Preise und Zahlungen. 4.1 Angaben in Preislisten und sonstige allgemeine Preisangaben sind freibleibend und werden vom Lieferanten in regelmäßigen Abstän- den aktualisiert. 4.2 Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ab Werk (INCOTERMS 2010), zu- züglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.3 Erfolgen Lieferungen oder Leistungen später als 9 Monate nach dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Termin, ist der Lie- ferant bei zwischenzeitlicher änderung der Listenpreise und/oder der Material-, Lohn- oder sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen. Die angebotenen Preise gelten nur für den jeweili- gen Einzelauftrag. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 4.4 Kosten für die Fracht sowie vom Besteller ausdrücklich gewünschte Versicherungen werden zu den zur Zeit des tatsächlichen Anfalls geltenden Preisen gesondert berechnet. 4.5 Hat der Lieferant auch die Aufstellung, Montage oder Inbetrieb- nahme übernommen, so trägt der Besteller - soweit nichts anderes vereinbart ist - neben der vereinbarten Vergütung für die Lieferung auch alle für Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme erforder- lichen Kosten nach der zur Zeit der Ausführung beim Lieferanten geltenden Preisliste. 4.6 Rechnungen über Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- datum ohne Abzug à Konto des Lieferanten zu bezahlen. 4.7 Rechnungen über Serviceleistungen sind sofort ohne Abzug von Xxxxxx à Konto des Lieferanten zu bezahlen. 4.8 Der Besteller kann nur Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise und Zahlungen. 4.1 Angaben in Preislisten 3.1. Preise, die im Angebot des Verkäufers bestimmt worden und sonstige allgemeine Preisangaben die Bestätigung des Angebots durch den Käufer gelten maximal 1 Monat. Verträge auf Jahresbasis sind freibleibend und werden vom Lieferanten in regelmäßigen Abstän- den aktualisiertAusnahmen, ihre Preisgültigkeit wird speziell bestimmt.
4.2 3.2. Die Preise sind in EUR angegeben DOLLAR oder EURO und verstehen ohne Mehrwertsteuer und FCA ab Lager des Verkäufers (ab Werk), sofern zwischen dem Käufer und Verkäufer nicht etwas anders besprochen wird.
3.3. Bei der informativen Nachfrage durch den potenziellen Käufer wird ein informatives Angebot mit informativen Preisen vom Verkäufer abgegeben, denen keine verbindliche Wirkung verliehen wurde.
3.4. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Auftrag durch den Käufer wird das Angebot mit Preisen vom Verkäufer abgegeben. Alle Änderungen durch den Käufer oder Verkäufer müssen schriftlich besprochen werden. In dieser Art sind sie gültig und bindend.
3.5. Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurdeRechnungen für Zahlungen auszustellen, ab Werk (INCOTERMS 2010)die gemäß des angenommenen Angebots durch den Käufer ist, zu- züglich und zwar auf die Adresse, die auf dem Antrag angegeben ist und die Grundlage des angenommenen Angebots innerhalb von 15 Tagen nach dem Versand der jeweils geltenden gesetzlichen UmsatzsteuerWaren ist.
4.3 Erfolgen Lieferungen oder Leistungen später als 9 Monate nach 3.6. Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum des Eingangs der Rechnung beim Käufer, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht etwas anders besprochen wird.
3.7. Zahlungen werden ohne Abzug geleistet, und zwar in der Auftragsbestätigung vorgesehenen TerminWährung, ist die auf der Lie- ferant bei zwischenzeitlicher änderung Rechnung angegeben wird, sofern zwischen den Parteien nicht etwas anders besprochen wird. Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Listenpreise und/oder Verkäufer das Geld auf unser Bankkonto erhält.
3.8. Für den Fall, dass der Material-Käufer mit der vereinbarten Zahlung im Rückstand ist, Lohn- oder sonstigen Kosten berechtigthat der Verkäufer das Recht auf: die Lieferung bis zu der Zahlung vorübergehend abzubrechen und deswegen die Lieferfriste entsprechend zu verlängern, neue Preise die gesetzlichen Verzugszinsen und alle Einziehungskosten zu berechnen. Die angebotenen Preise gelten nur für den jeweili- gen Einzelauftrag. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Kosten für die Fracht sowie vom Besteller ausdrücklich gewünschte Versicherungen werden zu den zur Zeit des tatsächlichen Anfalls geltenden Preisen gesondert berechnet.
4.5 Hat der Lieferant auch die Aufstellung, Montage oder Inbetrieb- nahme übernommen, so trägt der Besteller - soweit nichts anderes vereinbart ist - neben der vereinbarten Vergütung für die Lieferung auch alle für Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme erforder- lichen Kosten nach der zur Zeit der Ausführung beim Lieferanten geltenden Preisliste.
4.6 Rechnungen über Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- datum ohne Abzug à Konto des Lieferanten zu bezahlen.
4.7 Rechnungen über Serviceleistungen sind sofort ohne Abzug von Xxxxxx à Konto des Lieferanten zu bezahlen.
4.8 Der Besteller kann nur Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise und Zahlungen. 4.1 Angaben in Preislisten und sonstige allgemeine Preisangaben sind freibleibend und werden vom Lieferanten in regelmäßigen Abstän- den aktualisiertDie Zahlung erfolgt durch Überweisung, Scheck oder wird im gesetzlich erlaubten Umfang im Wege des Gutschriftverfahrens durchgeführt.
4.2 Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ab Werk (INCOTERMS 2010), zu- züglich Soweit der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Erfolgen Lieferungen oder Leistungen später als 9 Monate nach dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Termin, ist der Lie- ferant bei zwischenzeitlicher änderung der Listenpreise und/oder der Material-, Lohn- oder sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen. Die angebotenen Preise gelten nur für den jeweili- gen Einzelauftrag. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.4 Kosten für die Fracht sowie vom Besteller ausdrücklich gewünschte Versicherungen werden zu den zur Zeit des tatsächlichen Anfalls geltenden Preisen gesondert berechnet.
4.5 Hat der Lieferant auch die Aufstellung, Montage oder Inbetrieb- nahme übernommen, so trägt der Besteller - soweit Liefervertrag nichts anderes vereinbart regelt, gelten die folgenden Bedingungen für Preise und Zahlungen: Die Zahlung ist - neben der vereinbarten Vergütung für die 90 Tage nach Lieferung auch alle für Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme erforder- lichen Kosten nach der zur Zeit der Ausführung beim Lieferanten geltenden Preisliste.
4.6 Rechnungen über Lieferungen sind und Rechnungsstellung fällig. Eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung berechtigt zu Skonto in Höhe von 3 %. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, unterliegen der im Liefervertrag vereinbarten Lieferklausel gemäß den geltenden Incoterms und stellen den Gesamtpreis für die Herstellung und Lieferung gemäß der unter Abzug von 2 % Skonto Ziffer 3.1 genannten, für den jeweiligen Käufer geltenden Kiekert-Verpackungsrichtlinie dar.
4.3 Ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis des Käufers ist der Lieferant nicht berechtigt, Preise anzupassen und zusätzliche Kosten zu berechnen. Bei Lieferung Mangelhafter Waren gemäß der Definition in Ziffer 6.1 ist der Käufer berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
4.4 Der Lieferant ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, Rechte oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- datum ohne Abzug à Konto Pflichten aus dem Liefervertrag abzutreten, diesbezüglich einen Untervertrag zu schließen oder Forderungen durch Dritte einziehen zu lassen.
4.5 Der Käufer ist berechtigt, gegen Forderungen des Lieferanten im Zusammenhang mit einem Liefervertrag mit eigenen Forderungen gegen den Lieferanten aufzurechnen oder solche Forderungen zum Abzug zu bezahlenbringen. Hierdurch werden eventuell weitergehende gesetzliche Rechte des Käufers zur Aufrechnung nicht berührt.
4.7 Rechnungen über Serviceleistungen sind sofort ohne Abzug von Xxxxxx à Konto des Lieferanten zu bezahlen.
4.8 Der Besteller kann nur Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Preise und Zahlungen. 4.1 Angaben in Preislisten und sonstige allgemeine Preisangaben sind freibleibend und werden vom Lieferanten in regelmäßigen Abstän- den aktualisiertEs gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Es handelt sich bei Verträgen mit Verbrauchern um End- preise, mithin ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.
4.2 Preise sind Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet und werden in EUR angegeben unserem Angebot gesondert genannt. Der Kunde haftet dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Transporteurs möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und verstehen sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ab Werk (INCOTERMS 2010), zu- züglich der jeweils geltenden gesetzlichen UmsatzsteuerTrep- penhäuser.
4.3 Erfolgen Lieferungen Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehr- wertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder Leistungen später als 9 Monate nach dem in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Termin, ist der Lie- ferant bei zwischenzeitlicher änderung der Listenpreise und/oder der Material-, Lohn- oder sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen. Die angebotenen Preise gelten nur für den jeweili- gen Einzelauftrag. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungan von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.
4.4 Kosten Der Kunde ist nur berechtigt mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für die Fracht sowie vom Besteller ausdrücklich gewünschte Versicherungen werden zu den zur Zeit des tatsächlichen Anfalls geltenden Preisen gesondert berechnetVerbraucher.
4.5 Hat Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach dem Warenausgang. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach dem Warenausgang. Die Ankündigung eines Lastschrifteinzuges (sogenannte Pre- Notification) erfolgt spätestens drei Tage vor der Lieferant auch die AufstellungBelastung des Xxxxxx des Kunden. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, Montage oder Inbetrieb- nahme übernommenden Rechnungsbetrag innerhalb der im Angebot genannten Frist nach Erhalt der Ware, so trägt der Besteller - soweit nichts anderes vereinbart ist - neben der vereinbarten Vergütung für die Lieferung auch alle für Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme erforder- lichen Kosten nach der zur Zeit der Ausführung beim Lieferanten geltenden Preisliste.
4.6 Rechnungen über Lieferungen sind innerhalb von 14 Tagen unter ohne jeglichen Abzug von 2 % Skonto oder Skonto, zu begleichen. Bei Bezahlung per Vorkasse hat der Kunde den vollen Rech- nungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- datum ohne Abzug à der im Angebot genannten Frist auf unser Konto des Lieferanten zu bezahleneinzuzahlen. Welches Zahlungsmittel dem Kunden offeriert wird ergibt sich aus unserem Angebot.
4.7 Rechnungen über Serviceleistungen sind sofort ohne Abzug von Xxxxxx à Konto des Lieferanten zu bezahlen.
4.8 Der Besteller kann nur Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen zurückhalten oder mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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