der IT-Infrastruk- tur, Netzwerkkonfiguration, Server- und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität Firewall-Einstellungen sowie grössere Software-Updates von Be- triebssystemen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung, sichere Aufbewahrung des Backup; • InfrastrukturSoftware von Drittherstellern (z.B. ERP/CRM) TK Infrastruktur Bereitstellung: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlichkeiten für die Installation von VertragsproduktenVertrags- produkten; Schaffung und Beibehaltung der erforderlichen technischen Voraussetzungen gemäss Wieland und Software-Hersteller; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der StromversorgungStromversor- gung; Gewährung Cewährung des Zutritts für Nexgen Mitarbeiter von Wieland zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung Bereitstel- lung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen Wieland im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung Zurverfü- gungstellung von Maschinenzeit ausreichenden Servicefenstern soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • UK Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen bzw. Wieland, beziehungsweise den Herstellern vorgegebenen BenutzungsvorschriftenBe- nutzungsvorschriften; • sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte; VK Unterstützung von NexgenWieland: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden • Schnittstellen: Definition und Programmierung nach Anweisung von Wieland, Ausführung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellenvon Wieland dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • NMK Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von NebenunternehmernNebenunterneh- mern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • NNK Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internet- und Telefonanschluss; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; Unterhalt der kundenseitig kun- denseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung; • NOK Annahme- und Prüfungspflichten: Unverzügliche Entgegennahme von angebotenen Leistungen und Produkten; Prüfung von erbrachten gelieferten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzw. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von VerschleissteilenAbnahme. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß sinngemäss auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben. Dem Kunden werden grundsätzlich empfohlen, die ihm überlassenen Patches bzw. Bugfixes, Servicepacks, Up- dates und Upgrades einzusetzen, um eine optimale Softwarefunktionalität zu gewährleisten. Sofern dies eine Ände- rung der Systemvoraussetzungen erfordert, obliegt es dem Kunden diese auf eigene Kosten vorzunehmen. Wieland kann Supportleistungen verweigern, wenn der Kunde Updates & Upgrades nicht einsetzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungspflichten des Kunden gemäss Ziffer 1.17 zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, und hat er dies zu vertreten, kann Xxxxxxx die verlorengegangene Zeit separat in Rechnung stellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitwirkungspflichten. Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffenschaf- fen, dass Nexgen HCI die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: • Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlicherfolgreichen Einsatz der Vertragsprodukte: Spezifikation des zu lösenden Problems; Auswahl der Produkte; Anpassung der innerbetrieblichen Abläufe an die Anforderungen der Vertragsprodukte soweit erforderlich und zumutbar; Orientierung von Nexgen über die betrieblichen Abläufe des Kunden, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind; • Ansprechpartner und ProjektleitungAnsprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten entscheidungsbe- fugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden sowie bei Bedarf Bezeichnung eines KundenprojektleitersKunden; Freistellung dieser Personen für Projektaufgaben im erforderlichen Umfang• Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragspro- dukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und - falls erforderlich - Ausbildung von Superusern; • Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der in den Einzelverträgen aufgeführten von HCI vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation Do- kumentation der auftretenden Störungen; • Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung Verant- wortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften; • Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der DatensicherungDatensicherung und si- chere Aufbewahrung der Backups, sichere Aufbewahrung des Backupsofern diese Aufgaben im betreffen- den Vertrag nicht ausdrücklich von HCI übernommen werden; • Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten, insbesondere Räumlichkeiten für die Installation Instal- lation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vor- schriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der StromversorgungStromversor- gung; Gewährung des Zutritts für Nexgen HCI-Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden, soweit erforderlich; Zugang zu Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen, soweit erforderlich, über eine Remote-Anbindung; Bereitstellung der erforderlichen Anzahl Arbeitsplätze für Mitarbeiter von Nexgen im Falle eines Einsatzes vor Ort; Zurverfügungstellung von Maschinenzeit soweit erforderlich; Sicherung der Vertragsprodukte insbesondere gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden; • Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Nexgen HCI bzw. den Herstellern vorgegebenen vor- gegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserli- che Reinigung der Vertragsprodukte; • Unterstützung von NexgenHCI: Der Kunde unterstützt Nexgen Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von HCI, Ausführung der von HCI dem Kunden zugewiesenen Arbeiten; • Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden reali- sierenden Schnittstellen; • Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten; • Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung Leistungserbrin- gung von Nebenunternehmern; Sicherstellung des ordnungsgemäßen Einbaus von Hardware (z.B. Berücksichtigung der ausreichenden Ab- und Zuluft beim Einbau von Flachbildschirmen). Bei unklaren Anforderungen Rücksprache mit Nexgen. • Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von DatenkommunikationDatenkommunika- tion, Internet- Internetanschluss und TelefonanschlussTelefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern; • Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kundenseitig zu installierenden installieren- den technischen Einrichtungen für die FernwartungFernwartung für jedes gewartete Produkt; • PrüfungspflichtenVerantwortung für Produkteauswahl: Unverzügliche Prüfung Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von erbrachten Leistungen und gelieferten Produkten unmittelbar nach der Erbringung bzwihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtig- ten Zweck erfüllen. Übergabe; sollte sich bei der Prüfung ein Mangel zeigen, so ist dieser unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Nexgen mitzuteilen. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung des Mangels zu enthalten. Zeigt sich erst später ein Mangel, so hat die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen; Mitwirkung bei Systemtests; Durchführung von Abnahmen; • Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier Pa- pier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen. Weitere Mitwirkungspflichten können sich sinngemäß auch aus dem Umfang der im Einzelvertrag vereinbarten Leistungen ergeben.
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