Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • bei Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden können.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Obliegenheiten. Obliegenheiten des Versicherten.
a) Der Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder und Pedelecs zu beschaffen und aufzubewahren. Anderenfalls kann der Versicherte die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
b) Zusätzlich zu den in den folgenden genannten Obliegenheiten hat der Versicherte bei Vertragsabschluss • während Reparaturkosten, die voraussichtlich 500,- EUR übersteigen, uns vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen. Für Elektronikschäden ist ergänzend ein Nachweis zur Schadenursache zu erbringen.
c) Der Versicherte hat bei Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. mutwillige Beschädigung, Diebstahl oder Unfallflucht) diese 24 Stunden nach Feststellung des Ereignisses bei der Vertragslaufzeit • zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Sofern in Zusammenhang mit einem Schaden eine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, ist der Versicherer darüber zu informieren. Wenn keine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, aber weitere Personen beteiligt sind, sind diese dem Versicherer zu benennen. Eine Kopie der polizeilichen Meldung ist innerhalb von 14 Tagen dem Versicherungsnehmer oder dem Beauftragten zu übersenden.
d) Der Versicherte hat sich zu bemühen, jeden Schaden so gering wie möglich zu halten und bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls der MOINsure GmbH über das
e) Verletzt die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Verletzt die versicherte Person eine nach Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genaubestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort anist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, er oder seine Beauftragten die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag versicherte Person durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren Regelung hingewiesen hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden können.
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Samples: Insurance Policy
Obliegenheiten. Obliegenheiten des Versicherten
a) Der Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmen- nummer der versicherten Fahrräder und E-Bikes / Pedelecs zu beschaffen und aufzubewahren. Anderenfalls kann der Versicherte die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
b) Zusätzlich zu den in den folgenden genannten Obliegenheiten hat der Versicherte bei Vertragsabschluss • während Reparaturkosten, die voraussichtlich 500, ̶ EUR übersteigen, uns vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen. Für Elektronikschäden ist ergänzend ein Nachweis zur Schadenursache zu erbringen.
c) Der Versicherte hat bei Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. mutwillige Beschädigung, Diebstahl oder Unfallflucht) diese 72 Stunden nach Feststellung des Ereignisses persönlich bei der Vertragslaufzeit • zuständigen Polizeidienststelle oder online anzuzeigen. Sofern in Zusammenhang mit einem Schaden eine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, ist der Versicherer darüber zu informieren. Wenn keine polizeiliche Aufnahme erfolgt ist, aber weitere Personen beteiligt sind, sind diese dem Versicherer zu benennen. Eine Kopie der polizeilichen Meldung ist innerhalb von 14 Tagen an den Versicherer oder dem Beauftragten zu übersenden.
d) Der Versicherte hat sich zu bemühen, jeden Schaden so gering wie möglich zu halten und bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls der Ostangler Brandgilde VVaG über das Online Schadenformular auf xxx.xxxxxxxxx.xx den Schaden- eintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Bekanntwerden – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen und soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen in Schriftform – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
e) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten vorsätz- lich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genaubestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort anist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, er oder seine Beauftragten den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Regelung hingewiesen hat.
f) Das versicherte Fahrrad / E-Bike ist jederzeit gemäß den Vorgaben des Her- stellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle vorgeschrie- benen Wartungsintervalle einzuhalten.
g) Ihr versichertes Fahrrad / E-Bike muss mittels eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt verkehrsüblichen Schlosses gesichert sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. den Nachweis über die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Nutzung eines verkehrsüblichen Schlosses bewahren Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag den Kaufbeleg oder dem Versicherungsscheindie Rechnung des Schlosses auf. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. iIm Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für werden die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenvollständige Bearbeitung notwendig.
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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung
Obliegenheiten. Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit Ver- sicherungsfalles
a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Beendigung Minderung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauSchadens zu sorgen;
b) dem Versicherer den Schadeneintritt, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich – ggf. auch münd- lich oder telefonisch – anzuzeigen;
c) Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/ -minderung – ggf. auch mündlich oder telefonisch – ein- zuholen, wenn die Umstände dies gestatten;
d) Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/ -minderung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versiche- rer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungs- nehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
e) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen- tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
f) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Ver- zeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzu- reichen;
g) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtigSind Veränderun- gen unumgänglich, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, ist das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die Schadenbild nachvollziehbar zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer dokumentieren (z. B. kurzfristige Veranstaltungendurch Fotos) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es und die beschädig- ten Sachen bis zu einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder Besichtigung durch den Versiche- rer aufzubewahren;
h) soweit möglich dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur Versicherer unverzüglich jede Aus- kunft – auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende SchadenereignisseVerlangen in Schriftform – zu erteilen, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergebenzur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungs- pflicht zu gestatten;
i) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann;
j) für zerstörte oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten und Registernummer Amtsgericht Kölnetwaige sonstige Rechte zu wahren, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift insbesondere abhanden gekommene Sparbücher und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines andere sperrfähige Urkunden unverzüg- lich sperren zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenlassen.
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Obliegenheiten. 9.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall unverzüglich zu erfüllen hat, sind:
a) Der Versicherungsnehmer gibt dem Versicherer auf Wunsch die Gelegenheit, Feststellun- gen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen. Die Ärzte, die das versicherte Tier behandeln oder untersucht haben, sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zuständige Behörden und Dritte sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder Aktenein- sicht zu gewähren.
b) Bei erheblicher Erkrankung oder erheblichem Unfall ist tierärztliche Hilfe in Anspruch zu neh- men.
c) Bei Verkehrsunfällen ist Anzeige bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • Polizei zu erstatten.
d) Beim Abhandenkommen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gelangt das Tier wieder in den Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder erlangt er Kenntnis über dessen Verbleib oder über die Person eines Diebes, Räubers, Hehlers oder Finders, so hat der Versicherungs- nehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
e) Das Tier ist auf Verlangen des Versicherers von einem bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen, die Kosten trägt der Versicherer.
f) Öffentliche Verfügungen sind dem Versicherer anzuzeigen.
g) Etwaige Ansprüche gegenüber Dritten sind zu verfolgen beziehungsweise zu wahren.
9.2 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine Obliegenheit, die im Versicherungsfall gegen- über dem Versicherer zu erfüllen ist, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrläs- sigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheits- verletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht ursächlich ist. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genaubestehende Aus- kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) so ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung Versicherer nur dann vollständig oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitigteilweise leistungsfrei, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenTextform auf diese Rechtsfolge hinweist.
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Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während (1) Der Versicherungsnehmer hat der Vertragslaufzeit • bei Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit Helvetia den Schadenfall sowie jeden Unfall, welcher das Transportmittel oder die La- dung trifft, unverzüglich anzuzeigen.
(2) Bei Seetransporten hat der Versicherungsnehmer einen Schaden, für den die Helvetia einzutreten hat, binnen 15 Monaten nach der Beendigung der Versicherung oder, falls das Schiff verschollen ist, nach dem Ablauf der Verschollen- heitsfrist der Helvetia in geschriebener Form geltend zu ma- chen. Durch die Absendung der Erklärung wird die Frist ge- wahrt. Diese Bestimmungen finden auf die vom Versicherungs- nehmer zu entrichtenden Beiträge zur großen Haverei keine Anwendung.
(3) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für die Abwendung und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauMinderung eines Schadens zu sorgen und wenn die Umstände es gestatten, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sinddie Weisungen der Helvetia einzu- holen und zu befolgen. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere Insbesondere sind die folgenden Sofortmaßnahmen zu setzen:
a) Wenn im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen Zuge der Beförderung oder bei Ablieferung der Güter ein Verlust und/oder eine Beschädigung zu vermu- ten oder erkennbar ist, sind wichtigunverzüglich das Beförde- rungsunternehmen, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risikender Lagerhalter, die Hafenbehörde etc. in geschriebener Form haftbar zu halten und zur gemeinsamen Besichtigung aufzufordern. Ein Protest in geschriebener Form bzw. ein qualifizierter Vorbehalt ist anzubringen.
b) Wenn bei Ablieferung ein Verlust und/oder eine Beschä- digung nicht erkennbar ist, sind Beförderungsunterneh- men, Lagerhalter, Hafenbehörde etc. sofort nach Vertragsabschluss entstanden sindFest- stellung, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 spätestens aber innerhalb der in den jeweiligen Beförderungsbedingungen vorgesehenen Fristen in ge- schriebener Form haftbar zu halten und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt gemeinsa- men Besichtigung aufzufordern.
c) Wenn im Falle eines ArrestesZuge der Beförderung oder bei Ablieferung der Güter ein Verlust und/oder eine Beschädigung durch ei- ne Straftat zu vermuten oder erkennbar ist, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung ist unverzüg- lich Anzeige bei der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlierenzuständigen Sicherheitsbehörde zu erstatten. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag sind Schäden durch Kündigung Feuer je- denfalls unverzüglich der Sicherheitsbehörde anzuzei- gen. Der in der Police oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall Versicherungszertifikat genannte Havariekommissar ist unverzüglich zur Schadenfeststellung beizuziehen. Hat die Helvetia keinen bestimmten Havariekommissar genannt oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrerist dessen Beauftragung nicht möglich, ist der nächste „Lloyd’s Agent“ mit dem Tode oder der Berufsaufgabe Schadenfeststel- lung zu betrauen.
(4) Der Versicherungsnehmer hat über Verlangen der Helvetia jede Auskunft zu erteilen und alle Belege zur Verfügung zu stellen, die für die Feststellung des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB)Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht der Helvetia erforderlich sind. Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- Zum Schadennachweis und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist zur Geltendmachung von Er- satzansprüchen sind der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer Helvetia auf Verlangen insbeson- dere die folgenden Dokumente im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem Original vorzulegen: • Police oder Versicherungszertifikat, • alle Beförderungsdokumente, • Lieferfaktura samt Pack- und dauerndem Wegfall Gewichtsliste, • Havariezertifikat samt Gebührennote des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende SchadenereignisseHavariekommissars, • alle Dokumente, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung Verlust und/oder die Beschädi- gung nachweisen. • sämtlicher Schriftwechsel betreffend Verlust und/oder Beschädigung und/oder Rechtswahrung, • Bestätigung über erfolgte unverzügliche Anzeige, • Schadenrechnung, • Abtretungserklärung.
(5) Der Versicherungsnehmer darf seine Ansprüche gegen Dritte oder zur Sicherung der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, Ansprüche dienende Rechte weder aufgeben noch einschränken.
(6) Im Fall einer großen Haverei darf die Dispache vom Versi- cherungsnehmer nicht ohne Zustimmung der Helvetia aner- kannt werden; ebenso wenig im Erbfall. In dürfen Einschluss oder endgül- tige Beiträge ohne Zustimmung der Helvetia sichergestellt oder geleistet werden.
(7) Die Verletzung einer der in diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in Bedingungen/Police angeführten oder gesetzlichen Obliegenheiten bewirkt die Leistungsfreiheit der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenHelvetia.
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Samples: Transport Insurance Conditions
Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • bei Die Verletzung folgender Obliegenheiten bewirkt die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Maßgabe von § 6 VersVG, soweit diese vorsätzlich erfolgte:
14.1. Die Versicherungsnehmerin hat den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem sie von ihm Kenntnis erlangt hatte, dem Versicherer schriftlich unter umfassender schriftlicher Darstellung des Sachverhaltes und mit Beilage relevanter Urkunden in Ablichtung anzuzeigen. Der Pflicht zur Anzeige des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen wird genügt, wenn die Anzeige binnen 30 Tagen nach dem Zeitpunkt abgesendet wird, zu dem der Dritte den Haftpflichtanspruch der Versicherungsnehmerin gegenüber außergerichtlich geltend gemacht hat oder ein Disziplinarverfahren wegen der den Haftpflichtanspruch begründenden Handlung oder Unterlassung eingeleitet worden ist.
14.2. Macht der Dritte seinen Haftpflichtanspruch gegen die Versicherungsnehmerin gerichtlich geltend, ergeht gegen die Versicherungsnehmerin eine Strafverfügung, eine Streitverkündung, eine einstweilige Verfügung oder wird gegen ihn ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet, so ist die Versicherungsnehmerin außerdem verpflichtet, dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige zu erstatten. Gegen Zahlungsbefehle oder Klagen hat die Versicherungsnehmerin überdies in offener Frist die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel (Einspruch, Klagebeantwortung) zu ergreifen und den Versicherer über das Geschehen in Kenntnis zu setzen und den vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen.
14.3. Die Versicherungsnehmerin ist verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalles dient, sofern ihm dabei nicht Unbilliges zugemutet wird. Sie hat den Versicherer bei Nichtbeachtung Laufzeit der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und Beendigung -regulierung zu unterstützen, ihm ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten, alle Tatumstände, welche auf den Versicherungsfall Bezug haben, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauVersicherers für die Beurteilung des Versicherungsfalles erheblichen Schriftstücke einzusenden.
14.4. Kommt es zum Prozess über die Schadenersatzverpflichtung, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sindso hat die Versicherungsnehmerin die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen, dem vom Versicherer bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht zu erteilen und alle von diesem oder dem Versicherer für nötig erachteten Aufklärungen zu geben. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beratenDie Versicherungsnehmerin kann dem Versicherer einen Anwalt, der für das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert ist, für die Vertretung vorschlagen. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten FragenDer Versicherer ist jedoch nicht an diesen Vorschlag gebunden.
14.5. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtigDie Versicherungsnehmerin ist nicht berechtigt, damit Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Schadenersatzverpflichtung anzuerkennen, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer nach den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB)Umständen die Anerkennung nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnte.
14.6. Melden Sie uns neue RisikenWenn die Versicherungsnehmerin infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlangt, die nach Vertragsabschluss entstanden sindAufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, z. B. Anschaffung eines Hundesso ist er verpflichtet, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 dieses Recht auf ihren Namen vom Versicherer ausüben zu lassen. Pkt. 14.3. und 13 AHB)14.5. Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB)finden entsprechend Anwendung.
14.7. Die Nichtbeachtung Erfüllung der vertraglichen Organisationsvoraussetzungen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende -pflichten der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen Datenschutzgrundverordnung ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in Obliegenheit der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte Versicherten auch gegenüber dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenVersicherer.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • 12.1 Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat
a) jeden Schadenfall unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen;
b) Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern, insbesondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B. Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Art und Weise sicherzustellen und Weisungen des Versicherers zu beachten;
c) alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. Er hat alle Belege, die den Entschädigungsanspruch nach Grund und Höhe beweisen, einzureichen, soweit ihre Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann, und auf Verlangen ein Verzeichnis über alle bei Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauSchadens gemäß 1. versicherten Sachen vorzulegen.
12.2 Schäden, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere die im Antrag aufgeführten FragenGewahrsam eines Beförderungsunternehmens (einschließlich Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung gemäß 2.3) oder Beherberungsbetriebes eingetreten sind, müssen diesen unverzüglich gemeldet werden. Alle dort erwähnten Informationen Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Beförderungsunternehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und zu bescheinigen. Hierbei sind wichtigdie jeweiligen Reklamationsfristen zu berücksichtigen.
12.3 Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Xxxxxxxxx, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) sind außerdem unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen. Der Versicherte hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. Bei Schäden durch Verlieren (siehe Ziffer 23 AHB2.2 b). Melden Sie uns neue Risiken) hat der Versicherte Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen.
12.4 Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte vorsätzlich eine Obliegenheit, die er bei oder nach Vertragsabschluss entstanden sindEintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, z. B. Anschaffung eines Hundesso ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignisseine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmer oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wirdVersicherten entspricht. Das gleiche gilt Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) Arglist ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- detVersicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, an dem soweit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung Versicherungsnehmer oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten SieVersicherten nachweist, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- Verletzung der Obliegenheit weder für den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht Feststellung oder den Umfang der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
12.5 Verletzt der Versicherungsnehmer oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme Versicherte eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunft- oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille Aufklärungsobliegenheit so ist der Versicherer nur dann vollständig oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitigteilweise leistungsfrei, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu er den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenTextform auf diese Rechtfolgen hingewiesen hat.
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Samples: Reisegepäckversicherung
Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • bei G1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Versi- cherungsfalles G1.1 Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragenhaben:
1. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtiggesetzlichen, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 behördlichen und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die vereinbarten Sicherheitsvor- schriften zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB)beachten;
2. Die Nichtbeachtung versicherten Sachen, insbe- sondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer, Ein- bruchmeldeanlagen und außen angebrachte Sachen stets in ord- nungsgemäßem Zustand zu erhal- ten und Mängel und Schäden un- verzüglich beseitigen zu lassen;
3. Nicht genutzte Objekte oder Ob- jektteile genügend häufig zu kon- trollieren und dort alle wasserfüh- renden Anlagen und Einrichtun- gen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
4. In der vertraglichen kalten Jahreszeit alle Ob- jekte und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führenObjektteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kon- trollieren oder dort alle wasser- führenden Anlagen und Einrich- tungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
5. Sicherzustellen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlierenversicherte Sachen während des Transports sach- und fachgerecht verpackt sind;
6. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie Transporte von Kunst- und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigenWert- gegenständen anzuzeigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform nicht für durch Kunstspeditio- nen durchgeführte Transporte von Kunstgegenständen;
7. Alle (siehe Ziffer 20 AHB)Außen-)Türen des versicher- ten Objektes mit Zylinderschlös- sern / Wohnwagenschlössern aus- zustatten;
8. Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig Das Objekt regelmäßig selbst zu nutzen (mindestens 14 Tage im ErbfallJahr).
9. In diesen Fällen Fahrräder und Sportgerät sind durch ein eigenständiges Sicher- heitsschloss gegen Diebstahl zu si- chern, wenn diese nicht in Ge- brauch sind. Sicherungseinrich- tungen, die dauerhaft mit dem Sportgerät verbunden sind (z.B. sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
10. Wenn bei dem versicherten Ob- jekt eine Deichsel vorhanden ist, so ist eine ordentliche Kündigung nur die Deichsel nach Möglich- keit abzubauen oder zumindest mit einem abschließbaren Deich- selschloss gegen unerlaubtes An- koppeln, Anhängen und Wegzie- hen des versicherten Objektes zu sichern.
11. Versicherte Sachen gegen Dieb- stahl zu sichern, wenn er den ver- sicherten Standplatz für mindes- tens 24 Stunden nicht benutzt bzw. dieser unbeaufsichtigt ist oder bei Anwesenheit und Nicht- gebrauch in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6 Uhr.
12. Einen Diebstahl unverzüglich der Polizei bzw. Sicherheitsbehörde anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis darüber zu erbrin- gen. G1.2 Besteht bei Nichtanwesenheit von mindestens 24 Stunden die Möglich- keit, einen verschlossenen Raum auf dem versicherten Risikoort oder auf dem Gelände des Campingplatzes oder Ferienparks zum Ablauf des Vertrages möglichEinstellen zu nutzen, dann ist der Nutzer verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung G1.3 Verletzt der Versicherungsnehmer die genannten Obliegenheiten, ist der Ver- sicherer ganz oder teilweise leistungs- frei. G1.4 Der Nachweis im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 Schadensfall obliegt dem Versicherungsnehmer / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenNutzer.
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Samples: Dauercampingversicherung
Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • 12.1 Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat
a) jeden Schadenfall unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen;
b) Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern, insbesondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B. Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Art und Weise sicherzustellen und Weisungen des Versicherers zu beachten;
c) alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. Er hat alle Belege, die den Entschädigungsanspruch nach Grund und Höhe beweisen, einzureichen, soweit ihre Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann, und auf Verlangen ein Verzeichnis über alle bei Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauSchadens gemäß 1. versicherten Sachen vorzulegen.
12.2 Schäden, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere die im Antrag aufgeführten FragenGewahrsam eines Beförderungsunternehmens (einschließlich Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung gemäß 2.3) oder Beherbergungsbetriebes eingetreten sind, müssen diesen unverzüglich gemeldet werden. Alle dort erwähnten Informationen Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Beförderungsunternehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und zu bescheinigen. Hierbei sind wichtigdie jeweiligen Reklamationsfristen zu berücksichtigen.
12.3 Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Xxxxxxxxx, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) sind außerdem unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen. Der Versicherte hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. Bei Schäden durch Verlieren (siehe Ziffer 23 AHB2.2 b). Melden Sie uns neue Risiken) hat der Versicherte Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen.
12.4 Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte vorsätzlich eine Obliegenheit, die er bei oder nach Vertragsabschluss entstanden sindEintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, z. B. Anschaffung eines Hundesso ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignisseine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmer oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wirdVersicherten entspricht. Das gleiche gilt Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) Arglist ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- detVersicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, an dem soweit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung Versicherungsnehmer oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten SieVersicherten nachweist, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- Verletzung der Obliegenheit weder für den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht Feststellung oder den Umfang der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
12.5 Verletzt der Versicherungsnehmer oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme Versicherte eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunft- oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille Aufklärungsobliegenheit so ist der Versicherer nur dann vollständig oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitigteilweise leistungsfrei, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu er den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenTextform auf diese Rechtfolgen hingewiesen hat.
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Samples: Insurance Agreement
Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • 15.1 Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat
15.1.1 jeden Schadenfall unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen;
15.1.2 Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern, insbesondere Ersatzansprü- che gegen Dritte (z. X. Xxxx, Post, Reederei, Fluggesellschaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen und Weisungen des Versicherers zu beachten;
15.1.3 alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. Er hat alle Bele- ge, die den Entschädigungsanspruch nach Grund und Höhe beweisen, einzureichen, soweit ihre Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann, und auf Verlangen ein Verzeichnis über alle bei Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauSchadens gemäß Ziffer 1 versicherten Sachen vorzulegen.
15.2 Schäden, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere die im Antrag aufgeführten FragenGewahrsam eines Beförderungsunternehmens (einschließlich Schä- den durch nicht fristgerechte Auslieferung gem. Alle dort erwähnten Informationen Ziffer 2.3) oder Beherbergungsbetrie- bes eingetreten sind, müssen diesen unverzüglich gemeldet werden. Dem Versicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Beförderungsunternehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und zu bescheinigen. Hierbei sind wichtigdie jeweiligen Reklamations- fristen zu berücksichtigen.
15.3 Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten Raub, vorsätzliche Sachbeschä- digung) sind außerdem unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einrei- chung einer Liste aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen. Der Versicherte hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. Bei Schäden durch Verlieren (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken2.2.2) hat der Versicherte Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen.
15.4 Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte vorsätzlich eine Obliegenheit, die er bei oder nach Vertragsabschluss entstanden sindEintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, z. B. Anschaffung eines Hundesso ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignisseine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wirdSchwere des Verschuldens des Versi- cherungsnehmers/Versicherten entspricht. Das gleiche gilt Nichtvorliegen einer groben Fahrlässig- keit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
15.5 Außer im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) Arglist ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- detVersicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, an dem soweit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung undVersicherungsnehmer/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten SieVersicherten nachweist, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- Verletzung der Obliegenheit weder für den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht Fest- stellung oder den Umfang der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
15.6 Verletzt der Versicherungsnehmer/Versicherte eine nach Eintritt des Versicherungsfal- les bestehende Auskunfts- oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme Aufklärungsobliegenheit so ist der Versicherer nur dann vollständig oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitigteilweise leistungsfrei, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu er den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenTextform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Obliegenheiten. 9.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall unverzüglich zu erfüllen hat, sind:
a) Der Versicherungsnehmer gibt dem Versicherer auf Wunsch die Gelegenheit, Feststellun- gen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen. Die Ärzte, die das versicherte Tier behandeln oder untersucht haben, sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zuständige Behörden und Dritte sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen oder Aktenein- sicht zu gewähren.
b) Bei erheblicher Erkrankung oder erheblichem Unfall ist tierärztliche Hilfe in Anspruch zu neh- men.
c) Bei Verkehrsunfällen ist Anzeige bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • Polizei zu erstatten.
d) Beim Abhandenkommen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gelangt das Tier wieder in den Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder erlangt er Kenntnis über dessen Verbleib oder über die Person eines Diebes, Räubers, Hehlers oder Finders, so hat der Versicherungs- nehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
e) Das Tier ist auf Verlangen des Versicherers von einem bestimmten Tierarzt untersuchen zu lassen, die Kosten trägt der Versicherer.
f) Öffentliche Verfügungen sind dem Versicherer anzuzeigen.
g) Etwaige Ansprüche gegenüber Dritten sind zu verfolgen beziehungsweise zu wahren.
9.2 Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine Obliegenheit, die im Versicherungsfall gegen- über dem Versicherer zu erfüllen ist, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrläs- sigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheits- verletzung ist der Versicherer jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht ursächlich ist. Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genaubestehende Aus- kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere im Antrag aufgeführten Fragen. Alle dort erwähnten Informationen sind wichtig, damit Sie den richtigen Versicherungsschutz erhalten (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, z. B. Anschaffung eines Hundes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) so ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- det, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung Versicherer nur dann vollständig oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. Umsatz, Lohn- und Gehaltssumme oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitigteilweise leistungsfrei, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenTextform auf diese Rechtsfolge hinweist.
Appears in 1 contract
Obliegenheiten. bei Vertragsabschluss • während der Vertragslaufzeit • 14.1 Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat
a) jeden Schadenfall unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen;
b) Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern; insbe- sondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B. Bahn, Post, Ree- derei, Fluggesellschaft, Gastwirt) form- und fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen und Weisun- gen des Versicherers zu beachten;
c) alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. Er hat alle Belege, die den Entschädigungsanspruch nach Grund und Höhe beweisen, einzureichen, soweit ihre Be- schaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann, und auf Verlangen ein Verzeichnis über alle bei Eintritt des Versicherungsfalles • Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Laufzeit und Beendigung des Vertrages • Risikofortfall/ Betriebsübergang Prüfen Sie genauSchadens gemäß Ziffer 1 versicherten Sachen vorzulegen.
14.2 Schäden, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Xxxxxx Sie sich dabei von uns beraten. Beantworten Sie alle unsere die im Antrag aufgeführten FragenGewahrsam eines Beförderungsunternehmens (einschließlich Schäden durch nicht fristgerechte Auslieferung gemäß Ziffer 2.3) oder Beherbergungsbetriebes eingetreten sind, müssen diesen unverzüglich gemeldet werden. Alle dort erwähnten Informationen Dem Ver- sicherer ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen. Bei äu- ßerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Beförderungsunter- nehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und zu bescheinigen. Hierbei sind wichtigdie jeweiligen Reklamationsfristen zu berücksichtigen.
14.3 Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, damit Sie Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung) sind außerdem unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Einreichung einer Lis- te aller in Verlust geratenen Sachen anzuzeigen. Der Versicher- te hat sich dies polizeiliche bescheinigen zu lassen. Bei Schä- den richtigen Versicherungsschutz erhalten durch Verlieren (siehe Ziffer 23 AHB). Melden Sie uns neue Risiken2.2.2) hat der Versicherte Nachfor- schungen beim Fundbüro anzustellen.
14.4 Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte vorsätzlich eine Obliegenheit, die er bei oder nach Vertragsabschluss entstanden sindEintritt des Versiche- rungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, z. B. Anschaffung eines Hundesso ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versi- cherer berechtigt, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes (siehe Ziffern 3, 4 und 13 AHB). Melden Sie umgehend jedes Schadenereignisseine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte. Wir sind über unser Servicetelefon 0180 3 308308 täglich 24 Stunden für Sie erreichbar. Schildern Sie genau die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informie- ren Sie uns unverzüglich von einer gegen Sie erhobenen Klage und reichen Sie alle gerichtlich zugehenden Schriftstücke schnellstens ein. Zeigen Sie uns auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich gel- tend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wirdVersicherten entspricht. Das gleiche gilt Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
14.5 Außer im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens (siehe Zif- fer 25 AHB). Die Nichtbeachtung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen kann dazu führen, dass Sie Ihren Ver- sicherungsschutz teilweise oder sogar ganz verlieren. Darüber hinaus können wir berechtigt sein, uns vom Vertrag durch Kündigung oder Rücktritt zu lösen (siehe Ziffer 26 AHB). Verträge mit einer festen Vertragsdauer (z. B. kurzfristige Veranstaltungen) enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge ohne feste Vertragsdauer verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden (siehe Ziffer 16 AHB). Für diese Verträge können Sie jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbaren. Dafür gewähren wir einen Beitragsnachlass. Den Versicherungsablauf bzw. die Mindestvertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Vorschlag/Antrag oder dem Versicherungsschein. Vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie und wir den Vertrag nur auf Grund besonderer Anlässe beenden, z. B. im Schadenfall oder bei Risikofortfall (siehe Ziffern 17 - 22 AHB). Eine personengebundene Haftpflichtversicherung, z. B. als Arzt, Architekt oder Lehrer, ist mit dem Tode oder der Berufsaufgabe des Versicherungsnehmers beendet (siehe Ziffer 17 AHB). Beim Verkauf eines Grund- stückes (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) Arglist ist der Versicherungsvertrag mit dem Tag been- detVersicherer jedoch zur Leis- tung verpflichtet, an dem soweit der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos (siehe Betriebsbeschreibung im Versicherungsnehmer oder Versi- cherungsschein) erlischt der Versicherungsschutz (siehe Ziffer 17 AHB). Für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsvertrages kann eine Nachhaftungsversicherung für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren beantragt werden. Während dieser Zeit eintretende Schadenereignisse, die sich aus dem weggefallenen Risiko ergeben, sind weiterhin versichert. Betriebs-Haftpflichtversicherungen gehen nach den gesetzlichen Bestimmungen auf den Käufer des versi- cherten Betriebes über. Der Käufer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem er von der bestehenden Versicherung erfahren hat, mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufen- den Versicherungsjahres zu kündigen. Dies gilt auch bei Änderung der Rechtsform (siehe Ziffer 20 AHB). Bei Änderungen der Firmenbezeichnung und/oder der Kapitalbeteiligungen besteht aus diesem Anlass kein Kündigungsrecht, ebenso wenig im Erbfall. In diesen Fällen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Ablauf des Vertrages möglich. Allgemeine Kundeninformationen Gesellschaftsangaben • Niederlassung im Inland • Niederlassung im Ausland (in der Europäischen Union), Hauptbevollmächtigte oder sonstige Vertreter Hauptgeschäftstätigkeit Zuständige Aufsichtsbehörde Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Zu zahlender Gesamtbeitrag Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) • Ratenzahlung Gothaer Allgemeine Versicherung AG Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht und Registernummer Amtsgericht Köln, HRB 35474 Steuernummer 215 / 5887 / 0021 Postanschrift 00000 Xxxx Hausanschrift und Sitz der Gesellschaft Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx (Ladungsfähe Anschrift) Vorstandsvorsitzender Xx. Xxxxxx Xxxx Vorstand Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Katharinenstr. 23 – 25, 00000 Xxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Johannesstr. 39 – 45, 70176 Stuttgart Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Xxxxxxx Xxxxx 0 – 8, 00000 Xxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Frankreich 0 xxx, xxx xx Xxxxxxxxxx, X-00000 Xxxxxxxxxx Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Gothaer Allgemeine Versicherung AG Niederlassung für Spanien X/ Xxxxxx Xxxxxxx, 2, E-28010 Madrid Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxxx Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung berechtigt. Die verschiedenen Versicherungszweige aus der Schaden- und Unfallversicherung bilden zugleich die satzungsmäßige Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Siecherte nachweist, dass die BAFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entschei- Verletzung der Obliegenheit weder für den kann. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Haftpflichtversicherung (AVB). Es gilt das Recht Feststellung oder den Umfang der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich erfolgt die Beitragsberechnung entsprechend dem versicherten Risiko auf Basis eines zu zah- lenden Festbeitrages (z. B für die Privathaftpflichtversicherung) Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
14.6 Verletzt der Versicherungsnehmer oder bestimmter Beitragsbemessungsgrund- lagen (z. B. UmsatzVersicherte eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, Lohn- und Gehaltssumme so ist der Versicherer nur dann voll- ständig oder sonstige Mengenangaben), auf die wiederum entspre- chende Beitragssätze (z. B. in Prozent, Promille oder feste Beitragssätze von Anteilen der Deckungssumme) angewendet werden. Diese werden neben gegebenenfalls sonstigen in die Beitragsberechnung einfließen- den Faktoren (z. B. Zuschläge / Rabatte) im Vorschlag/Antrag oder Versicherungsschein konkret ausgewie- sen. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages gilt als rechtzeitigteilweise leistungsfrei, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu er den im Versicherungsschein genann- ten Fälligkeiten geleistet wird. Ist mit Ihnen alternativ zur Beitragsrechnung die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder Versiche- rungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre- chen. Sie können mit uns grundsätzlich einmalige, jährliche, 1/2-jährliche, 1/4-jährliche oder monatliche Beitrags- zahlungen vereinbaren, wobei Zuschläge für Ratenzahlungen berechnet werden könnenTextform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck