Mitwirkungspflichten. 2.1. Der Vertragspartner hat einen geeigneten und hinreichend bevollmächtigten Mitarbeiter zu benennen, der Canon bei der Durchführung der Beratungsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung steht. 2.2. Der Vertragspartner wird Canon sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten – soweit gewünscht in schriftlicher Form – überlassen und Auskünfte erteilen. Soweit erforderlich, ist Canon Zugang zu den Geschäfts- und Betriebsräumen des Vertragspartners zu gewähren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Miet , Service , Werk Und Beratungsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions for Rental, Service, Work, and Consulting Contracts
Mitwirkungspflichten. 2.1. Der 2.1.Der Vertragspartner hat einen geeigneten und hinreichend bevollmächtigten Mitarbeiter zu benennen, der Canon bei der Durchführung der Beratungsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
2.2. Der 2.2.Der Vertragspartner wird Canon sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten – soweit gewünscht in schriftlicher Form – überlassen und Auskünfte erteilen. Soweit erforderlich, ist Canon Zugang zu den Geschäfts- und Betriebsräumen des Vertragspartners zu gewähren.
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