Personenkreis. Aufgenommen werden können alle im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnenden Personen. Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Anspruch auf Leistun- gen der GKV haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Personenkreis. Aufgenommen werden können alle im Tätigkeitsgebiet des Versicherers wohnenden Personen. Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Anspruch auf Leistun- gen der GKV nach dem SGB V haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen