Mitwirkungspflichten. 8.1. Sie als Kunde haben HHD oder Ihren Reisevermittler zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten haben. Sie sind im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zu- mutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu hal- ten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzu- zeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur 8.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietob- jekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Haus- und Zustelladresse für z.B. Eil- briefe: Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüs- selhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von HHD, noch ha- ben sie die Befugnis, Ansprüche an- zuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder ent- gegenzunehmen. 8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsge- mäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie nach vertraglich vorgese- hener Beendigung der Reise gegenüber HHD geltend machen, wobei wir drin- gend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Inter- net-Reiseportal usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegen- zunehmen und an HHD weiter zu leiten. Voraussetzung ist, dass die Reiseleis- tungen oder die von Ihnen angenomme- nen Ersatzleistungen nicht vertragsge- mäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kön- nen Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei HHD mit angemessener Frist- setzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von HHD als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
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Mitwirkungspflichten. 8.18.1 Sofern Sie Remote Service bestellt haben, schaffen Sie alle technischen Voraussetzungen (z.B. Internetverbindung, Remote Service Software (siehe Ziffer 8.7)) für den Remote Service und halten diesen während der zwischen uns bestehenden Geschäftsbeziehung aufrecht. Schaffen Sie die technischen Voraussetzungen nicht, nur unzureichend oder ist eine Datenübermittlung aus Gründen, die aus Ihrem Verantwortungsbereich stammen, gestört, sind wir nicht zur Erbringung von Remote Service verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn es uns die Datenqualität nicht möglich macht, Remote Service zu erbringen. Wir werden Sie unverzüglich hierüber informieren. Haben Sie die technischen Voraussetzungen in ausreichendem Umfang geschaffen oder etwaige Störungen beseitigt, werden wir nach einer entsprechenden Mitteilung an uns, den Remote Service beginnen oder fortsetzen.
8.2 Die Parteien werden nach dem jeweiligen Stand der Technik geeignete Vorkehrungen treffen, um ein Eindringen von Viren in die Systeme der jeweils anderen Partei zu verhindern. Sollten Viren bei einer der Vertragsparteien auftreten, die den Remote Service beeinträchtigen oder auf Systeme der anderen Partei übertragen werden können, ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
8.3 Änderungen, die Sie an der technischen Umgebung der Maschine vornehmen, sind uns, soweit sie auf den Remote Service Einfluss haben können, vorher mitzuteilen und ggfs. abzustimmen.
8.4 Bei der Feststellung, Eingrenzung, Meldung und Beschreibung von Fehlern müssen Sie die von uns erteilten Hinweise befolgen.
8.5 Sie haben fachlich und sprachlich geschultes Personal für den Remote Service bereitzuhalten. Bei Service-Anfragen und Fragen werden Sie uns – sofern Unklarheiten bestehen – zusätzliche Informationen und Dokumente übermitteln.
8.6 Sie stellen alle vorbereitenden Arbeiten vor Beginn des Services rechtzeitig so fertig, dass der Service sofort beginnen und ohne Unterbrechung zügig durchgeführt werden kann. Insbesondere stellen Sie auch die benötigten Betriebsstoffe und Energien (wie z.B. Elektrizität, Wasser, Dampf, Druckluft, digitale Datenleitungen) einschließlich der zugehörigen Anschlüsse am Ort der Serviceleistung selbst zur Verfügung, so dass wir mit dem Service sofort beginnen können. Die Räume, in denen der Service erfolgt, müssen gegen Witterungseinflüsse geschützt, gut beleuchtet sowie angemessen temperiert sein und einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen. Am Serviceplatz benötigen wir Reinigungsmittel, Waschgelegenheit und sanitäre Einrichtungen sowie für den Notfall eine Erste-Hilfe-Versorgung. Sie als Kunde haben HHD oder Ihren Reisevermittler zu informierenstellen trockenen, abschließbaren Lagerraum für die Serviceausrüstung unseres Personals bereit, wenn wir dies für erforderlich halten. Bei Servicearbeiten größeren Umfangs stellen Sie angemessene Aufenthaltsräume zur Verfügung. Werden von uns gestellte Werkzeuge oder Vorrichtungen am Einsatzort beschädigt oder geraten in Verlust, so sind Sie zum Ersatz verpflichtet, sofern und soweit der Verlust oder die Beschädigung von Ihnen zu vertreten ist.
8.7 Die Erbringung von Remote Service, Service Monitor und Production Monitor sowie weitere in Zukunft geplante Services setzen voraus, dass Ihre Maschine(n), auf der/denen diese Services von uns erbracht werden sollen, über eine Remote Service Software verfügen. Diese stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Als Teil der Remote Service Software haben wir unsere Software UNITED GRINDING Digital Solutions vorinstalliert. Voraussetzung für die Verwendung dieser Software durch Sie ist, dass Sie zuvor die Geltung der Software- Nutzungsbedingungen UNITED GRINDING Digital Solutions in der gültigen Fassung akzeptiert haben. Anderenfalls sind wir nicht verpflichtet, den von Ihnen bestellten Service, der die Verwendung der UNITED GRINDING Digital Solutions voraussetzt, zu erbringen. Insofern haben wir das Recht, von dem entsprechenden Serviceauftrag zurückzutreten.
8.8 Sie sind verpflichtet. die von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Updates vorzunehmen und uns zu diesem Zweck per Service-Request remote Zugriff auf Ihre Maschine(n) zu gestatten und freizugeben, um das Update aufspielen zu können.
8.9 Alle baulichen Arbeiten sowie Einbauten müssen vor Servicebeginn abgeschlossen sein. Es ist erforderlich, dass Beton- und Mauerwerk vollständig trocken und abgebunden ist.
8.10 Sie werden alle zu montierenden Teile sachgemäß und gegen Witterungseinflüsse geschützt lagern. Die Teile sollen sich vor Beginn des Services am Aufstellungsort bzw. in seiner unmittelbaren Nähe befinden. Die Verpackung wird erst beim Serviceeinsatz durch unser Personal entfernt. Sollte Ihr Personal dennoch die Verpackung in unserer Abwesenheit geöffnet und das Siegel entfernt haben, tragen Sie etwaige dadurch zusätzlich entstehende Prüfkosten des zu montierenden Teils. Die Beseitigung der Verpackung am Aufstellungsort wird von Ihrem Personal durchgeführt. Wir übernehmen keine Haftung für die Folgen einer unsachgemäßen Lagerung und eines unsachgemäßen Transports.
8.11 Sie werden geeignetes und qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen, um eine zügige Durchführung des Services vor Ort oder online zu gewährleisten. Ihr Personal bleibt unter Ihrer Aufsicht, Verantwortung und Versicherungspflicht. Verursacht Ihr Personal Schadensfälle, so haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.
8.12 Sie halten die für den Service erforderlichen Hilfsmittel und Geräte sowie Werkzeug bereit. Diese müssen sich in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand befinden.
8.13 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stellen Sie unentgeltlich die erforderlichen Materialien bereit und nehmen alle sonstigen Handlungen vor, die zum Einstellen und zur Erprobung des Servicegegenstands notwendig sind. Verbrauchte Materialien und erzeugte Produkte sind von Ihnen so regelmäßig zu entfernen, dass eine störungsfreie Inbetriebnahme des Servicegegenstands gewährleistet ist. Der Servicegegenstand ist auf Anforderung unseres Personals durch Ihr Personal zu reinigen.
8.14 Sie treffen die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb Vorkehrungen zur Unfallverhütung und zum sonstigen Schutz unseres und Ihres Personals auch im Rahmen des Remote Services und der von uns mitgeteilten Frist erhalten habeneingebrachten Sachen. Sie sind im Rah- men weisen unser Personal auch auf besondere Gefahren hin und unterrichten es über die einschlägigen Sicherheitsvorschriften. Werden während der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtetTätigkeit unseres Personals weitere Arbeiten von anderen Unternehmen durchgeführt, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zu- mutbare zu tunwerden Sie zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung eine Person bestimmen, um die die Arbeiten aufeinander abstimmt. In Fällen, in denen der Remote Service zu einer Behebung Gefährdung von Personen oder Sachen führen kann, haben Sie aus Gründen der Störung beizutragen Aufsichtspflicht eine Rückmeldung dahingehend abzugeben, dass die beabsichtigten Maßnahmen gefahrlos durchgeführt werden können (Quittierung). Falls nicht jede Maschine vor Ort quittiert werden kann, ist eine zuverlässige Absicherung von Personen und eventuell entstehenden Schaden gering zu hal- ten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzu- zeigen. Sachen durch Sie vorzunehmen.
8.15 Sie erbringen alle vorbezeichneten Pflichten kostenfrei für uns.
8.16 Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, kann dies zur
8.2sind wir nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ihnen obliegenden Handlungen auf Ihre Kosten vorzunehmen und verlängern sich etwaige Terminzusagen entsprechend. Wird die Reise Im Übrigen bleiben unsere weiteren gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche unberührt. Insbesondere ist unser Personal zur Rückreise berechtigt, soweit Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietob- jekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangenerfüllen. Haus- und Zustelladresse für z.B. Eil- briefe: Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüs- selhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von HHD, noch ha- ben sie die Befugnis, Ansprüche an- zuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder ent- gegenzunehmenhierdurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
8.38.17 Sie unterrichten uns unverzüglich, wenn einer unserer Mitarbeiter während seines Aufenthalts arbeitsunfähig wird. Ansprüche wegen nicht vertragsge- mäßer Erbringung von Reiseleistungen können Im Falle eines Krankenhausaufenthalts sorgen Sie nach vertraglich vorgese- hener Beendigung der Reise gegenüber HHD geltend machenfür die sichere Einlagerung des Reisegepäcks unseres Mitarbeiters. Wenn unser Personal infolge Krankheit ausgewechselt werden muss, wobei wir drin- gend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Inter- net-Reiseportal usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegen- zunehmen und an HHD weiter zu leiten. Voraussetzung ist, dass die Reiseleis- tungen oder die von Ihnen angenomme- nen Ersatzleistungen nicht vertragsge- mäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kön- nen Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sind Sie bei HHD mit angemessener Frist- setzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von HHD als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig istder Organisation des Rücktransports behilflich.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement
Mitwirkungspflichten. 8.1. Sie als Kunde haben HHD oder Ihren Reisevermittler zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten haben. Sie sind im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zu- mutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu hal- ten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzu- zeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zurzur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche in- soweit nicht zustehen.
8.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietob- jekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Haus- und Zustelladresse für z.B. Eil- briefe: Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüs- selhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von HHD, noch ha- ben sie die Befugnis, Ansprüche an- zuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder ent- gegenzunehmen.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsge- mäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie nach vertraglich vorgese- hener Beendigung der Reise gegenüber HHD geltend machen, wobei wir drin- gend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Inter- net-Reiseportal usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegen- zunehmen und an HHD weiter zu leiten. Voraussetzung ist, dass die Reiseleis- tungen oder die von Ihnen angenomme- nen Ersatzleistungen nicht vertragsge- mäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kön- nen Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei HHD mit angemessener Frist- setzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von HHD als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Mitwirkungspflichten. 8.1. Sie als Kunde haben HHD (1) Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage für die Anbahnung und den Abschluss von Verträgen zwischen der MATRIX42 MARKETPLACE GMBH (kurz „Matrix42“, „uns“ oder Ihren Reisevermittler „wir“) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“) über die Durchführung von Schulungen (nachfolgend kurz „Schulungen“) und über die auf Stunden- oder Tagesbasis zu informierenvergütende Beratung, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der Installation, Anpassung oder Bedienung einer von uns mitgeteilten Frist erhalten habener-worbenen oder von uns zu erwerbenden Software (nachfolgend kurz „Beratung“; Schulungen und Beratungen zusammen nachfolgend kurz „Dienstleistungen“). Sie Diese Bedingungen gelten auch bei Dienstleistungen, die ergänzend zu Software-as-a-Service-Diensten erbracht werden (z. B. begleitende Schulung, Beratung). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind im Rah- men für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(2) Der Umfang der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zu- mutbare zu tun, um zu einer Behebung Dienstleistung und deren Vergütung werden in dem jeweiligen Dienstleistungsangebot festgelegt. Erfolgt keine ausdrückliche Einigung über die Höhe der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu hal- ten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzu- zeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur
8.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietob- jekt Mängel festVergütung, so können Sie Abhilfe verlangensind die in unserer allgemein gültigen Preisliste angege- benen Vergütungssätze für Dienstleistungen als vereinbart anzusehen. Haus- und Zustelladresse für z.B. Eil- briefe: Die Leistungsträger (BesitzerSoweit in dem Dienstleistungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, Schlüs- selhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von HHD, noch ha- ben sie die Befugnis, Ansprüche an- zuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben übernehmen wir keine Projekt- und/oder ent- gegenzunehmenErfolgsverantwortung. Diese trägt der Kunde. Wir verpflichten uns jedoch, die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung zu erbringen.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsge- mäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie nach vertraglich vorgese- hener Beendigung der Reise gegenüber HHD geltend machen, wobei wir drin- gend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Inter- net-Reiseportal usw1) Wir sind an unsere Angebote 14 Tage gebunden.
(2) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegen- zunehmen und an HHD weiter zu leiten. Voraussetzung Wenn es gesetzlich erforderlich ist, dass uns oder dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
(1) Die zur Durchführung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter werden von uns ausgesucht. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf die Reiseleis- tungen Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Benennung eines Projektleiters oder eines Ansprechpartners im Angebotstext erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
(2) Der Kunde hat gegenüber den von uns eingesetzten Mitarbeitern kein Weisungs- recht.
(1) Soweit es für die von Ihnen angenomme- nen Ersatzleistungen nicht vertragsge- mäß erbracht wurdenVertragsdurchführung erforderlich ist, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen habenwird der Kunde uns alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Gegenstände überlassen und uns in sei- ner Betriebssphäre alle zur Erbringung unserer Dienstleistung erforderlichen Voraus- setzungen schaffen.
(2) Soweit die Dienstleistung in den Betriebsräumen des Kunden durchgeführt wird, stellt der Kunde uns kostenfrei ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung und gewährt uns Zugang zu den Mangel unverzüglich erforderlichen EDV-Systemen.
(ohne schuldhaftes Zögern3) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird Wir sind für die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kön- nen Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller RegelErbringung unserer Dienstleistung darauf angewiesen, dass Sie bei HHD mit angemessener Frist- setzung Abhilfe verlangt haben der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Macht er dies nicht und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nichtentstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, können wir eine Änderung der Vergütung und des Zeitplans verlangen, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von HHD als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ein solcher vereinbart worden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen
Mitwirkungspflichten. 8.1. Sie als Kunde haben HHD oder Ihren Reisevermittler zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten haben. Sie sind im Rah- men Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zu- mutbare Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu hal- ten halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzu- zeigenanzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zurzur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche in-soweit nicht zustehen.
8.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Mietob- jekt Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall, ggf. über Ihren Reisevermittler unverzüglich, am besten telefonisch, sonst per E-Mail an HHD AG Xxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxxxxx+00 (0)2421 12 20 xxxx@xxxxxxxxx.xx Haus- und Zustelladresse für z.B. Eil- briefeEilbriefe: Xxxxxxxxxxxxxx 00, XX-0000 Xxxxxxxxxx damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüs- selhalterSchlüsselhalter, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von HHD, noch ha- ben haben sie die Befugnis, Ansprüche an- an-zuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder ent- gegenzunehmenentgegenzunehmen.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsge- mäßer vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie nach vertraglich vorgese- hener vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HHD geltend machen, wobei wir drin- gend dringend die Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Inter- netInternet-Reiseportal usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegen- entgegen-zunehmen und an HHD weiter zu leiten. Voraussetzung ist, dass die Reiseleis- tungen Reiseleistungen oder die von Ihnen angenomme- nen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsge- mäß vertragsgemäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kön- nen können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei HHD mit angemessener Frist- setzung Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von HHD als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
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