Personenkreis. Aufgenommen werden können alle im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnenden Personen. Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die in der deutschen GKV versichert sind und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB V haben.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Private Krankenversicherung