Common use of Preisanpassungen Clause in Contracts

Preisanpassungen. 14.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermes- sen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt nur bei unvorher- sehbaren Änderungen in Betracht, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hatte, insbesondere: Kostenänderungen für die Dienste anderer Anbieter, zu denen das Unternehmen dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt; Kostenänderungen für besondere Netzzugänge, Netzbetrieb und für Zusammenschaltungen; Gebühren/ Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z. B. der Bundesnetzagentur.

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Samples: www.inexio.net, www.inexio.net

Preisanpassungen. 14.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermes- sen Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt nur bei unvorher- sehbaren unvorhersehbaren Änderungen in Betracht, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hatte, insbesondere: Kostenänderungen für die Dienste anderer Anbieter, zu denen das Unternehmen dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt; Kostenänderungen für besondere Netzzugänge, Netzbetrieb und für Zusammenschaltungen; Gebühren/ Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z. z.B. der Bundesnetzagentur.

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Preisanpassungen. 14.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermes- sen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt nur bei unvorher- sehbaren un- vorhersehbaren Änderungen in Betracht, auf die das Unternehmen keinen Einfluss Ein- fluss hatte, insbesondere: Kostenänderungen für die Dienste anderer Anbieter, zu denen das Unternehmen dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt; Kostenänderungen Kos- tenänderungen für besondere Netzzugänge, Netzbetrieb und für ZusammenschaltungenZusammen- schaltungen; Gebühren/ Gebühren/Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z. B. der Bundesnetzagentur.

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