Pausen. Die Pausen werden in Art. 15 ArG folgend geregelt: - mehr als 5 ½ Stunden tägliche Arbeitszeit 15 Minuten Pause - mehr als 7 Stunden tägliche Arbeitszeit 30 Minuten Pause - mehr als 9 Stunden tägliche Arbeitszeit 1 Stunde Pause Pausen sind Unterbrechungen der Arbeitsleistung. Sie dienen der Erholung und der Verpflegung. Muss der Arbeiter die Pause am Arbeitsplatz verbringen, so gilt dieser Zeitraum als Arbeitsbereitschaft. Sie dient zwar der Verpflegung und der Erholung von der tatsächlichen Arbeitsleistung, bietet jedoch nicht die übliche Entspannung. Somit ist diese Zeit ausnahmsweise bezahlte Arbeitszeit. Wenn der Arbeitnehmende aber in der Pause frei verfügen darf, dann ist die Pause unbezahlt.
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Pausen. Die Pausen werden in Art. 15 ArG folgend geregelt: - mehr als 5 ½ Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 15 Minuten Pause - mehr als 7 Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 30 Minuten Pause - mehr als 9 Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 1 Stunde Pause Pausen sind Unterbrechungen der Arbeitsleistung. Sie dienen der Erholung und der Verpflegung. Muss der Arbeiter die Pause am Arbeitsplatz verbringen, so gilt dieser Zeitraum als Arbeitsbereitschaft. Sie dient zwar der Verpflegung und der Erholung von der tatsächlichen Arbeitsleistung, bietet jedoch nicht die übliche Entspannung. Somit ist diese Zeit ausnahmsweise bezahlte Arbeitszeit. Wenn der Arbeitnehmende aber in der Pause frei verfügen darf, dann ist die Pause unbezahlt.
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Pausen. Die Pausen werden in Art. 15 ArG folgend geregelt: - mehr als 5 ½ Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 15 Minuten Pause - mehr als 7 Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 30 Minuten Pause - mehr als 9 Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 1 Stunde Pause Pausen sind Unterbrechungen der Arbeitsleistung. Sie dienen der Erholung und der Verpflegung. Muss der Arbeiter die Pause am Arbeitsplatz verbringen, so gilt dieser Zeitraum als Arbeitsbereitschaft. Sie dient zwar der Verpflegung und der Erholung von der tatsächlichen Arbeitsleistung, bietet jedoch nicht die übliche Entspannung. Somit ist diese Zeit ausnahmsweise bezahlte Arbeitszeit. Wenn der Arbeitnehmende aber in der Pause frei verfügen darf, dann ist die Pause unbezahlt.
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Pausen. Die Pausen werden in Art. 15 ArG folgend geregelt: - mehr als 5 ½ Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 15 Minuten Pause - mehr als 7 Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 30 Minuten Pause - mehr als 9 Stunden tägliche Arbeitszeit 🡪 1 Stunde Pause Pausen sind Unterbrechungen der Arbeitsleistung. Sie dienen der Erholung und der Verpflegung. Muss der Arbeiter die Pause am Arbeitsplatz verbringen, so gilt dieser Zeitraum als Arbeitsbereitschaft. Sie dient zwar der Verpflegung und der Erholung von der tatsächlichen Arbeitsleistung, bietet jedoch nicht die übliche Entspannung. Somit ist diese Zeit ausnahmsweise bezahlte Arbeitszeit. Wenn der Arbeitnehmende aber in der Pause frei verfügen darf, dann ist die Pause unbezahlt.
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