Pflegeberatung. 18. Versicherte Personen haben ab 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestel- lung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonsti- gen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreu- ungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch um- fasst insbesondere
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Pflegeberatung. (18. ) Versicherte Personen haben ab 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestel- lung Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme In- anspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonsti- gen so- wie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreu- ungsbedarf Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch um- fasst umfasst insbesondere
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Pflegeberatung. 18. Versicherte Personen haben ab 1dem 01. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestel- lung Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonsti- gen sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreu- ungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch um- fasst umfasst insbesondere
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