Preise und Zahlungen. 5.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgen. 5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben. 5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile. 5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet. 5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, General Terms and Conditions
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es 1. Es gelten die jeweiligen Listenpreise bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Konditionen insbesondere die vereinbarten Event-/Paketpreis.
2. Alle Nebenkosten wie straßengebühren, Übernachtungskosten, sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
3. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
4. Die Geltendmachung von Kosten die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen, verursacht durch den Besteller oder seine Fahrgäste entstehen bleiben unberührt.
5. Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig und müssen grundsätzlich vor Fahrtantritt vollständig bezahlt sein. Es wird vereinbart, dass das Fahrzeug erst zum vereinbarten Einsatzort losfährt, wenn der vereinbarte Betrag auf dem Konto von AM-Event eingegangen ist. Wird der vereinbarte Mietpreis nicht entrichtet, so ist AM-Event berechtigt das Fahrzeug dem Besteller nicht zu überlassen, die entstandenen Kosten und insbesondere die Anfahrtskosten, Verwaltungskosten sowie den schaden für den Mietausfall in Rechnung zu stellen. Zudem ist AM- Event berechtigt zur Minderung des entstandenen Mietausfalls sofort an einen anderen zu vermieten.
6. als „Regie-stundensatz“ der Mitarbeiter sind 79,00 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und VerpackungUst vereinbart (Abrechnung erfolgt ¼ h weise) Als „Regie-stundensatz“ für den Geschäftsführer gilt als 249,00 Euro netto zzgl. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnetUst als vereinbart. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.(Abrechnung erfolgt ¼ h weise)
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Samples: Event & Venue Rental
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle 1. Es gelten die im Angebot von EMOS aufgeführten Preise. Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine Preise im Angebot genannt sind oder vereinbart wurden, gelten die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteueraktuellen Preislisten von EMOS für Serviceleistungen im jeweils betreffenden Bereich.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung2. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen sind nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgenRechnungserhalt laut Zahlungsbedingungen zu zahlen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet3. Zahlungsrückstände sind ungeachtet eines Verschuldens des Auftraggebers mit den gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebenFalle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte auf Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Nach Eintritt des Verzuges werden, sofern nicht höhere Kosten entstanden sind 5,00 EUR pro Mahnung berechnet.
5.4 Für Vertragsgegenstände4. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bei Fälligkeit rechtfertigen, sind wir unter Berücksichtigung des realisierbaren Xxxxx etwaiger bereits zur Sicherheit abgetretener Forderung oder erhaltenem Sicherungseigentum berechtigt, die im Tausch geliefert werdenweitere Auftragsbearbeitung und Lieferung von der Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Für die Sicherheitsleistung wird dem Besteller zuvor schriftlich eine angemessene Frist gesetzt. Unterbleibt die Sicherheitsleistung innerhalb der gesetzten Frist, ist oder gerät der vereinbarte Preis davon ab- hängigBesteller mit einer Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind wir berechtigt, sämtliche offene, auch gestundete Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen. Soweit wir Schecks oder Wechsel entgegengenommen haben, die noch nicht fällig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat , können wir in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung derartigen Fällen sofortige Zahlung gegen Rückgabe der TeileWechsel oder Schecks verlangen.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtsind.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand 6. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, werden alle gestundeten Forderungen sofort fällig.
7. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
8. Kosten für die Beseitigung von Störungen und Schäden an Produkten, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Auftraggeber, Einwirkungen Dritter oder höhere Gewalt verursacht werden, um gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Gleiche gilt für Schäden und Störungen, die Vorfinanzierung dadurch entstehen, dass die Umweltbedingungen am Aufstellort, die Stromversorgungsanlage oder das Zubehör den jeweiligen Spezifikationen des Auftragnehmers zu gewährleistenProduktes nicht entsprechen.
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Samples: Service Agreement
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten die jeweiligen Listenpreise bzw. Preise aus Angebot/Kostenvoranschlägen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, . Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht 8 Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängigabhängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - – netto - – zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - – entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen langfristen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle 6.1 Unsere Preise verstehen sich in EUR und gelten für Lieferungen Lieferung FCA (vereinbarter Lieferort), zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer, Transport- und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen MehrwertsteuerVerpackungskosten.
5.2 Die 6.2 Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Kostenänderungen, wie Rohstoff-, Lohn- und Energiekosten, berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten unsere am jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgenLiefertag gültigen Preise.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet6.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
6.4 Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommensonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnetihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
5.6 Aufrechnungen 6.5 Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zzgl. EUR 40 Verzugspauschale, zu berechnen. Das Recht, weitergehende Ersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
6.6 Ferner dürfen wir bei Zahlungsverzug des Kunden nach unserer Xxxx noch ausstehende restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen fällig stellen sowie weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen.
6.7 Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht.
6.8 Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Kunde nur statthaftberechtigt, sofern die wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund Diese Einschränkung gilt nicht im Fall von Ansprüchen des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtKunden wegen Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand 6.9 Auf Aufforderung stellt uns der Kunde steuerliche (Beleg-)Nachweise (u.a. Gelangensbestätigungen) zur Verfügung, die wir nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Warenlieferungen für erforderlich halten. Im Falle des Zuwiderhandelns schuldet der Kunde nach Aushändigung einer berichtigten Rechnung mit Umsatzsteuer den gegen uns festgesetzten Umsatzsteuer- und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werdenZinsbetrag. Der Kunde informiert uns unverzüglich über die Ungültigkeit und die Änderung seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
6.10 Im Falle der Abrechnung durch das umsatzsteuerrechtliche Gutschriftverfahren hat der Kunde die umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsvorschriften zu beachten. Wir haften nicht für Schäden aus der Anwendung des Gutschriftverfahrens, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleistenz.B. Rückzahlung von Vorsteuer und Zahlung von Zinsen durch den Kunden an sein Finanzamt.
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Preise und Zahlungen. 5.1 Alle 1. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Die Preise gelten für Lieferungen "frei Lieferanschrift" einschließlich Verpackung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; dies muss schriftlich geschehen. Eine Verpflichtung zur Rückgabe der Verpackung besteht nur bei besonderer Vereinbarung, auf unseren Wunsch wird der Lieferant die Verpackung jedoch zurücknehmen.
2. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, einschließlich Reisekosten und sonstiger Spe- sen. Sind Reisekosten ausnahmsweise aufgrund besonderer Vereinbarung in Rechnung zu stellen, erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach Maßgabe unserer Reisekostenrichtlinie. Der Lieferant ist gegebenenfalls verpflichtet, sich unsere Reisekostenrichtlinie zu beschaffen. Reisekosten und sonstige Spesen können maximal in der gesetzlich vorgesehenen Höhe abgerechnet werden.
3. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise verstehen sich für Lieferungen netto, d. h. zuzüg- lich Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet wird. Sollte eine Um- satzsteuer auf die Preise anfallen, wird der Lieferant die gesetzlich geschulde- te Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweisen. Der Lieferant überprüft und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten verantwortet die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuerihn treffenden steuerlichen Auswirkungen und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen steuerliche Vorgaben resultieren.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung4. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnetRechnungen sind unabhängig von der Lieferanschrift stets an unser Zentrales Rechnungswesen in Berlin zu richten. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, Wir zahlen innerhalb von acht 30 Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung erfolgensind wir berech- tigt, 3 % Skonto zu ziehen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird 5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebendem gesetzlich vorgesehenen Umfang zu.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 5.1 4.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Betrieb des AuftragnehmersAuftragserteilung durch den Auftraggeber; es gelten die jeweiligen Listenpreise Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 4.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgen.
5.3 4.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.4 4.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängigabhängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; sind nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 4.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - Brutto zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 4.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 4.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle (1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich für Lieferungen in Euro ab Werk zuzüglich. Verpackung, der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und Leistungen ab Betrieb anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Auftragnehmers; es Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die jeweiligen bei Lieferung gültigen Listenpreise zzgldes Verkäufers. der gesetzlichen MehrwertsteuerDiese vier-Monatsfrist gilt nicht bei sukzessiv Lieferverträgen, z.B. bei Abrufaufträgen.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, innerhalb von acht Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Rechnung erfolgen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes Anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozent p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt. Ein Abzug von Skonto Skontoabzug ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnetsoweit ältere fällige Rechnungen unbeglichen sind.
5.6 Aufrechnungen sind (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur statthaftzulässig, sofern soweit die Gegenforderung Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtfestgestellt sind.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene (5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung verlangt oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, um welche die Vorfinanzierung Kreditwürdigkeit des Auftragnehmers Auftraggebers wesentlich zu gewährleistenmindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise und Zahlungen. 5.1 Alle 1. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend. Die Preise gelten für Lieferungen "frei Lieferanschrift" einschließlich Verpackung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird; dies muss schriftlich geschehen. Eine Verpflichtung zur Rück- gabe der Verpackung besteht nur bei besonderer Vereinbarung, auf unseren Wunsch wird der Lieferant die Verpackung jedoch zurück- nehmen.
2. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, einschließlich Reisekosten und sonstiger Spesen. Sind Reisekosten ausnahmsweise aufgrund besonderer Vereinbarung in Rechnung zu stellen, erfolgt die Ab- rechnung ausschließlich nach Maßgabe unserer Reisekostenricht- linie. Der Lieferant ist gegebenenfalls verpflichtet, sich unsere Reisekostenrichtlinie zu beschaffen. Reisekosten und sonstige Spesen können maximal in der gesetzlich vorgesehenen Höhe ab- gerechnet werden.
3. Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise verstehen sich für Lieferungen netto, d. h. zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet wird. Sollte eine Umsatzsteuer auf die Preise anfallen, wird der Lieferant die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in seiner Rechnung auswei- sen. Der Lieferant überprüft und Leistungen ab Betrieb des Auftragnehmers; es gelten verantwortet die jeweiligen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuerihn treffenden steu- erlichen Auswirkungen und stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus Verstößen gegen steuerliche Vorgaben resultieren.
5.2 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht 4. Rechnungen des Lieferanten müssen stets unsere entsprechenden Auftragsdaten (Nummer und VerpackungDatum der Bestellung) enthalten. Soweit die Verpackung vom Auftragnehmer beigestellt wird, werden die Selbstkosten berechnet. Beanstandungen oder Reklamationen der erteilten Rechnungen sollen, sofern sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, Wir zahlen innerhalb von acht 30 Tagen nach Aushändigung der jeweiligen Zugang einer ordnungsgemä- ßen Rechnung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung erfolgensind wir berechtigt, 2 % Skonto zu ziehen.
5.3 Die jeweilige Mehrwertsteuer wird 5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Im nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebendem ge- setzlich vorgesehenen Umfang zu.
5.4 Für Vertragsgegenstände, die im Tausch geliefert werden, ist der vereinbarte Preis davon ab- hängig, dass diese Hauptteile instandsetzungsfähig sind; nicht mehr instandsetzungsfähige Teile werden nachberechnet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen Anspruch auf Rückforderung der Teile.
5.5 Zahlungen sind Zug um Zug nach Erhalt der Rechnung - netto - zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung - zahlungshalber - entgegengenommen, vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Gutschrift. Anfallende Inkasso- und Diskontspesen werden weiterberechnet.
5.6 Aufrechnungen sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
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