Common use of Rechte und Pflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordern. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

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Samples: www.inexio.net, www.inexio.net, www.trost2.de

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder Weisungenin einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich wie unter Nr. 3 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lichunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordern. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers handeltvertraulich zu behandeln. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen Diese Verpflichtung bleibt auch nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränkenBeendigung dieses Vertrages bestehen.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung, Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung Ertei- lung aller Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lichun- verzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen ver- traglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordernanzufordern. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrechtWiderspruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx Kontrol- len beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten vereinbarten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

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Samples: www.inexio.net

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Beurteilung Einhaltung der Zulässigkeit gesetzlichen Bestimmungen der beauftragten Verarbeitung Daten- schutzgesetze, insbesondere für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an den Anbieter sowie für die Wahrung Rechtmässigkeit der Rechte von Betroffenen ist Datenbearbeitung allein der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere, wenn besonders schützenswerte Daten in timesaver erfasst und bearbeitet werden (z.B. Abwesenheit «Arbeitsunfähig/Krank»). Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder WeisungenWeisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Der Auftraggeber informiert hat den Auftragnehmer unverzüg- lichAnbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Unregelmässigkeiten bzgl. Datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigtnennt dem Anbieter den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen, sofern dieser von den durch den Auftraggeber bereits benannten Ansprechpartnern (Benutzer mit Adminstrationsrecht) abweicht. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Person sind dem Anbieter Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber erklärt, dass er die Einhaltung alleinige Verantwortung trägt für die Information der Vorschriften über von der Datenverarbeitung betroffenen Personen betreffend der möglichen Datenspeicherung, -nutzung, -bearbeitung durch den Datenschutz Anbieter gemäss den Bestimmungen in den AGB, der DSE und der vertrag- lichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordernAVV. Den Sollten einzelne betroffene Personen mit der Kontrolle betrauten Personen vorgesehenen Datenbearbeitung nicht einverstanden sein, ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick der Auftraggeber verantwortlich die jeweiligen Daten in timesaver entsprechend zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränkenlöschen.

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Samples: timesaver.ch

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder WeisungenWeisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lichunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordernkontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kontrollen durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrechtzu verweigern, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handeltsoweit diese mit ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen oder ähnlich gewichtige Gründe vorliegen. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

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Samples: wiki.lucysecurity.com

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lichunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordernanzufordern. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrechtWiderspruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten vereinbarten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

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Samples: dtnetservice.de

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder WeisungenWeisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lichunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordernkontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten vereinbarten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber dokumentiert die Erteilung aller erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder WeisungenWeisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüg- lich dokumentiert bestätigen. • Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüg- lichunverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten Unregelmä- ßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespei- cherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren sowie Nachweise über die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten an- zufordernkon- trollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Gegen die Wahrnehmung des Kontrollrechtes durch Dritte hat der Auftragnehmer ein Wider- spruchsrecht, insofern es sich um einen Mitbewerber des Auftragnehmers handelt. Xxxxxxxxxx beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders an- ders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der verein- barten vereinbarten Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrage unter Kapitel 5 (8) dieses Vertrages vorgesehen erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränkenbeschrän- ken.

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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten