Common use of Rechte und Pflichten des Auftraggebers Clause in Contracts

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Datenschutzvereinbarung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt.

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Samples: Datenschutzvereinbarung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer Auftrag- nehmer feststellt.

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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich oder per Fax per E-Mail mündlich Email erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder 3 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber Sicherung dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können X schriftlich X per Fax X per E-Mail mündlich erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege Sicherung durch den Auftragnehmer feststellt.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich schriftlich, per Fax Fax, per E-Mail mündlich oder mündliche erfolgen. (2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch er- gänzende ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt. (3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung