Preise und Zahlungen. 2.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen. 2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen. 2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen. 2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto. 2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung. 2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist. 2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum. 2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und freibleibend. Bei Warenlieferungen verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellejeweils gültigen Preise – soweit nicht anders vereinbart - ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, einschließlich beinhalten also nicht die Kosten für Transport, Verpackung oder sonstige Nebenleistungen wie Verladung, Überführung, Transportversiche- rung, Zoll- und Zulassungskosten und die darauf entfallende Umsatzsteuer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der gesetzlichen Umsatzsteuer und VerpackungVerpackungs- verordnung nehmen wir nicht zurück; sie werden Eigentum des Kunden. Aus- genommen sind tauschfähige Mehrweg-Paletten.
2. Wird eine Montage oder ein Einbau beim Kunden gewünscht, wobei ist hierüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen, in Ermangelung einer solchen ist die Fa. E.P. berechtigt, nach Aufwand zu den allgemeinen Sätzen der Besteller Fa. E.P. abzurechnen.
3. Die Fa. E.P. behält sich das Recht hatvor, die Art ihre Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, ins- besondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, ein- treten. Diese werden dem Kunden von der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenFa. E.P. auf Verlangen nachgewie- sen.
2.24. Rechnungen Alle Forderungen der Fa. E.P. sind wahlweise doppelt an sofort fällig und sofort nach Rechnungs- erhalt und Lieferung der Ware bzw. Leistungserbringung zu zahlen. Bei Werk- und Werklieferungsleistungen besteht Anspruch auf Abschlagszahlungen, wo- bei die Anschrift erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Ist nichts anderes verein- bart, so gilt folgende Regelung: - bei Auftragsbestätigung seitens der Fa. E.P. wird ein Betrag in Höhe von 30% der mit der Auftragsbestätigung bestätigten Brutto-Rechnungssumme zur Zahlung fällig; - die nachfolgenden Abschlagszahlungen werden unter Berücksichtigung des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform jeweiligen Leistungsstandes in angemessenen Raten fällig. Die Fa. E.P. ist berechtigt, bis zur Abnahme insgesamt 95% der voraussichtlichen Brutto- Rechnungssumme als Abschlagszahlungen zu übersendenbeanspruchen; - die restlichen 5% werden nach Abnahme bzw. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werdennach vollständiger Beseiti- gung der ggf. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenbei Abnahme protokollarisch festgehaltenen Mängel zur Zah- lung fällig.
2.35. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob Zahlt der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder Kunde nicht spätestens innerhalb von 30 14 Tagen ohne Skontonach Erhalt der Rechnung, kommt er in Verzug. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug können von der Fa. E.P. Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäi- schen Zentralbank berechnet werden; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2.56. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung Der Kunde kann mit Forderungen der AbrechnungFa. E.P. nur dann aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. E.P. anerkannt sind. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn dies auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2.67. Nur mit Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder andere Umstän- de, welche bei Anlegung banküblicher Maßstäbe auf eine wesentliche Ver- schlechterung der schriftlichen Zustimmung Vermögensverhältnisse des Bestellers –Kunden schließen lassen, haben die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassensofortige Fälligkeit aller Forderungen, einschließlich Wechsel- und Scheck- forderungen, der Fa. Für AbtretungenE.P., die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgenauf demselben Rechtsverhältnis beruhen, gilt zur Folge. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig istFa. E.P. zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
2.78. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen. Schecks nimmt die Fälligkeit nach Fa. E.P. nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der vereinbarten LieferzeitEinlösung entgegen. Trifft die berechnete Xxxx Alle daraus resultierenden Spesen, Gebühren und Kosten hat der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatumtragen.
2.89. Bei fehlerhafter Lieferung Skontoabzüge von den Rechnungen der Fa. E.P. sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßunzulässig.
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Preise und Zahlungen. 2.13.1. Die vereinbarten Sämtliche von SD Worx in Bestellungen angegebenen Preise sind Festpreise verbindlich. Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in der Bestellung handelt es sich um Festpreise.
3.2. Lieferungen und verstehen sich Leistungen erfolgen, wenn in der Bestellung nicht anders angegeben, „frei HausErfüllungsort“ einschließlich Verpackung. Erfüllungsort ist die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
3.3. Mit dem Preis sind sämtliche Transport-, Versicherungs-. Verpackungs- und sonstige Nebenkosten und Gebühren bis zur Anlieferung bzw. Aufstellung in betriebs- fähigem Zustand an der von SD Worx genannten Lieferadresse abgegolten, soweit in der Bestellung nicht anders angegeben.
3.4. Im Preis sind die vom Besteller angegebene AblieferungsstelleKosten für eventuell anfallende Montage-, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer Installations-, Integrations- und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges Transferierungsarbeiten sowie die Transportversicherung Kosten für die Ausarbeitung von Angeboten und Entwürfen sowie Probelieferungen seitens des Lieferanten enthalten, soweit in der Bestellung nicht anders angegeben. Solche Arbeiten sind vom Lieferanten ohne Störung des laufenden Betriebs der SD Worx bzw. des sonstigen Liefer- oder Leistungsempfängers, erforderlichen falls auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, zu bestimmenerbringen.
2.23.5. Rechnungen Für die Nutzung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes relevante Anleitungen für Betrieb, Bedienung, Gebrauch und Service oder sonstige vom Lieferanten zu erstellende Dokumente sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf in der Bestellung angege- benen Sprache mitzuliefern und mit dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenPreis abgegolten.
2.33.6. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergebenNach Lieferung oder vollständiger Leistungs- erbringung schickt der Lieferant der SD Worx eine Rechnung unter Bezug auf Datum und Nummer der Bestellung der SD Worx sowie mit gesondert ausgewiesener gesetzlicher Umsatzsteuer zu. Rechnungen, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnenbei denen diese Angeben fehlen, gelten als nicht gestellt; die Zahlungsfrist wird in diesem Fall nicht ausgelöst.
2.43.7. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme Vorbehaltlich der Ware vollständigen Lieferung oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens Leistungserbringung werden Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontonach Rechnungs- erhalt netto oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Abzug 3 % Skonto geleistet.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.73.8. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter unvollständiger oder mangelhafter Lieferung sind wir oder Leistung ist SD Worx berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalteneinzubehalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits Die vorbehaltlose Zahlung des Rechnungs- betrages durch SD Worx beinhaltet jedoch keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung des Lieferanten als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.14.1 Für die Erbringung von Telefonie-, Mobilfunk,- Online- und Internet- dienstleistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Für die Be- reitstellung von Kabelanschlüssen gelten die in den besonderen Be- stimmungen unter X. Xxxx. 4.1 bis 4.8 getroffenen Vereinbarungen.
4.2 Die vom Kunden an SWS zu zahlenden Entgelte für die einmalige Einrichtung, monatliche Bereitstellung und Nutzung des Anschlusses bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die vereinbarten Preise monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte (Bereitstellungspreise) sind Festpreise entsprechend der Rechnungsstellung zu zahlen. Die Zahlungs- pflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des An- schlusses. Sind monatlich zu zahlende Bereitstellungspreise für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, taggenau berechnet. Die Nutzungsent- gelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.
4.3 Für „Zeitanschlüsse“ werden Bereitstellungspreise anteilig erhoben und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich mit den angefallenen Nutzungsentgelten in Rechnung gestellt.
4.4 Sämtliche Entgelte werden mit dem Zugang der gesetzlichen Umsatzsteuer Rechnung fällig und Verpackung, wobei zahlbar. Soweit der Besteller das Recht Kunde SWS kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, die Art muss der VerpackungRechnungsbetrag zehn Kalendertage nach Rechnungszugang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von SWS gutgeschrieben sein. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahmedadurch entstehen, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige Lastschrift nicht eingelöst wird und der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig istKunde dies zu vertreten hat.
2.74.5 Hat der Kunde SWS eine Einzugsermächtigung erteilt, bucht SWS den Rechnungsbetrag nicht vor dem zehnten Kalendertag nach Rechnungs- zugang vom Konto des Kunden ab.
4.6 SWS erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papier- rechnung oder als Online-Rechnung.
4.7 Gegen Ansprüche von SWS kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von SWS anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4.8 Ein Flat-Tarif versteht sich in der Regel als Tarif für die Fälligkeit nach Verbindungen. Wird der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, Flat-Tarif einheitlich als die RechnungBereitstellungspreis einschließlich Anschlussentgelt in einer Summe ausgewiesen, so gilt weist SWS gleich- wohl die rechnerischen Teilbeträge für das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumAnschlussentgelt und die Verbindungs-Flatrate aus.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß4.9 SWS behält sich vor “Flatrate-Verbindungen“ im Einzelverbindungs- nachweis nicht mehr auszuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellemangels besonderer Vereinbarung ab Werk Ennepetal, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung, wobei Entladung und Zöllen. Verpackungskosten werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der Besteller jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Auf Wunsch kann die Lieferung durch eine Transportversicherung abgedeckt werden; die Kosten trägt der Besteller.
2. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Zahlung auf das Recht hatmitgeteilte Geschäftskonto wie folgt: 50 % Anzahlung nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen, 45 % innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige der Versandbereitschaft, die Art der Verpackungrestlichen 5 % binnen 10 Tagen nach Gefahrübergang. Die vertragliche Vereinbarung abweichender Zahlungsbedingungen (insb. nach Bonitätsprüfung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenz.B. Vorkasse, Nachnahme etc.
2.2) bleibt vorbehalten. Skonto-Abzug nur bei ausdrücklicher Abrede. Rechnungen sind wahlweise doppelt an mangels besonderer Vereinbarung sofort und ohne Abzug sofort fällig.
3. Maßgeblich für die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– Preisbildung fabrikneuer Maschinen sind die am Liefertag gültigen Preise, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Angemessene und zumutbare Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 6 Monate oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt später nach Vertragsschluss ausgeführt werden. Auf diesen Rechnungen ist, bleiben vorbehalten, ebenso wie auf für den Fall erheblicher Wechselkursschwankungen (USD / EUR).
4. Verzugszinsen werden gem. § 288 Abs. 2 BGB mit 9 %-Punkten über dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Geltend gemachte Gewährleistungsansprüche behindern nicht die Fälligkeit der GeschäftsverbindungForderung. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf die Bestell-NummerGegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, das Bestell-Datumkann sofortige Sicherheitenstellung oder Bezahlung verlangt werden (§321 BGB).
6. Das Recht, Lieferungen über Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherer die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen dafür erforderlichen Daten des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenund des Auftrags mitzuteilen, bleibt vorbehalten.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise Sofern nicht ausdrücklich von 2MOBILITY anders angegeben, sind Festpreise alle von 2MOBILITY angegebenen Beträge ohne Mehrwertsteuer und verstehen sich „frei Haus“ andere staatliche Abgaben, mit der Maßgabe, dass in einem Angebot an Verbraucher Beträge (auch) einschließlich Mehrwertsteuer angegeben sind. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelleportofreie Lieferung nur für die Lieferung innerhalb der Benelux- Länder und Deutschland bei Bestellungen mit einem Bestellwert von € 300,- zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einem niedrigeren Bestellwert betragen die Versandkosten für Lieferungen innerhalb der Benelux-Länder und Deutschland € 10,-, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Versandkosten für andere Länder als Benelux und Deutschland werden ausdrücklich vereinbart.
2. Vor Abschluss eines Vertrages mit einem Verbraucher wird der Gesamtpreis ausdrücklich angegeben, einschließlich Mehrwertsteuer und etwaiger Versandkosten.
3. 2MOBILITY ist jederzeit berechtigt, ihre Preise zu ändern, mit der gesetzlichen Umsatzsteuer und VerpackungMaßgabe, wobei dass Preisänderungen weder für bereits abgeschlossene Verträge noch für Fälle gelten, in denen sich 2MOBILITY ausdrücklich zu Festpreisvereinbarungen mit der Besteller das Recht Vertragspartei verpflichtet hat, die Art der Verpackungfür einen bestimmten Zeitraum gelten. 2MOBILITY ist berechtigt, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung ihre Preise für Bestellungen nach Ablauf einer zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Frist zu bestimmenändern, innerhalb derer Festpreisvereinbarungen gelten.
2.24. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. Unbeschadet einer ausdrücklichen und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt schriftlichen Vereinbarung in dieser Hinsicht ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir 2MOBILITY berechtigt, die von der Vertragspartei geschuldeten Beträge ganz oder teilweise durch Vorauszahlung zu fordern, mit der Maßgabe, dass 2MOBILITY einen Verbraucher nicht verpflichtet, eine Vorauszahlung von mehr als 50 % des Kaufpreises zu leisten. Hat sich der Verbraucher jedoch bereits für eine Vorauszahlung von mehr als der Hälfte des Kaufpreises entschieden, bleibt er an diese Xxxx gebunden. Die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung zum Zeitpunkt der Lieferung gilt nicht als vertragsgemäßVorauszahlung.
5. Die Zahlung hat in der von 2MOBILITY angegebenen Weise zu erfolgen. Bei Zahlung per Banküberweisung hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, in der von 2MOBILITY auf der Rechnung vorgeschriebenen Weise.
6. 2MOBILITY ist berechtigt, die der Vertragspartei zugehenden Rechnungen ausschließlich per E-Mail zu übermitteln.
7. Wenn die Vertragspartei ihr Unternehmen liquidiert oder auf einen Dritten überträgt, sich in Konkurs befindet, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, eine Pfändung an ihrem Vermögen vorgenommen wird, sowie für den Fall, dass die Vertragspartei über ihr Vermögen nicht frei verfügen kann, werden die Forderungen gegen die Vertragspartei sofort fällig und zahlbar.
8. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, tritt der Verzug der Vertragspartei von Rechts wegen ein. Ab dem Tag, an dem die Vertragspartei in Verzug gerät, schuldet die Vertragspartei Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt. Abweichend von Satz 1 gelten anstelle der dort genannten Vertragszinsen die zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs geltenden gesetzlichen Zinsen, wenn die Vertragspartei in ihrer Eigenschaft als Verbraucher handelt.
9. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die anfallen, um die von der Vertragspartei aus dem Vertrag geforderten Beträge zu erhalten, gehen zulasten der Vertragspartei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise bindend. Eine Preisgleitklausel für Lohn-, Material-, Geräte- und Stoffkosten ist nicht vereinbart.
2. Die Preise gelten für Lieferungen "frei Lieferanschrift" einschließ- lich Verpackung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes verein- bart wird; dies muss schriftlich geschehen. Eine Verpflichtung zur Rückgabe der Verpackung besteht nur bei besonderer Vereinba- rung, auf unseren Wunsch wird der Lieferant die Verpackung je- doch zurücknehmen.
3. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, einschließlich Reisekosten und sonstiger Spesen. Sind Reisekosten ausnahmsweise auf- grund besonderer Vereinbarung in Rechnung zu stellen, erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach Maßgabe unserer Reisekosten- richtlinie. Der Lieferant ist gegebenenfalls verpflichtet, sich un- sere Reisekostenrichtlinie zu beschaffen. Reisekosten und sons- tige Spesen können maximal in der gesetzlich vorgesehenen Höhe abgerechnet werden.
4. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise verstehen sich „frei Haus“ an netto, d.
h. zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet wird. Sollte eine Umsatzsteuer auf die vom Besteller angegebene AblieferungsstellePreise anfallen, einschließlich wird der gesetzlichen Lieferant die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in seiner Rechnung auswei- sen. Der Lieferant überprüft und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hatverantwortet die ihn treffenden steu- erlichen Auswirkungen und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenaus Verstößen gegen steuerliche Vorgaben resultieren.
2.25. Rechnungen des Lieferanten müssen stets unsere entsprechenden Auftragsdaten (Nummer und Datum der Bestellung) enthalten. Rechnungen sind wahlweise doppelt unabhängig von der Lieferanschrift stets an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform unser Zentrales Rechnungswesen in Berlin zu übersendenrichten. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb Wir zahlen inner- halb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7Zugang einer ordnungsgemäßen Rech- nung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung Zugang einer ord- nungsgemäßen Rechnung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten2 % Skonto zu zie- hen.
6. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßAufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in dem ge- setzlich vorgesehenen Umfang zu.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“, ausschließlich Verpa- ckung und verstehen Verladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer, falls gesetzlich anwendbar, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto des LIEFERANTEN zu leisten, und zwar: • 30% Anzahlung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Auftragsbestä- tigung beim BESTELLER • 40% innerhalb von zehn Wochen nach Eingang der Auftragsbestätigung beim BE- STELLER • der Restbetrag innerhalb von zehn Kalendertagen nach Meldung der Versand- bzw. der Abholbereitschaft. Diese Regelung zur Fälligkeit des Restbetrages geht etwaigen sonstigen Fälligkeitsregelungen in diesen BEDINGUNGEN ausdrücklich vor.
3. Der LIEFERANT hat bis zur Bezahlung des nach dem VERTRAG geschuldeten Kauf- preises ein Zurückbehaltungsrecht an den LIEFERUNGEN. Dies gilt auch für Teillieferun- gen, die an bestimmte Teilzahlungen gekoppelt sind.
4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem BESTELLER nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Das Recht des BESTELLERS, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Verzögert sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene AblieferungsstelleHerstellung oder Lieferung aus Gründen, einschließlich die der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, um mehr als drei Monate gegenüber den vertraglich vereinbarten Termi- nen, so hat der LIEFERANT gegen den AUFTRAGGEBER einen Anspruch auf Anpassung des Vertragspreises. Hierfür ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen. Bei der Festlegung des geänderten Preises werden die Art der VerpackungVertragsparteien die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Erzeugerpreisindexes für Roheisen, Rohstahl, Walzstahl und Ferrolegierungen (GP = 24 1) zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt des Anpassungsverlangens berücksichtigen. Dem AUFTRAGGEBER steht es frei, dem LIEFE- RANTEN Kostensenkungen entgegenzuhalten, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht ein zumutbarer Lieferant für den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr kon- kreten Vertragsgegenstand im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisengleichen Zeitraum mit angemessenem Aufwand hätte erzie- len können.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Preise und Zahlungen. 2.1. Die vereinbarten Preise PIn den im Internet angegebenen Preisen sind Festpreise und verstehen die Verbrauchs- kosten (wie Strom, Wasser) grundsätzlich nicht inbegriffen. Dies kann jedoch von Haus zu Haus variieren. Der Mieter wird daher aufgefordert, sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellezu informieren, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenob Verbrauchskosten ggf. im Preis inbegriffen sind.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersendenDie Preise gelten vorbehaltlich Steuer- und Gebührenänderun- gen, darunter erhebliche Preisänderungen bei Strom und Heizöl. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-DatumBei dokumentierten Preissteigerungen ist SJ berechtigt, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenPreise entsprechend zu ändern.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss Alle Preise verstehen sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnenstets einschließlich MwSt.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung Alle im Internet und vorliegender Rechnung mit 3% Skontoin Mietunterlagen angegebenen Preise basieren auf dänischen Kronen (DKK). Wird ein Mietvertrag in EUR abgeschlossen, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skontowerden alle Zahlungen entsprechend dem Wechselkurs EUR 1 = DKK 7,5 umgerechnet.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der AbrechnungDie 1. Rate, die 25 % des Mietpreises, die Bearbeitungsgebühr sowie die Kosten für eine evtl. Reiserücktrittsversicherung um- fasst, wird 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig.
2.6. Nur mit Ein Vertragsabschluss wird von SJ durch Zusendung der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag Mietun- terlagen an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig istden Mieter bestätigt.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich Mit der Zahlung der 1. Rate akzeptiert der Mieter die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt einvorliegen- den Mietbedingungen, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumPreise und Mietzeitraum.
2.8. Die 2. Rate wird 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.
2.9. Werden die 1. und die 2. Rate nicht rechtzeitig bezahlt, kann SJ den Mietvertrag annullieren
2.10. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigtBuchung weniger als 60 Tage vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis 10 Tage nach Vertragsabschluss fäl- lig, aber nicht später als zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.
2.11. Bei Buchung weniger als 10 Tage vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis sofort bei Vertragsabschluss fällig, jedoch spätestens bei Schlüsselübergabe.
2.12.1 Bei Buchung im Internet besteht die Möglichkeit, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten1. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.Rate per Banküberweisung, MobilePay oder mit den angegebenen
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Samples: Mietbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.1. Die vereinbarten 6.1 Sämtliche Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an netto ab Lager oder Werk ohne Umsatzsteuer, Versicherung und sonstige Nebenkosten. Sämtliche Nebenkosten (z.B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen) einschließlich Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Ebenso hat der Käufer alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelleim Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden oder sie gegen entsprechenden Nachweis der WEMAS Absperrtechnik GmbH zurückzuerstatten, einschließlich falls die WEMAS Absperrtechnik GmbH leistungspflichtig geworden ist. Insbesondere hat der gesetzlichen Käufer die am Tage der Lieferung geltende Umsatzsteuer zu zahlen.
6.2 Preisänderungen sind unter den nachfolgenden Voraussetzungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Verpackungvereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen oder die Lieferung aus Gründen, wobei die der Besteller das Recht Käufer zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 6 Wochen erfolgen kann. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Art der VerpackungLöhne, die Xxxx des Transportmittels Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Dem Käufer steht im Falle der Erhöhung nur dann ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Vertragsabschluss und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenAuslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen 6.3 Der Rechnungsbetrag ist, ebenso soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sofort fällig und wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen folgt zahlbar: a) 8 Tage nach Rechnungsdatum 2 % Skonto b) 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
6.4 Kommt der GeschäftsverbindungKäufer in Zahlungsverzug, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis sich aus § 288 BGB ergebenden Rechte geltend zu machen.
6.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenAusübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.6 Sind uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen.
6.7 Die Ware wird nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen, Ziff. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß9, unter Eigentumsvorbehalt geliefert.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.14.1 Xxxxx Xxxxxxxxx GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxxxx T. 08031 908 858-0 | F. 08031 908 858-99 xxxx@xxxxxxxxx.xx | xxx.xxxxxxxxx.xx Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Die Es handelt sich bei Verträgen mit Verbrauchern um Endpreise, mithin ist d ie jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.
4.2 Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Zoll, Gebühren, Porto, Versicherung und branchenüblicher Verpackung zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
4.3 Wir sind dazu berechtigt, zusätzlich anfallende Kosten geltend zu machen, sofern der Kunde eine spätere Lieferung als vereinbart wünscht und wir ihn auf die separaten Kosten und deren Höhe hinweisen.
4.4 Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von uns zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 10 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenaktuellen Lieferpreise herbeizuführen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt 4.5 Wenn nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der MaßnahmeVertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumLeistung fordern.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise des Angebotes gelten nur bei Bestellung sämtlicher Teile.
2. Für Lieferungen und Leistungen, die später als vier Monate nachVertragsabschluss erbracht werden, können wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung stellen.
3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelledieangegebenen Preise in Euro ab Werk. Fracht, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer Xxxx und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx sonstige notwendige Nebenausgaben gehen zu Lasten des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenAuftraggebers. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet; sie wird nicht zurückgenommen.
2.24. Rechnungen Sofern nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen von Gesetzen, Normen, Verordnungen, erforderliche Genehmigungen etc. Änderungen an der Leistung, wozu auch geänderte Lieferzeiten und Lieferfristen zählen, bedingen, hat der Auftraggeber die uns dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
5. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, soweit nichtausdrücklich anders vereinbart, folgende Zahlungsfristen: -Bei reiner Lieferung: Innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungszugang in bar ohne Abzug. -Bei Lieferung mit Montage: Innerhalb von 8 Kalendertagen nachRechnungszugang in bar ohne Abzug. -Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als EUR 5.000,00 sind wahlweise doppelt an angemessene Vorauszahlungen bei Auftragsbestätigung und bei Versandanzeige vom Auftraggeber zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen wird bei Vertragsabschluss gesondert festgelegt.
6. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, 1/3 der vereinbarten Auftragssumme bei Vertragsabschluss zu leisten, 2/3 durch Bankgarantie einer erstklassigen Europäischen Bank nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Der Versand erfolgt nicht vor schriftlicher Bestätigung der Bank über die Anschrift Bestellung der Bankgarantie.
7. Zur Entgegennahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Schecksund Wechsel gelten erst am Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung. Kosten gehen zu Lasten des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersendenAuftraggebers.
8. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr Befindet sich der Auftraggeber im Rahmen der GeschäftsverbindungZahlungsverzug, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenwerden wirVerzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.
2.39. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergebenZur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- bzw.Leistungsverweigerungsrechten ist der Auftraggeber nur befugt, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern rechtskräftig festgestellt sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnenDie Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts setzt weiter voraus, dass die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
2.410. Der Besteller zahlt Werden uns nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, welche dieLeistungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnungdamit unseren Leistungsanspruch gefährden, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenweitere Ausführung des Auftrages von der vollständigen Vorauszahlung oder entsprechender Sicherheitsleistung abhängig zu machen, bzw. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßnach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist für die vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.1Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die vereinbarten Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind Festpreise und verstehen sich „bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Haus“ an die vom Besteller angegebene AblieferungsstelleZahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, einschließlich ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der Besteller das Recht hat, die Art zum Zeitpunkt der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift Ohne weiteren Nachweis kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangen. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen istvon mehr als dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, ebenso wie auf bei mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4Basiszins- satz. Der Besteller zahlt gerät in Verzug, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oder, falls ein solches nicht vereinbart ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung Fälligkeit und vorliegender Zugang einer Rechnung mit 3% Skontozahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Spesen oder sonstige Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 30 Tagen ohne Skonto.
2.55% p.a. Zahlungen durch den - an. Die Aufrechnung ist dem Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungengestattet, es sei denn, die aufgrund Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgenZurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, gilt als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Zustimmung als Forderung von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7Plasma. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten LieferzeitZahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx sofort fällig. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumVorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe und Rabatte werden gegenstandslos.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungen. 2.13.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellein EURO ab Werk, einschließlich zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und Verpackunganderer öffentlicher Abgaben.
3.2. Die Limón GmbH ist bei erheblichen Veränderungen der Personal-, Material- und Vertriebskosten berechtigt, die Preise für Leistungen, die mehr als zwölf Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, anzupassen. Dies teilt sie dem Auftraggeber spätestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich mit. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung. Die Kündigung hat schriftlich innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung gegenüber der Limón GmbH zu erfolgen.
3.3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch die Limón GmbH, sobald diese ihre wesentlichen vereinbarten Leistungen vollständig erbracht hat. Xxxxxxxx Leistungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und er dies zu vertreten hat, werden in diesem Zusammenhang als erbracht angesehen.
3.4. Soweit ein Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfüllt werden kann, kann die Limón GmbH vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Nettoauftragswertes verlangen. Der Limón GmbH bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmeneine verwirkte Vertragsstrafe auf etwaigen Schadenersatz angerechnet wird.
2.23.5. Rechnungen sind wahlweise doppelt an Eine etwaige Berichtigungsforderung zur Rechnung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten gilt die Anschrift Rechnung als vom Auftraggeber anerkannt. Sofern der Auftraggeber Mängelbeseitigungs- ansprüche geltend macht, ist die Verjährung des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen Vergütungsanspruches der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenLimón GmbH bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung gehemmt.
2.33.6. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergebenRechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen, ob sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Auftrag bereits abgewickelt Zahlung ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sindder Zahlungseingang bei der Limón GmbH.
3.7. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Die Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung Auftraggeber sind unter Nennung der AbrechnungRechnungsnummer durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu tätigen. Andere Zahlungsarten sind nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks sind nicht zulässig.
2.63.8. Nur Im Falle eines vereinbarten SEPA-Basismandats wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen (1) Tag vor Einzug verkürzt werden. Der Auftraggeber sichert in allen Fällen zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
3.9. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit der schriftlichen Zustimmung 5 % p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Bestellers –Verzugs bleibt unberührt. Außerdem ist die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen Limón GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
3.9.1 Maßnahmen zu lassen. Für Abtretungenergreifen, die aufgrund die Nutzung der Arbeitsergebnisse so lange verhindern, wie der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt;
3.9.2 die Ware zurückzufordern und bis zur Zahlung zu verwahren, die Rücknahme ist dabei kein Rücktritt vom Vertrag;
3.9.3 vom Vertrag zurückzutreten;
3.9.4 den Vertrag zu kündigen sowie
3.9.5 Schadenersatz zu verlangen.
3.10. Im Falle eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgenMietverhältnisses ist die Limón GmbH berechtigt, gilt die Zustimmung als den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu kündigen. Die Limón GmbH kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von vornherein erteilt mit 70 Prozent der Maßnahmebis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen durchschnittlich zuvor abgerechneten Entgelte verlangen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
2.73.11. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich Kündigt die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt einLimón GmbH aus wichtigem Grund, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatumbesteht kein Anspruch des Auftraggebers auf anteilige Erstattung einer bereits gezahlten Vergütungspauschale.
2.83.12. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.13. Die Limón GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung aus- zuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenKreditwürdigkeit des Auftrag- gebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Limón GmbH durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung Kommt der Lieferung als vertragsgemäßAuftraggeber der Vorauszahlung oder Sicherheits- leistung nach Setzung einer angemessenen Frist nicht nach, ist die Limón GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Preise gelten FCA (INCOTERMS 2020) ab dem Standort von EITEC in 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx, Xxxx-Xxxx-Xxxx 00, Xxxxxxxxxxx, oder ab einem anderen von EITEC zu benennenden Standort zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackung.
2. Die vereinbarten Preise von EITEC gelieferten Waren sind Festpreise ohne Abzug innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Skonti werden, sofern ein solcher vertraglich vereinbart wurde, nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand befindet. EITEC ist nicht verpflichtet, Wechsel und/oder Schecks anzunehmen. Nimmt EITEC Wechsel und/oder Schecks an, so erfolgt dies erfüllungshalber. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von EITEC auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist EITEC nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und verstehen – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann EITEC den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3. Sobald sich „frei Haus“ an der Kunde mit einer Zahlung aus der gesamten Geschäftsverbindung mit EITEC in Verzug befindet, ist EITEC berechtigt, weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen.
4. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Im Übrigen richten sich die vom Besteller angegebene AblieferungsstelleRechte und Pflichten EITECs nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs-rechten oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind ausgeschlossen, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hates sei denn, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen Ansprüche sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– rechtskräftig festgestellt oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7EITEC unbestritten. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung Mängeln der Lieferung als vertragsgemäßbleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gem. Xxxxxx XXX. Nr. 7 dieser AVB unberührt.
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Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und des Angebots gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Anlage.
2. Die Vertragspreise verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer Umsatz- steuer.
3. Sämtliche Nebenarbeiten (z. X. Xxxxxx-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns- , Erd-, Elektro- Malerarbeiten) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und VerpackungPreis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, wobei sind sie gesondert zu vergüten.
4. Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Gründen zusätzlich ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
5. Wird die Montage aus Gründen, die der Besteller das Recht Auftraggeber zu verantworten hat, unterbrochen, werden die Art der Verpackungdadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet. Hierbei wird davon ausgegangen, die Xxxx dass je unterbrochener Woche Mehrkosten i. H. v. 0,2 % des Transportmittels bei dem Auftrag zugrunde liegenden Bruttogesamtpreises entstehen und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenvergüten sind. Dem Auftrag- nehmer bleibt es vorbehalten, weitere Mehrkosten darzulegen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, darzulegen und nachzuweisen, dass weniger Mehrkosten entstanden sind.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.46. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% SkontoAuftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die wenn nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass ausdrücklich eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig andere Ver- gütung vereinbart ist.
2.77. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuer- betrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzu- weisen. Abschlagszahlungen sind binnen 12 Kalendertagen nach Zugang der Aufstellung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
8. Die Schlusszahlung ist binnen 30 Kalendertagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
9. Sofern sich aus den Individualvereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten die Fälligkeit Preise des Auftragnehmers, insbesondere bei Warenliefe- rungen „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Diese Preise verstehen sich zzgl. der Logistikkos- ten. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Für eine entsprechende Entsorgung hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu tragen.
10. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
11. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.
12. Ändern sich nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft Abschluss des Vertrages bis zu dessen Erfüllung die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt einGestehungskosten sowie Steuern, als Zölle, Frachten, Gebühren oder Ab- gaben jeder Art, die Rechnungden Ausgangspreis beeinflussen, so gilt das Wareneingangsdatum kann der Auf- tragnehmer, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung/Leistung mehr als Rechnungsdatum.
2.8zwei Monate liegen, Verhandlungen über eine Anpassung des Preises verlangen. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir Führt die Verhandlung nicht zu einer Anpassung der Preise, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Vertrag zurückzu- treten, ohne dass Ansprüche aufseiten des Auftraggebers hieraus er- wachsen. Liegen zwischen dem Vertragsschluss und der Liefe- rung/Leistung vier Monate oder mehr, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Preisanpassung nach oben vorzunehmen, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßeinen den oben genannten Faktoren entsprechenden Preisaufschlag beinhaltet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.1. Die vereinbarten 3.1 Unsere Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung. Zu allen Preisen wird die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
3.2 Kommt der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnungin Zahlungsverzug, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.3 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig und sofort rein netto zahlbar. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er fällige Leistungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Uns bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Besteller auch dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Besteller nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teillieferungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Besteller
7.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Zahlung wertanteilig bis Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wir für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura- Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.7 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Lieferung Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
7.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als vertragsgemäßder Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.1(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und in Euro ab Werk zzgl. Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenanderer öffentlicher Abgaben.
2.2(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen Diese 4-Monatsfrist gilt nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen istbei sukzessiv Lieferverträgen, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenz.B. bei Abrufaufträgen.
2.3(3) Die Rechnungsbeträge sind fällig und ohne Abzug zu zahlen, bis spätestens zu dem vereinbarten bzw. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergebenin der Rechnung angegebenen Termin, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ohne SkontoTagen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozent p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleiben unberührt. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind.
2.5. (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der Abrechnungselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise des Angebotes gelten nur bei Bestellung sämtlicher Teile.
2. Für Lieferungen und Leistungen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, können wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung stellen.
3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelleangegebenen Preise in Euro ab Werk. Fracht, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer Xxxx und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx sonstige notwendige Nebenausgaben gehen zu Lasten des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenAuftraggebers. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet; sie wird nicht zurückgenommen.
2.24. Rechnungen Sofern nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen von Gesetzen, Normen, Verordnungen, erforderliche Genehmigungen etc. Änderungen an der Leistung, wozu auch geänderte Lieferzeiten und Lieferfristen zählen, bedingen, hat der Auftraggeber die uns dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
5. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, soweit nichtausdrücklich anders vereinbart, folgende Zahlungsfristen:
a) Bei reiner Lieferung: Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug.
b) Bei Lieferung mit Montage: Innerhalb von 14 Kalendertagen nach åRechnungszugang ohne Abzug.
c) Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als EUR 5.000,00 sind wahlweise doppelt an angemessene Vorauszahlungen bei Auftragsbestätigung und bei Versandanzeige vom Auftraggeber zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen wird bei Vertragsabschluss gesondert festgelegt.
6. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, 1/3 der vereinbarten Auftragssumme bei Vertragsabschluss zu leisten, 2/3 durch Bankgarantie einer mündelsicheren Europäischen Bank nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Der Versand erfolgt nicht vorschriftlicher Bestätigung der Bank über die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersendenBestellung der Bankgarantie.
7. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr Befindet sich der Auftraggeber im Rahmen der GeschäftsverbindungZahlungsverzug, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenwerden wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.
2.38. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergebenZur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrechten ist der Auftraggeber nur befugt, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern rechtskräftig festgestellt sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnenDie Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts setzt weiter voraus, dass die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
2.49. Der Besteller zahlt Werden uns nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, welche die Leistungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnungdamit unseren Leistungsanspruch gefährden, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenweitere Ausführung des Auftrages von der vollständigen Vorauszahlung oder entsprechender Sicherheitsleistung abhängig zu machen, bzw. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßnach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist für die vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Wartungs , Montage , Kundendienst Und Reparaturbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und des Angebots gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Anlage.
2. Die Vertragspreise verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer Umsatzsteuer.
3. Sämtliche Nebenarbeiten (z. X. Xxxxxx-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-Malerarbeiten) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und VerpackungPreis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, wobei sind sie gesondert zu vergüten.
4. Montagen, die aus vom Auftraggeber zu verantwortenden Gründen zusätzlich ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
5. Wird die Montage aus Gründen, die der Besteller das Recht Auftraggeber zu verantworten hat, unterbrochen, werden die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet. Allgemeine Lieferbedingungen HLU_2020-06 Seite 5 von 8 Stand: Juni 2020 Allgemeine Lieferbedingungen Gültig seit Juni 2018
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.46. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% SkontoAuftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die wenn nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass ausdrücklich eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig andere Vergütung vereinbart ist.
2.77. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen. Die Aufstellung muss eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen Abschlagszahlungen sind binnen 21 Kalendertagen nach Zugang der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumAufstellung fällig.
2.88. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung Die Schlusszahlung ist binnen 30 Kalendertagen nach Zugang der Lieferung als vertragsgemäßSchlussrechnung fällig.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsab- schluss erfolgen, dann werden die am Versandtag geltenden Preise des Verkäufers berechnet; diese müssen § 315 BGB entsprechen und das bisherige Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Preise sind Festpreise Preises zu den dem Ver- käufer entstehenden Kosten berücksichtigen. Die Kaufpreisforderung des Verkäufers erhöht oder ermäßigt sich entsprechend der tatsächlich nach Ziffer II.2. gelieferten Menge.
2. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und verstehen Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei Käufer mit der Besteller das Recht hatBezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Bestehen aufgrund von Tatsachen, die Art dem Verkäufer erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, begrün- dete Zweifel an der VerpackungKreditwürdigkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Leistet der Käufer trotz Fristsetzung und der Androhung, Leistungen des Käufers nach Ablauf der Frist abzulehnen, weder Vorkasse noch Sicherheit oder verweigert er sie endgültig, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
5. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung Wechsel oder Schecks zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstel- lung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
6. Die Forderungen des Verkäufers werden auch im Fall der Gewährung von Zahlungsfristen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Käufer schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Tatsachen eintreten, die Xxxx begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Transportmittels und Käufers entstehen lassen. Hiervon abweichende Regelungen des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenVerbraucherkreditgesetzes bleiben unberührt.
2.27. Rechnungen sind wahlweise doppelt an Der Käufer darf gegenüber Ansprüchen des Verkäufers nicht aufrechnen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Anspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Unternehmer dürfen gegenüber Ansprüchen des Verkäufers ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zugrunde liegende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 HGB.
8. Besteht zwischen Verkäufer und Käufer eine laufende Geschäftsbeziehung, so werden alle entstehenden gegenseitigen Forderungen in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Anschrift Bestimmungen des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werdenHGB gelten. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf Kontokorrentkonto werden die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nreinzelnen Schuldsalden mindestens in Höhe eines Zinssatzes von 5 % bei Verbrauchern und 8 % bei Unternehmern jeweils über dem Basiszinssatz verzinst. und das verwendete Diktatzeichen Die Kontoauszüge des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4Verkäufers gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme Saldo gilt als anerkannt, wenn der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen ohne Skontosechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Der Verkäufer wird hierauf spätestens mit Beginn der Frist besonders hinweisen.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.1(1) Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen trägt der Kunde, wenn die Lieferungen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als ein Monat nach Vertragsabschluß erfolgen. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als ein Monat nach Vertragsschluss erfolgt. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 21 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Skonto zahlbar. Als Zahlungsziel gilt ausschließlich, das auf den Rechnungen ausgewiesene Datum. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an für die Bearbeitung von bereitgestellten Teilen, auch im galvanisiergerechten Zustand. Während der Behandlung auftretende Mängel, auf Grund von fehlerhaft angelieferten Teilen des Kunden berechtigen DSM, nach ihrer Xxxx entweder vom Besteller angegebene AblieferungsstelleAuftrag zurückzutreten oder den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
(2) Soweit vom Kunden oder DSM keine ausdrückliche Zweckbestimmung getroffen wurde, werden Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer darauf entfallenden Kosten und VerpackungZinsen, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenverwendet.
2.2(3) Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei DSM vorliegt oder deren Bankkonto gutgeschrieben wird. Rechnungen sind wahlweise doppelt an Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DSM berechtigt, für die Anschrift Dauer des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform Verzuges Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu übersendenberechnen. Sie dürfen Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht den Warensendungen beigefügt beschränkt.
(4) Die Annahme von Schecks erfolgt ausdrücklich nur erfüllungshalber und steht damit unter dem Vorbehalt des richtigen Einganges des vollen Betrages auf dem Konto von DSM. Wechsel werden keine angenommen.
(5) Bei einer nachträglich bekannt werdenden erheblichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden ist DSM berechtigt, Sicherheitsleistung durch Bürgschaft bzw. Hinterlegung zu verlangen. Sämtliche offenen Forderungen können sofort fällig gestellt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen Gleiches gilt wenn der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenKunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät.
2.3(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung von DSM unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –Abzüge die nicht unbillig verweigert ausdrücklich anerkannt sind, werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassennicht akzeptiert. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig istGewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.16.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilzahlungen und Fristen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2Für zusätzlich auszuführende Arbeiten gilt ein Stundensatz in Höhe von 89,00€ zzgl. MwSt. als vereinbart. Alle Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zahlbar. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder Kunde spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Ware oder Dienstleistung zwei-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die Betreuung durch die Prometheus UG nach Fertigstellung des Kundenauftrages ist vom Kunden ausgehend freiwillig und vorliegender Rechnung kann über einen Wartungs- bzw. Betreuungsvertrag festgelegt werden, wenn der Kunde dies wünscht. Die Konditionen werden zusammen mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skontodem Kunden individuell festgelegt.
2.5. Zahlungen 6.2 Kosten für die Werbemittelvorbereitung oder Werbemittelproduktion, welche die Prometheus UG auftragsbezogen auf eigene Rechnung einkauft (Zum Beispiel professionelle Fotos und Videos etc.), werden jeweils gesondert ausgewiesen und als verauslagte Kosten an den Kunden in tatsächlich entstandener Höhe berechnet.
6.3 Bei Änderungen oder Abbruch eines Auftrages durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung Kunden bzw. wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden die der AbrechnungPrometheus UG dadurch anfallenden Kosten vom Kunden ersetzt und die Prometheus UG von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
2.6. Nur mit 6.4 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn eines erteilten Auftrages kann die Prometheus UG unabhängig von der schriftlichen Zustimmung Möglichkeit einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 20% des Bestellers –Honorars für die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche durch die Bearbeitung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
6.5 Alle in Angeboten und Aufträgen, sowie auf der Homepage der Prometheus UG genannten Preise und die daraus resultierenden zu lassenzahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.6 Mehraufwand bedarf der wechselseitigen Absprache. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass vom Kunden gewünschte zusätzlich ausgeführte Arbeiten erfolgt eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx Nachhonorierung zu einem späteren Zeitpunkt ein, Stundensatz in Höhe von 89,00€ zzgl. MwSt. als die Rechnungvereinbart. Wurde ein individueller Preis mit dem Kunden schriftlich vereinbart, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatumdieser Preis.
2.86.7 Anfahrtskosten: Anfahrtskosten bis 15 Kilometer: 8,50 € pauschal Anfahrtskosten über 15 Kilometer Entfernung: (0,50€ pro gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückreise)
6.8 Beratungshonorar für die Beratung vor Ort beim Kunden Als Honorar im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vergütung von Leistungen unserer Webdesigner vor Ort beim Kunden durch den Auftraggeber zu verstehen. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung Für allgemeine Besprechungen und Beratungsdienstleistungen gilt ein Stundensatz in Höhe von 89,00€ als vertragsgemäßvereinbart.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.14.1 Für die Erbringung von Telefonie-, Mobilfunk,- Online- und Internet- dienstleistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Für die Be- reitstellung von Kabelanschlüssen gelten die in den besonderen Be- stimmungen unter X. Xxxx. 4.1 bis 4.8 getroffenen Vereinbarungen.
4.2 Die vom Kunden an SWS zu zahlenden Entgelte für die einmalige Einrichtung, monatliche Bereitstellung und Nutzung des Anschlusses bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die vereinbarten Preise monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte (Bereitstellungspreise) sind Festpreise entsprechend der Rechnungsstellung zu zahlen. Die Zahlungs- pflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des An- schlusses. Sind monatlich zu zahlende Bereitstellungspreise für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, taggenau berechnet. Die Nutzungsent- gelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.
4.3 Für „Zeitanschlüsse“ werden Bereitstellungspreise anteilig erhoben und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich mit den angefallenen Nutzungsentgelten in Rechnung gestellt.
4.4 Sämtliche Entgelte werden mit dem Zugang der gesetzlichen Umsatzsteuer Rechnung fällig und Verpackung, wobei zahlbar. Soweit der Besteller das Recht Kunde SWS kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, die Art muss der VerpackungRechnungsbetrag zehn Kalendertage nach Rechnungszugang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von SWS gutgeschrieben sein. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahmedadurch entstehen, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige Lastschrift nicht eingelöst wird und der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig istKunde dies zu vertreten hat.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit 4.5 Hat der Kunde SWS eine Einzugsermächtigung erteilt, bucht SWS den Rechnungsbetrag nicht vor dem zehnten Kalendertag nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumRechnungs- zugang vom Konto des Kunden ab.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, 4.6 SWS erstellt die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung Rechnung je nach Auftrag des Kunden als vertragsgemäßPapier- rechnung oder als Online-Rechnung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, dann werden die am Versandtag geltenden Preise des Verkäufers nach billigem Ermessen berechnet. Die Kaufpreisforderung des Verkäufers erhöht oder ermäßigt sich entsprechend der tatsächlich nach Ziffer II.2. gelieferten Menge.
2. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und verstehen Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle zu leisten. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei Käufer mit der Besteller das Recht hatBezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.
3. Bestehen aufgrund von Tatsachen, die Art dem Verkäufer erst nach Vertragsabschluss bekannt werden, begründete Zweifel an der VerpackungKreditwürdigkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Leistet der Käufer trotz Fristsetzung und der Androhung, Leistungen des Käufers nach Ablauf der Frist abzulehnen, weder Vorkasse noch Sicherheit oder verweigert er sie endgültig, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
5. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung Wechsel oder Schecks zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
6. Die Forderungen des Verkäufers werden auch im Fall der Gewährung von Zahlungsfristen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn der Käufer schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Tatsachen eintreten, die Xxxx begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenKäufers entstehen lassen. Hiervon abweichende verbraucherkreditrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
2.27. Rechnungen sind wahlweise doppelt an Der Käufer darf gegenüber Ansprüchen des Verkäufers nicht aufrechnen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Anspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Unternehmer dürfen gegenüber Ansprüchen des Verkäufers ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der ihnen zugrunde liegende Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gilt auch für das unternehmerische Zurückbehaltungsrecht aus den §§ 369 bis 372 UGB.
8. Besteht zwischen Verkäufer und Käufer eine laufende Geschäftsbeziehung, so werden alle entstehenden gegenseitigen Forderungen in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Anschrift Bestimmungen des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werdenUGB gelten. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf Kontokorrentkonto werden die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nreinzelnen Schuldsalden mindestens in Höhe eines Zinssatzes von 5 % bei Verbrauchern und 8 % bei Unternehmern jeweils über dem Basiszinssatz verzinst. und das verwendete Diktatzeichen Die Kontoauszüge des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4Verkäufers gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme Saldo gilt als anerkannt, wenn der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen ohne Skontosechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Der Verkäufer wird hierauf spätestens mit Beginn der Frist besonders hinweisen.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.13.1. Die vereinbarten vom Käufer in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise Festpreise, einschließlich sämtlicher Nebenkosten (wie Transportversicherung, Verpackungskosten usw.). Die genannten Preise sind verbindlich und gelten frei Haus / DDP (Incoterms 2020), sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenMehrwertsteuer.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.43.2. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme Käufer leistet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, bei Richtigbefund und Mangelfreiheit der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung gelieferten Ware, bei Rechnungseingang vom 1. bis 15. des Monats die Zahlung bis zum 30./31. desselben Monats mit 3% Skonto, bei Rechnungseingang vom 16. bis 31. des Monats erfolgt die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats mit 3% Skonto. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung und nach Xxxx des Käufers durch Überweisung, Verrechnungsscheck oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne SkontoWechsel.
2.53.3. Zahlungen Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn der Überweisungsauftrag des Käufers vor Ablauf der Zahlungsfrist bei der Bank des Käufers eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken ist der Käufer nicht verantwortlich. Zahlungsverzug tritt nur nach Fälligkeit und Mahnung ein. Die Höhe der Verzugszinsen bestimmt sich ausschließlich nach § 288 BGB.
3.4. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. Der Käufer ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
3.5. Vorauszahlungen werden vom Käufer nur gegen vom Verkäufer zu stellende Bürgschaften einer deutschen Großbank oder einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse geleistet.
3.6. In sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind die Bestellnummer des Kunden, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs des Käufers die Bearbeitung durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für AbtretungenKäufer verzögern, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet verlängern sich die Fälligkeit nach in Abs. 2 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumVerzögerung.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.17.1. Die vereinbarten aktuellen Mietpreise sind in der Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters angegeben. Der Mietpreis beinhaltet die vom Vermieter bezeichneten Leistungen, inklusive Energiepauschale. Die Benützung der Sauna und des Hallenbades ist während des Aufenthaltes kostenlos möglich. Die angegebenen Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an zuzüglich Endreinigungspauschale.
7.2. Durch die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich Zahlung des Mietpreises erwirbt der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller Vertragspartner das Recht hatder Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen des Appartementhauses, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels üblicher Weise den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Bei technischen Problemen und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenwetterbedingten Ausfällen besteht kein Anspruch auf Mietpreisminderung oder Ersatzleistung.
2.27.3. Rechnungen Personenabhängige Kosten wie Verpflegung, Ortstaxe, Vermittlungsgebühren Ihres Reisebüros, eventuelle Prämien für gewünschte Reiseversicherungen oder eventuell Gebühren (z.B. abweichende Anreise oder kürzerer Aufenthalt) sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. Mietpreis enthalten und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenwerden gesondert berechnet.
2.37.4. Aus Maßgeblich für den Lieferrechnungen muss Mietpreis sind die in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Preise. Ergeben sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung Abweichungen im Zeitraum zwischen Buchung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Buchungsbestätigung/Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatumgelten die Regelungen unter Punkt 3 dieser AGB.
2.87.5. Bei fehlerhafter Lieferung Zahlung vor Ort ist die vorgeschriebene Währung des Vermieters zwingend vereinbart, auch wenn die Gesamtrechnung in einer anderen Währung ausgestellt wurde.
7.6. Die Ortstaxe oder auch Kurtaxe genannt (Fremdenverkehrsabgabe des Urlaubs-ortes bzw. staatliche Abgabe) wird generell zuzüglich zum Mietpreis erhoben. Sie ist von der Regelung der betreffenden Kommune und eventuellen zusätzlichen Überweisungsgebühren abhängig, vom Alter der Gäste sowie teilweise von der Mietzeit. Sie wird, sofern nicht anders vereinbart, bei Anreise (vor Ort) fällig.
7.7. Bei der Schlüsselübergabe wird eine Kaution für den Schlüssel und den Inhalt des Mietobjektes in Höhe von mindestens € 50,- in bar erhoben. Andere Kautionshöhen sind wir berechtigtin der Objektbeschreibung angegeben. Das Geld muss in bar in der angegebenen Währung übergeben werden, da anderenfalls die Zahlung wertanteilig Übergabe des Schlüssels verweigert werden kann. Nach Rückgabe der Schlüssel und der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes erfolgt die Rückzahlung der Kaution.
7.8. Zahlungen sind bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenzum in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Zeitpunkt (= Gutschrift auf dem Konto) auf das genannte Konto in der geforderten Währung zu zahlen. Geleistete Sind Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung „vor Ort“ vereinbart, sind diese am Tag des Mietbeginns vor Schlüsselübergabe in bar in der Lieferung als vertragsgemäßgenannten Währung zu leisten. Erfolgen die geforderten Zahlungen nicht zu den angegebenen Terminen, hat der Vermieter das Recht, diese Buchung zu stornieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise bindend. Die Preise gelten für Lieferungen "frei Lieferanschrift" einschließlich Verpackung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; dies muss schriftlich geschehen. Eine Verpflichtung zur Rück- gabe der Verpackung besteht nur bei besonderer Vereinbarung, auf unseren Wunsch wird der Lieferant die Verpackung jedoch zurück- nehmen.
2. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, einschließlich Reisekosten und sonstiger Spesen. Sind Reisekosten ausnahmsweise aufgrund besonderer Vereinbarung in Rechnung zu stellen, erfolgt die Ab- rechnung ausschließlich nach Maßgabe unserer Reisekostenricht- linie. Der Lieferant ist gegebenenfalls verpflichtet, sich unsere Reisekostenrichtlinie zu beschaffen. Reisekosten und sonstige Spesen können maximal in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ab- gerechnet werden.
3. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise verstehen sich „frei Haus“ an netto, d.
h. zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet wird. Sollte eine Umsatzsteuer auf die vom Besteller angegebene AblieferungsstellePreise anfallen, einschließlich wird der gesetzlichen Lieferant die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in seiner Rechnung auswei- sen. Der Lieferant überprüft und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hatverantwortet die ihn treffenden steu- erlichen Auswirkungen und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenaus Verstößen gegen steuerliche Vorgaben resultieren.
2.24. Rechnungen des Lieferanten müssen stets unsere entsprechenden Auftragsdaten (Nummer und Datum der Bestellung) enthalten. Rechnungen sind wahlweise doppelt unabhängig von der Lieferanschrift stets an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform unser Zentrales Rechnungswesen in Berlin zu übersendenrichten. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb Wir zahlen inner- halb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7Zugang einer ordnungsgemäßen Rech- nung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung Zugang einer ord- nungsgemäßen Rechnung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten2 % Skonto zu zie- hen.
5. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßAufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in dem ge- setzlich vorgesehenen Umfang zu.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.1Die Angebot / Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der gültigen Preisliste des Auftragnehmer bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind wie folgt zahlbar:
7.1. Der Auftraggeber/Kunde überweist eine Sicherheitsleistung von mindestens 20% nach dem ersten Entwurf. Nach Eingang der Sicherheitsleistung beginnt der Auftragnehmer mit dem vereinbarten Projekt.
7.2. Der Auftraggeber/Kunde überweist nach seiner Überprüfung und vor der Auslieferung den restlichen Betrag. Nach Eingang des Restlichen Betrages wird das Projekt ausgeliefert. Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen den restlichen Betrag zu überweisen und die Webseite zu überprüfen. Sollte nach spätestens 14 Tagen keine Beanstandung erfolgen gild das Projekt als abgenommen.
7.3. Pro Auftrag sind drei Korrekturschleifen pro Angebotsposten im Preis inbegriffen die nichts mit nicht vereinbarten Funktionen zutun haben, jede weiter Korrektur wird neu berechnet. Hierbei gilt dem Aufwand/Änderungen entsprechend Satz den der Auftragnehmer in einem Stundensatz von 75,00 Euro pro angefangener Stunde berechnet.
7.4. Solle die durch eine Ausnahme der Auftragnehmer dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen (Webseite, Logo etc.) vor der erbrachten Zahlung des Auftraggebers übergeben worden sein, so hat der Auftraggeber nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht und nur so lange wie es der Auftragnehmer erlaubt. Sollte der Auftraggeber seine Rechnung nicht bezahlt haben, kann der Auftragnehmer jederzeit die Webseite sperren und vom Netz nehmen lassen. Die vereinbarten Preise sind Festpreise Nutzungsrechte gehen erst bei vollster Bezahlung an den Auftraggeber über. Sollte der Auftragnehmer verlangen, dass die Webseite wegen nicht Bezahlung vom Netzt genommen wird und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellenicht mehr im Einsatz sein darf bis zur Bezahlung, einschließlich muss diesem der gesetzlichen Umsatzsteuer Auftraggeber sofort nachkommen. Sollte er diesem nicht sofort nachkommen, so entsteht dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro zusätzlich zu den Kosten der Dienstleistung. Der Auftraggeber hat kein Recht erbrachte Dienstleistungen des Auftragnehmers zurückzugeben und Verpackung, wobei von der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenVereinbarung zurückzutreten.
2.27.5. Rechnungen sind wahlweise doppelt an Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer und Vorliegen der für die Anschrift Leistungen notwendigen Daten des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersendenKunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Rahmen Verzug, behält sich der GeschäftsverbindungAuftragnehmer vor, auf die Bestell-Nummerweitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Die erbrachte Leistung bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung das Eigentum vom Auftragnehmer, Der Auftraggeber hat keine Rechte daran bis das Bestell-Datum, die Mat.-NrHonorar beim Auftragnehemer eingegangen ist. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder Kunde spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoeiner Woche nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 1-Wochen- Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellemangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung, wobei Entladung und Zöllen. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der Besteller jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Auf Wunsch kann die Lieferung durch eine Transportversicherung abgedeckt werden; die Kosten trägt der Besteller.
2. Die Ware wird grundsätzlich unverpackt und ohne Korrosionsschutz zur Verfügung gestellt. Verpackungen oder Schutzmaßnahmen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers vorgenommen. Solche Maßnahmen oder Verpackungen werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Beanstandungen wegen mangelhafter Verpackung sind ausgeschlossen.
3. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Zahlung auf das Recht hatmitgeteilte Geschäftskonto wie folgt: Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto. Zahlungen für Lohnarbeiten haben sofort netto zu erfolgen.
4. Maßgeblich für die Preisbildung sind die am Liefertag gültigen Preise, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Angemessene und zumutbare Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die Art der Verpackung6 Monate oder später nach Vertragsschluss ausgeführt werden, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen istbleiben vorbehalten, ebenso wie für den Fall erheblicher Wechselkursschwankungen (USD / EUR).
5. Verzugszinsen werden gem. § 288 Abs. 2 BGB mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Geltend gemachte Gewährleistungsansprüche behindern nicht die Fälligkeit der Forderung. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, kann sofortige Sicherheitenstellung oder Bezahlung verlangt werden (§321 BGB).
7. Das Recht, Lieferungen über Kreditversicherung abzusichern und dem gesamten Schriftverkehr Versicherer die dafür erforderlichen Daten des Bestellers und des Auftrags mitzuteilen, bleibt vorbehalten.
8. Aufträge auf Abruf sind im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder Zweifel spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5eines Jahres nach Auftragserteilung abzurufen. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung Falls der Abrechnung.
2.6. Nur mit Abrufauftrag nicht in voller Höhe abgenommen wird, hat der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen Lieferer das Recht, einen Mindermengenzuschlag zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7verlangen. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach laufenden Liefereinteilungen muss der vereinbarten LieferzeitBesteller in Aussicht genommenes Auslaufenlassen des Teils sobald als möglich - mindestens aber 6 Monate vor Auslauf, - ankündigen. Trifft die berechnete Xxxx Andernfalls hat er vorgeplanten Material- und Fertigungsaufwand zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatumersetzen.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.13.1 Sämtliche von PROTEC in Bestellungen angegebenen Preise sind verbindlich. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Bestimmungen in der Bestellung handelt es sich um Festpreise.
3.2 Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn in der Bestellung nicht anders ange- geben, “frei Erfüllungsort”. Erfüllungsort ist die in der Bestellung angegebene Lie- feradresse.
3.3 Die von PROTEC angegebenen Preise enthalten Transport-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten und Gebühren sowie Zölle und sonstige öffentliche Abga- ben bis zur Anlieferung bzw. Aufstellung in betriebsfähigem Zustand an der von PROTEC genannten Lieferadresse, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit eine gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, wird diese gesondert ausge- wiesen.
3.4 Mangels anderweitiger Angaben in der Bestellung oder sonstiger schriftlicher Ver- einbarung sind im Preis insbesondere die Kosten für eventuell anfallende Mon- tage-, Installations-, Integrations- und Transferierungsarbeiten enthalten, die vom Lieferanten ohne Störung des laufenden Betriebs bei PROTEC, erforderlichenfalls auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu erbringen sind.
3.5 Für die Nutzung des Liefergegenstandes relevante Anleitungen für Betrieb, Bedie- nung, Gebrauch und Service oder sonstige vom Lieferanten zu erstellende Doku- mente sind in der deutschen und englischen Sprache mitzuliefern, soweit nicht in der Bestellung eine andere Sprache angegeben wird. Die vereinbarten Preise mitzuliefernden Anlei- tungen und Dokumente sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenmit dem Preis abgegolten.
2.23.6 Nach ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistungserbringung schickt der Lieferant der PROTEC eine Rechnung unter Bezug auf Datum und Nummer der Bestellung der PROTEC zu. Rechnungen sind wahlweise doppelt an Rechnungen, bei denen diese Angaben fehlen, gelten als nicht gestellt; die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersendenZahlungsfrist wird in diesem Fall nicht ausgelöst. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werdenNr. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen5.7 bleibt unbe- rührt.
2.33.7 Vorbehaltlich der ordnungsgemäßen, insbesondere vollständigen, Lieferung oder Leistungserbringung und Abnahme (siehe Nr. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens 9) werden Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontonach Rechnungserhalt netto oder innerhalb von 14 Tagen nach Rech- nungserhalt unter Abzug von 3 % Skonto geleistet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die 3.8 Bei nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden ordnungsgemäßer Lieferung oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir Leistung ist PROTEC berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenohne Verlust von Rabat- ten, Skonti oder ähnlichen Preisnachlässen einzubehalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits Die vorbehaltlose Zah- lung des Rechnungsbetrages durch PROTEC beinhaltet jedoch keine Anerkennung Anerken- nung der Lieferung oder Leistung des Lieferanten als vertragsgemäßordnungsgemäß. Die Zah- lungsfrist beginnt insoweit erst mit ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistung.
3.9 Bei vorzeitiger Lieferung oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ab- lauf der Liefer- oder Leistungsfrist oder zu dem vereinbarten Liefer- oder Leis- tungstermin.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Einkauf Und Die Beschaffung Von Leistungen
Preise und Zahlungen. 2.13.1 Sämtliche Preise sind in DKK (dänischen Kronen) oder Euro angegeben, falls nichts anderes angeführt ist. Ist die Buchung des Mieters registriert, schickt KHF eine Bestätigung (vgl. Punkt. 2.2) und der Mietpreis wird in zwei Raten fällig (vgl. unten).
3.2 Gleichzeitig mit der Zahlung des Mietpreises ist der Mieter verpflichtet, eine von KHF festgelegte Kaution zu leisten. Die vereinbarten Preise sind Festpreise erhobene Kaution stellt eine Sicherheit dar für u. a. – aber nicht ausschließlich – die Zahlung von bei KHF gekauften Zusatzleistungen, Verbrauchskosten (wie unter Punkt 7 angegeben) und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hateventuelle Schäden, die Art am Mietobjekt verursacht werden (vgl. Punkt 8) sowie eventuelle sonstige Kosten bezüglich des Mietverhältnisses, zu deren Zahlung der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig Mieter verpflichtet ist.
2.73.3 Sofern im Katalog, im Internet und/oder der Preisliste nichts anderes angegeben ist, sind die Verbrauchskosten für Wasser, Strom, Heizöl, Gas u. Ä. sowie Heizkosten (darunter ggf. Brennholz) nicht im Mietpreis inbegriffen.
3.4 Die 1. Rate, die 25 % des Mietpreises ausmacht, sowie die Kosten für eine eventuelle Reiserücktrittversicherung, die Bearbeitungsgebühr und evtl. weitere, von KHF festgelegte Gebühren werden 10 Tage nach Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2).
3.5 Die 2. Rate, die die restlichen 75 % des Mietpreises ausmacht, wird 49 Tage vor Beginn des Mietzeitraums fällig.
3.6 Bei Buchung weniger als 49 Tage, aber früher als 14 Tage vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis 5 Tage nach Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2).
3.7 Bei Buchung 14 Tage oder später vor Beginn des Mietzeitraums wird der gesamte Mietpreis sofort bei Vertragsabschluss fällig (vgl. Punkt 2.2).
3.8 Falls das Ferienhaus im Internet gebucht wird, besteht die Möglichkeit, die 1. Rate per Banküberweisung oder mit den angegebenen Zahlungskarten zu bezahlen. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten LieferzeitKartenzahlung wird eine geringere Kartengebühr erhoben. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so Bei Kartenzahlung im Internet gilt das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumWiderrufsrecht 48 Stunden.
2.83.9 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 3.4-3.7 gilt als Vertragsverletzung und gibt KHF das Recht, den abgeschlossenen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigtEine Aufhebung des Mietvertrags gemäß Punkt 3.9 entbindet den Mieter nicht von der Verpflichtung, den Mietpreis zu bezahlen, und der Sachverhalt wird in Übereinstimmung mit den Bedingungen bezüglich einer Stornierung (vgl. Punkt 12) geregelt.
3.10 Im Falle von Preissteigerungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Währungskursänderungen u. a. hat KHF das Recht, den Mietpreis verhältnismäßig anzupassen unter Übersendung von umfassender Dokumentation bezüglich der Faktoren, die zu einer Mieterhöhung führen. Sofern die Währung, in der das Ferienhaus von KHF abgerechnet wird, ihren Kurs gegenüber der Währung, die gemäß Katalog, Internet und/oder Preisliste die Preisgrundlage für die Zahlung wertanteilig bis des Mieters bildet, ändert, kann der Mietpreis nach Abschluss des Mietvertrags und vor Beginn des Mietzeitraums um den Prozentsatz erhöht werden, um den die verwendete Währung seit Druck des Katalogs und/oder der Preisliste gestiegen ist.
3.11 Preiserhöhungen gemäß Punkt 3.10 berechtigen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßStornierung des Ferienhauses/Mietvertrags.
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Samples: Mietvertrag
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellemangels besonderer Vereinbarung ab Werk Ennepetal, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackung, wobei Entladung und Zöllen. Verpackungskosten werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der Besteller jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Auf Wunsch kann die Lieferung durch eine Transportversicherung abgedeckt werden; die Kosten trägt der Besteller.
2. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Zahlung auf das Recht hatmitgeteilte Geschäftskonto wie folgt: 50 % Anzahlung nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen, 45 % innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige der Versandbereitschaft, die Art der Verpackungrestlichen 5 % binnen 10 Tagen nach Gefahrübergang. Die vertragliche Vereinbarung abweichender Zahlungsbedingungen (insb. nach Bonitätsprüfung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenz.B. Vorkasse, Nachnahme etc.
2.2) bleibt vorbehalten. Skonto-Abzug nur bei ausdrücklicher Abrede. Rechnungen sind wahlweise doppelt an mangels besonderer Vereinbarung sofort und ohne Abzug sofort fällig.
3. Maßgeblich für die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– Preisbildung sind die am Liefertag gültigen Preise, sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde. Angemessene und zumutbare Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 6 Monate oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt später nach Vertragsschluss ausgeführt werden. Auf diesen Rechnungen ist, bleiben vorbehalten, ebenso wie auf für den Fall erheblicher Wechselkursschwankungen (USD / EUR).
4. Verzugszinsen werden gem. § 288 Abs. 2 BGB mit 9 Prozentpunkten über dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Geltend gemachte Gewährleistungsansprüche behindern nicht die Fälligkeit der GeschäftsverbindungForderung. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf die Bestell-NummerGegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, das Bestell-Datumkann sofortige Sicherheitenstellung oder Bezahlung verlangt werden (§321 BGB).
6. Das Recht, Lieferungen über Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherer die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen dafür erforderlichen Daten des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenund des Auftrags mitzuteilen, bleibt vorbehalten.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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Preise und Zahlungen. 2.11. Der Preis des Kaufgegenstandes gilt ab Lieferwerk bzw. ab Lieferort gemäß den jeweils gültigen Preislisten und Konditionen. (Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.) Die Ware reist bran-chenüblich verpackt. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich „frei Haus“ an Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackungen werden von uns gemäß der Verpackungsverordnung über die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenFirma INTERSEROH AG entsorgt.
2.22. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift Preise für einzelne Positionen eines Angebots haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenGesamtauftrages über dieses Angebot.
2.33. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnenMetalltermineinkäufe unserer Kunden sind auch bei telefonischer Bestellung verbindlich und können von unserern Kunden nicht mehr storniert werden.
2.44. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skontobestätigten Xxxxx.
2.55. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für AbtretungenXxxxxx zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, bei Preis- und Kostenerhöhungen eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen. Übersteigen die von uns im Zeitpunkt der Lieferung berechneten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind unsere am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart.
7. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage zur Zahlung fällig. Mangels einer besonderen Vereinbarung ist die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenohne jeden Abzug an uns zu leisten.
8. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßDie Aufrechnung ist mit Ausnahme anerkannter oder rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Mängelansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden alle Leistungen von MIKRON auf Grundlage der Preise sind Festpreise und in der Währung in Rechnung gestellt, die bei MIKRON zum Zeitpunkt des Versandes gelten.
2. Sofern keine Vereinbarung betreffend der anwendbaren INCOTERMS-Klausel (Ausgabe 2010) getroffen wurde, verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und alle Preise ohne Verpackung, wobei der Besteller das Recht hatohne Mehrwertsteuer, lieferbar rein netto ab Werk, (Free Carrier‘ MIKRON SA Agno Werk – FCA INCOTERMS 2010), sowie ohne Montage- und Nebenkosten aller Art. Der Käufer trägt die Art der VerpackungVersicherungs- und Verpackungskosten, die Xxxx Zölle, Steu- ern, Abgaben aller Art, soweit sie außerhalb des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr Herstellerlandes im Rahmen der GeschäftsverbindungZusammen- hang mit dem Liefergeschäft erhoben werden; gegebenenfalls hat er sie bei Vor- lage eines entsprechenden Nachweises MIKRON zurückzuerstatten, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig falls diese hierfür leistungspflichtig geworden ist.
2.73. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gehen sämtliche Spesen im Zu- sammenhang mit Akkreditiven, Bankgarantien, Inkassi, Einlösung von Dokumen- ten, Wechselstempeln usw. zu Lasten des Käufers.
4. Der Kaufpreis ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, vom Käufer spätestens bei Versand durch MIKRON, ohne jeden Abzug und in der dort gel- tenden Lokalwährung auf das Bankkonto von MIKRON zu leisten. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach Teilliefe- rungen werden entsprechend der vereinbarten LieferzeitVersandbereitschaft Teilzahlungen fällig.
5. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die RechnungWurde keine Vorauszahlung geleistet, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatumgerät der Käufer nach Ablauf von 10 Tagen ab Versand der Ware ohne weitere Mahnung in Verzug. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, hat er einen Zins in Höhe des Diskontsatzes der Schweizerischen Nationalbank zuzüglich 5% vom Zeitpunkt der vereinbar- ten Fälligkeiten an zu entrichten. MIKRON ist ferner bis zum Eingang der rück- ständigen Zahlungen von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit.
2.86. Bei fehlerhafter Lieferung Wird eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Be- stellers bekannt oder sollten andere schädigende Elemente egal welcher Natur zu seinen Lasten bekannt werden, kann MIKRON ganz oder teilweise Voraus- zahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und vom Besteller erhaltene Anzahlungen als Ausgleich bereits erbrachter Leis- tungen oder teilweise erbrachter Leistungen einbehalten, unter Vorbehalt des Schadensersatzanspruches bei eventuell erlittenen Schäden.
7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung eventueller von MIKRON bestrittener Gegenansprüche des Käufers sind wir berechtigt, ebenso ausgeschlos- sen wie die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenGeltendmachung von Retentionsrechten an oder im Zusammen- hang mit der Lieferung.
8. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung Anzahlungen werden nicht verzinst und sind kein Reugeld, dessen Hinterlassung den Käufer zum Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt.
9. Kommt der Lieferung als vertragsgemäßKäufer in Kreditgeschäften seinen Ratenzahlungen gemäß den ver- einbarten Fälligkeitsfristen nicht nach, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig.
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Samples: Lieferbedingungen Ersatzteile
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstellealle Preise für Lieferungen und/oder Leistungen als Nettopreise ohne jedweden Abzug (wie etwa Xxxxxx etc.). Zusatzkosten wie Versand, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer Zölle, Versicherung usw. sind nicht enthalten und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx gehen vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung grundsätzlich zulasten des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2Vertragspartners. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr Ein im Rahmen Einzelfall vereinbartes Skonto bezieht sich im Grundsatz nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Vertragspartners im Zeitpunkt der GeschäftsverbindungSkontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
2.82. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir Sollten sich nach Vertragsschluss die die Vertragsprodukte betreffenden Einkaufspreise (exklusive Zoll- oder sonstiger hoheitlicher Abgaben) des E/D/E um mehr als 10,00 % erhöhen, ist E/D/E berechtigt, die entsprechende Erhöhung vollständig an den Vertragspartner weiterzugeben. Eine solche Erhöhung ist dem Vertragspartner unter Nennung der Gründe mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Soweit bei Importware des E/D/X Xxxxx oder sonstige hoheitliche Abgaben anfallen, können diese stets in voller, jeweils konkret angefallener Höhe an den Vertragspartner weiterberechnet werden.
3. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn nach Xxxx von E/D/E auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.
4. Mangels anderslautender Vereinbarung hat die vollständige Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenzum 15. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung des der Lieferung als vertragsgemäßfolgenden Kalendermonats durch Überweisung auf das im Vorhinein bekanntgegebene Konto von E/D/E bzw. in der jeweils vertraglich vereinbarten Form zu erfolgen.
5. Im Verzugsfalle berechnet E/D/E Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Anderweitige Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. E/D/E ist im Falle des Zahlungsverzuges ferner berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Vertragspartner gegen E/D/E oder eines seiner nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen zustehen, mit der verzugsbehafteten Forderung aufzurechnen.
7. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, werden außerdem alle anderen etwaigen Zahlungsforderungen aus Vertragsbeziehungen zwischen E/D/E und/oder seiner gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen einerseits und dem Vertragspartner andererseits sofort fällig. Im Verzugsfalle und/oder wenn (sonstige) Umstände bekannt werden, die aus Sicht von E/D/E geeignet erscheinen, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern bzw. die Realisierung von Zahlungsansprüchen ernsthaft zu gefährden, ist E/D/E zudem berechtigt, jede Weiterbelieferung von der Leistung einer entsprechenden Vorauszahlung oder Beibringung sonstiger angemessener Sicherheiten abhängig zu machen und/oder nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag (ggf. auch nur teilweise) zurückzutreten und Schadenersatz, insb. wegen Nichterfüllung der vertraglichen Abnahmeverpflichtung, zu verlangen. Etwaige sonstige, vertragliche und gesetzliche Rechte von E/D/E bleiben hievon unberührt.
8. Gegen eine Zahlungsforderung des E/D/E kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.15.1 Die Update-Gebühren umfassen die Leistungen ge- mäss Ziffer 3 dieses Vertrages während eines vollen Kalenderjahres und werden im ersten Quartal des laufenden Jahres für das darauffolgende Update in Rechnung gestellt (Bsp. RG Xxxx 2010 für Version 2011). Wird der Update-Vertrag gleichzeitig mit dem Lizenzvertrag abgeschlossen, erhält der Kunde 25% Rabatt, der in Form von drei Gratismonaten gewährt wird. Dieser Rabatt wird auch für einen neu abgeschlossen Update-Vertrag im Falle einer Lizenzerweiterung durch eine zusätzliche Applikation gewährt. Bei Neulizenzierung von Applikationen und Optionen sowie Erweiterungen der bestehenden Lizenz werden ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Lieferdatum die Update-Gebühren pro Rata verrechnet.
5.2 Die höhe der jährlichen Update-Gebühren hängen vom aktuellen Lizenzwert sämtlicher beim Kunden gemäss beiliegendem Anhang installierten ABACUS- Software ab. Bei einer Veränderung der durch den Software- Hersteller vorgegebenen Lizenzgebühren werden die Update-Gebühren deshalb automatisch angepasst. Im Falle einer Erhöhung der gesamten Update-Gebühren hat der Kunde das Recht, den Update-Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ab entsprechender Mitteilung mit eingeschriebenem Brief auf den Zeitpunkt der Gebührenerhöhung zu kündigen.
5.3 Mit Unterzeichnung dieses Vertrages anerkennt der Kunde die ihm ausgehändigten aktuellen Tarifsätze der BDO AG für die zusätzliche Informatik-Beratung gemäss voranstehend Ziff. 4. Die vereinbarten BDO AG behält sich die einseitige Anpassung der Tarfisätze vor. Eine Erhöhung der Tarifsätze wird dem Kunden vorgängig mitgeteilt.
5.4 Die Preise sind Festpreise und verstehen rein netto binnen 30 Tagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
5.5 Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller BDO AG das Recht hatvor, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig Vertragsleistungen bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenLeistung der geschuldeten Zahlungen (inkl. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäßVerzugszinse) einzustellen oder gem. Ziff. 6.3 vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Abacus / Nest Update Agreement
Preise und Zahlungen. 2.14.1 Für die Erbringung von Telefonie-, Mobilfunk,- Online- und Inter- netdienstleistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen. Für die Bereitstellung von Kabelanschlüssen gelten die in den beson- deren Bestimmungen unter X. Xxxx. 4.1 bis 4.8 getroffenen Ver- einbarungen.
4.2 Die Vom Kunden an SWS zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die vereinbarten Preise Entgelte sind Festpreise entspre- chend der Rechnungsstellung zu zahlen. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung des Anschlusses. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermo- nats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zah- lungspflicht besteht, tag genau berechnet. Die Nutzungsentgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.
4.3 Für „Zeitanschlüsse“ werden Grundpreise anteilig erhoben und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich mit den angefallenen Nutzungsentgelten in Rechnung gestellt.
4.4 Sämtliche Entgelte werden mit dem Zugang der gesetzlichen Umsatzsteuer Rechnung fällig und Verpackung, wobei zahlbar. Soweit der Besteller das Recht Kunde SWS kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, die Art muss der VerpackungRechnungsbetrag zehn Kalendertage nach Rechnungszugang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von SWS gutgeschrieben sein. Der Kunde hat alle Kosten zu erset- zen, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr im Rahmen der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahmedadurch entstehen, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige SEPA-Lastschriftmandat nicht eingelöst wird und der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig istKunde dies zu vertreten hat.
2.74.5 Hat der Kunde SWS ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, bucht SWS den Rechnungsbetrag nicht vor dem zehnten Kalendertag nach Rechnungszugang vom Konto des Kunden ab.
4.6 SWS erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papier- rechnung oder als Online-Rechnung.
4.7 Gegen Ansprüche von SWS kann der Kunde nur mit unbestritte- nen, rechtskräftig festgestellten oder von SWS anerkannten An- sprüchen aufrechnen. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungs- recht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsver- hältnis zu.
4.8 Ein Flatrate-Tarif versteht sich in der Regel als Tarif für die Fälligkeit nach Ver- bindungen. Wird der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, Flatrate-Tarif einheitlich als die RechnungGrundpreis ein- schließlich Anschlussentgelt in einer Summe ausgewiesen, so gilt weist SWS nicht die rechnerischen Teilbeträge für das Wareneingangsdatum als RechnungsdatumAnschluss- entgelt und die Verbindungs-Flatrate aus.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß4.9 SWS behält sich vor “Flatrate-Verbindungen“ im Einzelverbin- dungsnachweis nicht mehr auszuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11. Die vereinbarten Preise sind Festpreise des Angebotes gelten nur bei Bestellung sämtlicher Teile.
2. Für Lieferungen und Leistungen, die später als vier Monate nachVertragsabschluss erbracht werden, können wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung stellen.
3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene Ablieferungsstelledieangegebenen Preise in Euro ab Werk. Fracht, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer Xxxx und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx sonstige notwendige Nebenausgaben gehen zu Lasten des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenAuftraggebers. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet; sie wird nicht zurückgenommen.
2.24. Rechnungen Sofern nach Vertragsabschluss eintretende Änderungen von Gesetzen, Normen, Verordnungen, erforderliche Genehmigungen etc. Änderungen an der Leistung, wozu auch geänderte Lieferzeiten und Lieferfristen zählen, bedingen, hat der Auftraggeber die uns dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
5. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, soweit nichtausdrücklich anders vereinbart, folgende Zahlungsfristen: -Bei reiner Lieferung: Innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungszugang in bar ohne Abzug. -Bei Lieferung mit Montage: Innerhalb von 8 Kalendertagen nachRechnungszugang in bar ohne Abzug. -Bei Aufträgen mit einem Wert von mehr als EUR 5.000,00 sind wahlweise doppelt an angemessene Vorauszahlungen bei Auftragsbestätigung und bei Versandanzeige vom Auftraggeber zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen wird bei Vertragsabschluss gesondert festgelegt.
6. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, 1/3 der vereinbarten Auftragssumme bei Vertragsabschluss zu leisten, 2/3 durch Bankgarantie einer erstklassigen Europäischen Bank nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Der Versand erfolgt nicht vor schriftlicher Bestätigung der Bank über die Anschrift Bestellung der Bankgarantie.
7. Zur Entgegennahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Schecksund Wechsel gelten erst am Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlung. Kosten gehen zu Lasten des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersendenAuftraggebers.
8. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr Befindet sich der Auftraggeber im Rahmen der GeschäftsverbindungZahlungsverzug, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenwerden wirVerzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.
2.39. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergebenZur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungs- bzw.Leistungsverweigerungsrechten ist der Auftraggeber nur befugt, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist wenn seine Gegenansprüche entweder unbestritten oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern rechtskräftig festgestellt sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnenDie Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts setzt weiter voraus, dass die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
2.410. Der Besteller zahlt Werden uns nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, welche dieLeistungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnungdamit unseren Leistungsanspruch gefährden, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhaltenweitere Ausführung des Auftrages von der vollständigen Vorauszahlung oder entsprechender Sicherheitsleistung abhängig zu machen, bzw. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist für die vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten. Weiser GmbH Brandschutz & Technik, AGB Seite 10 von 15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 2.11) Es gelten, vorbehaltlich des Abs. 2), die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Diese Preise verstehen sich im Hinblick auf Waren FCA „Lieferwerk“ (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. „Lieferwerk“ im Sinne dieser AVB meint dasjenige Lieferwerk von STILL, welches gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot die Waren zur Abholung oder zum Versand bereitstellt. Liegt der Auftragswert unter EUR 50,00 so ist STILL berechtigt, EUR 10,00 Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Für durch STILL zu versendende Waren (nachstehend „Versendungskauf“) trägt der Besteller, soweit nicht anders vereinbart, die Transportkosten ab Lieferwerk oder ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Die Kosten für Transport und etwaige Versicherungen werden dem Besteller entweder durch den von STILL beauftragten Transportdienstleister in Rechnung gestellt, sofern der Besteller bei diesem ein Vertragskonto besitzt, oder durch STILL abgerechnet und in der Auftragsrechnung separat ausgewiesen.
2) Die mit dem Besteller vereinbarten Preise sind Festpreise für die Ware werden maßgeblich durch die Herstellungskosten der vertragsgegenständlichen Ware i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB (nachstehend „Herstellungskosten“), und verstehen diese vor allem durch die Energie- und Rohstoffpreise (insbesondere Öl, Strom, Gas, Stahl) und Transportkosten (insbesondere Öl und Fracht) (nachstehend „Kostenbestandteile“), bestimmt. Insofern ist STILL nach billigem Ermessen berechtigt, etwaige Erhöhungen oder Senkungen der Kostenbestandteile (auch für Zukaufteile) für die vertragsgegenständliche Ware, die nach Vertragsschluss aber vor oder bei Herstellung der Ware auftreten, auch nach Vertragsschluss preiserhöhend bzw. -senkend zu berücksichtigen und dies in der Rechnung an den Besteller zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für Erhöhungen oder Senkungen von Kostenbestandteilen, die von STILL bereits in den Preisen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berücksichtigt wurden. Eine Anpassung der Preise gegenüber dem Besteller nach diesem Abs. 2) ist nur in dem Maße zulässig, wie auch bei STILL eine Veränderung der Herstellungskosten für die vertragsgegenständliche Ware eingetreten ist. STILL wird hierbei stets eine Gesamtsaldierung der Kostenbestandteile der Herstellungskosten durchführen und dementsprechend im Falle der Erhöhung einzelner Kostenbestandteile auch eine etwaige Senkung anderer Kostenbestandteile berücksichtigen (und umgekehrt). Die Regelungen dieses Abs. 2) gelten entsprechend für Zukaufteile/Zubehör (insbesondere Batterien, Lade- und Anbaugeräte), die von STILL eingekauft werden und deren Preise sich „frei Haus“ nach Vertragsschluss entsprechend verändern.
3) Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung für Flurförderzeuge und für Ersatz- und Austauschteile sowie Reparaturen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto an die auf der jeweiligen Rechnung genannte Bankverbindung von STILL zu leisten. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung sind vom Besteller angegebene Ablieferungsstelle, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmen.
2.2tragen. Rechnungen sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform zu übersenden. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen STILL ist, ebenso wie auf dem gesamten Schriftverkehr auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Reparatur ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Anzahlung durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt STILL spätestens mit der GeschäftsverbindungAuftragsbestätigung bzw. dem Angebot, auf sofern die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisenAuftragsbestätigung nicht nur deklaratorischen Charakter hat.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben4) Bei Überschreitung der vorstehenden Zahlungsfristen oder eines vereinbarten Zahlungstermins kommt der Besteller in Verzug, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme ausstehende Betrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Ein Anspruch auf einen etwaigen kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hierdurch unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. STILL behält es sich des Weiteren vor, zusätzlich eine Verzugspauschale von EUR 40,00 zu erheben. Diese Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto.
2.5. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung Schaden in Kosten der Abrechnung.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig Rechtsverfolgung begründet ist.
2.75) Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen von STILL nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch STILL anerkannt ist. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von STILL ist auf Gegenforderungen des Bestellers beschränkt, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren oder, sofern sie aus anderen Rechtsverhältnissen resultieren, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von STILL anerkannt sind. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich Mängeln der Lieferung bleiben die Fälligkeit Gegenrechte des Bestellers, insbesondere gem. IX. 2) Satz 4 dieser AVB, unberührt.
6) Ansprüche des Bestellers gegenüber STILL dürfen nicht abgetreten werden.
7) Wird nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft Abschluss des Vertrags erkennbar, dass STILLs Anspruch auf die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die RechnungVergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8ist STILL nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, Verträgen über die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann STILL den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Lieferung als vertragsgemäßFristsetzung bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Preise und Zahlungen. 2.1a. Alle von Netzinkubator genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
b. Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis. Die vereinbarten Preise sind Festpreise schriftliche Termin- und verstehen sich „frei Haus“ an die vom Besteller angegebene AblieferungsstellePreiszusage bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt lediglich als unverbindlicher Richttermin- Richtpreis, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer da unvorhergesehene Termin- und Verpackung, wobei der Besteller das Recht hat, die Art der Verpackung, die Xxxx des Transportmittels und des Transportweges sowie die Transportversicherung zu bestimmenPreisänderungen eintreten können.
2.2c. Im Stundensatz enthalten sind die Kosten von Datenträgern, Datenverbindungen, Verpackungen und Porto. Rechnungen Kurierkosten werden ohne Aufschläge weiterberechnet. Reisen im besonderen Auftrag des Kunden werden mit 0,30 € berechnet. Sonstige Spesen werden nur nach Absprache berechnet.
d. Die Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung fällig und sind wahlweise doppelt an die Anschrift des Bestellers –Abteilung Einkauf– oder per Textform vom Kunden bis spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu übersendenbezahlen. Sie dürfen nicht den Warensendungen beigefügt werden. Auf diesen Rechnungen ist, ebenso wie Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem gesamten Schriftverkehr Konto von Netzinkubator gutgeschrieben sein. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Netzinkubator ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Netzinkubator behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung keine Zahlungen leistet.
e. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Rahmen Verzug, behält sich Netzinkubator vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Geschäftsverbindung, auf die Bestell-Nummer, das Bestell-Datum, die Mat.-Nr. und das verwendete Diktatzeichen des Bestellers sowie etwaige weitere Angaben hinzuweisen.
2.3. Aus den Lieferrechnungen muss sich ergeben, ob der Auftrag bereits abgewickelt ist oder welche Mengen oder Stücke noch zu liefern sind. Jeder Auftrag ist gesondert zu berechnen.
2.4. Der Besteller zahlt nach seiner Xxxx entweder zwei Wochen nach Abnahme der Ware oder Dienstleistung und vorliegender Rechnung mit 3% Skonto, oder Kunde spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Skonto4 Werktagen nach dessen Zugang zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
2.5f. Mit Forderungen von Netzinkubator kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der AbrechnungDer Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Netzinkubator ist ausgeschlossen.
2.6. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers –die nicht unbillig verweigert werden darf– dürfen Ansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte abgetreten werden oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßnahme, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abtretung erworbenen Gegenforderung zulässig ist.
2.7. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach der vereinbarten Lieferzeit. Trifft die berechnete Xxxx zu einem späteren Zeitpunkt ein, als die Rechnung, so gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum.
2.8. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. Geleistete Zahlungen bedeuten andererseits keine Anerkennung der Lieferung als vertragsgemäß.
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