Common use of Rechte und Pflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. 4.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 6 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 1 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher sowie für die Wahrung der Betroffenen- rechte Rechte der betroffenen Person nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Gleichwohl ist der Auftragnehmer wird verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber gerichtet sind, unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machenan diesen weiterzuleiten. (3) 4.2 Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. 4.3 Der Auftraggeber hat erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. 4.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Datenverarbeitung Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Hierfür kann er z.B. Auskünfte des Auftragnehmers einholen, sich vorhandene Testate von Sachverständigen, Zertifizierungen oder internen Prüfungen vorlegen lassen oder die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten selbst persönlich bzw. durch einen sachkundigen Dritten prüfen lassen, sofern dieser nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht. 4.5 Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierenKontrollen nur im erforderlichen Umfang durchführen und angemessene Rücksicht auf die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nehmen. Über den Zeitpunkt sowie die Art der Prüfung verständigen sich die Parteien rechtzeitig. (4) 4.6 Der Auftraggeber hat dokumentiert das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang Kontrollergebnis und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber teilt es dem Auftragnehmer mit. Bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, die der Auftraggeber insbesondere bei der Prüfung von Auftragsergebnissen feststellt, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu erteileninformieren. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Werden bei der Kontrolle Sachverhalte festgestellt, deren zukünftige Vermeidung Änderungen des angeordneten Verfahrensablaufs erfordern, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendigen Verfahrensänderungen unverzüglich mit. 4.7 Der Auftraggeber soll mündliche Weisungenist verpflichtet, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten alle im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststelltRahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisenDatenverarbeitungen hinzuwei- sen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers Auf- traggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen zwischen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichBetroffenenrechte verantwort- lich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene Be- troffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ kön- nen schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen Xxx- xxxxxx zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail,) gegenüber dem Auftragnehmer Auftragneh- mer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Wei- sungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen Per- sonen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregel- mäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Auf- tragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 000 60314 Frankfurt a.M. Deutschland Xxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx-Xxxxx Xxxx USt-IdNr: DE 282 546 355 Städtische Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXX0XXX (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich müssen in dokumentierter Form erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (65) Der Auftraggeber kann sollte eine weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der 3.1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wah- rung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzwver- antwortlich. 3.2. Verantwortlicher Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Xxxxxx erfor- derlich sein, werden diese grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorankündigung von wenigstens 28 Tagen durchgeführt. Im Falle einer Schutzverletzung i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlich12 DS-GVO und bei schwerwiegenden Ver- tragsverstößen können Inspektionen auch mit kürzerer Ankündigungsfrist durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig Auf- tragnehmer darf diese von der Ein- haltung Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der beim Auftragnehmer getroffenen Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu überzeugendem Auftrag- nehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. Für seine Unterstützung bei der Überprüfung kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung und die Erstattung von Aufwendungen verlangen. 3.3. Der Auftraggeber wird das Ergebnis hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er in geeigneter Weise dokumentierenden Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende 3.4. Auf Seiten des Auftraggebers wirkt der Kunde bzw. der gesetzliche Vertreter selbst oder eine von ihm namhaft gemachte und autorisierte Person als Ansprechpartner für im Rahmen dieses Vertrages anfallende Datenschutzfragen und als konkreter Weisungsberechtigter. 3.5. Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer werden anfänglich durch den Hauptvertrag bzw. diesen Vertrag festgelegt. Spätere Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu erteilen. Mündliche Weisungen können ☐ sind für ihre Gültigkeit unverzüglich schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgenoder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Tätigkeiten des Auftragnehmers aufgrund von Weisungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind vom Auftraggeber nach Aufwand zu vergüten. Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und drei weitere Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Geltung der Weisung endet, aufzubewahren. 3.6. Sollte der Auftragnehmer oder dessen Subunternehmer auf Grund der Umsetzung einer Weisung des Auf- traggebers oder einer Entscheidung gemäß Ziffer 2.2 dieses Vertrages von einem Dritten mit der Behaup- tung in Anspruch genommen werden, dass ihm wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Best- immungen ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, oder eine Aufsichtsbehörde infolge- dessen eine Geldbuße gegen den Auftragnehmer oder dessen Subunternehmer verhängen oder androhen, stellt der Auftraggeber den in Anspruch Genommenen vollumfänglich von einer solchen Inanspruchnahme bzw. der Geldbuße frei. Der Freistellungsanspruch umfasst dabei auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Entsprechendes gilt, wenn eine Inanspruchnahme auf eine Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch den Auftraggeber zurückzuführen ist. 3.7. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungenist verpflichtet, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten alle im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststelltRahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Ge- schäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Die- se Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. Artikel 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. Ziffer 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisenDatenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kannLOGO Datensysteme GmbH Am Knie 6 · 00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer Xxxxxxx Xxxxxxx, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kannXxxxxx Xxxxxxx AG Bremen, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen.HRB 5065 BHV Telefon 0000-000 000 0 Fax 0000-000 000 0 xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Weser-Elbe Sparkasse IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich müssen in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenerfolgen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern weisungs- berechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftrag- geber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregel- mäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. Artikel 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 3 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich müssen in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenerfolgen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (75) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 6) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: MAXINTIME GmbH Xxxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxxx Fon: +00 000 000 000 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Web: xxx.xxxxxxxxx.xx Sparkasse Koblenz IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Amtsgericht Koblenz Registernummer: HRB: 23459 USt-IdNr.: DE286465618 Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx (Name, Organisationseinheit, Funktion, Telefon, E-Mail) Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: Xxxxxx Xxxxxxxxx, Geschäftsführung, +49 261 – 92164181, xx@xxxxxxxxx.xx (Name, Organisationseinheit, Funktion, Telefon, E-Mail)

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dies gilt auch im Hinblick auf die in dieser Vereinbarung ge- regelten Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach unzuläs- sige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichBetroffenenrechte verantwort- lich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene Xxxxxxxx- ne ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren Verfah- ren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich müssen in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber erfolgen. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag festge- legt und können vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form oder in einem elektronischen For- mat (Textform) durch einzelne Weisungen geändert werden (Einzelweisung). Mündliche Weisun- gen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Weisungen, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Bei Änderungsvor- schlägen teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf die verein- barten Leistungen, insbesondere die Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergü- tung ergeben. Ist dem Auftragnehmer bestätigendie Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist der Auf- tragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden, die von mehreren Auftraggebern / Kunden des Auftragnehmers genutzt wird (Shared Services), und eine Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Weisun- gen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmä- ßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Auftrag- nehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder ei- ner sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber Auftrag- geber für deren Einhaltung verantwortlich. (8) Im Falle der Beendigung des Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen per- sonenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er in der zur Verfügung gestellten Cloud gespeichert hat.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 6 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 1 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher sowie für die Wahrung der Betroffenen- rechte Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Gleichwohl ist der Auftragnehmer wird verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig gerichtet sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenan diesen weiterzuleiten. (52) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Änderungen des Auftraggebers beim Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in Textform mitteileneinem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. (73) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 5) Der Auftraggeber hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch mediale systeme hat der Auftraggeber den Fehler möglichst genau zu beschreiben und ggf. Screenshots oder eine Datensicherung bereit zu stellen. 8) Für Der Auftraggeber hat seine Datenbestände und EDV-Anlagen durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z.B. Virenscanner, Firewalls und Passwortschutz ausreichend zu schützen. Der Auftraggeber trägt selbst die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung in angemessener Form. Es gehört zu den FallObliegenheiten des Auftragsgebers sicherzustellen, dass Daten mindestens kalendertäglich durch Sicherungskopien gesichert werden. Diese Sicherung muss auch eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMGzeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten garantieren. 9) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, § 109a TKG oder Artdass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der DSGVO erfolgt. 33, 34 DSGVO besteht, ist Insbesondere hat der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichwährend der Fernwartungssitzung dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm autorisierte Person die Fernwartungssitzung auf dem Bildschirm in der Praxis überwacht. Die Überwachungsperson des Auftraggebers kann die aktuelle Fernwartungssitzung jederzeit durch Schließen der Fernwartungssoftware beenden. Erfährt ein Mitarbeiter von mediale systeme im Laufe der Fernwartung sicherheitsrelevante Kennwörter, hat der Auftraggeber diese sofort nach Beendigung der Fernwartung zu ändern.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen7.2.2.1. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierensorgt für eine ordnungsgemäße Übergabe an freesort. 7.2.2.2. Jede Sendung muss den Absender erkennen lassen. 7.2.2.3. Mit den Sendungen übergibt der Auftraggeber dem Abholenden, soweit erforderlich (4z.B. bei nachweispflichtigen Sendungen wie Einschreiben) Der Auftraggeber hat das Rechtkorrekt ausgefüllte und vollständige Belege. Bei Unvollständigkeit und erforderlicher Nacharbeit durch freesort, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilenfällt eine Servicepauschale je Vorgang laut jeweils gültiger Preisliste an. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgenDie Übergabe kann auch durch Hinterlegung an einem vereinbarten Ort geschehen. 7.2.2.4. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungenduldet, sofern diese dass freesort Sendungen nach den Vorgaben der DPAG – in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sindmöglichst dezenter Druckqualität – fortlaufend beschriftet, unverzüglich in Textform (z.B. Faxinsbesondere nummeriert und mit einer vierstelligen Konsolidierungskennziffer versieht. Falls notwendig, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) duldet der Auftraggeber auch entsprechende Beklebungen. Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennenübergibt Fristsachen unter Berücksichtigung des üblichen DPAG-Postlaufs sowie der vereinbarten Verarbeitungszeit von freesort. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich Soweit nicht vertraglich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglichdiesen AGB abweichend geregelt, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fallmüssen die teilleistungsfähigen Briefsendungen folgende Voraussetzungen erfüllen, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichder Auftraggeber allein verantwortlich ist: • ordnungsgemäße Frankierung der jeweiligen Sendung (DV-Freimachung oder Frankit) unter Einhaltung der von der DPAG vorgeschriebenen Standards oder bestehender Frankierservicevertrag mit freesort. • Ankündigung der Einlieferung jeder DV-freigemachten Sendung im elektronischen Auftragsmanagement der DPAG bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung der Sendung durch freesort beim Auftraggeber oder der Anlieferung der Sendung bei freesort. Für nicht rechtzeitig oder nicht korrekt angemeldete Sendungsmengen entfallen für den Auftraggeber die Rabattvoraussetzungen. • Der übermittelte Datensatz bezüglich jeder Einlieferung muss die von der DPAG vorgegebenen Kriterien erfüllen. • Der Auftraggeber hinterlegt freesort für alle Einlieferungen als Einlieferer mit der entsprechenden EKP-Nummer des jeweils zutreffenden Dienstleistungs- zentrums im elektronischen Auftragsmanagement der DPAG. 7.2.2.5. Mit Hinterlegung der freesort als Einlieferer gemäß vorheriger Ziffer 7.2.2.4 erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis und bevollmächtigt freesort entsprechend, die jeweils im elektronischen Auftragsmanagement der DPAG hinterlegte Einlieferungsangabe entsprechend der tatsächlich eingelieferten rabattfähigen Sendungsmenge zu ändern oder für die weitere Bearbeitung freizugeben. Für Korrekturen von kundenseitig falschen Eingaben im Auftragsmanagement System der DPAG (AM Portal) durch freesort fällt eine Servicepauschale je Vorgang laut jeweils gültiger Preisliste an.

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Samples: Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung Verarbei- tung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informiereninfor- mieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend gel- tend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang Um- fang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilenertei- len. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenerfolgen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende ergän- zende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtunbe- rührt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern wei- sungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber Auftragge- ber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten o- der Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener personenbezoge- ner Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Melde- pflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer Auf- tragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisenDatenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichBetroffenenrechte verantwort- lich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene Be- troffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende er- gänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.z. B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) erfolgen. Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Wei- sungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) . Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber Auftrag- geber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) . Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer Auftragneh- mer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregel- mäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung Verar- beitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) . Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber ge- genüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder ei- ner sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber Auf- traggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Betriebskostenabrechnung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 6 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Betroffenen- rechte Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Gleichwohl ist der Auftragnehmer wird verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig gerichtet sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenan diesen weiterzuleiten. (52) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Änderungen des Auftraggebers beim Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in Textform mitteileneinem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. (73) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. 4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 5) Der Auftraggeber hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Tech-Prax GmbH hat der Auftraggeber den Fehler möglichst genau zu beschreiben und ggf. Screenshots oder eine Datensicherung (Datenbank) bereit zu stellen. 8) Für Der Auftraggeber hat seine Datenbestände und EDV-Anlagen durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z.B. Virenscanner, Firewalls und Passwortschutz ausreichend zu schützen. Der Auftraggeber trägt selbst die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung in angemessener Form. Es gehört zu den FallObliegenheiten des Auftragsgebers sicherzustellen, dass Daten mindestens kalendertäglich durch Sicherungskopien gesichert werden. Diese Sicherung muss auch eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMGzeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten garantieren. 9) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, § 109a TKG oder Artdass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der DS-GVO erfolgt. 33, 34 DSGVO besteht, ist Insbesondere hat der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichwährend der Fernwartungssitzung dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm autorisierte Person die Fernwartungssitzung auf dem Bildschirm in der Praxis überwacht. Die Überwachungsperson des Auftraggebers kann die aktuelle Fernwartungssitzung jederzeit durch Schließen der Fernwartungssoftware beenden. Erfährt ein Mitarbeiter der Tech-Prax GmbH im Laufe der Fernwartung sicherheitsrelevante Kennwörter, hat der Auftraggeber diese sofort nach Beendigung der Fernwartung zu ändern.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) 3.1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. 3.2. Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzwberechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in an- gemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag und dem Hauptvertrag festgeleg- ten Verpflichtungen zu überzeugen (vgl. Verantwortlicher Ziffer 2.8). 3.3. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Prü- fer erforderlich sein, werden diese grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorankündi- gung von wenigstens 28 Tagen durchgeführt. Im Falle einer Schutzverletzung i.S.d. Art. 4 Nr. 7 12 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichund bei schwerwiegenden Vertragsverstößen können Inspektionen auch mit kürzerer Ankündigungsfrist durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig darf diese von der Ein- haltung Unterzeich- nung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der beim Auftragnehmer getroffenen Daten anderer Kunden und der einge- richteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch Göbel+Lenze Direktmarketing GmbH: Vereinbarung zur Da- tensicherheit Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO für www.online-let- xxx.xxx (V. 1.7, 30.09.2021) Göbel+Lenze Direktmarketing GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Fon (089) 42 71 88 – 840 fax (089) 42 71 88 – 878 web xxx.xxxxxx-xxxxx.xx Deutsche Bank AG IBAN: XX00000000000000000000 BIC/SWIFT-CODE: XXXXXXXXXXX Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Registergericht München HRB 69 740 Finanzamt München USt.-Id-Nr. DE 129 314 019 Steuernummer 812/45460 den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu überzeugendem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. 3.4. Der Auftraggeber wird das Ergebnis hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er in geeigneter Weise dokumentierenden Auftrags- ergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen fest- stellt. (4) 3.5. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber nennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner für im Rahmen dieses Ver- trages anfallende Datenschutzfragen und als konkreten Weisungsberechtigten des Auftragge- bers. Dieser (und der konkrete Weisungsempfänger auf Seiten des Auftragnehmers) ist in Nr. IV der Anlage 1 zu diesem Vertrag zu nennen. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Ver- hinderung einer der genannten Personen ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Schriftform oder einem dokumentierten elektronischen Format ein Nachfolger bzw. Vertreter mitzuteilen. 3.6. Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag bzw. diesen Vertrag festgelegt. Spätere Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format an die vom Auftragnehmer bezeichnete Stelle (vgl. Nr. IV der Anlage 1 zu diesem Vertrag) zu erteilen. Mündliche Weisungen können ☐ sind für ihre Gültigkeit unverzüglich schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgenoder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und drei weitere Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Geltung der Weisung endet, aufzubewahren. 3.7. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungenist verpflichtet, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten alle im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststelltRahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kennt- nisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers ver- traulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages beste- hen. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) 10.1. Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle nach Maßgabe der Erfordernisse zur Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags verpflichtet. Dazu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die rechtzeiti- ge, vollständige, richtige und kostenfreie Bereitstellung aller für die Lieferung bzw. Verantwortlicher i.S.dLeistungserbringung durch RCC er- forderlichen Informationen, Unterlagen, Gegenstände, Mate- rialien etc. ArtEine Eingangsbestätigung von RCC gilt dabei nicht als Bestätigung der Vollständigkeit bzw. 4 NrRichtigkeit der gelieferten Informationen, Unterlagen und Gegenstände. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch Die an RCC übergebenen Manuskripte, Originale, Entwürfe, Skizzen, Muster und sonstige Gegenstände, Unterlagen und Informationen verbleiben bei RCC und werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach Abschluss des Auftrages nicht zurückerstattet. 10.2. Der Inhaber eines EG-Zertifikats, einer EG-Konformitäts- oder EG-Prüfbescheinigung hat gemäß den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 nachstehenden Bedingungen das Recht zuzur Nutzung. Dieses Recht zur Nutzung ist nicht auf Dritte übertragbar. Es darf zur Wer- bung verwendet werden, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisenwobei diese Werbung nicht irrefüh- rend sein darf und die Regeln des lauteren Wettbewerbs einzuhalten sind. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kannEs muss klar erkennbar sein, welches Produkt oder Teilsystem eine gültige EG-Konformitäts- oder EG-Prüfbescheinigung besitzt. 10.3. Der Inhaber eines EG-Zertifikats, einer EG-Konformitäts- oder EG-Prüfbescheinigung verpflichtet sich, die mit dem bewerteten Qualitätssicherungssystem verbundenen Ver- pflichtungen zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Artdas Sys- tem stets ordnungsgemäß und effizient betrieben wird. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht freiDer Inhaber unterrichtet die benannte Stelle, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierendas Qualitätssi- cherungssystem genehmigte, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwändensignifikante Änderungen des Qualitätssicherungssystems, die durch ergänzende Weisungen Auswirkungen auf den Entwurf, die Herstellung, die Endkontrolle, die Prüfungen und den Betrieb des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtTeilsystems oder der Komponente ha- ben. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: General Terms and Conditions

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung Verarbei- tung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierenin- formieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang Um- fang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilenertei- len. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich müssen in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenerfolgen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende ergän- zende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtunbe- rührt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern wei- sungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber Auftrag- geber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener personenbezoge- ner Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Melde- pflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 7 BDSG) bzw. Verantwortlicher i.S.d. i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen Datenverarbeitungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx dar- legen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen zwischen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Be- troffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber dar- über informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen Maß- nahmen zur Da- tensicherheit Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen Xxx- xxxxxx zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.z. B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer Auftragneh- mer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Wei- sungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unre- gelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 42a BDSG, § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichverant- wortlich.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisenDatenverarbeitungen hin- zuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen zwischen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffe- nenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierenin- formieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) . Der Auftraggeber hat kann sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen techni- schen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit überzeugen, ihm wird hierzu die „Anlage 1“ zur Verfügung gestellt, weiteres siehe Punkt 6. Der Auftraggeber kann die Einhaltung bzw. Fortschreibung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugenbeim Auf- tragnehmer in der Folge kontrollieren. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierenNachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann erfol- gen durch • die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS-GVO; • die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS-GVO; • aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschafts- prüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren); • eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI- Grundschutz). (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren Verfah- ren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich ☐ per Fax ☐ bzw. per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber gegen- über dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Weisun- gen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmä- ßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Auf- tragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 33 bzw. 34 DSGVO bestehtbe- steht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung Verarbei- tung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informiereninfor- mieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend gel- tend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang Um- fang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilenertei- len. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich müssen in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenerfolgen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende ergän- zende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtunbe- rührt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern wei- sungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber Auftragge- ber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener personenbezoge- ner Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Melde- pflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für Für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern Beurteilung der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung Zulässigkeit der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher Datenerhe- bung /-verarbeitung /-nutzung sowie für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichRechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verant- wortlich. 2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierenhat das Recht, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte schriftliche Weisun- gen im Rahmen dieses Datenverarbeitungsauftrages und / oder des Abrechnungsvertrages gegenüber dem Auftragnehmer geltend machenzu erteilen. Die Datenverarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Auf- traggebers, es sei denn, der Auftragnehmer ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung die- ser Daten verpflichtet. Diese Pflicht trifft den Auftragneh- mer aus den Abrechnungsvorschriften nach §§ 300, 302 SGB V und § 105 SGB XI. Sollten sich weitere Fälle er- geben, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, so- fern das betreffende Recht eine Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses untersagt. Weisungsberechtigte Person des Auftraggebers ist, so- weit nichts anderes vereinbart, allein der Apothekeninha- ber. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind allein die jeweils vertretungsberechtigten Personen. (3) . Der Auftraggeber hat ist berechtigt, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit (s. Nr. IV) nach vor- heriger Terminvereinbarung zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren, soweit sie sich auf seine Daten beziehen. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglichun- verzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (8) Für 5. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus Nr. 3 und Nr.4 entfallen, wenn sich der Auftragnehmer selbst von einer anerkannten und zertifizierten Institution und den Falldamit zusammenhängenden technischen und orga- nisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Auftragsda- tenverarbeitung zertifizieren lässt. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber schriftlich Auskunft über ein solches Zertifikat. Ziffer III. Nr. 6 bleibt von dieser Rege- lung unberührt. 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichalle im Rahmen des Auftragsdatenverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnah- men des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisenDatenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist. Er ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen zwischen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte sowie die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung von Daten im Auftrag gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber hat sich vor Beginn geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierenfür deren Einhaltung verantwortlich. (4) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (5) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich müssen in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührterfolgen. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, erfolgt dies schriftlich. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) 3.1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Auftrag- geber verantwortlich. 3.2. Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzwberechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemes- xxxxx Xxxxx von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatori- schen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag und dem Hauptvertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen (vgl. Verantwortlicher Ziffer 2.8). 3.3. Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Be- triebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorankündigung von we- nigstens 28 Tagen durchgeführt. Im Falle einer Schutzverletzung i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO 12 DS-GVO und bei schwerwiegenden Vertragsverstößen können Inspektionen auch mit kürzerer Ankündigungsfrist durchgeführt werden. Der Auftragnehmer darf diese von der Unterzeichnung einer Verschwiegen- heitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und orga- nisatorischen Maßnahmen abhängig machen. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen die- sen ein Einspruchsrecht. 3.4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er in den Auftragsergeb- nissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. 3.5. Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner für die Verarbeitung von Daten im Auftrag Rahmen dieses Vertrages anfallende Datenschutzfragen und als konkreten Weisungsberechtigten des Auftraggebers. Dieser (und der konkrete Weisungsempfänger auf Seiten des Auftragnehmers) ist in Nr. IV der Anlage 1 zu diesem Vertrag zu nennen. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung einer der ge- nannten Personen ist dem anderen Vertragspartner unverzüglich in Schriftform oder einem doku- mentierten elektronischen Format ein Nachfolger bzw. Vertreter mitzuteilen. 3.6. Weisungen werden anfänglich durch den AuftragnehmerHauptvertrag bzw. Dem diesen Vertrag festgelegt. Spätere Wei- sungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format an die vom Auftragnehmer steht nach Ziffbezeichnete Stelle (vgl. 4 AbsNr. 6 das Recht zuIV der Anlage 1 zu diesem Vertrag) zu erteilen. Mündliche Weisungen sind für ihre Gültigkeit unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und drei weitere Jahre, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Geltung der Auftragnehmer xxxxxxxx kannWeisung endet, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenaufzubewah- ren. (2) 3.7. Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierenverpflichtet, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten alle im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststelltRahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu be- handeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 7 BDSG) bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen Datenverarbeitungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx xxxxx- xxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers Auf- tragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen zwischen den Parteien auszusetzenauszu- setzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Be- troffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen Maß- nahmen zur Da- tensicherheit Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ kön- nen schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen Xxx- xxxxxx zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer Auftragneh- mer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen Wei- sungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen Per- sonen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregel- mäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 42a BDSG, § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für fur die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach unzulussige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für fur die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber unverzuglich daruber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung von Daten im Auftrag gegenuber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende ergunzende Weisungen über uber Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber gegenuber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenoder uber die Hotline erfolgen. (54) Regelungen über uber eine etwaige Vergütung Vergutung von MehraufwändenMehraufwunden, die durch ergänzende ergunzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtunberuhrt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für benannt werden sollen, werden diese im Hauptvertrag benannt. Fur den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändernundern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglichunverzuglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmußigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für 7) Fur den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber gegenuber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, fur den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für fur deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzwFür die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung gemäß Art. Verantwortlicher i.S.d6 DSGVO (sowie ggf. Art. 4 Nr. 7 DSGVO 9 DSGVO) sowie für die Verarbeitung von Daten im Auftrag Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Eine Umsetzung durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber erfolgt nur auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach ausdrückliche Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenAuftraggebers. (2) Die Weisungen werden anfänglich durch den Vertrag festgelegt. Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher berechtigt, im Rahmen des Auftrags Einzelweisungen zu erteilen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der seitens des Auftragnehmers bereitgestellte und im Nutzungsvertrag BLok vereinbarte Dienst weiteren Kunden des Auftragnehmers zur Verfügung steht (Cloud-Dienst). Der Auftraggeber wird dies berücksichtigen, insbesondere Weisungen so gestalten, dass sie ohne Beeinträchtigung anderer Einrichtungen umsetzbar sind. Falls Weisungen des Auftraggebers erheblichen Zusatzaufwand verursachen, wird der Auftragnehmer hierauf hinweisen. Hält der Auftraggeber an der Weisung fest, wird der Auftraggeber den entstandenen Aufwand angemessen vergüten. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. In begründeten Einzelfällen können durch Bevollmächtigte des Auftraggebers Weisungen auch mündlich erteilt werden. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. Die Weisungen sind für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre zu Nachweiszwecken aufzubewahren. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierendarauf aufmerksam machen, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugenArt. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird. Die Vertragsparteien vereinbaren Weisungsberechtigte und für die Annahme von Weisungen über Art, Umfang folgende Ansprechpartner: Vor- und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, Nachname: Organisationseinheit: Telefonnummer: E-Mail) gegenüber : Vor- und Nachname: Organisationseinheit: Telefonnummer: Xxxxxx Xxxxxxx Ausbildung 07351/44091-53 E-Mail: x.xxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx Bei einem Wechsel oder einer Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer Vertragspartner unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteileneinem dokumentierten elektronischen Format die Nachfolger bzw. Vertreter mitzuteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Datenschutzvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für Für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern Beurteilung der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung Zulässigkeit der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle Datenerhebung / Verantwortlicher - verarbeitung / -nutzung sowie für die Wahrung der Betroffenen- rechte verantwortlichRechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verant- wortlich. 2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informierenerteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustim- men und entsprechend Nr. I.2 dieses Vertrages schriftlich festzulegen. 3. Der Auftraggeber hat das Recht, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte in folgendem Umfang Weisungen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machenzu erteilen: …………………………………………………………………………………………………... 4. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Be- stätigung der mündlichen Weisungen sollte von Auftraggeber und Auftragnehmer zu- sammen mit der Vereinbarung so aufbewahrt werden, dass alle maßgeblichen Rege- lungen jederzeit verfügbar sind. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: ........................................................................................................................................ Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: ....................................................................................................................................... Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners ist dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich der Nachfolger bzw. der Vertreter mitzu- teilen. Falls Weisungen die unter Nr. I. 2 dieses Vertrages getroffenen Festlegungen ändern, aufheben oder ergänzen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Festlegung erfolgt. (3) 5. Der Auftraggeber hat ist berechtigt, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit (s. Nr. IV) zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierenkann diese Kontrolle auch durch einen Dritten durchführen lassen. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen6. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (8) Für den Fall7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichalle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auf- tragnehmers vertraulich zu behandeln.

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Samples: Data Privacy & Security

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für Für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern Beurteilung der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung Zulässigkeit der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle Datenerhebung / Verantwortlicher - verarbeitung / -nutzung sowie für die Wahrung der Betroffenen- rechte Rechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Er wird dabei vom Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machenangemessen unterstützt (siehe auch Abschnitt III.16). (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen2. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierenerteilt alle Aufträge oder Teilaufträge schriftlich. Änderungen des Ver- arbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und entsprechend Nr. I.2 dieses Vertrages schriftlich festzulegen. (4) 3. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende in folgendem Umfang Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer Auf- tragnehmer zu erteilen: ………………………………………………………………………………………………… 4. Mündliche Weisungen können ☐ sind unverzüglich schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgenzu bestätigen. Der Die schriftliche Bestäti- gung der mündlichen Weisungen sollte von Auftraggeber soll mündliche Weisungenund Auftragnehmer zusammen mit der Vereinbarung so aufbewahrt werden, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig dass alle maßgeblichen Regelungen jeder- zeit verfügbar sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall........................................................................................................................................ (Name, dass sich Organisationseinheit, Funktion, Telefon) Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind: ....................................................................................................................................... (Name, Organisationseinheit, Funktion, Telefon) Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprech- partners ist dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich der Nachfolger be- ziehungsweise der Vertreter mitzuteilen. Falls Weisungen die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber unter Nr. I. 2 dieses Vertrages getroffenen Festlegungen ändern, wird aufheben oder ergän- zen, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Festlegung er- folgt. 5. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und so- dann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen techni- schen und organisatorischen Maßnahmen (s. Nr. V) zu überzeugen. Der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilenkann diese Kontrolle auch durch einen Dritten durchführen lassen. (7) 6. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit o- der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. (8) Für den Fall7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlichalle im Rahmen des Vertragsverhältnisses er- langten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnah- men des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln.

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Samples: Mustervereinbarung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle wird der Deutschen Post alle zur Berücksichtigung seiner Weisungen (Nachsendung oder Lagerung) erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Er wird hierzu den von der Deutschen Post zur Verfügung gestellten Vordruck, bzw. Verantwortlicher i.S.dbei der Beauftragung über das Internet den Online-Auftrag, vollständig und richtig ausfüllen. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten iIm Auftrag durch Vertretungsfall versichert der Auftraggeber, zu den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers Weisungen bevollmächtigt zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzensein. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für wird seine Weisungen rechtzeitig an das Auftragszentrum der Deutschen Post übermitteln. Bei der Online-Beauftragung erfolgt die Wahrung Übersendung elektronisch durch Betätigung des Absendebuttons. Die Deutsche Post kann die Weisungen frühestens 3 (drei) Werktage nach deren Zugang beim Auftragszentrum berücksichtigen. Beim kostenpflichtigen Zusatzservice Eilauftrag wird die Weisung in der Betroffenen- rechte verantwortlichRegel am darauffolgenden Werktag berücksichtigt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machenDie Beauftragung und notwendige Identifikation des Auftraggebers über POSTIDENT muss dafür vor 20 Uhr abgeschlossen werden und im Anschluss durch POSTIDENT bestätigt werden. (3) Der Auftraggeber hat teilt Korrekturen und Ergänzungen, die sich vor Beginn auf die Durchführung seiner Weisungen auswirken, dem Auftragszentrum der Datenverarbeitung Deutschen Post unverzüglich unter Angabe der auf dem Auftrags-Beleg vermerkten Nummer mit (telefonisch unter der Service-Telefonnummer 0000 0000000 (Mo. bis Fr. 8:00-18:00, Sa. 8:00-14:00 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen oder online unter > xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx). Änderungen und sodann regelmäßig der Widerruf von der Ein- haltung der Weisungen können frühestens 3 Werktage nach deren Eingang beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentierenAuftragszentrum berücksichtigt werden. (4) Der Auftraggeber hat das Rechtsorgt für eine eindeutige Beanschriftung seines Hausbriefkastens oder informiert die Deutsche Post in anderer Weise von seiner neuen Anschrift, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren damit die Sendungen unter der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenvon ihm angegebenen Nachsendeanschrift von der Deutschen Post zugestellt werden können. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung Dem Auftraggeber steht ein Widerrufsrecht nicht zu. Er kann seine Weisung zur Nachsendung von MehraufwändenBriefen, briefähnlichen Sendungen, einschließlich Schriftstücken aus Postzustellungsaufträgen und Paketen sowie für die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtLagerung von Briefen und briefähnlichen Sendungen nicht widerrufen. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen Das Recht des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem erneuten Wohnsitzwechsel des Auftraggebers vor. Die Kündigung ist an eine der Auf- traggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilenunter 3(3) genannten Stellen unter Nachweis des Kündigungsgrundes zu richten. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglichKündigungen aus wichtigem Grund gelten immer ab sofort, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststelltwerden aber frühestens 3 Werktage nach deren Eingang beim Auftragszentrum berücksichtigt. (8) Für den Fall, dass eine Allgemeine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Die Deutsche Post ist verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Absender, die als Verbraucher zu unseren Standardbedingungen (AGB) Sendungen einliefern und deren Empfänger, wenn diese ebenfalls Verbraucher sind, können die Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen oder der Verletzung eigener Rechte, die ihnen aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 109a TKG oder Art18 PostG zustehen, anrufen, wenn eine Einigung mit Deutsche Post nicht möglich war. 33Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle Post Bundesnetzagentur für Elektrizität, 34 DSGVO bestehtGas, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxx Internetseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 7 BDSG) bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 EU-DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. Ziffer 4 Abs. Absatz 6 das Recht zu, den Auftraggeber auf seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen Datenverarbeitung hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 EU-DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen zwischen den Parteien auszusetzen. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit Datensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigen. (5) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (6) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten weisungsberechtigen Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (7) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 42a BDSG, § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 EU-DSGVO besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle bzw. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung Verarbei- tung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 6 5 das Recht zu, den Auftraggeber auf darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbei- tungen hinzuweisen. Sofern der Auftragnehmer xxxxxxxx kann, dass eine Verarbeitung nach Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwi- schen den Parteien auszusetzenist. (2) Der Auftraggeber ist als verantwortliche Stelle / Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenen- rechte Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informiereninfor- mieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend gel- tend machen. (3) Der Auftraggeber hat sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Ein- haltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Da- tensicherheit zu überzeugen. Der Auftraggeber wird das Ergebnis in geeigneter Weise dokumentieren. (4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang Um- fang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilenertei- len. Weisungen können ☐ schriftlich ☐ per Fax ☐ per E-Mail ☐ mündlich erfolgen. Der Auftraggeber soll mündliche Weisungen, sofern diese in diesem Vertrag für Weisungen zulässig sind, unverzüglich in Textform (z.B. Fax, E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer bestätigenerfolgen. (54) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende ergän- zende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührtunbe- rührt. (65) Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Weisungsberechtigte Sofern wei- sungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind: benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 be- nannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auf- traggeber Auftraggeber dies dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform mitteilen. (76) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßig- keiten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener personenbezoge- ner Daten durch den Auftragnehmer feststellt. (8) 7) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach § 15a TMG, § 109a TKG oder Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Melde- pflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.

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Samples: Data Processing Agreement