Rechte aus der Gewährleistung. 6.2.4.1 Der AG darf wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.
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Rechte aus der Gewährleistung. 6.2.4.1 8.2.4.1 Der AG darf wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag Nach- trag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.
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Rechte aus der Gewährleistung. 6.2.4.1 8.2.4.1 Der AG darf wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.
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Rechte aus der Gewährleistung. 6.2.4.1 19.5.1. Der AG darf wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.
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Rechte aus der Gewährleistung. 6.2.4.1 15.4.1. Der AG darf wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) fordern.
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