Preise und Leistungen Musterklauseln

Preise und Leistungen. 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Xxxxxx nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt. 3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort bei Abreise nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Xxxx nicht innerhalb von 7Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 25,00 erheben. 3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder den Gesamtrechnungsbetrag zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Preise und Leistungen. 3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Xxxxxx nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus dem zustimmt. 3.5 Rechnungen des Gästehauses sind ohne Abzug bar oder per Vorkasse zahlbar. 3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.
Preise und Leistungen. 3.1 LANDHAUS WIESEMANN ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von LANDHAUS WIESEMANN zu zahlen. Dies gilt auch für vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von LANDHAUS WIESEMANN gegenüber Dritten. 3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4 Die Preise können von LANDHAUS WIESEMANN geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung von LANDHAUS WIESEMANN oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und LANDHAUS XXXXXXXXX dem zustimmt. 3.5 Rechnungen von LANDHAUS XXXXXXXXX sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Xxxx nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet;; dies gilt gegenüber einem Xxxx, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist LANDHAUS WIESEMANN berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. LANDHAUS WIESEMANN bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann LANDHAUS WIESEMANN eine Mahngebühr von 15 Euro erheben. 3.6 LANDHAUS WIESEMANN ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. LANDHAUS XXXXXXXXX ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im LANDHAUS WIESEMANN aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 3.7 Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von LANDHAUS WIESEMANN aufrechnen oder mindern.
Preise und Leistungen. 2.1. Grundlage für die vertraglichen Leistungen ist die vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung. Die Leistungen des ADAC Nordbayern e.V. umfassen nur bauseits vorrätige und vorhandene technische Leistungen, wie z.B. Strom, Modulgrößen und Anschlussstellen. 2.2. Bei der Buchung herangezogene Prospekte Dritter wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte sowie Informationen von Kooperationspartnern haben lediglich unverbindlichen Informations- charakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. 2.3. Sofern Leistungen Dritter über den ADAC Nordbayern e.V. beauftragt werden, sind diese nach Vorlage der Originalrechnung zuzüglich einer Handlingpauschale in Höhe von 15% an den ADAC Nordbayern e.V. zu zahlen. 2.4. In Bezug auf die Zahlungsbedingungen gilt Teil I, Ziffer 3 analog
Preise und Leistungen. 4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angege- ben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Xxxx- und Zusatzleistungen. 4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Ver- bindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung des Gastgebers sowie aus etwa ergänzend mit dem Xxxx/Auf- traggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Xxxx/ Auftraggeber wird aus Beweisgründen empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu vereinbaren.
Preise und Leistungen. Der für den Besuch der Veranstaltung zu bezahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Clubs. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeit der auf der Website angegebenen Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle vom Club genannten Preise beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Versandkosten und sämtliche weitere Spesen, Nachnahmegebühren, Import- oder Exportspesen, etc. hat vorbehaltlich abweichender Bestimmungen stets der Kunde zu tragen.
Preise und Leistungen. Die auf unseren Websites angegebenen Preise sind Endpreise inklusive gesetzli- cher Umsatzsteuer und aller Nebenkosten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Preise und Leistungen. Alle in unseren Preislisten und Angeboten angeführten Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Die Preise richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die Verrechnung erfolgt (wenn nicht anders angegeben) per Quartal und im Voraus. Lieferfristen werden mit Vertragsabschluss festgelegt. Die Preise sind exklusive der Gebühren angegeben, die an die Telekom zu entrichten sind. Telekom-Kosten sind u.a.: Online-Gebühren, ADSL- Grundgebühren oder Zuleitungskosten.
Preise und Leistungen a. Die Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Gästebeitrag, Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen und für Xxxx- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden. b. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. c. Strandkörbe, mit Ausnahme der Schlafstrandkörbe, dürfen täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr genutzt werden.
Preise und Leistungen. Alle angegebenen Preise für Leistungen im Restaurant „Morstein’s“ bzw. für Außer - Haus -Caterings sind Inklusiv - Preise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Serviceleistungen. Für zusätzlich gewünschte Blumen, Stuhlhussen, Menükarten, Namenskarten und weiteres Material wird eine Dekopauschale entsprechend der gewünschten Leistungen erhoben. Bei Außer-Haus-Caterings werden die zusätzlichen Serviceleistungen gesondert aufgeführt: An – und Abfahrtkosten, Kosten für Servicepersonal vor Ort, Mietkosten für Geschirr und weiteres Equipment. Bei Veranstaltungen im Saal oder den Vereinsräumen im Bürgerhaus wird eine Pauschale für die benötigte Tischwäsche berechnet. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Vertraglich vereinbarte Preise gelten für 3 Monate. Wird dieser Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung überschritten, behält sich die N & A Morstein Catering und Betreiber GmbH das Recht vor, eine Preisanpassung entsprechend der dann marktüblichen Preise vorzunehmen