Preise und Zahlungen. Preise gelten ohne Verpackungen und nicht für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden von diesen Regelungen nicht betroffen, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung kann ein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so ist der Lieferer berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen Abrede. Zahlungen an Reisende oder Vertreter des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässig. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die älteren Forderungen verrechnet, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
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Samples: hommelelektrotechnik.de
Preise und Zahlungen. Die Preise gelten ohne Verpackungen und verstehen sich, wenn nicht für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden von diesen Regelungen nicht betroffenanders vereinbart, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Lieferers. Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis Verzugs zur Berechnung der zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung Ohne weiteren Nachweis kann ein Recht Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangen. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist von mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen die Lieferung tatsächlich aus GründenFälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, die der Besteller zu vertreten hat, erst bei mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so ist der Lieferer berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechnensechzig Tagen mindestens 7 % über dem Basiszins- satz. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist Besteller gerät in Verzug, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oder, falls ein solches nicht vereinbart ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der Rechnung angemessenen Aufwendungen zur Zahlung fälligRechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, unbeschadet kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Spesen oder sonstige Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer etwaigen anderweitigen AbredeWoche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Zahlungen an Reisende oder Vertreter des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässigSoll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 5% p.a. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die älteren Forderungen verrechnet, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungen- an. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenendem Besteller nicht gestattet, es sei denn, die Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungenfestgestellt. Die Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur zulässig bei unbestritteneninsoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchen, die festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhenVertragsverhält- nis beruht wie die Forderung von Plasma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx sofort fällig. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe und Rabatte werden gegenstandslos.
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Samples: www.plasma-kunststofftechnik.de
Preise und Zahlungen. Unsere Preise gelten unter der Voraussetzung, dass sich die bei Angebotsabgabe geltenden Bedingungen nicht ändern. Sofern sich die Gesamtkosten aufgrund von Materialverteuerung, Erhöhung von Löhnen, Erhöhung von Steuern, Erhöhung von Frachten oder infolge von Umständen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, um mehr als 25 % gegenüber den im Auftrag vorgesehenen Kosten erhöhen, sind wir berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung im gleichen Maße vorzunehmen, wie die prozentuale Verteuerung einge- treten ist. Kostensenkende Faktoren bei Eintritt eines die Erhöhung rechtfertigenden Anlasses müssen von uns gegengerechnet werden. Ist an dem zugrundeliegenden Vertrag ein Verbraucher beteiligt, so kommt eine Preisanpassung nur dann in Betracht, wenn Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ein Dauerschuldverhältnis ist, oder die geschuldete Ware oder die zu erbringende Leistung nicht innerhalb von vier Monaten nach Auftragserfüllung geliefert bzw. erbracht werden soll. Bei Verträgen mit einem Verbraucher, bei denen die Ware innerhalb von vier Monaten geliefert bzw. die Leistung innerhalb von vier Monaten erbracht werden soll, besteht kein Recht zur Preisanpassung. Die Preisanpassung muss unter den vorgenannten Voraussetzungen nach billigem Ermessen erfolgen und ist gerichtlich auf ihre Billigkeit vollumfänglich überprüfbar. Liefer- und Ausführungsfrist Liefer- und Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Die Fristen beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Bei Montageleistungen ist außerdem Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau soweit fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden kann. Werden wir durch unvorhergesehene Umstände, z. B. Betriebs- störungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoff- versorgung, Arbeitskämpfe und dergleichen an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, sofern nicht die Lieferung oder Leistung unmöglich geworden ist. Die Lieferung bedeutet weiterhin frei Wareneingang des Bestellers unter der Voraussetzung einer entsprechend vorhandenen Zuwegung. Das Abladen hat sachgerecht und unverzüglich zu erfolgen. Andere Gegebenheiten gehen sämtlich zu Lasten des Bestellers. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge Wir übernehmen für unsere Leistungen und Lieferungen eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Empfangsdatum. Bei Lieferungen geht die Gefahr grundsätzlich mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel wie Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern unverzüglich anzuzeigen. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden; anderenfalls sind Gewährleistungsrechte des Bestellers ausgeschlossen. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Soweit wir gegenüber einem Verbraucher für Mängel i. S. des § 434 BGB gewährleistungspflichtig sind und dies ohne Verpackungen erhebliche Nachteile für den Besteller möglich ist, werden wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festlegen. Sollte diese zweimal fehlgeschlagen oder dem Besteller gegenüber unzumutbar sein, hat unser Kunde nach seiner Xxxx Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei grobem Verschulden, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber einem Verbraucher leisten wir nach dem Gesetz Schadensersatz. Im Übrigen sind Schadens- und nicht Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers – mit 6. 7. 8. 9. 10. Ausnahme von Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden von diesen Regelungen nicht betroffenFolgeschäden oder für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgabenes sei denn, der Preise für RohstoffeSchaden beruht auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung des Auftrag- nehmers. Zahlung Zahlungen sind wie folgt zu leisten: Bei Montagearbeiten: Abschlagzahlungen innerhalb von 12 Werktagen nach Anforderung. Teilschluss- und Schlussrechnungen: Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Warenlieferungen: Innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (wenn vereinbart), Hilfsstoffeinnerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Sicherheitsleistung Sicherheitsbeiträge können nicht einbehalten werden, Energiees sei denn, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigtdass ein solcher Einbehalt schriftlich vereinbart worden ist. Aus einer In einem solchen Preiserhöhung kann ein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so ist der Lieferer Fall sind wir berechtigt, den am Sicherheitseinbehalt durch Bank- bürgschaft abzulösen. Verzug Bei Überschreitung der Zahlungsziele sind wir berechtigt, vom Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis Fälligkeit an ohne Mahnung Zinsen in Rechnung zu berechnenstellen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist nach Zugang Verrechnungssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Rechnung Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber- hinausgehenden Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Aufrechnung Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die zunächst als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehender Sachleistungsanspruch bestanden und sich später in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt haben. Eigentumsvorbehalt Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Zahlung fällig, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen Abrede. Zahlungen an Reisende oder Vertreter des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässig. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fälligvollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, bleibt die älteren gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen verrechnetaus unserer Geschäftsverbin- dung in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt in diesem Fall auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Auftraggebers in einer laufenden Rechnung aufgenommen worden sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen der Saldo gezogen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungenanerkannt ist. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchenDer Auftraggeber verpflichtet sich, die Waren pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftrag- gebers die uns zustehenden Sicherheiten an gelieferten Waren insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Auftraggeber um mind. 25 % übersteigt. Der Auftraggeber kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet für uns. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung unserer Ansprüche. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Auftraggeber werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den fremden verarbeiteten. Der Auftraggeber hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese das Entgelt voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Auftraggebers aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhenWeiterverkauf der Vorbehaltswaren werden hiermit an uns abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Auftraggeber zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware als abgetreten. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiter verkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Auftraggeber übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Auftraggeber zustehen. Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grund- stücks werden, gestattet uns der Auftraggeber die Demontage dieser Gegenstände, wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sofern die Demontage ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers möglich ist. Er ist bereits jetzt mit uns darüber einig, dass das Eigentum an derartigen Gegenständen an uns übergeht.
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Samples: industrie-rohr-bau.de
Preise und Zahlungen. Preise gelten ohne Verpackungen Liegt zwischen Vertragsabschluss und nicht für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden vertragsmäßigem Liefertermin ein Zeitraum von diesen Regelungen nicht betroffen, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung kann ein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss Monaten, so sind wir berechtigt, wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder erfolgt zusätzlicher Belastungen durch Steuern und Abgaben, den Preis neu zu kalkulieren und zu erhöhen. Übersteigt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst Preiserhöhung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss10 %, so ist der Lieferer Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern dem Vertrag ein Listenpreis zugrunde liegt, sind wir auch berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis Listenpreis neu zu berechnen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer Kaufpreis ist nach Zugang bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort in bar fällig. Ein Zahlungsziel gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für alle Zahlungen gilt § 16 der Rechnung zur Zahlung fälligVerdingungsordnung für Bauleistungen, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen AbredeTeil B (VOB/B). Die Zahlungen an Reisende oder Vertreter sind bar zu leisten, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässigAuftragnehmers in deutscher Währung innerhalb 4 Wochen. Verpackungs-Tagelohnarbeiten, Transport- Zwischenrechnungen und Montagekosten á- Conto Forderungen sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fälligRechnungsstellung zahlbar. Bei mehreren offenen Rechnungen Akzepte oder Kundenwechsel werden Zahlungen zunächst auf nicht angenommen. Werden die älteren Forderungen verrechnetZahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, sind bereits Kosten und Zinsen entstandendie die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so werden Zahlungen zunächst auf Kostensämtliche offen stehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Nachfrist, dann Zinsen verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten GegenansprüchenArbeiten einzustellen, sowie solchenalle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen, die sowie vom Restauftrag den entgangenen Gewinn. Hinweis auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (in Kraft ab 01.05.2000) Abs. 1 "... der Schuldner kommt nach 30 Tagen in Verzug. Eine Schuld ist ab 30 Tagen nach Fälligkeit zu verzinsen "
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Samples: www.fliesen-mages.de
Preise und Zahlungen. 1.Alle Preise gelten ohne Verpackungen und nicht für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden von diesen Regelungen nicht betroffen, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Erhöhen verstehen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung kann ein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so ist der Lieferer berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk und - falls nichts anderes vereinbart ist - zuzüglich der Kosten für etwaige Verpackung und Fracht. 2.Alle Zahlungen sind mangels ab- weichender Vereinbarung unverzüg- lich nach Zugang Lieferung und Übersendung der Rechnung zur ohne jeden Abzug in bar zu leisten. 3.Bei verspäteter Zahlung fällighat der Be- steller, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen Abredesofern er Unternehmer ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Diskont- satz der Deutschen Bundesbank min- destens jedoch 9 % pro Jahr zu zah- len; ist der Kunde Verbraucher, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Hö- he von 5 % Punkten über dem Basis- zinssatz zu zahlen. Zahlungen Die Geltendma- chung eines weitergehenden Zins- schadens bleibt ausdrücklich vorbe- halten. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber, nicht an Reisende Erfül- lungstatt angenommen; Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung. Bank- und Diskontspesen sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestel- lers. 4.Wenn der Besteller seinen Zah- lungsverpflichtungen nicht nach- kommt, oder Vertreter des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässig. Verpackungs-wenn uns Umstände be- kannt werden, Transport- und Montagekosten sind die seine Kreditwürdig- keit in Frage stellen, werden alle un- sere Forderungen, auch soweit wir Wechsel dafür entgegengenommen haben, sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die älteren Forderungen verrechnetZu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Besteller Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet. Bietet der Be- steller keine Barzahlung an, sind bereits wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder, so- weit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, vom Vertrag zurückzutreten. 5.Soll die Lieferung später als 4 Mo- nate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung des Entgelts für den Fall vor, daß sich die bei Vertragsabschluß gegebenen, für die Bestimmung des Entgelts maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Kosten für Material, Löhne, Transport und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungenöffentliche An- gaben nicht unerheblich verändert haben. Die 6.Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen Gegenforde- rungen ist nur zulässig mit unbestrittenenzulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhenfest- gestellte Forderungen handelt.
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Samples: pinkundwagner.de
Preise und Zahlungen. Es gelten die Preise gelten ohne Verpackungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Integration, das Einrichten sowie das Unterhalten des Eintrages des Vertragspartners als Bestandteil des Internetportals hochzeit durch XXXXXXXX.xx ist kostenpflichtig. Alle Preise sind Endpreise in EUR und verstehen sich ggfs. zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Inanspruchnahme der von XXXXXXXX.xx angebotenen kostenpflichtigen Dienstleistungen werden die hierfür monatlich anfallenden Grundentgelte zu einem Jahresentgelt durch Rechnungsstellung der XXXXXXXX.xx zusammengefasst und immer, falls einzelvertraglich nicht anders vereinbart, für Nachbestellungen. Verpackung wird separat die nächsten 12 Monate im Voraus berechnet. Rahmenverträge XXXXXXXX.xx ist berechtigt, die Preise zu ändern. Preisänderungen für die Dienstleistungen der XXXXXXXX.xx werden von diesen Regelungen nicht betroffenwirksam, entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung wenn sie dem Vertragspartner vier Wochen vorher durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Aus einer solchen Preiserhöhung kann ein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet XXXXXXXX.xx mitgeteilt werden. Beträgt Bei Preisänderungen zu Lasten des Vertragspartners steht diesem innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme der Änderung für die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder entsprechende Leistung ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung zu, wenn die Preissteigerung die allgemeine Preissteigerung wesentlich übersteigt. Die Zahlung des Jahresentgelts erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründenper Lastschrifteinzug, die der Besteller zu vertreten hates sei denn, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschlussdass einzelvertraglich eine andere Zahlungsmöglichkeit vereinbart wurde. XXXXXXXX.xx behält sich das Recht vor, so ist der Lieferer berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechneneinzelne Zahlungsarten auszuschließen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist Einzug per Lastschriftverfahren des jeweiligen jährlichen Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von zehn Tagen (10 Tagen) nach Zugang jeweiliger Rechnungsstellung durch XXXXXXXX.xx. Dies gilt auch für die Folgejahre, sofern nicht fristgerecht vom Recht zu kündigen Gebrauch gemacht wurde. XXXXXXXX.xx behält sich vor, infolge des Zahlungsverzuges nach Mahnung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung den Eintrag sowie die Verknüpfung über einen Hyperlink mit der Rechnung zur Zahlung fällig, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen Abredeeigenen Internetpräsentation des Vertragspartners unkenntlich zu machen und/oder zu sperren und/oder zu entfernen. Zahlungen an Reisende oder Vertreter Im Falle des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässigZahlungsverzuges bleibt das Recht der XXXXXXXX.xx auf fristlose Kündigung des Vertrages sowie die Geltendmachung des Ersatzes eines weiter gehenden Schadens unberührt. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die älteren Forderungen verrechnet, sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, wiederum jeweils auf die älteren Rechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhenDer Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
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Samples: ihr-eintrag.hochzeit.de