Common use of Preise und Zahlungen Clause in Contracts

Preise und Zahlungen. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der zum Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Ohne weiteren Nachweis kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangen. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers von mehr als dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, bei mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über dem Basiszins- satz. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oder, falls ein solches nicht vereinbart ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Spesen oder sonstige Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 5% p.a. - an. Die Aufrechnung ist dem Besteller nicht gestattet, es sei denn, die Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Forderung von Plasma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx sofort fällig. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe und Rabatte werden gegenstandslos.

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Preise und Zahlungen. Die 1.Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in EURO sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils und - falls nichts anderes vereinbart ist - zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden UmsatzsteuerKosten für etwaige Verpackung und Fracht. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle 2.Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit mangels ab- weichender Vereinbarung unverzüg- lich nach Lieferung und Übersendung der Rechnung ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma in bar zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart 3.Bei verspäteter Zahlung hat der Be- steller, sofern er Unternehmer ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der zum Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Ohne weiteren Nachweis kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangen. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers von mehr als dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, bei mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über dem Basiszins- satz. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oder, falls ein solches nicht vereinbart ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem jeweiligen Diskont- satz der Deutschen Bundesbank min- destens jedoch 9 % pro Jahr zu zah- len; ist der Kunde Verbraucher, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Hö- he von 5 % Punkten über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweistzinssatz zu zahlen. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangenDie Geltendma- chung eines weitergehenden Zins- schadens bleibt ausdrücklich vorbe- halten. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Schecks und Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommenerfüllungshalber, nicht an Erfül- lungstatt angenommen; Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung. Hieraus entstehende Spesen oder Bank- und Diskontspesen sowie sonstige Kosten sind unverzüglichgehen zu Lasten des Bestel- lers. 4.Wenn der Besteller seinen Zah- lungsverpflichtungen nicht nach- kommt, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert oder wenn uns Umstände be- kannt werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens die seine Kreditwürdig- keit in Höhe von 5% p.a. - an. Die Aufrechnung ist dem Besteller nicht gestattetFrage stellen, es sei denn, die Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Forderung von Plasma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtlichealle un- sere Forderungen, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx soweit wir Wechsel dafür entgegengenommen haben, sofort fällig. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Besteller Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet. Bietet der Be- steller keine Barzahlung an, sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder, so- weit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, vom Vertrag zurückzutreten. 5.Soll die Lieferung später als 4 Mo- nate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns eine angemessene Erhöhung des Entgelts für den Fall vor, daß sich die bei Vertragsabschluß gegebenen, für die Bestimmung des Entgelts maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Kosten für Material, Löhne, Transport und Rabatte werden gegenstandslosöffentliche An- gaben nicht unerheblich verändert haben. 6.Eine Aufrechnung mit Gegenforde- rungen ist nur zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig fest- gestellte Forderungen handelt.

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Samples: pinkundwagner.de

Preise und Zahlungen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Integration, das Einrichten sowie das Unterhalten des Eintrages des Vertragspartners als Bestandteil des Internetportals hochzeit durch XXXXXXXX.xx ist kostenpflichtig. Alle Preise sind Endpreise in EUR und verstehen sichsich ggfs. zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Inanspruchnahme der von XXXXXXXX.xx angebotenen kostenpflichtigen Dienstleistungen werden die hierfür monatlich anfallenden Grundentgelte zu einem Jahresentgelt durch Rechnungsstellung der XXXXXXXX.xx zusammengefasst und immer, wenn falls einzelvertraglich nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung für die nächsten 12 Monate im Werk jeweils zuzüglich Voraus berechnet. XXXXXXXX.xx ist berechtigt, die Preise zu ändern. Preisänderungen für die Dienstleistungen der XXXXXXXX.xx werden wirksam, wenn sie dem Vertragspartner vier Wochen vorher durch XXXXXXXX.xx mitgeteilt werden. Bei Preisänderungen zu Lasten des Vertragspartners steht diesem innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme der Änderung für die entsprechende Leistung ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt Eintritt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. BehältnissePreisänderung zu, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugebenwenn die Preissteigerung die allgemeine Preissteigerung wesentlich übersteigt. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen Zahlung des Verzugs zur Berechnung der zum Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Ohne weiteren Nachweis kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangen. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers von mehr als dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, bei mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über dem Basiszins- satz. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oder, falls ein solches nicht vereinbart ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Spesen oder sonstige Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 5% p.a. - an. Die Aufrechnung ist dem Besteller nicht gestattetJahresentgelts erfolgt per Lastschrifteinzug, es sei denn, dass einzelvertraglich eine andere Zahlungsmöglichkeit vereinbart wurde. XXXXXXXX.xx behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Der Einzug per Lastschriftverfahren des jeweiligen jährlichen Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von zehn Tagen (10 Tagen) nach jeweiliger Rechnungsstellung durch XXXXXXXX.xx. Dies gilt auch für die Gegenforderung ist Folgejahre, sofern nicht bestritten fristgerecht vom Recht zu kündigen Gebrauch gemacht wurde. XXXXXXXX.xx behält sich vor, infolge des Zahlungsverzuges nach Mahnung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung den Eintrag sowie die Verknüpfung über einen Hyperlink mit der eigenen Internetpräsentation des Vertragspartners unkenntlich zu machen und/oder rechtskräftig festgestelltzu sperren und/oder zu entfernen. Zur Ausübung Im Falle des Zahlungsverzuges bleibt das Recht der XXXXXXXX.xx auf fristlose Kündigung des Vertrages sowie die Geltendmachung des Ersatzes eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Forderung weiter gehenden Schadens unberührt. Der Abzug von Plasma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx sofort fällig. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe und Rabatte werden gegenstandslosSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

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Samples: ihr-eintrag.hochzeit.de

Preise und Zahlungen. Die Unsere Preise verstehen sichgelten unter der Voraussetzung, dass sich die bei Angebotsabgabe geltenden Bedingungen nicht ändern. Sofern sich die Gesamtkosten aufgrund von Materialverteuerung, Erhöhung von Löhnen, Erhöhung von Steuern, Erhöhung von Frachten oder infolge von Umständen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, um mehr als 25 % gegenüber den im Auftrag vorgesehenen Kosten erhöhen, sind wir berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung im gleichen Maße vorzunehmen, wie die prozentuale Verteuerung einge- treten ist. Kostensenkende Faktoren bei Eintritt eines die Erhöhung rechtfertigenden Anlasses müssen von uns gegengerechnet werden. Ist an dem zugrundeliegenden Vertrag ein Verbraucher beteiligt, so kommt eine Preisanpassung nur dann in Betracht, wenn nicht anders vereinbartGegenstand der vertraglichen Vereinbarung ein Dauerschuldverhältnis ist, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie geschuldete Ware oder die zu erbringende Leistung nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintretenAuftragserfüllung geliefert bzw. Diese erbracht werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der zum Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Ohne weiteren Nachweis kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangensoll. Bei vorheriger Verträgen mit einem Verbraucher, bei denen die Ware innerhalb von vier Monaten geliefert bzw. die Leistung innerhalb von vier Monaten erbracht werden soll, besteht kein Recht zur Preisanpassung. Die Preisanpassung muss unter den vorgenannten Voraussetzungen nach billigem Ermessen erfolgen und ist gerichtlich auf ihre Billigkeit vollumfänglich überprüfbar. Liefer- und Ausführungsfrist Liefer- und Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Die Fristen beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Bei Montageleistungen ist außerdem Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau soweit fortgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden kann. Werden wir durch unvorhergesehene Umstände, z. B. Betriebs- störungen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoff- versorgung, Arbeitskämpfe und dergleichen an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, sofern nicht die Lieferung oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten Leistung unmöglich geworden ist. Die Lieferung bedeutet weiterhin frei Wareneingang des Bestellers unter der Voraussetzung einer entsprechend vorhandenen Zuwegung. Das Abladen hat sachgerecht und unverzüglich zu erfolgen. Andere Gegebenheiten gehen sämtlich zu Lasten des Bestellers. Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge Wir übernehmen für unsere Leistungen und Lieferungen eine Gewährleistung von mehr als dreißig Tagen zwei Jahren ab Fälligkeit betragen Empfangsdatum. Bei Lieferungen geht die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über Gefahr grundsätzlich mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Basiszinssatz, bei mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über dem Basiszins- satzVerlassen des Werkes auf den Besteller über. Der Besteller gerät in Verzughat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel wie Transportschäden, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oderFehlmengen oder Falschlieferungen sind im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern unverzüglich anzuzeigen. Bei erkannten Mängeln darf die Ware nicht verarbeitet oder eingebaut werden; anderenfalls sind Gewährleistungsrechte des Bestellers ausgeschlossen. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden bleiben die §§ 377, falls ein solches nicht vereinbart 378 HGB unberührt. Soweit wir gegenüber einem Verbraucher für Mängel i. S. des § 434 BGB gewährleistungspflichtig sind und dies ohne erhebliche Nachteile für den Besteller möglich ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen werden wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festlegen. Sollte diese zweimal fehlgeschlagen oder dem Besteller gegenüber unzumutbar sein, hat unser Kunde nach Fälligkeit seiner Xxxx Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei grobem Verschulden, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber einem Verbraucher leisten wir nach dem Gesetz Schadensersatz. Im Übrigen sind Schadens- und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen– mit 6. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen7. Hieraus entstehende Spesen 8. 9. 10. Ausnahme von Fällen der Übernahme einer Garantie oder sonstige Kosten eines Beschaffungsrisikos – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche für Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 5% p.a. - an. Die Aufrechnung ist dem Besteller nicht gestattetausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung des Auftrag- nehmers. Zahlung Zahlungen sind wie folgt zu leisten: Bei Montagearbeiten: Abschlagzahlungen innerhalb von 12 Werktagen nach Anforderung. Teilschluss- und Schlussrechnungen: Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Warenlieferungen: Innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (wenn vereinbart), innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Sicherheitsleistung Sicherheitsbeiträge können nicht einbehalten werden, es sei denn, dass ein solcher Einbehalt schriftlich vereinbart worden ist. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Bank- bürgschaft abzulösen. Verzug Bei Überschreitung der Zahlungsziele sind wir berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an ohne Mahnung Zinsen in Rechnung zu stellen. Der Verrechnungssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber- hinausgehenden Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Aufrechnung Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist sind oder die zunächst als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehender Sachleistungsanspruch bestanden und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Forderung von Plasmasich später in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt haben. Eigentumsvorbehalt Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des BestellersRechtsgeschäften, Eintritt von Zahlungsschwierigkeitenan denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtlichebleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch - etwa der künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbin- dung in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt in diesem Fall auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Auftraggebers in einer laufenden Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Waren pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftrag- gebers die uns zustehenden Sicherheiten an gelieferten Waren insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Auftraggeber um mind. 25 % übersteigt. Der Auftraggeber kann an den Waren durch Wechselannahme - gestundeten Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet für uns. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung unserer Ansprüche. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Auftraggeber werden wir Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den fremden verarbeiteten. Der Auftraggeber hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese das Entgelt voll bezahlt haben. Alle Forderungen von Xxxxxx sofort fälligdes Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden hiermit an uns abgetreten. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe Wenn die Vorbehaltswaren vom Auftraggeber zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware als abgetreten. Der Auftraggeber ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiter verkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Auftraggeber übergeht und Rabatte werden gegenstandslosdie abgetretenen Forderungen dem Auftraggeber zustehen. Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grund- stücks werden, gestattet uns der Auftraggeber die Demontage dieser Gegenstände, wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sofern die Demontage ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers möglich ist. Er ist bereits jetzt mit uns darüber einig, dass das Eigentum an derartigen Gegenständen an uns übergeht.

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Samples: industrie-rohr-bau.de

Preise und Zahlungen. Die Preise verstehen sichgelten ohne Verpackungen und nicht für Nachbestellungen. Verpackung wird separat berechnet. Rahmenverträge werden von diesen Regelungen nicht betroffen, wenn nicht anders entsprechende Konditionen sind gesondert vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich . Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuerschriftlichen Bestätigung des Lieferers. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der Erhöhen sich diese Gestehungsosten bis zum Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer zu entsprechender Berichtigung des vereinbarten Preises berechtigt. Ohne weiteren Nachweis Aus einer solchen Preiserhöhung kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.aein Recht des Bestellers zum Rücktritt nicht hergeleitet werden. verlangenBeträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate nach Vertragsschluss oder erfolgt die Lieferung tatsächlich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, so ist der Lieferer berechtigt, den am Tage der Ausführung der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Der vereinbarte Lieferpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, unbeschadet einer etwaigen anderweitigen Abrede. Zahlungen an Reisende oder Vertreter des Lieferers sind ohne schriftliche Inkassovollmacht unzulässig. Verpackungs-, Transport- und Montagekosten sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers von mehr als dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen mehreren offenen Rechnungen werden Zahlungen zunächst auf die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatzälteren Forderungen verrechnet, bei mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über dem Basiszins- satz. Der Besteller gerät in Verzugsind bereits Kosten und Zinsen entstanden, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oderso werden Zahlungen zunächst auf Kosten, falls ein solches nicht vereinbart istdann Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung verrechnet, nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen wiederum jeweils auf die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Spesen oder sonstige Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 5% p.a. - anälteren Rechnungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Besteller nicht gestattetnur zulässig mit unbestrittenen, es sei dennrechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen, sowie solchen, die Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Forderung von Plasma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx sofort fällig. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe und Rabatte werden gegenstandslosVertragsverhältnis beruhen.

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Samples: hommelelektrotechnik.de

Preise und Zahlungen. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte (z.B. Behältnisse, Karren, Paletten etc.) sind in gebrauchsfertigem Zustand sofort nach Verwendung zurückzugeben. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Besteller. Bei Verlust oder Beschädigung von Hilfsgeräten berechnet Plasma den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten. Die Preise gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt sind, freibleibend Liegt zwischen Vertragsabschluss und berechtigen zu einer verhältnismäßigen Preisanpassung, falls innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluß Lohnerhöhun- gen oder Materialpreiserhöhungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Plasma zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Plasma bei Überschreitung von ihr gesetzter oder vertraglich vereinbarter Zahlungsstermine ohne Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugs zur Berechnung der zum Zeitpunkt der Überschreitung üblichen Bankzinsen berechtigt. Ohne weiteren Nachweis kann Xxxxxx wenigstens Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent p.a. verlangen. Bei vorheriger oder nachträglicher Einräumung eines von den obigen Zahlungsfristen abweichenden Zah- lungsziels zugunsten des Bestellers vertragsmäßigem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als dreißig Tagen ab Fälligkeit betragen vier Monaten, so sind wir berechtigt, wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder zusätzlicher Belastungen durch Steuern und Abgaben, den Preis neu zu kalkulieren und zu erhöhen. Übersteigt die Fälligkeitszinsen mindestens 5 % über dem Basiszinssatz, bei Preiserhöhung mehr als sechzig Tagen mindestens 7 % über 10 %, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern dem Basiszins- satzVertrag ein Listenpreis zugrunde liegt, sind wir auch berechtigt, den Listenpreis neu zu berechnen. Der Besteller gerät Kaufpreis ist bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort in bar fällig. Ein Zahlungsziel gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). Die Zahlungen sind bar zu leisten, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in deutscher Währung innerhalb 4 Wochen. Tagelohnarbeiten, Zwischenrechnungen und á- Conto Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Akzepte oder Kundenwechsel werden nicht angenommen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so werden sämtliche offen stehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen, sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen, sowie vom Restauftrag den entgangenen Gewinn. Hinweis auf das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (in Kraft ab 01.05.2000) Abs. 1 "... der Schuldner kommt nach 30 Tagen in Verzug, wenn er ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet oder, falls ein solches nicht vereinbart ist, nicht innerhalb einer Frist von dreißig . Eine Schuld ist ab 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, oder trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Liegen die Voraussetzungen des Verzugs vor, kann Plasma Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basis- zins verlangen, sofern Plasma nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Plasma kann Ersatz sämtlicher durch den Verzug verursachten Schäden einschließlich der angemessenen Aufwendungen zur Rechtsverfol- gung verlangen. Tritt Verzug nur wegen fehlenden Verschuldens des Bestellers nicht ein, kann Plasma jedoch Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen verlangen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Spesen oder sonstige Kosten sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe in bar auszu- gleichen. Soll ein Wechsel vereinbarungsgemäß erst später diskontiert werden, fallen Fälligkeitszinsen gemäß den vorstehenden Bestimmungen - mindestens in Höhe von 5% p.a. - an. Die Aufrechnung ist dem Besteller nicht gestattet, es sei denn, die Gegenforderung ist nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhält- nis beruht wie die Forderung von Plasma. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, erfolglosen Zwangsvollstreckungs- maßnahmen oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden sämtliche, auch - etwa durch Wechselannahme - gestundeten Forderungen von Xxxxxx sofort fällig. Vorher etwa eingeräumte Preis- nachlässe und Rabatte werden gegenstandslos.zu verzinsen "

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Samples: www.fliesen-mages.de