Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen Musterklauseln

Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 26.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den gemäß den vertraglichen Vereinbarungen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen jeweils ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck bzw. für die vertraglich vereinbarten Nutzungsarten, und zwar jeweils ausschließlich für interne betriebliche Zwecke.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das unwiderrufliche, räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertragbare und sublizenzierbare Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Studien, Schulungsunterlagen, Konzepten, Betriebs- und Systembeschreibungen, Dateien, Software, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die den Vertrag betreffen und die der Auftragnehmer selbst angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat anfertigen lassen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) in allen bekannten Medienformen einschließlich elektronischer Medien, Internet und Onlinemedien, auf allen Bild-, Ton- und Datenträgern ein. Der Auftraggeber hat insbesondere das Recht, solche Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, sie zu verändern, sie weiterzuentwickeln, die vorgenannten Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen sowie Dritten die gleichen vollumfänglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an solchen Arbeitsergebnissen einschließlich etwaig zwischenzeitlich vorgenommener Veränderungen und Weiterentwicklungen einzuräumen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Arbeitsergebnissen in dem vorstehend beschriebenen Umfang auch für zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch unbekannte Nutzungsarten ein; insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 3.1 An Arbeitsergebnissen, die für den Auftraggeber erstellt und diesem vertragsgemäß überlassen werden, steht, soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, dem Auftraggeber das unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht zu, die Arbeitsergebnisse für die mit dem Vertrag verfolgten Zwecke zu nutzen.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. An Arbeitsergebnissen der Dienstleistungen gewährt Matrix42 dem Kunden mit Zah- lung der Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, räumlich und zeit- lich unbegrenztes Recht zur internen Nutzung im Rahmen des vereinbarten Einsatz- zwecks.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. (1) Arbeitsergebnisse sind alle im Rahmen des Vertrags geschaffe- nen Werke sowie alle ITM im Rahmen der Vertragserfüllung über- lassenen Werke, insbesondere Ausführungsunterlagen, Berichte, Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen, Studien und Entwürfe.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 8.1 Dokumentationen, elektronische Präsentationen und sonstige Schriftstücke (im Folgenden zusammen „Arbeitsergebnisse“), die wir im Rahmen der Vertragserfüllung erstellen, sind dem Kunden auf Anforde- rung in Kopie zur vertragsmäßigen Verwendung für eigene Zwecke zu überlassen. Der Kunde ist dabei verpflichtet, bestehende gesetzliche Schutzrechte zu beachten.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 7.1 Nutzungsrechte an einem Arbeitsergebnis der Services, welches in der Anpassung oder Erweiterung von gripsware Software besteht, richten sich grundsätzlich nach dem Umfang der Nutzungsrechte des Kunden an der betreffenden gripsware Software, sofern dies nicht abweichend im Vertrag bzw. Einzelauftrag definiert ist. Mit Abnahme des entsprechenden Arbeitsergebnisses räumt gripsware dem Kunden, aufschiebend bedingt durch Zahlung der vollständigen Vergütung, das Recht ein, die entsprechenden Arbeitsergebnisse ausschließlich als Bestandteil der gripsware Software und im Anschrift Kontakt Bankverbindung Geschäftsführer Internet + E-Mail Xxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx Tel. +00 0000 000000 Fax +00 0000 0000000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: HYVE DE MM 463 Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 18264 xxx.xxxxxxxxx.xx xxxx@xxxxxxxxx.xx Rahmen der dem Kunden an der gripsware Software eingeräumten Nutzungsrechte zu nutzen. Eine von der gripsware Software getrennte Nutzung des Arbeitsergebnisses ist ausgeschlossen. An anderen Arbeitsergebnissen der Services erhält der Kunde, sofern nicht abweichend vereinbart, ein unbefristetes, unwiderrufliches, räumlich nicht eingeschränktes, nicht ausschließliches und nur an mit dem Kunden verbundene Unternehmen i.S.d. §§15ff. AktG übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht zur Bearbeitung, Vermietung, öffentlichen Aufführung, Vervielfältigung und zum Vertrieb der Arbeits- ergebnisse an Dritte außerhalb des Kreises der mit dem Kunden verbundenen Unternehmen ist ausgeschlossen. Abweichungen sind im Vertrag bzw. Einzelauftrag ausdrücklich zu vermerken.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 2.1 Der AN überträgt dem AG das ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkte und an Dritte übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht an im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Ver- trages entstehenden gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder ungeschützten Arbeitsergebnis- sen, insbesondere Slogans (nachfolgend gemeinsam X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 1/2 „Material“). Der AG ist damit auch berechtigt, das Material für Presse- und Werbezwecke weiterzuver- wenden. Der AN räumt dem AG des Weiteren sämtliche Rechte für multimediale Weiterverwendung ein.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 8.1 Soweit MD Hardware & Service Im Rahmen der Erbringung von Entwicklungsleistungen individuelle Ergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) erstellt, räumt MD Hardware & Service dem Kunden hieran ein zeitlich und räumlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht gewährt MD Hardware & Service dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und im Falle von Werkleistungen der Abnahme.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. 8.1. Soweit Peppermind Systems e.K. Im Rahmen der Erbringung von Entwicklungsleistungen individuelle Ergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) erstellt, räumt Peppermind Systems e.K. dem Kunden hieran ein zeitlich und räumlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht für seine internen Unternehmenszwecke ein. Dieses Recht gewährt Peppermind Systems e.K. dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung und im Falle von Werkleistungen der Abnahme.