Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen.. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern nicht eine andere Währung oder sonst Abweichendes vereinbart wurde. 3.2 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). 3.3 Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. 3.4 Leistet der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 3.3 genannten Frist nicht, so kommt er mit Fristablauf in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Die ausstehenden Beträge sind ab dem Tag der Fälligkeit mit dem in § 288 Abs. 2 BGB genannten Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt. 3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.6 Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
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Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen.. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet1. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, einschließlich Verpackung zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern nicht eine andere Währung oder sonst Abweichendes vereinbart wurdeHöhe.
3.2 Soweit den vereinbarten Preisen 2. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
3.3 Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt Zahlung ohne jeden Abzug bei Versendung bzw. Übergabe der Ware durch Überweisung auf eines unserer Konten zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäuferleisten.
3.4 Leistet der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 3.3 genannten Frist nicht3. Der Vertragspartner hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht. Das Recht, so kommt er mit Fristablauf in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Die ausstehenden Beträge sind ab dem Tag der Fälligkeit mit dem in § 288 Abs. 2 BGB genannten Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist aufzurechnen, steht dem Vertragspartner nur zulässiginsoweit zu, soweit die als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Rechte des Vertragspartners gemäß Ziffer X. im Falle einer mangelhaften Leistung bleiben hiervon unberührt.
3.6 4. Unbeschadet weitergehender Ansprüche muss der Schuldner im Fall des Zahlungsverzugs jährlich 12 Prozent Verzugszinsen zahlen, ohne dass ihm dadurch der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird, mindestens aber die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Der Verkäufer Besteller trägt die Diskontspesen.
5. Handelt es sich um einen schriftlich bestätigten Auftrag für ein Werkzeug, so hat die Abmusterung des Werkzeuges in einem Zeitraum von 4 Wochen nach Auslieferung zu erfolgen. Wird diese Zeitspanne ohne Abstimmung und neue Terminierung überschritten, so ist berechtigtder Rechnungsbetrag sofort fällig.
6. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu beeinträchtigen, und sind diese Umstände vom Vertragspartner verschuldet worden, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und – falls sich der Vertragspartner mit der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Verzug befindet –, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdverlangen.
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Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten 16.1 Bei den von Obility berechneten Preisen handelt es sich um Nettopreise. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen.. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnetjeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ab Werk zuzüglich VerpackungSoweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern nicht eine andere Währung oder sonst Abweichendes vereinbart wurde.
3.2 Soweit den vereinbarten Preisen sind die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
3.3 Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt Zahlungen bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Obility zu bezahlenleisten. 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung werden nach Angebots- oder Auftragsannahme und Rechnungsstellung fällig. Die restlichen 50 % werden nach erfolgter Abnahme oder nach Beendigung des Projekts, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurdegleich aus welchem Rechtsgrund, fällig. Maßgebend für das Datum Bei Vertragspartnern, die laut HGB kein Kaufmann sind, wird die Vergütung nach der Zahlung ist der Eingang beim VerkäuferAbnahme fällig.
3.4 Leistet 16.2 Rechnungen werden im Regelfall an eine vom Kunden benannte Email Adresse als PDF per Email versendet.
16.3 Gegen die Ansprüche von Obility kann der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 3.3 genannten Frist nichtnur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, so kommt er mit Fristablauf in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Die ausstehenden Beträge sind ab dem Tag der Fälligkeit mit dem in § 288 Abs. 2 BGB genannten Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührtsoweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen 16.4 Sofern der Vertragspartner von Obility sich in Verzug befindet, ist er verpflichtet, Schadenersatz in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank an Verzugszinsen zu zahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird dadurch nicht ausgeschlossen.
16.5 Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis der Parteien bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vertragspartners.
16.6 Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht Obility das Recht zu, nach Xxxx Zahlung per Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche jeweils innerhalb einer Woche vom Auftraggeber zu leisten/erbringen sind. Für diesen Fall ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Der Verkäufer ist Obility auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder die Ausführung des Auftrages zu erbringenunterbrechen und sofortige Zahlung zu verlangen; Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdist Obility berechtigt schadensersatzforderungsfrei vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 3.1 Es 2.1 Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise und Entgelte sowie zzgl. der am Tag der Rechnungstellung geltende Umsatzsteuer.
2.2 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" ausschließlich Verpackung, die wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
2.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen.. Mehr- nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungsforderungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgabendie Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, sofern nicht sich die Bonität des Kunden verschlechtert. Bei Dauerschuldverhältnissen findet eine andere Währung oder sonst Abweichendes vereinbart wurdemonatliche Abrechnung zu Beginn des jeweiligen Monats, im ersten und letzten Kalendermonat zeitanteilig, statt. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist tritt Verzug ein.
3.2 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
3.3 Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer.
3.4 Leistet der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 3.3 genannten Frist nicht, so kommt er mit Fristablauf in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf. Die ausstehenden Beträge sind ab dem Tag der Fälligkeit mit dem in § 288 Abs. 2 BGB genannten Zinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm 2.4 Wird nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werdenVertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), welche die Kreditwürdigkeit dass unser Anspruch auf den Kaufpreis bzw. das Entgelt durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag oder bei Dauerschuldverhältnissen zur Kündigung berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären.
2.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch unstrittig, rechtskräftig oder zumindest entscheidungsreif festgestellt ist oder es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
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Preise und Zahlungen. 3.1 Es gelten 1. Maßgeblich sind die in von uns genannten Preise, zu denen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer - soweit diese anfällt - zugerechnet wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen.. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern nicht eine andere Währung oder sonst Abweichendes vereinbart wurdevereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung von Auslagen.
3.2 Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen 2. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und die Lieferung erst mehr als vier Monate spesenfrei nach Vertragsschluss erfolgen sollver- einbartem Zahlungsplan, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
3.3 Rechnungsbeträge sind spätestens ansonsten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt Rech- nungsdatum zu zahlen. Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinba- rungen im Einzelfall Schecks angenommen, erfolgt dies nur zahlungs- halber und ebenfalls ohne jeden Abzug Skontoabzug. Etwaige Diskontspesen sind vom Kunden zu bezahlentragen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurdeScheckzahlungen erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge vorbehaltlos auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Maßgebend für Wir behalten uns das Datum der Zahlung ist der Eingang beim VerkäuferRecht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
3.4 Leistet der Auftraggeber innerhalb der in Ziffer 3.3 genannten Frist nicht3. Stehen uns gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, so kommt er mit Fristablauf in Verzugbe- stimmen wir, ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarfauf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Die ausstehenden Beträge sind ab Auf- rechnungsrechte stehen dem Tag der Fälligkeit mit dem in § 288 AbsKunden nur zu, wenn seine Gegenansprü- che rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich an- erkannt sind. 2 BGB genannten Zinssatz zu verzinsen; Das gleiche gilt für die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührtvon Zurückbehal- tungsrechten.
3.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen 4. Werden uns nach Abschluss des Auftraggebers oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher Vertrages Umstände bekannt, wonach unsere Ansprüche ist nur zulässiggegenüber dem Kunden durch mangelnde Leistungs- fähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.6 Der Verkäufer ist so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheits- leistung auszuführen oder zu erbringenund nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetz- ten Frist vom Vertrag zurückzutreten; Ziffer V. 3. dieser Bedingungen gilt entsprechend.
5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in der gesetzli- chen Höhe, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus sofern wir dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der selbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdKunden keinen höheren Schaden nachwei- sen.
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