Preise und Zahlungen. 1. Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, ansonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Auftraggeber zu tragen.
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Preise und Zahlungen. 1. Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, ansonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende Leistung üblicherweise üblich erweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Auftraggeber zu tragen.
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Preise und Zahlungen. 1. Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, ansonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende Leistung üblicherweise übli- cherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art), die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem Auftraggeber zu tragen.
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