Persönlicher Geltungsbereich. Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) versicherungspflichtige Tätig- keit ausüben. Nicht erfasst werden:
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Persönlicher Geltungsbereich. Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter)Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - – Gesetzliche Rentenversicherung - – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätig- keit Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden:
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Persönlicher Geltungsbereich. Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter)Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) versicherungspflichtige Tätig- keit Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden:
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