Personenkreis. Zu den Leistungsberechtigten gehört der in A 3.3 beschriebene Personenkreis. Die leistungsberechtigten Personen haben in der Regel das Regelrentenalter noch nicht erreicht (§ 58 Abs. 1 Satz 3 SGB IX). Es können Menschen beschäftigt werden, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden (§ 58 SGB IX) können. Das schließt ausdrücklich auch
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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Nordrhein Westfalen
Personenkreis. Zu den Leistungsberechtigten gehört der in Teil A 3.3 beschriebene Personenkreis. Die leistungsberechtigten Personen haben in der Regel das Regelrentenalter noch nicht erreicht (§ 58 Abs. 1 Satz 3 SGB IX). Es können Menschen beschäftigt werden, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden (§ 58 SGB IX) können. Das schließt ausdrücklich auch
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