Common use of Rechte und Pflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CERT iQ den zur Vertragsdurchführung notwendigen Antrag nebst Unterlagen und Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, insbesondere benennt der Auftraggeber einen entscheidungsbefähigten Ansprechpartner. Die Einzelheiten zu den benötigten Unterlagen sind den einzelnen Aufträgen zu entnehmen. Sind die Unterlagen unvollständig, hat der Auftraggeber die fehlenden Unterlagen unverzüglich zu übermitteln, wobei es CERT iQ vorbehalten bleibt für die Nachreichung eine entsprechende Frist zu setzen. 2. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass von ihm schuldhaft Unterlagen und Informationen nicht vollständig eingereicht werden oder Termine infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt oder verschoben werden müssen. 3. Der Auftraggeber wird CERT iQ und – falls erforderlich und zutreffend – auch Beobachtern im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang Zugang zu seinen Geschäftsräumen und den darin befindlichen Unterlagen und Einblick in vertragsgegenständliche Abläufe und Organisationseinheiten gewähren. Soweit dies erforderlich ist, gewährleistet der Auftraggeber ebenfalls, dass bei von ihm eingesetzten Unterauftraggebern Zugang gewährt wird. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CERT iQ sämtliche Änderungen im Unternehmen bzw. den vertragsrelevanten Strukturen, wie beispielsweise Betriebszweck, Tätigkeit, Firmenstruktur, Qualitätsmanagement mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, CERT iQ unverzüglich über Veränderungen zu informieren, die die Fähigkeit des Managementsystems beeinträchtigen können, weiterhin die Anforderungen der zur Zertifizierung genutzten Norm zu erfüllen. Solche Angelegenheiten sind z. B. Änderungen bezüglich: ▪ des rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status bzw. der Eigentümerschaft ▪ Organisation und Management (z. B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal) ▪ Kontaktdresse und Standorte ▪ des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereichs ▪ wesentlicher Veränderung des Managementsystems und der Prozesse 5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Akkreditierungsverfahren der CERT iQ nach DIN ISO 17021 bzw. deren Nachfolgevorschriften mitzuwirken und in diesem Zusammenhang ebenfalls Zugang zu den Geschäftsräumen und entsprechenden Unterlagen zu gewähren. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich die jeweiligen Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, einschließlich der Umsetzung entsprechender Änderungen, wenn diese von CERT IQ mitgeteilt werden. 7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ansprüche hinsichtlich der Zertifizierung nur im Einklang mit dem Geltungsbereich der Zertifizierung zu erheben. 8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vorkehrungen für die Untersuchung von Xxxxxxxxxxx zu treffen und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu halten. Aufzeichnungen aller Beschwerden, die dem Kunden in Bezug auf die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen bekannt gemacht wurden, sind aufzubewahren und diese Aufzeichnungen der CERT iQ GmbH auf Anfrage zur Verfügung zu stellen; und ▪ geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen in Bezug auf solche Beschwerden sowie jegliche Mängel, die an den Produkten entdeckt wurden und die die Einhaltung der Anforderungen an die Zertifizierung beeinflussen; ▪ die ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren.

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Samples: Zertifizierungsbedingungen, Zertifizierungsbedingungen

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. 1Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen allein verantwortlich. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und schriftlich festzulegen. Mündliche Weisungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Korrespondenz per E-Mail erfüllt das Kriterium der Schriftlichkeit. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Name: bitte ausfüllen Organisationseinheit: bitte ausfüllen Funktion: bitte ausfüllen Telefon: bitte ausfüllen E-Mail: bitte ausfüllen Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind die/der dem Auftraggeber genannte Projektleiter/in sowie die Mitarbeiter des Supportteams des Auftragnehmers. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Weisungsberechtigten ist der anderen Partei unverzüglich schriftlich der Nachfolger bzw. der Vertreter mitzuteilen. Falls Weisungen die getroffenen Festlegungen ändern, aufheben oder ergänzen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Festlegung erfolgt. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit, auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Der Auftragnehmer darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechende Informationen verfügbar zu machen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CERT iQ den zur Vertragsdurchführung notwendigen Antrag nebst Unterlagen alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu stellenbehandeln. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche, insbesondere benennt verpflichtet sich der Auftraggeber einen entscheidungsbefähigten Ansprechpartner. Die Einzelheiten zu den benötigten Unterlagen sind den einzelnen Aufträgen zu entnehmen. Sind die Unterlagen unvollständig, hat Auftragnehmer bei der Auftraggeber die fehlenden Unterlagen unverzüglich zu übermitteln, wobei es CERT iQ vorbehalten bleibt für die Nachreichung eine entsprechende Frist zu setzen. 2. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass von ihm schuldhaft Unterlagen und Informationen nicht vollständig eingereicht werden oder Termine infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt oder verschoben werden müssen. 3. Der Auftraggeber wird CERT iQ und – falls erforderlich und zutreffend – auch Beobachtern Abwehr des Anspruches im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang Zugang Rahmen seiner Möglichkeiten zu seinen Geschäftsräumen und den darin befindlichen Unterlagen und Einblick in vertragsgegenständliche Abläufe und Organisationseinheiten gewähren. Soweit dies erforderlich ist, gewährleistet der Auftraggeber ebenfalls, dass bei von ihm eingesetzten Unterauftraggebern Zugang gewährt wirdunterstützen. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CERT iQ sämtliche Änderungen im Unternehmen bzw. den vertragsrelevanten Strukturen, wie beispielsweise Betriebszweck, Tätigkeit, Firmenstruktur, Qualitätsmanagement mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, CERT iQ unverzüglich über Veränderungen zu informieren, die die Fähigkeit des Managementsystems beeinträchtigen können, weiterhin die Anforderungen der zur Zertifizierung genutzten Norm zu erfüllen. Solche Angelegenheiten sind z. B. Änderungen bezüglich: ▪ des rechtlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status bzw. der Eigentümerschaft ▪ Organisation und Management (z. B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal) ▪ Kontaktdresse und Standorte ▪ des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereichs ▪ wesentlicher Veränderung des Managementsystems und der Prozesse 5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Akkreditierungsverfahren der CERT iQ nach DIN ISO 17021 bzw. deren Nachfolgevorschriften mitzuwirken und in diesem Zusammenhang ebenfalls Zugang zu den Geschäftsräumen und entsprechenden Unterlagen zu gewähren. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich die jeweiligen Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, einschließlich der Umsetzung entsprechender Änderungen, wenn diese von CERT IQ mitgeteilt werden. 7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ansprüche hinsichtlich der Zertifizierung nur im Einklang mit dem Geltungsbereich der Zertifizierung zu erheben. 8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vorkehrungen für die Untersuchung von Xxxxxxxxxxx zu treffen und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu halten. Aufzeichnungen aller Beschwerden, die dem Kunden in Bezug auf die Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen bekannt gemacht wurden, sind aufzubewahren und diese Aufzeichnungen der CERT iQ GmbH auf Anfrage zur Verfügung zu stellen; und ▪ geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen in Bezug auf solche Beschwerden sowie jegliche Mängel, die an den Produkten entdeckt wurden und die die Einhaltung der Anforderungen an die Zertifizierung beeinflussen; ▪ die ergriffenen Maßnahmen sind zu dokumentieren.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in Punkt 1. Der Auftraggeber ist verpflichtetdes/der abgeschlossenen Vertrages/Verträge genannten Bestimmungen einschließlich der Umsetzung entsprechender Änderungen während der Gültigkeitsdauer des Vertrages/der Verträge immer einzuhalten, CERT iQ die erforderlichen Kontrollen zuzulassen und an den zur Vertragsdurchführung notwendigen Antrag nebst Unterlagen und Informationen in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, insbesondere benennt der Auftraggeber einen entscheidungsbefähigten AnsprechpartnerKontrollen mitzuwirken. Die Einzelheiten zu Zertifizierung wird für den benötigten Unterlagen sind den einzelnen Aufträgen zu entnehmenjeweiligen Geltungsbereich ausgesprochen. Sind Gilt die Unterlagen unvollständigZertifizierung für eine laufende Produktion, hat der Auftraggeber muss das zertifizierte Produkt immer die fehlenden Unterlagen unverzüglich zu übermitteln, wobei es CERT iQ vorbehalten bleibt für die Nachreichung eine entsprechende Frist zu setzen. 2. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass von ihm schuldhaft Unterlagen und Informationen nicht vollständig eingereicht werden oder Termine infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt oder verschoben werden müssen. 3. Der Auftraggeber wird CERT iQ und – falls erforderlich und zutreffend – auch Beobachtern im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang Zugang zu seinen Geschäftsräumen und den darin befindlichen Unterlagen und Einblick in vertragsgegenständliche Abläufe und Organisationseinheiten gewähren. Soweit dies erforderlich ist, gewährleistet der Auftraggeber ebenfalls, dass bei von ihm eingesetzten Unterauftraggebern Zugang gewährt wird. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CERT iQ sämtliche Änderungen im Unternehmen bzw. den vertragsrelevanten Strukturen, wie beispielsweise Betriebszweck, Tätigkeit, Firmenstruktur, Qualitätsmanagement mitzuteilenProduktanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber verpflichtet sich fernerzur Führung von Aufzeichnungen und Dokumentationen in der von der jeweiligen Zertifizierungsstelle vorgeschriebenen Form und den von ihr umschriebenen Inhalten und deren Verwahrung für einen Zeitraum von zumindest zehn Jahren. Sollte der Auftraggeber aus dem Kontrollsystem ausscheiden, CERT iQ unverzüglich über Veränderungen zu informierenakzeptiert er, dass seine Kontrollunterlagen weiterhin von der jeweiligen Zertifizierungsstelle für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die von der jeweiligen Zertifizierungsstelle beauftragten Kontrollorgane abzulehnen, wenn schriftlich Befangenheitsgründe vorgebracht werden, welche deren Unabhängigkeit in Zweifel ziehen. Die jeweilige Zertifizierungsstelle entscheidet darüber und ändert gegebenenfalls das Kontrollorgan. Die jeweilige Zertifizierungsstelle und die Fähigkeit von ihr beauftragten unabhängigen Kontrollorgane sind daher berechtigt, zum Zwecke der Kontrolle und für die Untersuchung von Beschwerden, Betriebe und Betriebs- stätten des Managementsystems beeinträchtigen könnenAuftraggebers (auch Teil- und Zweitbetriebe, weiterhin Gemeinschaftsweiden und -almen sowie Produktions- und Lagerstandorte) während der Betriebszeiten zu betreten und Produktions-/Betriebsabläufe der zu kontrollierenden Produkte gemeinsam mit dem Personal zu überwachen und den Weg der zu kontrollierenden Produkte zu verfolgen. Dies beinhaltet nicht nur das Recht Betriebs- und Produktionsstätten des Auftraggebers sondern auch jene allfälliger Unterauftragnehmer zu überprüfen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber dürfen Vertreter der Behörden sowie Vertreter der Spezifikations- bzw. Standardbetreiber für die Kontrolle ihres Standards die Kontrollorgane begleiten, sofern der Auftraggeber Vertragspartner einer dieser Organisationen ist. Hat der Auftraggeber Tätigkeiten an andere Stellen ausgegliedert, so müssen auch diese die Anforderungen der zur Zertifizierung genutzten Norm zu ISO 17065 idgF erfüllen. Solche Angelegenheiten sind z. B. Änderungen bezüglich: ▪ des rechtlichenDie Erstellung von Fotos und Aufnahmen von Produkten, wirtschaftlichen oder organisatorischen Status Tieren sowie Produktionsanlagen ist während sämtlicher Kontrollen zur internen Dokumentation zuzulassen. Sollte bei der Durchführung der Betriebskontrolle der in der Vereinbarung bzw. der Eigentümerschaft ▪ Organisation und Management (z. B. Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal) ▪ Kontaktdresse und Standorte ▪ des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Anwendungsbereichs ▪ wesentlicher Veränderung des Managementsystems und der Prozesse 5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, am Akkreditierungsverfahren der CERT iQ nach DIN ISO 17021 Betriebsbeschreibung genannte Betriebsführer bzw. deren Nachfolgevorschriften mitzuwirken und die zuständige Person nicht anwesend sein, so verleiht die allfällige Unterzeichnung des Kontrollberichtes seitens einer sonstigen über den Betrieb offensichtlichen verfügungsberechtigten Person dem Kontrollbericht eine rechtsverbindliche Wirkung auch gegenüber dem eigentlichen Auftraggeber. Werden die Zertifizierungsdokumente vom Auftraggeber anderen Stellen zur Verfügung gestellt, so müssen die Dokumente in diesem Zusammenhang ebenfalls Zugang zu ihrer Gesamtheit bzw. so, wie in den Geschäftsräumen und entsprechenden Unterlagen zu gewähren. 6. Der Auftraggeber verpflichtet sich die jeweiligen Zertifizierungsanforderungen zu erfüllenAnforderungen festgelegt, einschließlich der Umsetzung entsprechender Änderungen, wenn diese von CERT IQ mitgeteilt vervielfältigt werden. 7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ansprüche hinsichtlich die Anforderungen, die unter Punkt 1. des/der Zertifizierung nur jeweiligen Vertrages/Verträgen sowie im Einklang mit dem Geltungsbereich Design Manual der Zertifizierung Markenzeichen beschrieben sind, stets einzuhalten und nicht irreführend zu erheben. 8verwenden, sodass die jeweilige Zertifizierungsstelle nicht in Misskredit gebracht wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, entsprechende Vorkehrungen die betreffenden Behörde(n) oder Zertifizierungsstellen unverzüglich über etwaige Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen die Vorschriften die in Punkt 1. des/der Vertrages/Verträge ge- nannten Bestimmungen zu informieren, die den Status seiner Produkte oder den Status von Produkten, die er von anderen Unternehmern oder Subunternehmern bezogen hat, beeinträchtigen könnten. Verwendet der Auftraggeber das Zertifikat missbräuchlich, so kann dieses ohne Fristsetzung von der jeweiligen Zertifizierungsstelle entzogen werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, das Zertifikat im Original an die jeweilige Zertifizierungsstelle zu übermitteln. Weiters ist es dem Auftraggeber dann untersagt, ab Ausspruch des Entzuges des Zertifikates eine Deklaration der betroffenen Produkte und Werbematerialien gemäß der im Punkt 1. des jeweils abgeschlossenen Vertrages genannten Bestimmungen vorzunehmen. Der Auftraggeber hat das Recht, auf seinen Wunsch, in die Abläufe, die (allenfalls) zu einer Zertifizierung führen, Einsicht zu nehmen. Außerdem hat der Auftraggeber das Recht, Beschwerden und Einsprüche gegen die Entscheidungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle binnen 14 Tagen nach Zustellung in schriftlicher und eingeschriebener Form einzubringen. Weiters ist der Auftraggeber berechtigt, gegen Entscheidungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle Beschwerde bei der zuständigen Akkreditierungsstelle einzubringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Untersuchung mit der Kontrolle und Zertifizierung verbundenen Kosten aufzukommen. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Höhe der zur Verrechnung gelangenden Tarife jeweils den wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden wird. Die jeweils zur Verrechnung kommenden Tarife werden dem Auftraggeber von Xxxxxxxxxxx der jeweiligen Zertifizierungsstelle schriftlich durch Zustellung an die letzte, von diesem bekannt gegebene Adresse (bzw. E-Mail-Adresse) mitgeteilt. Dadurch gelten die neuen, auf diese Art und Weise mitgeteilten Tarife als vertraglich vereinbart, es sei denn, es erfolgt ein schriftlicher Widerspruch durch den Auftraggeber. Sollte es im Falle der Erhebung eines Widerspruches zu treffen keiner gütigen Einigung kommen, hat die Zertifizierungsstelle das Recht, den/die Vertrag/Verträge ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die gültigen Tarife sind integrierender Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jederzeit auf der jeweiligen Homepage der Zertifizierungsstelle (siehe Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) einsehbar. Die aus dem/der jeweils abgeschlossenen Vertrag/ Verträge resultierenden Forderungen sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Wird das Vertragsverhältnis während des Kalenderjahres gekündigt, sind vom Auftraggeber die entsprechenden Unterlagen bereits angefallenen Kosten zu begleichen. Für den Fall der Nicht-, nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Zahlung entfällt die Verpflichtung der jeweiligen Zertifizierungsstelle zur Verfügung Zertifizierung. Darüber hinaus kommt der jeweiligen Zertifizierungsstelle im Fall des Zahlungsverzuges - nach schriftlicher Mahnung und erfolgloser Nachfristsetzung von 14 Tagen - das Recht der vorzeitigen fristlosen Lösung des/der jeweils abgeschlossenen Vertrages/Verträge zu. Die Verzugszinsen werden einvernehmlich mit 8 % p.a. festgesetzt, wobei ein allfälliger höherer gesetzlicher Verzugszinsenanspruch der jeweiligen Zertifizierungsstelle hiervon unberührt bleibt. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, danach auf Zinsen und danach auf Kapital angerechnet. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Auftraggeber zur Tragung sämtlicher durch diesen Zahlungsverzug verursachten Betreibungskosten. Die Mahnspesen sind den aktuellen Tarifen zu haltenentnehmen, die integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Aufzeichnungen aller Der Auftraggeber verpflichtet sich, der jeweiligen Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich wesentliche Veränderungen im Betrieb gegenüber den Angaben in der Betriebsbeschreibung, bekannt zu geben. Er muss Veränderungen melden, die seine Fähigkeit, die Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen, beeinträchtigen könnte (z.B. Änderungen des wirtschaftlichen oder organisatorischen Status, Änderungen der Eigentümerstruktur, der Organisation und Veränderungen im Management sowie im Qualitätsmanagement, Änderungen am Produkt oder der Herstellungsmethode, Änderungen der Kontaktdaten, etc.). Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, die jeweilige Zertifizierungsstelle und zuständige Behörde unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er sich aus dem Kontrollsystem zurückzieht oder der zu kontrollierende Betrieb oder Betriebsteil an einen anderen Rechtsträger übergeht bzw. von einem anderen Rechtsträger fortbetrieben wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem/den jeweils abgeschlossenen Vertrag/Verträgen auf den/die Rechtsnachfolger zu überbinden. Außerdem ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Beanstandungen Dritter sowie Beschwerden, die dem Kunden in Bezug auf die Einhaltung ihm hinsichtlich der Zertifizierungsanforderungen Kontroll- und Zertifizierungstätigkeit bekannt gemacht wurden, sind aufzubewahren und diese Aufzeichnungen der CERT iQ GmbH auf Anfrage zur Verfügung zu stellen; und ▪ geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen in Bezug auf solche Beschwerden sowie jegliche Mängel, die an den Produkten entdeckt wurden wurden, aufzuzeichnen und aufzubewahren und der jeweiligen Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich zu melden. Der Auftraggeber muss Vorkehrungen für die Untersuchung von Beschwerden und Beanstandungen treffen und rasch geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese müssen dokumentiert werden. Auf Wunsch ist der Auftraggeber berechtigt, mittels zugeteiltem Passwort in den passwortgeschützten Bereich der Web-Datenbank der jeweiligen Zertifizierungsstelle einzusteigen. Er verpflichtet sich im Sinne der geltenden Datenschutzrichtlinien zur Verschwiegenheit hinsichtlich der übermittelten Daten sowie des Passwortes und zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit denselben. Dies gilt vollinhaltlich auch für seine Mitarbeiter. Die Übermittlung dieser Auskunft erfolgt streng vertraulich und zu seiner ausschließlichen Information. Im Falle des Missbrauches der übermittelten Daten oder der Verletzung dieser Punkte, erlischt das Recht auf Erteilung von Auskünften aus der Datenbank. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber, die Einhaltung Zertifizierungsstelle für den Fall der Anforderungen an die Zertifizierung beeinflussen; ▪ die ergriffenen Maßnahmen sind unberechtigten Weitergabe von Daten und Passwörtern sowie bei deren missbräuchlichen Verwendung, schad- und klaglos zu dokumentierenhalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen