Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflege- probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versi- cherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
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Pflegeberatung. 1. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines ei- nes persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflege- probleme Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versi- cherte versicherte Person wird dabei auch zu möglichen mögli- chen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert in- formiert und beraten.
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Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur statt: Zur Feststellung der Pflege- probleme Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, Pflegeeinsätze und zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versi- cherte versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
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