Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), www.gmc-systems.de, nl25.tv
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich • schriftlich, • per Fax • oder per E-Mail mündlich erfolgen.
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Samples: www.ci-solution.com
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich per Fax per E-Mail mündlich erfolgen.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung Und Pflege Von It Systemen
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber Sicherung dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können X schriftlich X per Fax X per E-Mail mündlich erfolgen.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Ds Gvo
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können ⬝ schriftlich ⬝ per Fax ⬝ per E-Mail ⬝ mündlich erfolgen.
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Samples: i-trust-it.de
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich oder per Fax per E-Mail mündlich Email erfolgen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)
Rechte und Pflichten des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können schriftlich schriftlich, per Fax Fax, per E-Mail mündlich oder mündliche erfolgen.
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